Agri-PV: Anlage, DIN SPEC 91434, Vergütung 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Agri-PV (Agrivoltaik) ist die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Produktion (Hauptnutzung) und Solarstromerzeugung – geregelt durch DIN SPEC 91434 in Deutschland.
  • Die Landwirtschaft muss laut DIN SPEC mindestens 66 % des Referenzertrags einer vergleichbaren Fläche ohne PV erreichen – dauerhaft über die gesamte Förderlaufzeit.
  • DIN SPEC 91434 unterscheidet Kategorie I (hochaufgeständert, ≥ 2,10 m lichte Höhe, max. 10 % Flächenverlust) und Kategorie II (bodennah zwischen den Reihen, max. 15 % Flächenverlust).
  • Im EEG gilt Agri-PV als „besondere Solaranlage" mit Höchstgebotswert bis 9,5 Ct/kWh in Ausschreibungen – deutlich über dem Standard-Freiflächen-PV-Wert.
  • Pachteinnahmen für Agri-PV-Flächen: 2.000–3.500 Euro/ha/Jahr – das 5- bis 10-fache klassischer Agrarpacht; der Agrarstatus bleibt bei DIN-SPEC-konformer Auslegung erhalten.
  • Investitionskosten liegen 20–40 % über Standard-Freiflächen-PV – werden durch erhöhte EEG-Vergütung und doppelte Wertschöpfung (Strom + Agrarertrag) kompensiert.
  • Das Segment wächst: Das Solarpaket I erhöht das Ausschreibungsvolumen für Agri-PV von 300 MW (2024) auf 2.075 MW bis 2029.

Was ist Agri-PV?

Agri-Photovoltaik (Agri-PV, kurz APV) ist die kombinierte Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche für Ackerbau, Grünland, Dauerkulturen oder Tierhaltung und gleichzeitige Solarstromerzeugung. Die Konzeptidee geht auf Prof. Dr. Adolf Goetzberger und Dr. Armin Zastrow vom Fraunhofer ISE zurück, die sie 1981 erstmals beschrieben.
Was Agri-PV von konventionellen Freiflächen-PV-Anlagen unterscheidet: Bei klassischen Solarparks auf Freiflächen (PV-FFA) wird die landwirtschaftliche Nutzung vollständig verdrängt. Bei Agri-PV bleibt die Fläche aktiver Teil der regionalen Agrarwirtschaft – das Heizsystem ist „Agriculture First".
Rechtliche Definition in Deutschland: DIN SPEC 91434 kodifiziert Agri-PV als System, bei dem eine landwirtschaftliche Fläche (Acker, Dauergrünland, Dauerkulturen) weiter bewirtschaftet wird, während PV-Module darüber oder zwischen den Reihen installiert sind.
Warum Agri-PV strategisch wichtig ist: Deutschland muss bis 2040 ca. 500 GW installierte PV-Kapazität erreichen. Die Nutzung von nur 1–2 % der Ackerfläche für Agri-PV könnte 170–340 GW dieses Ziels abdecken – ohne Flächenkonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.

DIN SPEC 91434: Die technische Norm für Agri-PV

Zwei Hauptkategorien

DIN SPEC 91434 definiert zwei Systemkategorien, die strukturelle Anforderungen, Flächenverlust und Maschinendurchfahrt regeln.
Kategorie I – Hochaufgeständerte Anlagen:
ParameterAnforderung
Mindestlichte Höhe≥ 2,10 m
Max. Flächenverlust10 % der Projektfläche
HauptanwendungenObstbau, Beeren, Weinbau, Hopfen
MaschinendurchfahrtStandardtraktoren und Erntemaschinen
Kategorie I ermöglicht die Bewirtschaftung direkt unterhalb der Module – Traktoren fahren durch. Diese Systeme ersetzen oft teure Hagelnetze oder Schutzfolien, was einen direkten Kostenersatz bedeutet.
Kategorie II – Bodennahe und vertikale Anlagen:
ParameterAnforderung
StrukturhöheTypisch < 2,10 m
Max. Flächenverlust15 % der Projektfläche
HauptanwendungenAckerbau, Grünland, Weidenutzung
Mechanischer Abstand5–12 m zwischen Modulreihen für Maschinenzugang
Kategorie II nutzt den Bereich zwischen den Modulreihen. Vertikale Agri-PV-Systeme (bifaciale Module, Ost-West-Ausrichtung) sind eine Sonderform dieser Kategorie und besonders gut für Ackerbaubetriebe geeignet.

Vier Nutzungskategorien A–D

DIN SPEC 91434 unterteilt die landwirtschaftlichen Nutzungsformen in vier Kategorien:
KategorieNutzungsformBeispiele
ADauerkulturenObstbau, Weinbau, Hopfen, Beeren
BAckerfrüchteGetreide, Mais, Gemüse, Kartoffeln
CSchnittgrünlandWiesen, Heu, Silage
DWeidenutzungSchafe, Rinder, Geflügel

Kernvoraussetzungen der DIN SPEC 91434

Agri-PV ist nur EEG-förderfähig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Mindestlandwirtschaftsertrag: ≥ 66 % des Referenzertrags einer vergleichbaren Fläche ohne PV-Installation – dauerhaft über die gesamte Förderlaufzeit.
Flächenverlust: Kategorie I maximal 10 %, Kategorie II maximal 15 % der Fläche dauerhaft baulich belegt.
Bewirtschaftbarkeit: Die gesamte Fläche muss mit Maschinen bearbeitbar sein. Lichthomogenität, Wasserverfügbarkeit, Bodenerosionsrisiko und Rückbaubarkeit müssen explizit bewertet werden.
Nutzungskonzept: Ein schriftliches Bewirtschaftungskonzept über mindestens drei Jahre (oder eine vollständige Fruchtfolge), gemeinsam von Landwirt und Projektierer erstellt, ist Pflicht vor Inbetriebnahme.

Agri-PV Anlage: Die technischen Systemtypen

Hochaufgeständerte Systeme (Kategorie I)

Für Sonderkulturen wie Äpfel, Beeren und Wein sind Kategorie-I-Systeme mit mindestens 2,10 m lichter Höhe die Standardlösung. Die Struktur besteht aus Stahl- oder Aluminiumrahmen auf eingeschraubten oder gerammten Fundamenten (möglichst ohne Beton für leichtere Rückbaubarkeit).
Besonderheit Semi-transparente Module: Hochaufgeständerte Systeme unter Kulturen wie Äpfeln setzen häufig semi-transparente Module ein – mit definierten Zellabständen, die 20–50 % des Lichts direkt durchlassen.
ParameterStandard-ModulSemi-Transparentes Agri-PV-Modul
Wirkungsgrad22–24,8 %7–20 %
Lichttransmission0 % (opak)20–50 %
PrimärvorteilMaximale LeistungsdichteOptimales Pflanzenwachstum
Klimaschutzfunktion als Doppelnutzen: Überdachende Agri-PV-Systeme ersetzen teure Hagelnetze (ca. 15.000–30.000 Euro/ha) und Folienschutzsysteme. Der Investitionsbedarf für den PV-Überbau wird dadurch teilweise durch entfallende Schutzmaßnahmen kompensiert.

Vertikale Agri-PV (Kategorie II)

Vertikale bifaciale Module in Ost-West-Ausrichtung sind die am schnellsten wachsende Systemform im Ackerbau. Der Marktführer für dieses Konzept ist Next2Sun Technology GmbH.
Vorteile vertikaler Systeme:
  • Über 90 % der Fläche bleiben für konventionellen Ackerbau verfügbar
  • Ernte mit Breitmaschinen (Mähdrescher) weiter möglich
  • Bifaciale Module nutzen Licht von beiden Seiten – Morgen- und Abendsonne effizient
  • Leistungspeak verschiebt sich in frühe und späte Stunden → wertvollere Börsenstromzeiten
LEC-Profil (Load Energy Curve): Vertikale Ost-West-Module produzieren mehr Strom in den Morgen- und Abendstunden, wenn Nachfrage und Börsenstrompreise höher sind – gegenüber dem Mittags-Peak südgerichteter Dachanlagen.

Bifaciale Module in Agri-PV

Bifaciale Glas-Glas-Module sind der Standard für Agri-PV-Anlagen, weil:
  • Rückseitenlicht (Reflexion von Boden und Pflanzenbestand) zusätzlichen Ertrag liefert
  • Glas-Glas-Aufbau höhere mechanische Stabilität bietet (wichtig für begehbare Strukturen)
  • Langlebigkeit in Außenumgebungen mit Feuchtigkeit, Ammoniak (Tierhaltung) und mechanischem Stress

Agri-PV Vergütung und EEG 2026

Status als „besondere Solaranlage"

Im EEG wird Agri-PV als „besondere Solaranlage" klassifiziert – eine eigene Ausschreibungskategorie neben Floating-PV, Parkplatz-PV und Moorschutz-PV. Diese Einstufung bedeutet:
  • Höhere Höchstgebotswerte gegenüber Standard-Freiflächenanlagen
  • Eigenes Ausschreibungsvolumen (nicht in Konkurrenz zu regulären Solarparks)
  • Längere Förderlaufzeit von 20 Jahren

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EEG-Vergütungseckpunkte 2026

ParameterWert
Höchstgebotswert Ausschreibung9,5 Ct/kWh
Förderlaufzeit20 Jahre
Ausschreibungsvolumen 2024300 MW
Ausschreibungsvolumen 2029 (Ziel)2.075 MW
MindestanforderungenDIN SPEC 91434 eingehalten

Der Solarpaket I und die Entwicklung bis 2029

Das Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) hat die Ausschreibungsvolumina für Agri-PV drastisch erhöht – von 300 MW (2024) auf einen geplanten Pfad bis 2.075 MW im Jahr 2029. Das ist eine Versiebenfachung des Fördervolumens in fünf Jahren.
Zusätzlich geplant: Ein Bonus von 2,5 Ct/kWh für Kategorie-I-Anlagen (hochaufgeständert, ≥ 2,10 m) – deutlich mehr als der bisherige 0,7-Ct/kWh-Bonus aus dem EEG 2023.

Die EU-Beihilfegenehmigung: Aktuelle Rechtsunsicherheit

Der 2,5-Ct/kWh-Bonus ist Stand März 2026 noch nicht von der EU-Kommission genehmigt. Die Kommission befürchtet "Zufallsgewinne" (Windfall Profits) und fordert einen Rückforderungsmechanismus (z. B. zweiseitige Contracts for Difference, CfD).
Praktische Konsequenz: Anlagen, die nach Mai 2024 in Betrieb gegangen sind, wissen noch nicht, ob sie die erhöhte Vergütung rückwirkend erhalten. Diese Unsicherheit bremst einige Investitionsentscheidungen.

Privilegierung nach § 35 BauGB für kleine Anlagen

Kleine Agri-PV-Anlagen bis 25.000 m² (2,5 Hektar) haben seit dem Solarpaket I einen privilegierten Status nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB:
KriteriumAnforderung
Maximale Fläche25.000 m² (2,5 ha)
AnlagenanzahlNur eine Anlage pro Betrieb
VoraussetzungRäumlich-funktionaler Zusammenhang zum Landwirtschaftsbetrieb
VorteilKein Bebauungsplan erforderlich
Diese Privilegierung hat es einzelnen Landwirten ermöglicht, ohne aufwendiges Planfeststellungsverfahren Agri-PV zu installieren. Größere Projekte (wie die 76-MWp-Anlage von Vattenfall in Tützpatz) benötigen weiterhin ein volles Genehmigungsverfahren.

Agri-PV Förderung: Was wird unterstützt?

Förderbausteine im Überblick

EEG-Vergütung/Marktprämie: Das zentrale Fördersystem für große Agri-PV-Anlagen über Ausschreibungen. Fördersatz bis 9,5 Ct/kWh, 20 Jahre Laufzeit.
GAP-Prämien (EU-Direktzahlungen): Agri-PV-Flächen behalten ihren landwirtschaftlichen Status und damit den Anspruch auf EU-Direktzahlungen – aber nur wenn DIN SPEC 91434 korrekt umgesetzt wird. Bei Nichteinhaltung (z. B. unter 66 % Referenzertrag) droht Verlust der GAP-Prämien.
Steuerlicher Vorteil: Flächen unter Agri-PV behalten ihren Status als „land- und forstwirtschaftliches Vermögen". Das ist für die Erbschafts- und Schenkungssteuer erheblich: Landwirtschaftliches Vermögen wird steuerlich erheblich günstiger bewertet als Gewerbegrundstücke.
Regionale Programme: Einige Bundesländer und EU-Pilotprojekte fördern Demonstrationsanlagen und Forschungssysteme. Baden-Württemberg betreibt aktuell die zweite Phase der „Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg" (2025–2026) mit Schwerpunkt auf Weinbau.

Wirtschaftlichkeit: Kosten und Ertragsrechnung

Investitionskosten (CAPEX)

Agri-PV-Anlagen kosten 20–40 % mehr als konventionelle Freiflächen-PV. Der Kostentreiber ist die aufwendigere Statik (höhere Tragwerke, breitere Fundamentabstände für Maschinendurchfahrt, Spezialverankerungen).

LCOE-Analyse nach Systemtyp

Die Levelized Cost of Electricity (LCOE) beschreibt die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten über die Lebensdauer:
$$LCOE = \frac{\sum_{t=0}^{n} \frac{CAPEX_t + OPEX_t},{(1+r)^t}},{\sum_{t=1}^{n} \frac{E_t},{(1+r)^t}}$$
($E_t$ = jährliche Stromerzeugung, $r$ = Diskontierungsrate, $n$ = Nutzungsdauer 25–30 Jahre)
SystemtypMehrkosten vs. Standard-PVLCOE-Bereich (Ct/kWh)
Standard Freiflächen-PVBasis4,54–7,55
Vertikal bifacial+4–42 %ca. 6,50–9,00
Hochaufgeständert (2,10 m)+13–16 %ca. 7,50–10,50
Sonderkultur (Obstbau)+91–248 %ca. 12,00–18,00
Zweite Einnahmekomponente: Der Agrarertrag stellt je nach System 5 % (Ackerbau) bis über 40 % (Hortikultursysteme mit Beeren/Äpfeln) der Gesamtprojektrendite. In Obstbausystemen übertreffen die eingesparten Schutzmaßnahmen (Hagelnetze) oft 50 % der PV-Investitionsmehrkosten.

Landpacht für Agri-PV

Der Pachtmarkt für Agri-PV-Flächen ist 2025/2026 hochattraktiv für Landwirte:

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RegionAgrarpacht (€/ha/Jahr)Agri-PV-Pacht (€/ha/Jahr)
Bayern400–8002.500–4.500
Niedersachsen350–7502.000–3.500
Brandenburg150–4501.500–2.500
Sachsen-Anhalt200–4501.500–2.500
Agri-PV-Pacht liegt typischerweise bei 2.000–3.500 Euro/ha/Jahr – etwas unter der reinen Solarpark-Pacht, weil die landwirtschaftliche Nutzung weiterläuft. Das ist trotzdem das 5- bis 10-fache der klassischen Agrarpacht.
Wichtig: Der Pächter (Projektierer) muss beim Vertragsabschluss nachweisen, dass er die DIN SPEC 91434 einhält. Nur dann bleibt der Verpächter (Landwirt) im Besitz seiner GAP-Prämien und des landwirtschaftlichen Steuerstatus.

Agri-PV auf Grünland und in der Tierhaltung

Tierhaltung unter PV-Modulen (DIN SPEC 91492)

Die Integration von Agri-PV mit Nutztierhaltung ist in der DIN SPEC 91492:2024-06 geregelt. Sie erlaubt:
TierartSystemTechnische Anforderungen
SchafeBodennah oder hochaufgeständertKabelschutz gegen Nagen
GeflügelBodennah oder hochaufgeständertStaubschutz, Hygiene-Konzept
RinderNur Kategorie I (≥ 2,10 m)Freie Höhe für aufrechten Gang
Schafe als Kostensenker: Schafe nutzen Gras unter und zwischen den Modulen und ersparen dem Betreiber Mähkosten. Sie senken die operativen Betriebskosten (OPEX) und erfüllen gleichzeitig die DIN-Anforderung zur Grünlandnutzung.
Geflügel und Hitzeschutz: PV-Module bieten Hühnern und Puten Schutz vor Lufträubern und direkte Sonneneinstrahlung. Die beschatteten Bereiche fördern eine gleichmäßigere Verteilung der Tiere über die Fläche.
Technische Pflicht: DIN SPEC 91492 verlangt, dass alle elektrischen Komponenten vor Beschädigung durch Tiere (Beißen, Reiben) geschützt sind. Der Flächenbesatz (Tiere/ha) muss mindestens 85 % einer vergleichbaren Referenzfläche ohne PV erreichen.

Agri-PV auf Grünland (Schnittnutzung)

Grünlandflächen mit Schnittnutzung (DIN-Kategorie C) eignen sich gut für Agri-PV, weil:
  • Mähmaschinen unter Kategorie-I-Systemen (≥ 2,10 m) problemlos durchfahren
  • Schatten reduziert die Bodenverdunstung und stabilisiert die Grasnarbe bei Trockenheit
  • Das Mikroklima unter den Modulen kann den Aufwuchs im Sommer begünstigen

Agri-PV im Obstbau und Weinbau

Obstbau: Hagelschutz und Ertragssicherung

Hochaufgeständerte Agri-PV-Systeme (Kategorie I) ersetzen im Pome-Fruit-Anbau (Äpfel, Birnen) effektiv traditionelle Hailnets und Folienschutzanlagen. Ein Pilotprojekt am Obsthof Bernhard in Kressbronn demonstriert:
  • Früchte unter semi-transparenten Modulen: unveränderte Qualität
  • Reduktion von Sonnenbrand und UV-Schäden
  • Senkung des Bewässerungsbedarfs durch reduzierten Hitzestress
  • Gleichzeitige Stromerzeugung aus demselben Überbau
Kühleffekt: PV-Module reduzieren die direkte Sonnenstrahlung auf den Boden und die Pflanzen – das senkt den Wasserverbrauch in Trockenperioden und schützt die Früchte vor Überreifung.

Weinbau: Forschungsstand 2025/2026

Die zweite Phase der „Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg" (2025–2026) untersucht Agri-PV in Weinbergen. Die zentrale Herausforderung: Weinreben brauchen spezifische Lichtspektren für Zuckerentwicklung und phenolische Reife. Semi-transparente und dynamisch verfahrende (Tracking-)Module gelten als vielversprechendste Lösung.
Tracking-Systeme für Weinbau: Tracking-Systeme, die den Modulneigungswinkel dynamisch an Sonnenstand und Pflanzenbedarf anpassen, sind in der Erforschung. Sie ermöglichen es, morgens mehr Licht durchzulassen (Tautrocknung, Photosynthese-Start) und mittags abzuschirmen (Hitzeschutz).

Biodiversität: Agri-PV als Naturschutzinstrument

Ergebnisse der bne-Studie 2025

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) analysierte 2025 in einer Studie 30 Agri-PV- und Solarpark-Standorte in Deutschland auf Artenvielfalt:
Ökologische GruppeBefund
Flora385 Pflanzenarten, darunter 6 der Roten Liste
Insekten30 Heuschrecken- und 36 Schmetterlingsarten
Vögel63 Gastvogelarten, 32 Brutvogelarten (u. a. Feldlerche)
Fledermäuse13 Arten nutzen Anlagen zur Jagd
Libellen13 Arten (16,5 % aller deutschen Arten)
Die strukturelle Diversität von Agri-PV-Flächen – sonnige Offenbereiche zwischen Modulreihen plus feuchte, schattierte Zonen unter den Modulen – erzeugt ein Mosaik aus Mikrohabitaten, das artenreicher ist als industrielle Monokulturen.

Naturschutzfachliche Mindestkriterien im Solarpaket I

Das Solarpaket I hat „naturschutzfachliche Mindestkriterien" eingeführt, die Entwickler für bestimmte Förderkategorien erfüllen müssen. Dazu gehören Maßnahmen wie extensive Wiesenmahd, Insektenhotel-Elemente und der Verzicht auf Pestizide im Modulbereich.

Agri-PV Hersteller und Systemanbieter 2026

Spezialisierte Systemhäuser

Agri-PV-Systemanbieter liefern das Gesamtpaket aus Stahlbaukonstruktion, Montagesystem, DIN-SPEC-konformem Flächenkonzept und Module:
Hörmann Solar: Systemanbieter mit Fokus auf Kategorie-I-Systeme für Sonderkulturen (Obstbau, Weinbau). Liefert fertige Agri-PV-Konstruktionen nach DIN SPEC 91434.
VeCon: Spezialisiert auf vertikale bifaciale Systeme. „Vertical Agri-PV Plus" für Ackerbau und Grünland.
Venturama Solar: Systemhaus mit Schwerpunkt auf DIN-SPEC-konformer Statik und Genehmigungsbegleitung.
agripv-solutions: Beratungs- und Systemhaus für komplexe Genehmigungsverfahren und technische Auslegung.

Große Projektierer und Betreiber

Next2Sun Technology GmbH: Pionier und Marktführer für vertikale bifaciale Agri-PV-Systeme in Deutschland. Entwickelt die „Fence2Sun"-Lösung für Grundstücksgrenzen.
Sunfarming GmbH: Betreiber von „Agro-Solar"-Systemen in Brandenburg, kombiniert erhöhte Strukturen mit diversen Kulturarten. Pipeline über 500 MW.
BayWa r.e.: Global player mit Expertise in der Kombination von PV und Sonderkulturen (Beeren, Äpfel).
Vattenfall: Betreiber der 76-MWp-Referenzanlage in Tützpatz (Mecklenburg-Vorpommern) – derzeit einer der größten Agri-PV-Parks Deutschlands.

Zukunftsperspektive: EEG 2027 und technologische Entwicklung

EEG 2027: Geplante Änderungen

Interne Arbeitsentwürfe für das EEG 2027 zeigen:
  • Terminologieanpassung: Der Begriff „hochaufgeständerte Solaranlagen" als einheitlicher technischer Begriff, weg von starren Höhendefinitionen, hin zur Anforderung „Erhalt der landwirtschaftlichen Funktionalität".
  • Doppelte Sanktionierung: Wer keine jährlichen Belege für gleichzeitige Bewirtschaftung liefert, riskiert Verlust des Technologiebonus. Das soll „Greenwashing" verhindern und sicherstellen, dass Agri bleibt, was Agri verspricht.
  • CfD-Mechanismus: Zweiseitige Contracts for Difference sollen den Bonus EU-beihilferechtlich absichern und gleichzeitig Windfall-Profits bei sehr hohen Strompreisen abschöpfen.

BESS-Integration und Cable Pooling

Die Zukunft von Agri-PV liegt in der Hybridisierung:
Battery Energy Storage Systems (BESS): Agri-PV-Projekte werden ab 2026 standardmäßig mit Batteriespeicher geplant, um Mittagsspitzen zu dämpfen und an der Direktvermarktung teilzunehmen.
Cable Pooling: Die gemeinsame Nutzung eines Netzanschlusspunkts für Agri-PV und benachbarte Windkraft spart erhebliche Netzanbindungskosten. Das Regulierungspaket 2026 soll Cable Pooling bürokratisch vereinfachen.

Land für Agri-PV verpachten: Was müssen Landwirte wissen?

Der Vertragsrahmen

Ein Agri-PV-Pachtvertrag unterscheidet sich von einem klassischen Solarpark-Pachtvertrag in einem entscheidenden Punkt: Der Landwirt oder ein beauftragter Betrieb muss die Fläche aktiv bewirtschaften und den 66-%-Referenzertrag dauerhaft nachweisen.
Was Landwirte beim Vertragsabschluss prüfen sollten:
  • Wer ist für die DIN-SPEC-Konformität verantwortlich – Projektierer oder Landwirt?
  • Wie wird der Referenzertrag definiert und gemessen?
  • Was passiert bei Ertragsverlust durch Systemfehler (z. B. Beschattung durch falsche Modulstellung)?
  • Bleibt der GAP-Prämienanspruch vertraglich gesichert?
  • Ist eine Rückbauverpflichtung nach Ablauf der Förderlaufzeit verankert?

Steuerlicher Vorteil: Erhalt des Agrarstatus

Flächen unter DIN-SPEC-konformer Agri-PV behalten ihren Status als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Für Erbschafts- und Schenkungssteuer bedeutet das eine erheblich günstigere Bewertung gegenüber Gewerbegrundstücken. Dieser Steuervorteil ist für familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe oft entscheidend bei der Entscheidung für Agri-PV.

Häufige Fragen zu Agri-PV

Was ist der Unterschied zwischen Agri-PV und einem normalen Solarpark?

Bei einem konventionellen Solarpark (PV-FFA) wird die landwirtschaftliche Nutzung vollständig verdrängt. Bei Agri-PV bleibt die Fläche aktivlandwirtschaftlich genutzt – die DIN SPEC 91434 fordert mindestens 66 % des Ernteertrags einer vergleichbaren Fläche ohne PV. Agri-PV löst damit den Konflikt zwischen Energiewende und Nahrungsmittelerzeugung.

Welche Vergütung bekommt eine Agri-PV-Anlage?

Als „besondere Solaranlage" im EEG erhält Agri-PV in Ausschreibungen einen Höchstgebotswert von 9,5 Ct/kWh – deutlich über dem Standard-Freiflächen-PV-Wert. Für hochaufgeständerte Kategorie-I-Anlagen ist zusätzlich ein Bonus von 2,5 Ct/kWh geplant, der aber noch die EU-Beihilfegenehmigung benötigt (Stand März 2026).

Was kostet eine Agri-PV-Anlage?

Agri-PV-Anlagen kosten 20–40 % mehr als konventionelle Freiflächen-PV. Im Obstbau können die Mehrkosten durch spezielle Strukturen 91–248 % über Standard-PV liegen. Der LCOE liegt je nach Systemtyp bei 6,50–18 Ct/kWh. Die erhöhten EEG-Vergütungen und die zweite Einnahmequelle aus dem Agrarertrag kompensieren diese Mehrkosten.

Kann ich als Landwirt mein Land für Agri-PV verpachten?

Ja. Die Pachteinnahmen liegen typischerweise bei 2.000–3.500 Euro/ha/Jahr – das 5- bis 10-fache klassischer Agrarpacht. Entscheidend: Das Nutzungskonzept muss DIN SPEC 91434 erfüllen, damit der GAP-Prämienanspruch und der landwirtschaftliche Steuerstatus erhalten bleiben.

Ist Agri-PV für Tierhaltung geeignet?

Ja, DIN SPEC 91492:2024-06 regelt die Kombination von Agri-PV mit Tierhaltung. Schafe eignen sich besonders gut (natürliche Mahd, reduzierte OPEX), Geflügel profitiert von Schutz vor Raubvögeln und Hitzestress, Rinder benötigen Kategorie-I-Systeme mit ≥ 2,10 m lichter Höhe.

Braucht man einen Bebauungsplan für Agri-PV?

Für kleine Agri-PV-Anlagen bis 25.000 m² (2,5 ha) mit räumlich-funktionalem Zusammenhang zu einem Landwirtschaftsbetrieb gilt seit dem Solarpaket I die Privilegierung nach § 35 BauGB – kein Bebauungsplan nötig. Für größere Projekte ist ein volles Genehmigungsverfahren erforderlich.

Was fordert DIN SPEC 91434 genau?

Die Norm verlangt: landwirtschaftliche Hauptnutzung mit ≥ 66 % Referenzertrag, max. 10 % (Kategorie I) oder 15 % (Kategorie II) dauerhaften Flächenverlust, maschinelle Bewirtschaftbarkeit der Gesamtfläche, schriftliches Nutzungskonzept über mindestens drei Jahre und Nachweis der Rückbaubarkeit. Nur DIN-SPEC-konforme Anlagen sind EEG-förderfähig und behalten den GAP-Prämienanspruch.

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Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen