Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Eine Stromcloud ist ein virtuelles Verrechnungskonto, kein physischer Speicher – überschüssiger Solarstrom wird ins Netz eingespeist und bilanziell gutgeschrieben, nicht eingelagert.
- Kosten 2026: Die monatliche Grundgebühr liegt je nach Anbieter und Paket zwischen 20 und 65 Euro, der Mehrverbrauch über das Kontingent kostet 25 bis 38 ct/kWh.
- Anbieter: Aktiv sind 2026 unter anderem SENEC.Cloud, LichtBlick, Redpoint und E3/DC ZERO; die E.ON SolarCloud ist seit September 2021 eingestellt.
- Wirtschaftlichkeit: Die Verbraucherzentrale stellte im Mai 2025 fest, dass die Stromcloud in den meisten Fällen keinen oder nur geringen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
- Alternative: Einspeisung mit 7,78 ct/kWh Einspeisevergütung plus günstiger Ökostromtarif ist meist über 600 Euro pro Jahr günstiger als ein Cloud-Tarif.
- Voraussetzung: Ab 7 kWp PV-Leistung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) Pflicht; viele Anbieter binden die Cloud an einen herstellereigenen Heimspeicher.
- Lohnt sich für: Haushalte, die maximale bilanzielle Autarkie wünschen und den Aufpreis bewusst als Komfort akzeptieren – nicht als reine Sparmaßnahme.
Was ist eine Stromcloud und wie funktioniert sie?
Eine Stromcloud ist ein virtuelles Stromkonto, das überschüssigen Solarstrom bilanziell gutschreibt und später gegen Netzbezug verrechnet. Sie speichert keinen Strom physisch, sondern bucht eingespeiste und entnommene Kilowattstunden gegeneinander. Der Anbieter führt also ein Guthabenkonto, keinen Akku.
Das Funktionsprinzip beruht auf einem Sommer-Winter-Ausgleich. Im Sommer speist die Photovoltaikanlage Überschussstrom ins öffentliche Netz ein, den der Cloud-Anbieter als Guthaben vermerkt. Im Winter ruft der Haushalt dieses Guthaben ab und bezieht dafür neu produzierten Netzstrom. Die EnBW beschreibt: „Den Solarstrom speichert die Stromcloud nicht physisch … das System ermöglicht einen Sommer-Winter-Ausgleich.“
Technisch besteht der Vorgang aus zwei getrennten Schritten: einer Netzeinspeisung und einem späteren Netzbezug. Die Verbraucherzentrale stellt klar: „Der Strombezug aus der Cloud ist technisch gesehen ganz normaler Strombezug aus dem Netz.“ Der physisch entnommene Strom ist nie identisch mit dem zuvor eingespeisten Solarstrom.
Genau deshalb gilt der Begriff
Cloud rechtlich als heikel. Die Verbraucherzentrale NRW klagte 2021 gegen E.ON, weil sich Strom „nicht im Stromnetz speichern“ lasse und der Begriff eine nicht vorhandene Speicherfunktion suggeriere. Eine Stromcloud unterscheidet sich damit grundlegend von einem
physischen Heimspeicher, der Energie elektrochemisch vor Ort hält und auch Notstrom liefert.
Die Tabelle stellt das bilanzielle Cloud-Prinzip dem physischen Heimspeicher gegenüber.
Merkmal | Stromcloud (virtuell) | Heimspeicher (physisch) |
|---|
Speicherform | Bilanzielle Gutschrift im Netz | Elektrochemisch im Akku |
Notstromfähig | Nein | Ja |
Realer Eigenverbrauch | nur bilanziell | 60 bis 80 % |
Laufende Kosten | 20 bis 65 €/Monat | keine (nach Kauf) |
Anschaffung | 0 € (Tarif), ggf. Speicherpflicht | rund 6.000–9.000 € (10 kWh) |
Welche Arten von Stromcloud gibt es – mit und ohne Speicher?
Stromclouds existieren in vier Varianten: mit Heimspeicher, ohne Speicher, als Community-Modell und als dynamischer Börsentarif. Die Mehrheit der Anbieter setzt einen herstellereigenen Heimspeicher voraus, einige verzichten darauf. Die Wahl der Variante bestimmt Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit.
Variante 1: Stromcloud mit Heimspeicher
Die
kombinierte Stromcloud verlangt einen Markenspeicher des Anbieters.
SENEC, sonnen und E3/DC binden ihre Cloud zwingend an die eigene Batterie. Der Speicher puffert den Tagesverbrauch, die Cloud gleicht den saisonalen Überschuss aus. Das Energiemanagementsystem leitet Strom erst nach Vollladung des Speichers in die Cloud.
Variante 2: Stromcloud ohne Speicher
Eine Stromcloud ohne Speicher ist rein bilanziell und nur bei wenigen Anbietern wie Redpoint oder LichtBlick möglich. Ohne Heimspeicher erreicht eine PV-Anlage nur einen Autarkiegrad von 25 bis 30 Prozent, weshalb große Strommengen zu überdurchschnittlichen Cloud-Tarifen zugekauft werden müssen. SENEC bezeichnet diese Variante als „möglich, aber nicht sinnvoll“.
Das Community-Modell bündelt viele Prosumer zu einem virtuellen Pool. Bei der sonnenCommunity speisen Mitglieder ein und andere beziehen – der bezogene Strom stammt aus dem Gemeinschaftspool, nicht vom eigenen Dach. sonnen vermarktet Überschüsse an der Strombörse und zahlt einen VPP-Bonus von bis zu 100 Euro pro Jahr.
Variante 4: Dynamischer Börsentarif als Cloud-Alternative
Der dynamische Börsentarif ersetzt das Kontingentmodell durch stundengenaue EPEX-Preise. LichtBlick StromWallet kostet 9,99 Euro Grundgebühr pro Monat, benötigt keinen Heimspeicher und nutzt künstliche Intelligenz zur Lastoptimierung. Fachquellen ordnen dieses Modell eher der Direktvermarktung als der klassischen Stromcloud zu.
Was kostet eine Stromcloud 2026 im Monat?
Eine Stromcloud kostet 2026 zwischen 20 und 65 Euro Grundgebühr pro Monat, abhängig vom gebuchten Jahreskontingent. Verbrauch über das Kontingent hinaus kostet zusätzlich 25 bis 38 ct/kWh. Die Grundgebühr richtet sich nach der jährlichen Rückliefermenge in Kilowattstunden, nicht nach der PV-Größe.
Bei der SENEC.Cloud kostet das Paket für 1.000 kWh Rückliefermenge 27,95 Euro pro Monat, das 2.000-kWh-Paket 46,95 Euro, das 3.000-kWh-Paket 66,95 Euro und das 5.000-kWh-Paket 104,95 Euro. Der Mehrverbrauch über das Kontingent liegt bei SENEC mit 37,2 ct/kWh über dem Marktdurchschnitt. SENEC ergänzt die Pakete um Zusatzoptionen wie Cloud Wärme für 9,95 Euro und Cloud to go für das E-Auto für 4,95 Euro monatlich.
Die Tabelle vergleicht die monatlichen Grundgebühren und Jahreskosten gängiger Stromcloud-Anbieter 2026.
Anbieter / Paket | Grundgebühr | Kontingent | Jahreskosten |
|---|
SENEC.Cloud 1.000 | 27,95 €/Monat | 1.000 kWh/Jahr | 335 €/Jahr |
SENEC.Cloud 2.000 | 46,95 €/Monat | 2.000 kWh/Jahr | 563 €/Jahr |
SENEC.Cloud 3.000 | 66,95 €/Monat | 3.000 kWh/Jahr | 803 €/Jahr |
Redpoint 1.000 | 18,95 €/Monat | 1.000 kWh/Jahr | 227 €/Jahr |
Redpoint 5.000 | 64,78 €/Monat | 5.000 kWh/Jahr | 777 €/Jahr |
LichtBlick StromWallet | 9,99 €/Monat | dynamisch (Börse) | 120 €/Jahr + Arbeitspreis |
Ein Stromcloud-Rechner der Anbieter ermittelt das passende Kontingent aus Jahresverbrauch, PV-Größe und Autarkiegrad. Diese Rechner sind meist nicht frei zugänglich und verlangen persönliche Daten, weshalb ein neutraler Vergleich erschwert ist. Entscheidend ist nicht die Grundgebühr allein, sondern der effektiver Preis je tatsächlich bezogener Kilowattstunde.
Effektiver Cloud-Preis = (Grundgebühr/Jahr + entgangene Einspeisevergütung) ÷ aus der Cloud bezogene kWh
- Grundgebühr/Jahr: monatliche Cloud-Gebühr × 12, in Euro
- entgangene Einspeisevergütung: abgetretene Vergütung für eingespeisten Strom, in Euro
- bezogene kWh: die aus der Cloud entnommene Strommenge pro Jahr, in kWh
Beispiel: Einfamilienhaus mit 10 kWp und 5.000 kWh Verbrauch
Gegeben: Cloud-Grundgebühr 47 €/Monat, abgetretene Einspeisevergütung rund 272 €/Jahr, 2.500 kWh Cloud-Bezug pro Jahr
Berechnung: (47 € × 12 + 272 €) ÷ 2.500 kWh = (564 € + 272 €) ÷ 2.500 kWh = 836 € ÷ 2.500 kWh
Ergebnis: 0,33 €/kWh effektiv – teurer als ein günstiger Neukundentarif mit 31,57 ct/kWh plus separater Einspeisevergütung.
Wie sind Stromcloud-Tarife aufgebaut?
Stromcloud-Tarife bestehen aus einer monatlichen Grundgebühr für ein jährliches Freistromkontingent und einem Mehrpreis für Verbrauch darüber hinaus. Der eingespeiste Strom wird vergütet, nicht vergütet oder mit dem Netzbezug verrechnet. Nicht abgerufene Mengen können am Jahresende verfallen.
Die meisten Anbieter koppeln den Tarif an den Kauf einer herstellereigenen Batterie. SENEC verlangt einen SENEC-Heimspeicher, sonnen eine sonnenBatterie, E3/DC ein E3/DC-Hauskraftwerk. Herstellerunabhängige Tarife bieten Redpoint und LichtBlick. Die übliche Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist ein bis drei Monate.
Beim Cloud-Abschluss entstehen häufig mehrere parallele Verträge: ein Stromliefervertrag, ein Einspeise- beziehungsweise Vermarktungsvertrag und gegebenenfalls ein Finanzierungsvertrag für die Hardware. Das Verbraucherportal Bayern warnt, dass Kündigungen dadurch „deutlich mehr Konsequenzen“ haben als ein normaler Anbieterwechsel. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert zudem eine „nicht transparente Berechnungslogik“ bei der Anpassung von Mengen und Preisen.
Welche Stromcloud-Anbieter gibt es 2026 im Vergleich?
Aktive Stromcloud-Anbieter sind 2026 vor allem SENEC, sonnen, LichtBlick, Redpoint und E3/DC. Reine Informationsseiten betreiben EnBW und Vattenfall ohne eigenes Cloud-Produkt, die E.ON SolarCloud wurde eingestellt. Anbieter unterscheiden sich vor allem in Hardware-Bindung, Grundgebühr und Status 2026.
SENEC.Cloud (EnBW-Tochter)
Die SENEC.Cloud ist 2026 weiter für Neukunden buchbar und an einen SENEC-Heimspeicher gebunden. SENEC-CEO Herbert Schein erklärte im November 2025 „Wir sind im Markt zurück“. Das Unternehmen schrieb 2024 einen Verlust von 386 Millionen Euro, weshalb die Muttergesellschaft EnBW seit Februar 2026 einen Investor sucht. Diese Finanzlage erhöht das Anbieterrisiko für langfristige Cloud-Verträge.
LichtBlick
Der Ökostromanbieter LichtBlick bietet mit StromWallet einen dynamischen Börsentarif ohne Speicherpflicht für 9,99 Euro Grundgebühr pro Monat. Die EEG-Einspeisevergütung verbleibt beim Kunden, ein Smart Meter ist Voraussetzung. Der Mehrbezug liegt bei 30,55 ct/kWh.
Redpoint New Energy
Der herstellerunabhängige Anbieter Redpoint staffelt Pakete von 18,95 Euro für 1.000 kWh bis 64,78 Euro für 5.000 kWh monatlich. Ein Heizstrom-Paket beginnt bei 9,99 Euro. Redpoint funktioniert mit Speichern verschiedener Hersteller und hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
E.ON SolarCloud (eingestellt)
Die E.ON SolarCloud wurde im September 2021 eingestellt und durch den Tarif „E.ON Solarstrom“ ohne virtuelles Stromkonto ersetzt. Vergleichsportale, die E.ON 2026 noch mit Preisen ab 21,99 Euro listen, geben veraltete Konditionen wieder. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW wegen irreführender Werbung.
Die Tabelle vergleicht zentrale Stromcloud-Anbieter nach Hardware-Bindung, Grundgebühr und Status 2026.
Anbieter | Speicherpflicht | Grundgebühr | Status 2026 |
|---|
SENEC.Cloud | SENEC-Speicher | ab 27,95 €/Monat | aktiv |
sonnen | sonnenBatterie | Direktvermarktung | aktiv |
LichtBlick StromWallet | keine | 9,99 €/Monat | aktiv |
Redpoint | keine | ab 18,95 €/Monat | aktiv |
E3/DC ZERO | E3/DC-Hauskraftwerk | keine Grundgebühr | aktiv |
E.ON SolarCloud | — | — | eingestellt 2021 |
Vattenfall / EnBW | — | — | kein eigenes Produkt |
Welche technischen Voraussetzungen braucht eine Stromcloud?
Eine Stromcloud benötigt eine
PV-Anlage, einen Zweirichtungszähler und meist ein intelligentes Messsystem. Ab 7 kWp installierter Leistung ist das
Smart Meter seit 2025 gesetzlich Pflicht. Viele Anbieter verlangen zusätzlich einen herstellereigenen Heimspeicher und eine stabile Internetverbindung.
Der Zweirichtungszähler erfasst Einspeisung und Bezug getrennt über zwei Zählwerke mit den OBIS-Codes 2.8.0 für Einspeisung und 1.8.0 für Netzbezug. Ab 7 kWp PV-Leistung oder über 6.000 kWh Jahresverbrauch schreibt das Messstellenbetriebsgesetz nach § 31 MsbG ein intelligentes Messsystem (iMSys) vor, das aus digitalem Zähler und Smart-Meter-Gateway besteht und alle 15 Minuten misst.
Die jährlichen Kosten für das Smart Meter sind nach § 31 MsbG gedeckelt: für PV-Anlagen bis 15 kW auf 50 Euro pro Jahr. Der bundesweite Rollout erreichte Ende 2025 erst 5,5 Prozent der Haushalte; bis 2030 sollen 95 Prozent der Pflichteinbaufälle und bis 2032 nahezu alle Messpunkte ausgestattet sein. Ohne digitale Messung und Internetanbindung führt der Anbieter die Cloud-Bilanz nicht.
Wie wird eine Stromcloud besteuert und rechtlich behandelt?
Cloud-Strom gilt steuerlich als zwei getrennte Vorgänge und nicht als zeitversetzter Eigenverbrauch. Auf den aus der Cloud entnommenen Strom fallen volle Stromsteuer, Netzentgelte und Abgaben an. Die Steuerbefreiung für Eigenverbrauch greift nicht, weil zuvor ins Netz eingespeist wird.
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz ist Strom „nicht von der Steuer befreit, wenn er in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird“ – auch kaufmännisch-bilanziell. Auf jede aus der Cloud bezogene Kilowattstunde fällt deshalb die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh an. Die EEG-Umlage entfällt seit Juli 2022 vollständig und beträgt 0 ct/kWh.
Für die Einkommensteuer bleibt die PV-Anlage bis 30 kWp nach § 3 Nr. 72 EStG befreit, eine Vergütung für die Cloud-Einspeisung ist jedoch als Betriebseinnahme zu erfassen. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt nur für Lieferung und Installation der PV-Anlage und des Batteriespeichers, nicht für den Cloud-Vertrag. Energiewirtschaftsrechtlich bleibt der Cloud-Nutzer Letztverbraucher und trägt alle Netzentgelte des entnommenen Stroms.
Welche Nachteile, Risiken und Erfahrungen gibt es?
Die größten Nachteile einer Stromcloud sind hohe Grundgebühren, Hardware-Bindung, entgangene Einspeisevergütung und Insolvenzrisiko. Reale Erfahrungen und Verbraucherschützer bewerten viele Angebote als intransparent. Jedes Risiko folgt einem Muster aus Symptom, Folge und Vorsorge.
Risiko 1: Versteckte Kosten und Hardware-Lock-in
Symptom
Anbieter wie SENEC, sonnen und E3/DC verlangen einen eigenen Batteriespeicher als Voraussetzung. Diese Pflichtinvestition liegt zwischen 5.000 und 15.000 Euro und bindet den Kunden an ein Ökosystem.
Folge
Ein Wechsel des Cloud-Anbieters ist faktisch ausgeschlossen, solange der Markenspeicher läuft. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale aus dem Mai 2025 ergab, dass 75 Prozent der befragten Solarbetreiber den Speicher wegen des Tarifs wählten – oft überdimensioniert und überteuert.
Prävention
Vor dem Kauf den Speicher unabhängig dimensionieren und prüfen, ob ein herstellerunabhängiger Tarif wie Redpoint die gleiche Funktion ohne Lock-in bietet.
Risiko 2: Entgangene Einspeisevergütung
Symptom
Viele Cloud-Verträge verlangen die Abtretung der EEG-Einspeisevergütung von aktuell 7,78 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp.
Folge
Bei einer 10-kWp-Anlage entgehen so 300 bis 400 Euro Einnahmen pro Jahr, die in die Cloud-Kalkulation einfließen, aber für den Kunden verloren sind.
Prävention
Den effektiven Cloud-Preis inklusive abgetretener Vergütung berechnen und gegen Einspeisung plus Ökostromtarif stellen.
Risiko 3: Insolvenz des Anbieters
Symptom
Das Cloud-Guthaben ist nur bilanziell vorhanden und nicht physisch gesichert. SENEC schrieb 2024 einen Verlust von 386 Millionen Euro.
Folge
Bei einer Anbieterinsolvenz erhalten Verbraucher laut Verbraucherzentrale „meist weniger als 5 Prozent“ ihrer Forderungen zurück. Beim Marktaustritt von Hanwha Q Cells im Januar 2025 wurden die Verträge an enercity übertragen.
Prävention
Anbieter mit solider Finanzlage wählen und kein hohes Stromguthaben über den Jahreswechsel ansammeln.
In der Praxis kritisiert die Verbraucherzentrale Begriffe wie „Cloudstrom“ und „Stromflat“ als irreführend, weil „der Strom immer sofort vermarktet und verbraucht“ wird. Eine Stromcloud liefert zudem keinen Notstrom bei Netzausfall, da kein physischer Speicher vorhanden ist.
Lohnt sich eine Stromcloud gegenüber Einspeisung und Batteriespeicher?
Wirtschaftlich lohnt sich eine Stromcloud in den meisten Fällen nicht. Die Verbraucherzentrale, das Verbraucherportal Bayern und Finanztip kommen 2025 übereinstimmend zu diesem Ergebnis. Einspeisung plus günstiger Ökostromtarif oder ein eigener Heimspeicher ist über die Laufzeit fast immer günstiger.
Finanztip fasst zusammen: „Die Cloud-Modelle lohnen sich in der Regel nicht wirklich für Dich – sie sind meist nur clevere Rechenmodelle.“ Der Grund ist strukturell: Auf den Cloud-Strom fallen dieselben Beschaffungskosten, Netzentgelte und Abgaben an wie auf jeden Netzbezug. Es gibt „schlicht keine Kostenersparnis, die ein Stromversorger weitergeben könnte“.
Die Tabelle vergleicht die 15-Jahres-Gesamtkosten von Stromcloud, eigenem Speicher und reiner Einspeisung für das Referenz-Szenario.
Variante | Laufende Kosten/Jahr | Einmalkosten | Summe über 15 Jahre |
|---|
Stromcloud (Abo) | ca. 836 € | 0 € (bei vorhandenem Speicher) | ca. 12.540 € |
Eigener Speicher (Kauf) | ca. 58 € | rund 7.000 € | ca. 7.870 € |
Einspeisung + Ökostrom | ca. 228 € | 0 € | ca. 3.420 € |
Beispiel: Cloud gegen Einspeisung im Referenz-Szenario
Gegeben: 10 kWp PV-Anlage, 5.000 kWh Verbrauch, Cloud-Tarif 47 €/Monat plus 272 € entgangene Vergütung gegen Ökostrom plus Einspeisevergütung
Berechnung: Cloud 564 € + 272 € = 836 €/Jahr gegenüber Alternative ca. 228 €/Jahr Nettokosten
Ergebnis: über 600 € Mehrkosten pro Jahr für die Cloud – rund 9.000 € über 15 Jahre.
Die Alternative von rund 228 Euro pro Jahr ergibt sich aus dem Reststrombezug zum Ökostromtarif abzüglich der behaltenen Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh, die der Cloud-Nutzer an den Anbieter abtritt. Genau diese behaltene Vergütung senkt die Nettokosten der Alternative unter die der Cloud.
Der
Autarkiegrad beschreibt, wie viel Verbrauch eine Anlage selbst deckt. Er bleibt für die Cloud nur eine bilanzielle Größe, während ein physischer Speicher real 60 bis 80 Prozent erreicht.
Autarkiegrad = Eigenverbrauch ÷ Gesamtverbrauch × 100 %
- Eigenverbrauch: selbst genutzter Solarstrom pro Jahr, in kWh
- Gesamtverbrauch: gesamter Stromverbrauch des Haushalts pro Jahr, in kWh
Was sagen unabhängige Tests und Verbraucherschützer zur Stromcloud?
Einen formalen Stromcloud-Test von Stiftung Warentest oder ÖKO-TEST gibt es 2026 nicht. Die einzigen unabhängigen Bewertungen stammen von den Verbraucherzentralen und einer EuPD-Research-Erhebung. Beide bewerten Cloud-Tarife überwiegend kritisch und intransparent.
Die Verbraucherzentralen stuften Stromclouds bereits 2022 als „intransparent und schwer zu beurteilen“ ein. Die Untersuchung der Verbraucherzentrale vom Mai 2025 ergab, dass die Stromcloud „in den meisten Fällen keinen oder nur einen sehr geringen wirtschaftlichen Nutzen“ bringt. Eine EuPD-Research-Analyse nannte schon 2020 hohe Kosten und Intransparenz als Haupthindernisse.
Auch aus der Branche kommt Kritik. enerix-Geschäftsführer Daniel Grimm bezeichnet die Stromcloud als „schön verpackten Stromtarif“, der „keinen echten wirtschaftlichen Nutzen“ liefere. Dass kein großes Testinstitut die Angebote systematisch prüft, liegt auch an der Vielfalt und Intransparenz der Tarife, die einen standardisierten Vergleich erschweren.
Wie entwickelt sich der Stromcloud-Markt 2026 und welche Alternativen gibt es?
Der Stromcloud-Markt schrumpft unter Druck günstigerer Batteriespeicher und neuer Alternativen. Eingestellte Angebote, sinkende Speicherpreise und das neue Energy Sharing verändern die Lage 2026. Dynamische Stromtarife treten als direkte Konkurrenz hinzu.
Mehrere Anbieter zogen sich zurück: Die E.ON SolarCloud endete 2021, Hanwha Q Cells verkaufte das Energiehandelsgeschäft im Januar 2025 an enercity. Gleichzeitig fielen die Preise für physische Heimspeicher auf rund 500 bis 800 Euro je Kilowattstunde, womit ein 10-kWh-System je nach Ausstattung rund 6.000 bis 9.000 Euro kostet und über 6.000 bis 8.000 Ladezyklen mehr als 20 Jahre hält.
Als gesetzliche Alternative tritt das Energy Sharing nach § 42c EnWG ab dem 1. Juni 2026 in Kraft, das Strom innerhalb einer Gemeinschaft teilt. Daneben gewinnen dynamische Börsenstromtarife an Bedeutung, die die Verbraucherzentrale jedoch nur für Haushalte mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher empfiehlt. Beide Alternativen setzen den Smart-Meter-Rollout voraus, der Ende 2025 erst 5,5 Prozent erreichte.
Häufige Fragen zur Stromcloud
Die folgenden Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale am häufigsten zu Stromcloud-Tarifen – von Speicherpflicht über Insolvenzschutz bis zur Besteuerung.
Kann ich eine Stromcloud ohne Batteriespeicher nutzen?
Eine Stromcloud ohne Speicher ist nur bei wenigen Anbietern wie Redpoint oder LichtBlick möglich. Ohne Heimspeicher liegt der Autarkiegrad bei nur 25 bis 30 Prozent, sodass viel teurer Cloud-Strom zugekauft werden muss und sich die Variante selten rechnet.
Was passiert mit meinem Guthaben, wenn der Anbieter insolvent wird?
Das Cloud-Guthaben ist nur bilanziell vorhanden und nicht insolvenzgeschützt. Laut Verbraucherzentrale erhalten Betroffene im Insolvenzfall meist weniger als 5 Prozent ihrer Forderungen zurück. Ein hohes angespartes Guthaben über den Jahreswechsel erhöht das Risiko.
Bekomme ich aus der Cloud meinen eigenen Strom zurück?
Nein, der bezogene Strom ist stets neu produzierter Netzstrom. Die Cloud verrechnet nur eingespeiste gegen entnommene Kilowattstunden bilanziell. Physisch lässt sich Strom im Netz nicht speichern, weshalb der Begriff Cloud als irreführend gilt.
Zahle ich auf Cloud-Strom Steuern und Netzentgelte?
Ja, auf jede aus der Cloud bezogene Kilowattstunde fallen Stromsteuer von 2,05 ct/kWh, Netzentgelte und Abgaben an. Die Eigenverbrauchsbefreiung greift nicht, weil der Strom zuvor ins öffentliche Netz eingespeist wurde.
Ist die E.ON SolarCloud noch verfügbar?
Nein, die E.ON SolarCloud wurde im September 2021 eingestellt und durch den Tarif „E.ON Solarstrom“ ohne virtuelles Stromkonto ersetzt. Portale, die sie noch listen, geben veraltete Konditionen wieder.
Brauche ich für eine Stromcloud einen Smart Meter?
Ab 7 kWp PV-Leistung ist ein intelligentes Messsystem seit 2025 gesetzlich Pflicht und für die Cloud-Bilanzierung nötig. Die jährlichen Kosten sind für Anlagen bis 15 kW auf 50 Euro gedeckelt.
Fazit: Für wen lohnt sich eine Stromcloud?
Eine Stromcloud lohnt sich finanziell für die wenigsten Haushalte. Sie ist ein Komfort- und Autarkieprodukt, kein Sparmodell. Wer rechnet, fährt mit Einspeisung plus günstigem Ökostromtarif oder einem eigenen Heimspeicher meist besser. Drei Profile zeigen die Entscheidung.
Profil 1: Renditeorientierter PV-Besitzer
Für einen Haushalt mit 10 kWp, der vor allem Kosten senken will, lohnt sich die Cloud nicht. Die Kombination aus Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh) und einem Ökostromtarif ab 31,57 ct/kWh spart über 600 Euro pro Jahr gegenüber dem Cloud-Abo.
Profil 2: Autarkie-orientierter Eigenheimbesitzer
Wer maximale bilanzielle Unabhängigkeit wünscht und bereits einen Markenspeicher besitzt, wählt die Cloud als Komfortlösung. Der Aufpreis von einigen Hundert Euro pro Jahr ist dann eine bewusste Komfortentscheidung, keine Investition mit Rendite.
Profil 3: Neubauer ohne Speicher
Für einen Neubau ohne Batterie ist ein eigener Heimspeicher die bessere Wahl. Ein 10-kWh-System für rund 6.000 bis 9.000 Euro erreicht 60 bis 80 Prozent realen Eigenverbrauch, liefert Notstrom und kostet über 15 Jahre weniger als ein Cloud-Abo. Eine Stromcloud ohne Speicher rechnet sich hier kaum.