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Photovoltaik-Versicherung 2026: Kosten, Vergleich und Pflichten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine PV-Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber bei Investitionskosten von 13.000 bis 30.000 Euro schützt sie vor dem vollen Schadensrisiko.
  • Zwei Wege stehen offen: ein PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung (meist 35–120 Euro/Jahr) oder eine separate Allgefahren-Police (meist rund 60 bis 150 Euro/Jahr, in Ausnahmefällen bis 250 Euro/Jahr).
  • Banken verlangen bei kreditfinanzierten Anlagen fast immer einen Versicherungsnachweis, etwa bei Finanzierung über das KfW-Programm 270.
  • Jede stationäre PV-Anlage und jeder Batteriespeicher muss unabhängig von Größe und Baujahr im Marktstammdatenregister registriert werden – innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme.
  • Ob und wie die Anlage zusätzlich der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden muss, regelt der jeweilige Vertrag – wird die Meldung versäumt, droht eine Unterversicherung des gesamten Gebäudes.
  • Seit dem 1. Januar 2021 entfällt nach § 51 EEG für neue Anlagen die Einspeisevergütung in Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden – das beeinflusst, wie Versicherer den Ertragsausfall berechnen.

Ist eine Photovoltaik-Versicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland nicht. Wer jedoch 13.000 bis 30.000 Euro in eine Anlage investiert, trägt ohne Versicherungsschutz das komplette Risiko für Hagel-, Sturm- oder technische Schäden. Angesichts dieser Investitionshöhe ist der Verzicht auf eine Absicherung wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen.

Kreditfinanzierte Anlagen: Warum Banken auf Versicherungsschutz bestehen

Wird die Anlage über einen Kredit finanziert, verlangen viele Kreditgeber oft den Nachweis einer Versicherung oder banküblicher Sicherheiten, die regelmäßig eine Versicherung einschließen. Fällt die Anlage durch einen Totalschaden aus, entfällt sonst die Einnahmequelle, während die Kreditrate weiterläuft. Für das KfW-Programm 270 gilt: Es finanziert Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, mit Laufzeiten bis 30 Jahre und bis zu fünf tilgungsfreien Jahren. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, und ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen dagegen nicht als eigenes Standardprogramm.

Was deckt eine Photovoltaikanlage-Versicherung ab?

Eine PV-Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Sachschäden und Ertragsausfall. Je nach Tarif zählen dazu vier Schadenskategorien. Elementarschäden umfassen Sturm, Hagel, Schnee, Blitzeinschlag, Überschwemmung und Frost. Technische Schäden betreffen Überspannung, Kurzschluss, Schmorschäden, Isolationsdefekte und innere Betriebsschäden am Wechselrichter. Einwirkung Dritter meint Vandalismus, Diebstahl und Tierbiss, etwa durch Marder. Ertragsausfall entschädigt für entgangene Einnahmen und Eigenverbrauchsersparnis, wenn die Anlage durch einen versicherten Schaden ausfällt. Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt in der Grunddeckung in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel ab; Elementarschäden wie Überschwemmung müssen meist separat versichert werden – alle anderen hier genannten Ursachen bleiben offene Lücken, die nur ein PV-Zusatzbaustein oder eine separate Police schließen.

Welche Schäden treffen PV-Anlagen in der Praxis am häufigsten?

Eine PV-Anlage ist als technisches System 25 bis 35 Jahre lang Wind, Hagel und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Hagelschlag verursacht am häufigsten Glasbruch an den Modulen: Die Reparatur eines einzelnen Moduls kostet 2026 nach Marktbeobachtungen inklusive Austausch, Gerüst und Montage etwa 200 bis 450 Euro, bei einer 20-Modul-Anlage können sich die Kosten schnell auf grob 4.000 bis 9.000 Euro summieren. Der Wechselrichter gilt als technisch schwächstes Bauteil mit einer Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren; ein Defekt außerhalb der Garantiezeit kann inklusive Einbau etwa 1.500 bis 3.000 Euro kosten. Marderbisse an schwer zugänglichen Solarkabeln führen wegen nötiger Gerüststellung und Teildemontage häufig zu Reparaturkosten von 500 bis 2.000 Euro. Mehr zum Schutz vor Hagelschäden zeigt der Beitrag zum Hagelschutz für PV-Module.

Was kostet eine PV-Versicherung 2026?

Die tatsächlichen Beiträge unterscheiden sich stark nach Absicherungsweg, Anbieter und Anlagenmerkmalen. Die folgenden Werte sind Marktbeobachtungen und kein Ergebnis eines aktuellen, unabhängigen Gesamttests – sie geben aber eine Orientierung für die Budgetplanung.
AbsicherungswegJahresbeitragDeckungsumfang
PV-Baustein in WGV (Basis)35–80 €Feuer, Sturm, Hagel – oft ohne Allgefahren
PV-Baustein in WGV (PLUS)80–120 €Erweitert um Vandalismus, ggf. Elektronik
Separate PV-Allgefahrenpolice80–180 €Vollumfänglicher Schutz inkl. Ertragsausfall
Anlage 10–20 kWp mit Speicher150–250 €Inkl. Batteriespeicher, Wallbox
Gewerblich über 20 kWp250–350 €+Inkl. GAP-Deckung, Ertragsausfall
Für ein typisches Einfamilienhaus mit rund 10 kWp ohne Speicher bewegen sich gute Allgefahrenpolicen meist zwischen 80 und 150 Euro pro Jahr, mit einem 10-kWh-LFP-Speicher zwischen 120 und 200 Euro. Vergleichsangebote für ein Musterobjekt mit 7 kWp und einem Anlagenwert von 20.000 Euro wiesen für einen PV-Baustein bei HUK-Coburg beziehungsweise HUK24 einen Mehrbeitrag von rund 35 Euro pro Jahr aus – einer der günstigsten Werte im Markt.

Worauf sollte ich bei der Tarifwahl achten?

Verbraucherschützer empfehlen, PV-Tarife an einer Reihe von Mindestkriterien zu messen. Ein Tarif, der viele dieser Punkte nicht erfüllt, lässt im Schadensfall oft finanzielle Lücken offen. Die folgende Checkliste bündelt die wichtigsten Prüfpunkte für den Vertragsabschluss – sie bildet allgemein empfohlene Mindestkriterien ab und ist keine Wiedergabe eines bestimmten aktuellen Testergebnisses.
KriteriumWarum wichtig
1. AllgefahrendeckungSchutz vor allen unvorhergesehenen Sachschäden ohne einzelne Gefahrenaufzählung
2. Verzicht auf grobe FahrlässigkeitKeine Leistungskürzung bei leichtfertigem Handeln, oft bis 50.000 €
3. ErtragsausfallKompensation entgangener Einnahmen und Eigenverbrauchsersparnis
4. Innere BetriebsschädenDeckung von Wechselrichterdefekten ohne äußere Einwirkung
5. De- und RemontagekostenÜbernahme bei Dachschäden, die eine PV-Demontage erfordern
6. SchadennebenkostenKosten für Gerüste, Entsorgung, Aufräumarbeiten
7. TierverbissMarderschäden inkl. Folgeschäden explizit mitversichert
8. ÜberspannungsschutzDeckung von indirekten Blitzschlagschäden
9. VorsorgeversicherungAutomatischer Schutz für Anlagenerweiterungen im Versicherungsjahr
10. GAP-DeckungAbsicherung der Kreditrestschuld bei Totalschaden

Photovoltaik-Versicherung im Vergleich: HUK, Allianz, VHV & Spezialtarife

Die folgende Übersicht beschreibt allgemeine Ausstattungsmerkmale, wie sie Anbieter auf ihren Produktseiten für Photovoltaik-Policen 2026 nennen – es handelt sich um eine Einordnung der Marktpositionierung, nicht um das Ergebnis eines aktuellen, unabhängigen Gesamttests. HUK-Coburg und HUK24 positionieren sich mit einem PV-Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung im günstigen Einstiegssegment, decken dabei aber meist nur benannte Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel ab; der Basis-Tarif unterscheidet sich in Selbstbeteiligung und Deckungsumfang deutlich von den Classic- oder Premium-Bausteinen, sodass sich für Elementarschäden ein genauer Vergleich lohnt. Die Allianz positioniert sich im Premiumsegment mit Allgefahrenschutz zum Neuwert und hohen möglichen Versicherungssummen, kann nach eigenen Angaben moderne Ersatztechnik bei Totalschaden berücksichtigen und bietet Deckung bereits während der Bauphase vor Inbetriebnahme an. Die VHV wirbt mit SOLARPROTECT für eine reine Neuwertversicherung ohne Abzug „Neu für Alt“, was besonders für ältere Anlagen relevant ist. Spezialisierte Anbieter wie Inter, Helvetia oder photovoltaikversicherung24 richten sich mit umfassenden Allgefahren-Policen an Kunden, die vollständigen Schutz inklusive Ertragsausfall suchen.
AnbieterJahresbeitrag (10 kWp)AllgefahrenErtragsausfallSpeicher inklusiveTierverbiss
HUK Classic + PLUSca. 50–70 €Nein (Benannte Gefahren)Nein (nur Nutzungsausfall)NeinNein
Allianzca. 120–160 €Ja12 MonateJa (bis 20 kWh)Ja
VHV SOLARPROTECTca. 90–130 €Ja12 MonateJaJa
Inter Premiumca. 100–150 €Ja12 MonateJaJa
Helvetiaca. 95–140 €Ja6–12 MonateJaJa

Wie versichere ich meinen Batteriespeicher richtig?

Ein Batteriespeicher verändert das Risikobild einer PV-Anlage. Moderne Heimspeicher mit LFP-Technologie (Lithium-Eisenphosphat) weisen nach Marktbeobachtungen ein statistisches Brandrisiko von rund 0,0049 Prozent pro Jahr auf – vergleichbar mit der Risikoklasse eines Wäschetrockners. LFP-Zellen werden nach Herstellerangaben meist erst in einem Bereich von etwa 200 bis 250 Grad Celsius thermisch instabil, während ältere NMC-Zellen je nach Zellchemie schon ab etwa 150 bis 210 Grad Celsius kritisch werden können. Ein mehrschichtiges Batteriemanagementsystem überwacht Spannung, Temperatur und Ladezustand jeder Zelle in Echtzeit. Details zur technischen Alterung zeigt der Beitrag zur Lebensdauer von Stromspeichern, weitere Hintergründe zum Brandschutz liefert der Artikel Brandschutz bei Photovoltaikanlagen. Versicherer und Hersteller stellen üblicherweise Anforderungen an den Aufstellort: ein trockener, temperierter Raum mit 5 bis 25 Grad Celsius, in Garagen ausreichende Belüftung sowie ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien und kein direkter Erdkontakt wegen Feuchtigkeit. Wichtig für die Police: Ob und wie ein Speicher automatisch mitversichert ist oder separat mit seinem Neuwert in der Versicherungssumme angegeben werden muss, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab – ein Blick in die Police schafft hier Klarheit.

Muss ich die PV-Anlage der Versicherung und dem Marktstammdatenregister melden?

Zwei unterschiedliche Meldepflichten sind zu unterscheiden. Erstens die gesetzliche Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur: Sie ist für alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, unabhängig von Größe und Inbetriebnahmedatum, und gilt ausdrücklich auch für ortsfeste Batteriespeicher. Die Registrierung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Ohne diese Eintragung besteht kein Anspruch auf Einspeisevergütung. Zweitens die vertragliche Meldepflicht gegenüber der Wohngebäudeversicherung: Ob und in welcher Form eine PV-Anlage gemeldet werden muss, regelt der jeweilige Versicherungsvertrag – eine pauschale gesetzliche Meldepflicht existiert hier nicht. In der Praxis verlangen jedoch viele Versicherer eine Meldung, weil die Anlage den Gebäudewert erheblich erhöht. Wird sie nicht gemeldet, kann der Versicherer im Schadensfall eine Unterversicherung des gesamten Gebäudes einwenden und die Leistung kürzen – unabhängig davon, ob eine separate PV-Police besteht.

Wie berechnen Versicherer den Ertragsausfall?

Der Ertragsausfall ist wirtschaftlich der entscheidende Baustein des Versicherungsschutzes, denn PV-Erträge schwanken saisonal stark. Für neue Anlagen bis 10 kWp gelten bis zum 31. Juli 2026 gesetzliche Einspeisevergütungssätze von 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung; für die Zeit ab dem 1. August 2026 werden nach aktuellem Kenntnisstand Werte von rund 7,71 Cent bzw. 12,23 Cent erwartet, die aber noch nicht als verbindliche gesetzliche Vergütungssätze feststehen. Die folgende Tabelle zeigt eine typische monatliche Ertragsverteilung für eine 10-kWp-Anlage mit optimaler Ausrichtung in Deutschland.
MonatSpezifischer Ertrag (kWh/kWp)Tageswert (kWh/kWp/Tag)Ertrag 10 kWp/Monat
Januar20–300,65–0,97200–300 kWh
März802,58800 kWh
Mai1354,351.350 kWh
Juli1404,521.400 kWh
September953,17950 kWh
November301,00300 kWh
Jahresertrag (Summe)ca. 1.000 kWh/kWpca. 10.000 kWh
Versicherer berechnen den Tagesausfall näherungsweise über die Formel E_Tag = P(kWp) × (S_Monat / d_Monat) × η, wobei S_Monat der spezifische Monatsertrag in kWh/kWp, d_Monat die Anzahl der Tage im Monat und η der Performance-Faktor der Anlage (typisch 0,80 bis 0,88) ist. Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Fällt eine 10-kWp-Anlage vom 1. bis 30. Juli durch einen Hagelschaden komplett aus, entgehen rund 1.400 kWh Ertrag. Bei einem angenommenen Eigenverbrauchsanteil von 40 Prozent sind das 560 kWh, die bei einem Strompreis von 36 Cent pro Kilowattstunde einen Gegenwert von rund 202 Euro haben. Die restlichen 840 kWh wären eingespeist worden; bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde Teileinspeisevergütung entgehen dafür rund 65 Euro. Der gesamte Ertragsausfall summiert sich damit auf etwa 267 Euro – allein für einen Monat mehr, als viele Allgefahren-Policen im ganzen Jahr kosten. Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt und sinkt seit dem 1. Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent. Gute Tarife zahlen den Ertragsausfall über einen längeren, mehrmonatigen Zeitraum, was Zeit für Schadensfeststellung, Ersatzbeschaffung und Wiedermontage abdeckt.

Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz auf den Versicherungsschutz?

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Das sogenannte Solarspitzengesetz wirkt sich seit dem 25. Februar 2025 direkt auf die Ertragsausfallversicherung aus. Seitdem wird die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen auf null reduziert; für die dadurch ausgefallenen Vergütungsstunden sieht § 51a EEG einen speziellen Verlängerungsmechanismus vor, durch den sich die Gesamtförderdauer entsprechend verlängert. Stunden mit negativen Strompreisen sind in den letzten Jahren spürbar häufiger geworden, mit weiter steigender Tendenz; nach Schätzungen können bei einer südlich ausgerichteten Anlage dadurch nennenswerte Anteile des Jahresertrags betroffen sein. Für die Versicherung bedeutet das: In Phasen negativer Preise entsteht durch entgangene Einspeisung kein direkter Einnahmeschaden, wohl aber durch entgangenen Eigenverbrauch. Beim Vertragsabschluss lohnt sich daher ein genauer Blick darauf, ob der Versicherer den Ertragsausfall auf Basis der Einspeisevergütung, des Eigenverbrauchs oder beider Komponenten berechnet. Zusätzlich gilt: Neue PV-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 100 kW, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, dürfen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems und dem erfolgreichen Nachweis der Steuerbarkeit vorübergehend nur bis zu 60 Prozent ihrer installierten Leistung am Netzanschlusspunkt einspeisen, was die tatsächlich realisierbaren Erträge und damit auch die Schadenshöhe im Ertragsausfall beeinflussen kann.

Wie melde ich einen Schaden richtig?

Nach einem Schaden zählen Sorgfalt und Schnelligkeit. Die folgenden Schritte erhöhen die Chance auf eine reibungslose Regulierung.
  • Sicherheit herstellen: Bei Kabelbrand oder sichtbarem Defekt die Anlage über den Feuerwehrschalter (DC-Trennschalter) sofort abschalten.
  • Fotodokumentation: Detailaufnahmen von Glasrissen, verschmorten Stellen und beschädigten Komponenten sowie Übersichtsaufnahmen der gesamten Anlagenfläche anfertigen.
  • Meldefrist einhalten: Viele Versicherer verlangen für Schäden durch Sturm, Hagel oder andere akute Ereignisse eine zeitnahe Meldung, oft innerhalb kurzer Frist nach dem Schadensereignis.
  • Keine Reparatur vor Freigabe: Größere Reparaturen erst nach Rücksprache beauftragen; manche Tarife enthalten jedoch eine Sofortreparaturklausel bis zu einem im Vertrag festgelegten Betrag, um Folgeschäden zu verhindern.
  • Garantieschäden separat prüfen: Tritt ein Defekt innerhalb der Herstellergarantie auf, haftet zunächst der Hersteller; je nach Vertrag kann die Versicherung in dieser Zeit dennoch den Ertragsausfall übernehmen. Mehr zu Garantiefristen zeigt der Beitrag Garantie bei PV-Anlage, Modulen und Speicher.

Welche Fehler sollte ich bei der PV-Versicherung vermeiden?

  • Anlage nicht gemeldet, nur separate Police abgeschlossen: Eine separate PV-Police ersetzt nicht die Information der Wohngebäudeversicherung – wegen des gestiegenen Gebäudewerts kann sonst eine Unterversicherung drohen.
  • Speicher nicht deklariert: Ein 10-kWh-Speicher kostet 2026 nach Marktbeobachtungen häufig rund 5.500 bis 10.000 Euro installiert. Ob er automatisch mitversichert ist oder explizit in der Versicherungssumme geführt werden muss, hängt von der jeweiligen Police ab.
  • Nur Benannte-Gefahren-Tarif gewählt: Solche Tarife decken ausschließlich die vertraglich aufgelisteten Ursachen ab; eine Allgefahrenversicherung deckt dagegen alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Zeitwert statt Neuwert versichert: Eine 10 Jahre alte Anlage hat einen deutlich geringeren buchhalterischen Zeitwert als eine neue Anlage – bei Zeitwerterstattung reicht die Zahlung nach einem Totalschaden häufig nicht für eine neue Anlage.
  • Zu niedrige Versicherungssumme: Steigen Modul- und Installationspreise, kann die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe veraltet sein; eine Klausel zum gleitenden Neuwert oder eine jährliche Überprüfung vermeidet Unterversicherung.

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Versicherung

Brauche ich für eine gemietete oder geleaste PV-Anlage auch eine Versicherung?

Bei gemieteten oder geleasten Anlagen übernimmt häufig der Anbieter die Versicherung, da er Eigentümer der Technik bleibt; die genaue Regelung hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen, welche Schäden konkret eingeschlossen sind und ob Ertragsausfall mitversichert ist.

Ist eine Versicherung auch für ein Balkonkraftwerk sinnvoll?

Balkonkraftwerke haben deutlich geringere Anschaffungskosten als Dachanlagen und fallen in der amtlichen Anlagenstatistik in der Regel nicht unter die klassische Zähler-Erfassung. Wegen der geringeren Investitionssumme ist eine separate Versicherung meist weniger dringlich als bei größeren Dachanlagen, kann aber bei hochwertigen Geräten trotzdem sinnvoll sein, insbesondere wenn eine Hausratversicherung Elektronikschäden ohnehin nicht automatisch abdeckt.

Was passiert bei Hagelschäden, die über die IEC-Prüfgröße hinausgehen?

Standardmodule sind nach IEC 61215 mit 25-Millimeter-Hagelkörnern bei 23 Metern pro Sekunde geprüft. Größere Hagelkörner von 30 bis 50 Millimetern können Glasbruch verursachen, der über diese Prüfnorm hinausgeht; ob ein solcher Schaden durch die Herstellergarantie oder nur durch eine Versicherung gedeckt ist, hängt vom konkreten Garantie- und Versicherungsvertrag ab – vorausgesetzt, die Police schließt Hagel als benannte Gefahr ein oder gilt als Allgefahrenversicherung.

Beeinflusst das Alter der Anlage die Versicherungsprämie?

Ja, mehrere Faktoren hängen vom Anlagenalter ab. Ältere Wechselrichter außerhalb der Garantiezeit erhöhen das Schadensrisiko, während der Zeitwert der Gesamtanlage sinkt. Neuwertversicherungen gleichen diesen Effekt aus, indem sie unabhängig vom Alter den Wiederbeschaffungswert erstatten, was besonders für ältere Anlagen mit mehrjährigem Betriebsalter relevant wird.

Sind gestohlene Solarmodule automatisch mitversichert?

Diebstahl gehört zu den Risiken, die eine Standard-Wohngebäudeversicherung meist nicht automatisch abdeckt. Ein PV-Zusatzbaustein oder eine separate Allgefahrenpolice schließt Diebstahl in der Regel ausdrücklich mit ein, oft bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme.

Was passiert, wenn der Neuwert der Anlage nach Vertragsabschluss steigt?

Steigen Modul- oder Installationspreise nach Vertragsabschluss, bleibt die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme sonst unverändert und kann zu niedrig werden. Tarife mit einer Klausel zum gleitenden Neuwert passen die Versicherungssumme automatisch an aktuelle Preisniveaus an, wodurch Unterversicherung vermieden wird.

Für wen lohnt sich eine Photovoltaik-Versicherung?

Ob sich eine Versicherung lohnt, hängt von Anlagengröße, Finanzierung und persönlicher Risikobereitschaft ab. Die folgenden Profile geben eine Orientierung.

Kleinanlage ohne Kredit

Wer eine kleine Anlage bis etwa 10 kWp aus eigenen Mitteln finanziert hat, kommt mit einem günstigen PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung oft preiswert zu einem Basisschutz, sollte aber prüfen, ob Ertragsausfall und Elektronikschäden eingeschlossen sind.

Kreditfinanzierte Anlage

Bei einer über das KfW-Programm 270 oder einen anderen Kredit finanzierten Anlage verlangt die Bank praktisch immer einen Versicherungsnachweis; eine Allgefahrenpolice mit GAP-Deckung schützt zusätzlich die Kreditrestschuld bei Totalschaden.

Anlage mit Batteriespeicher

Wer einen Speicher im Wert von mehreren Tausend Euro betreibt, sollte auf eine Police setzen, die den Speicher mit Neuwert explizit einschließt – Allgefahrenpolicen bieten das häufig ohne Zusatzbeitrag bis zu bestimmten Speicherkapazitäten.

Gewerbliche Großanlage

Ab etwa 20 kWp und bei gewerblicher Nutzung überwiegen Allgefahrenpolicen mit Ertragsausfall und gegebenenfalls GAP-Deckung, da Ausfallzeiten hier unmittelbar die Rentabilität der Investition beeinträchtigen.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen