Das Wichtigste in Kürze
- Jahreskosten Gas: Ein Gas-Brennwertkessel kostet rund 60 Euro pro Jahr, ein Ölkessel rund 75 Euro, ein Pelletkessel rund 95 Euro.
- Arbeitswert 2026: Jede Schornsteinfeger-Rechnung basiert auf dem bundeseinheitlichen Arbeitswert von 1,40 Euro netto statt der bis 20.1.2025 gültigen 1,20 Euro.
- Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe verursacht 0 Euro Schornsteinfegerkosten, da ohne Verbrennung keine Kehr-, Mess- oder Schaupflicht besteht.
- Kostenanstieg: Die AW-Erhöhung 2025 verteuert die Rechnungen um rund 17 Prozent gegenüber 2024.
- Steuerbonus: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, sind über § 35a EStG absetzbar.
- Mieter-Umlage: Kehrgebühren sind nach § 2 Nr. 12 BetrKV umlagefähig, meist nach Wohnfläche in Quadratmetern verteilt.
- Zutrittspflicht: Eigentümer müssen dem Schornsteinfeger Zutritt gewähren, eine Verweigerung kostet bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
Was ist ein Schornsteinfeger, und was zählen die Schornsteinfeger-Kosten genau?
Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der gesetzlich vorgeschriebene Kehr-, Prüf- und Messarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen durchführt, und die „Schornsteinfeger-Kosten" umfassen alle daraus resultierenden Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Rechtsgrundlage ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Verbindung mit der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die Häufigkeiten und Gebührenhöhe bundeseinheitlich regelt. Ausführende Instanz ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (BBS), der von der zuständigen Landesbehörde für exakt sieben Jahre für einen festen Kehrbezirk bestellt wird. Der BBS übernimmt sowohl hoheitliche Aufgaben — Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Kehrbucheintrag, Bauabnahme — als auch wettbewerbliche Leistungen wie die reine Kehrung, die seit der Liberalisierung 2013 auch von Kaminkehrer genannten freien Anbietern übernommen werden dürfen. Die Feuerstättenschau selbst darf laut § 14 SchfHwG frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der vorangegangenen Schau erfolgen, insgesamt zweimal während der siebenjährigen Bestellungsperiode des BBS. Der Schornsteinfeger unterscheidet sich damit von einem reinen Ofenbauer oder Heizungsinstallateur: Nur er erfüllt hoheitliche Sicherheitsprüfungen mit rechtlicher Bindungswirkung.
Hoheitliche und wettbewerbliche Aufgaben des Schornsteinfegers im Überblick.
Aufgabe | Kategorie | Nur BBS zulässig? |
Feuerstättenschau | hoheitlich | ja |
Feuerstättenbescheid | hoheitlich | ja |
Bauabnahme neuer Feuerstätten | hoheitlich | ja |
Kehrbucheintrag | hoheitlich | ja |
Kehrung der Feuerstätte | wettbewerblich | nein, auch freie Kaminkehrer |
Emissions-/Feinstaubmessung | wettbewerblich | nein, auch freie Kaminkehrer |
Wie hoch sind die jährlichen Schornsteinfeger-Kosten für ein Einfamilienhaus 2026?
Ein Einfamilienhaus mit einer Feuerstätte zahlt 2026 zwischen 60 und 95 Euro pro Jahr, abhängig von Heizungsart und Kehrhäufigkeit. Die Jahreskosten setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen: Kehrung, gegebenenfalls Emissionsmessung, und anteilig die mehrjährig fällige Feuerstättenschau. Bezugsgröße ist ein Einfamilienhaus, Baujahr 1995, 140 Quadratmeter Wohnfläche, mit einer Gas-Brennwert-Feuerstätte und einem 4-Personen-Haushalt.
Jährliche Schornsteinfeger-Kosten nach Heizungsart und ihre Summe über 20 Jahre.
Heizungsart | Kosten pro Jahr | Summe über 20 Jahre |
Gas-Brennwertheizung | rund 60 Euro | rund 1.200 Euro |
Öl-Brennwertheizung | rund 75 Euro | rund 1.500 Euro |
Pelletkessel | rund 95 Euro | rund 1.900 Euro |
Wärmepumpe | 0 Euro | 0 Euro |
Die 20-Jahres-Summe ist eine
lineare Fortschreibung zum heutigen Arbeitswert und berücksichtigt keine künftigen AW-Erhöhungen — der tatsächliche Betrag liegt bei steigenden Arbeitswerten höher. Eine
Wärmepumpe verursacht keine Schornsteinfegerkosten, weil ohne Verbrennungsprozess weder Kehrung noch Emissionsmessung noch Feuerstättenschau anfallen.
Wie hoch sind die Schornsteinfeger-Kosten je nach Heizungsart (Gas, Öl, Pellets, Wärmepumpe)?
Ein Pelletkessel kostet mit rund 95 Euro pro Jahr mehr als eine Gasheizung mit rund 60 Euro, weil die Kehr- und Überprüfungshäufigkeit in Anlage 1 der KÜO je Brennstoff verschieden geregelt ist. Feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle im Dauerbetrieb erfordern vier Kehrungen pro Jahr, Holzpellet-Anlagen zwei Kehrungen plus eine jährliche Überprüfung, während raumluftunabhängige Gasheizungen nur einmal in jedem zweiten Kalenderjahr überprüft werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Kehr- und Prüfhäufigkeiten nach Brennstoffart gemäß Anlage 1 KÜO.
Brennstoffart | Kehrungen pro Jahr | Überprüfung |
Feste Brennstoffe, ganzjährig genutzt | 4 | eingeschlossen |
Holzpellets | 2 | 1× jährlich |
Gas, raumluftunabhängig | 0 | 1× je 2 Kalenderjahre |
Eigentümer können die Kehrhäufigkeit reduzieren: Nach § 1 Absatz 5a KÜO setzt der zuständige BBS auf Antrag die in Anlage 1 Nummer 1.3, 1.5 und 1.6 bestimmte Kehrzahl auf eine Kehrung pro Kalenderjahr herab, sofern die Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Reduzierung senkt die Jahreskosten bei fest befeuerten Anlagen spürbar, ändert aber nichts an der Feuerstättenschau-Pflicht.
Wie berechnet sich die Schornsteinfeger-Rechnung — was ist ein Arbeitswert (AW)?
Jede Schornsteinfeger-Rechnung basiert auf dem Arbeitswert (AW), einer in Anlage 3 der KÜO für jede Leistung festgelegten Recheneinheit, die mit einem bundeseinheitlichen Eurobetrag multipliziert wird. Der aktuelle Arbeitswert beträgt seit dem 21. Januar 2025 exakt 1,40 Euro netto pro AW, festgelegt durch die 3. Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (BGBl. I 2025 Nr. 12).
Rechnungsbetrag brutto = (Anzahl Arbeitswerte × 1,40 €) × 1,19
- Anzahl Arbeitswerte: die in Anlage 3 KÜO je Leistung festgelegte Punktzahl
- 1,40 €: aktueller Arbeitswert netto (Stand 21.1.2025)
- 1,19: Faktor für die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %
Beispiel: Feuerstättenschau am Referenz-Einfamilienhaus
Gegeben: Feuerstättenschau mit einer Feuerstätte, angesetzt mit 25,7 Arbeitswerten laut Anlage 3 KÜO, Arbeitswert 1,40 € netto.
Berechnung: 25,7 AW × 1,40 € = 35,98 € netto; 35,98 € × 1,19 = 42,82 € brutto.
Ergebnis: Die Feuerstättenschau kostet 42,82 Euro brutto und fällt alle drei bis fünf Jahre an.
Beispiel: Feuerstättenbescheid am Referenz-Einfamilienhaus
Gegeben: Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen, angesetzt mit 10,0 Arbeitswerten laut Anlage 3 KÜO.
Berechnung: 10,0 AW × 1,40 € = 14,00 € netto; 14,00 € × 1,19 = 16,66 € brutto.
Ergebnis: Der Feuerstättenbescheid kostet 16,66 Euro brutto und wird nach jeder Feuerstättenschau ausgestellt.
Für eine reine Kehrung ohne Feuerstättenschau existiert kein bundesweit einheitlich dokumentierter Arbeitswert-Satz — Innungen und BBS legen diesen regional in ihren eigenen Preislisten fest, weshalb die Jahreskostentabelle oben mit Praxis-Richtwerten statt einer AW-Rechnung arbeitet.
Warum sind die Schornsteinfeger-Kosten 2025/2026 gestiegen?
Die Schornsteinfeger-Kosten steigen 2025/2026 durch zwei unabhängige Kostentreiber: die Erhöhung des Arbeitswerts und die Tariferhöhung der Schornsteinfeger-Löhne. Der Arbeitswert stieg zum 21. Januar 2025 von 1,20 Euro auf 1,40 Euro netto, was die Rechnungen bundesweit um rund 17 Prozent verteuert. Zusätzlich erhöhte der neue Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk die Stundenlöhne rückwirkend zum 1. Mai 2025 um 5,5 Prozent.
Kostentreiber der Schornsteinfeger-Preiserhöhung 2025.
Kostentreiber | Wirkung | Datum |
Arbeitswert-Erhöhung | 1,20 € → 1,40 € netto (+17 % Rechnungsbetrag) | 21.1.2025 |
Bundestarifvertrag | +5,5 % Stundenlohn | rückwirkend 1.5.2025 |
Beide Erhöhungen wirken kumulativ, betreffen aber unterschiedliche Kostenbestandteile: Der Arbeitswert bestimmt die gesetzlich festgelegte Gebühr, der Tariflohn beeinflusst nur die Kalkulation der Betriebe bei nicht-hoheitlichen, frei verhandelbaren Leistungen wie der reinen Kehrung.
Sind die Schornsteinfeger-Kosten in Baden-Württemberg anders als im Bundesdurchschnitt?
Die Schornsteinfeger-Kosten in Baden-Württemberg entsprechen bei hoheitlichen Aufgaben dem Bundesdurchschnitt, da der Arbeitswert seit 2025 bundeseinheitlich bei 1,40 Euro netto liegt. Die KÜO gilt als Bundesverordnung ohne Länderöffnungsklausel für die Gebührenhöhe hoheitlicher Leistungen — eine Feuerstättenschau kostet in Stuttgart rechnerisch denselben Betrag wie in München oder Berlin. Unterschiede zwischen Bundesländern entstehen ausschließlich bei wettbewerblichen Leistungen wie der freien Kehrung, deren Preise die einzelnen Betriebe regional selbst kalkulieren.
Was kostet die Abnahme einer neuen Feuerstätte durch den Schornsteinfeger?
Die Abnahme einer neuen Feuerstätte kostet zwischen 40 und 150 Euro, im Durchschnitt rund 100 Euro, und muss innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Montage erfolgen. Diese Bauabnahme ist eine hoheitliche Pflichtleistung des BBS und prüft, ob ein neu installierter Kamin, Kaminofen oder Heizkessel die sicherheitstechnischen Vorgaben einhält, bevor er dauerhaft in Betrieb geht.
Preisspanne der Feuerstätten-Abnahme nach regionalen Praxiswerten.
Kennwert | Betrag |
Untere Preisspanne | 40 Euro |
Obere Preisspanne | 150 Euro |
Durchschnitt |
Diese Kosten sind nicht auf Mieter umlagefähig, da die Erstabnahme nach einer Neuinstallation zu den einmaligen Investitionskosten der Heizungsanlage zählt und nicht zu den laufenden Betriebskosten.
Was kostet die Emissions- und Feinstaubmessung durch den Schornsteinfeger?
Die Kosten der Emissions- und Feinstaubmessung sind bereits in den Jahreskosten je Heizungsart aus der Tabelle oben enthalten; ein separater, bundesweit einheitlicher Arbeitswert-Satz allein für diese Messung ließ sich in den zugrunde liegenden Primärquellen nicht verifizieren. Die Messung ist Teil der wiederkehrenden Überprüfung fester und flüssiger Brennstoffanlagen und wird nach Arbeitswert innerhalb des Gesamtbetrags der jeweiligen Kehr- und Überprüfungshäufigkeit abgerechnet. Sie fällt bei Öl- und Festbrennstoffanlagen als eigener Rechnungsposten neben der reinen Kehrung an, während Gasheizungen mit raumluftunabhängiger Bauart nur alle zwei Jahre überprüft werden.
Kann man Schornsteinfeger-Kosten von der Steuer absetzen?
Schornsteinfeger-Kosten sind als Handwerkerleistung nach § 35a Absatz 3 EStG absetzbar: Der Fiskus erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt als Abzug von der Steuerschuld. Voraussetzung ist, dass ausschließlich die reinen Arbeitskosten angesetzt werden — Materialkosten zählen nicht zur Bemessungsgrundlage.
Beispiel: Steuerbonus für die Referenz-Gasheizung
Gegeben: Jahreskosten Gas-Brennwertheizung 60 Euro, vollständig Arbeitskosten.
Berechnung: 60 € × 20 % = 12,00 € Steuerermäßigung.
Ergebnis: Der Haushalt spart 12,00 Euro Steuern pro Jahr, deutlich unter dem Höchstbetrag von 1.200 Euro.
Zwingende Bedingung ist die Überweisung des Rechnungsbetrags: Eine Barzahlung streicht den kompletten Steuerbonus, auch wenn eine Quittung vorliegt. Die Rechnung selbst dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und muss in der Steuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung eingetragen werden.
Können Schornsteinfeger-Kosten auf Mieter umgelegt werden — und wie funktioniert der Verteilerschlüssel?
Schornsteinfeger-Kosten können auf Mieter umgelegt werden, weil
Kehrgebühren nach
§ 2 Nummer 12 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen. Vermieter verteilen den umlagefähigen Anteil in der Regel nach dem
Verteilerschlüssel Wohnfläche, also proportional zu den Quadratmetern jeder Wohneinheit, sofern der Mietvertrag keinen abweichenden Schlüssel wie das Kopfprinzip vereinbart.
Beispiel: Verteilerschlüssel in einem Zweifamilienhaus
Gegeben: Gesamtrechnung 240 Euro, davon 180 Euro umlagefähig, Gesamtwohnfläche 150 Quadratmeter, Wohnung 1 mit 80 m², Wohnung 2 mit 70 m².
Berechnung: 180 € ÷ 150 m² = 1,20 €/m²; Wohnung 1: 80 m² × 1,20 €/m² = 96 €; Wohnung 2: 70 m² × 1,20 €/m² = 84 €.
Ergebnis: Wohnung 1 zahlt 96 Euro, Wohnung 2 zahlt 84 Euro Nebenkostenanteil.
Nicht umlagefähig sind dagegen die Erstabnahme nach einer Neuinstallation, Reparaturen am Schornstein wie Ausmauerung oder Rissbeseitigung, sowie der Austausch von Bauteilen wie Reinigungsklappen oder Schornsteinköpfen — diese Positionen trägt allein der Vermieter.
Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger — und besteht ein Zusammenhang zur Kehrbescheinigung?
Ein Energieausweis vom Schornsteinfeger kostet als Verbrauchsausweis rund 55 bis 100 Euro, als Bedarfsausweis 400 bis 500 Euro zuzüglich rund 50 Euro je weiterer Wohneinheit. Ein direkter Zusammenhang zur Kehrtätigkeit besteht nicht: Nach § 88 GEG darf ein Schornsteinfeger einen Energieausweis nur ausstellen, wenn er zusätzlich zur Handwerksrolle eine eigene Zusatzqualifikation für die Gebäudeenergieberatung nachweist.
Kosten der beiden Energieausweis-Typen vom qualifizierten Schornsteinfeger.
Ausweistyp | Kosten |
Verbrauchsausweis | rund 55 bis 100 Euro |
Bedarfsausweis | 400 bis 500 Euro zzgl. rund 50 Euro je Wohneinheit |
Was kosten Dachtritte für den Schornsteinfeger, und wer muss sie bezahlen?
Ein einzelner Dachtritt kostet im Material zwischen 27 und 156 Euro pro Stück, abhängig von Ausführung und Traglastklasse, und wird vom Eigentümer des Gebäudes getragen. Dachtritte sind bauliche Zugangswege für den Schornsteinfeger und müssen bei einer Dachneigung über 20 Grad gemäß DIN 18160-5 als Laufstege, Trittstufen oder Dachleitern installiert werden; die Kosten zählen zur baulichen Instandhaltung, da Dachtritte fest installierte Sicherheitseinrichtungen und keine wiederkehrende Schornsteinfeger-Dienstleistung sind. Die Montage durch einen Dachdeckerbetrieb wird separat nach Aufwand berechnet und ließ sich in den zugrunde liegenden Primärquellen nicht mit einem bundesweit einheitlichen Satz verifizieren.
Technische Mindestanforderungen an Dachtritte nach DIN 18160-5.
Anforderung | Wert |
Pflicht ab Dachneigung | über 20 Grad |
Mindestbreite Durchstiegsöffnung | 42 cm lichte Breite |
Traglast vertikal | 1,5 kN |
Traglast horizontal | 0,3 kN |
Was passiert, wenn man dem Schornsteinfeger den Zutritt verweigert?
Eine Zutrittsverweigerung gegenüber dem Schornsteinfeger ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 SchfHwG und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Symptom
Der Eigentümer verweigert dem angekündigten Termin den Zutritt zur Feuerstätte oder ist wiederholt nicht erreichbar.
Folge
Die zuständige Behörde kann eine Zwangskehrung anordnen; in einem dokumentierten Praxisfall wurde dafür sogar ein Schlüsseldienst zur zwangsweisen Wohnungsöffnung beauftragt, dessen Kosten der Eigentümer zusätzlich zum Bußgeld trug.
Prävention
Da die Ankündigungsfrist für eine Feuerstättenschau gesetzlich mindestens 5 Werktage vor dem Termin beträgt, vermeidet ein rechtzeitig vereinbarter Ausweichtermin sowohl das Bußgeld als auch zusätzliche Zwangskosten.
Ist das Schornsteinfeger-Monopol noch aktuell — was hat sich seit 2013 geändert?
Das Schornsteinfeger-Monopol besteht seit der Reform 2013 nur noch für hoheitliche Aufgaben, während der Markt für Kehrung und Emissionsmessung seither für freie Kaminkehrer geöffnet ist. In der Praxis bleibt der Wettbewerb jedoch gering: Eine 2026 gestartete Petition auf openpetition.de beziffert die Zahl der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bundesweit auf rund 7.700, während freie Kaminkehrer laut derselben Petition nur in „zweistelliger Zahl" bzw. „nicht einmal 100" bundesweit vertreten sind — eine Petitionsangabe, keine amtliche Statistik.
Gegenüberstellung von bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger und freiem Kaminkehrer.
Merkmal | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (BBS) | Freier Kaminkehrer |
Zuständigkeit | hoheitliche und wettbewerbliche Aufgaben | nur wettbewerbliche Aufgaben |
Bestellung | 7 Jahre, ein fester Kehrbezirk | keine Gebietsbindung |
Anzahl bundesweit (Petitionsangabe) | rund 7.700 | „zweistellige Zahl" / „nicht einmal 100" |
Der neue § 11b SchfHwG, vom Bundestag am 30. Januar 2025 beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt, erlaubt dem BBS zusätzlich, für die Feuerstättenschau eigene Betriebsangehörige zu bestellen — eine organisatorische Entlastung, die am hoheitlichen Charakter der Aufgabe selbst nichts ändert. Wie stark der öffentliche Widerstand gegen die bestehende Monopolstruktur bereits ist, zeigt sich am Fortschritt der 2026 gestarteten Petition: Bis August 2026 sammelte sie erst 50 der angestrebten 30.000 Unterschriften.
Wie verändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 die Rolle des Schornsteinfegers?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), ausgegeben am 28. Juli 2026 als BGBl. I Nummer 226, reduziert die
hoheitliche technische Bewertung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger bei der Abnahme neuer Heizsysteme. Statt der bisherigen starren Vorgabe, dass eine neue Heizung sofort zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, führt das GModG eine gestufte
„Bio-Treppe" nach § 43 GModG ein:
10 Prozent ab 2029,
15 Prozent ab 2030,
30 Prozent ab 2035 und
60 Prozent ab 2040 klimafreundlicher Brennstoffanteil bei neu installierten fossilen Heizungsanlagen. Ein vollständiger Umstieg auf 100 Prozent klimaneutrale Brennstoffe ab 2045 ist als Ziel formuliert, aber keine gesetzlich festgeschriebene Stufe der Bio-Treppe selbst. Diese Änderung
betrifft das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und damit den Prüfumfang bei der Heizungsabnahme — sie ändert nicht die Gebührenordnung der KÜO und damit nicht den Arbeitswert von 1,40 Euro.
Häufige Fragen zu Schornsteinfeger-Kosten
Wie oft kommt der Schornsteinfeger pro Jahr?
Bei einer Gasheizung kommt der Schornsteinfeger nur einmal in jedem zweiten Kalenderjahr zur Überprüfung, bei Festbrennstoffanlagen im Dauerbetrieb dagegen viermal pro Jahr zur Kehrung.
Muss ich den Schornsteinfeger selbst bezahlen, wenn ich zur Miete wohne?
Nein, der Vermieter begleicht die Rechnung zunächst und legt die umlagefähigen Kehrgebühren anschließend über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um.
Fällt bei einer Wärmepumpe eine Feuerstättenschau an?
Nein, eine Wärmepumpe nutzt keinen Verbrennungsprozess und unterliegt deshalb keiner Kehr-, Mess- oder Feuerstättenschau-Pflicht.
Was kostet eine Feuerstättenschau 2026?
Am Referenz-Einfamilienhaus mit einer Feuerstätte kostet die Feuerstättenschau 42,82 Euro brutto, berechnet aus 25,7 Arbeitswerten zu je 1,40 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
Für hoheitliche Aufgaben nicht: Zuständig ist ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des jeweiligen Kehrbezirks; für die reine Kehrung darf zusätzlich ein freier Kaminkehrer beauftragt werden.
Wie viel Steuerbonus bringt der Schornsteinfeger maximal?
Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, gedeckelt bei 1.200 Euro pro Jahr, und setzt eine Überweisung statt Barzahlung voraus.
Für wen lohnt sich eine Reduzierung der Kehrhäufigkeit oder ein Wechsel zum freien Anbieter?
Eine Reduzierung der Kehrhäufigkeit lohnt sich für Eigentümer mit fest befeuerten Anlagen im Teillastbetrieb, ein Wechsel zum freien Kaminkehrer nur für die wettbewerblichen Teilleistungen der Kehrung.
Entscheidungsmatrix: Optionen zur Reduzierung der Schornsteinfeger-Kosten nach Nutzerprofil.
Profil | Empfehlung |
Einfamilienhaus mit Gasheizung, Bestand | Kehrhäufigkeit bleibt gesetzlich niedrig (alle 2 Jahre Prüfung); kein Reduzierungsantrag nötig, Steuerbonus über § 35a EStG nutzen. |
Haushalt mit Festbrennstoffofen im Teillastbetrieb | Antrag auf Reduzierung der Kehrhäufigkeit nach § 1 Abs. 5a KÜO stellen, sofern die Anlage nicht ganzjährig läuft. |
Mieter in einem Mehrfamilienhaus | Umlage über den Verteilerschlüssel Wohnfläche prüfen; eigene Wahl des Anbieters entfällt, da der Vermieter beauftragt. |
Neubau mit Wärmepumpe | Keine Schornsteinfegerkosten und kein Reduzierungsbedarf, da keine Verbrennungsanlage vorhanden ist. |
Eigentümer mit reiner Kehrung ohne hoheitliche Leistung | Freien Kaminkehrer als Alternative zum BBS für die Kehrung anfragen und Preise vergleichen. |