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Solaranlage ohne Anschaffungskosten: Modelle & Kosten

21 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten ist eine Photovoltaikanlage, die per Miete, Mietkauf, Contracting oder 100-%-Kredit mit 0 € Anfangsinvestition aufs Dach kommt — bezahlt wird über Monatsraten von rund 70 bis 200 €.
  • Gesamtkosten: Über 20 Jahre kostet die Miete einer 10-kWp-Anlage mit Speicher laut ADAC mindestens 32.000 € — der Kauf derselben Anlagenklasse kostet 2026 nur 13.000 bis 19.000 €.
  • Kostenfaktor: Laut Finanztip ist das Mietmodell über die Laufzeit bis zu doppelt so teuer wie der Kauf; Käufer sparen typisch 10.000 bis 20.000 €.
  • Vertragsbindung: Mietverträge laufen meist 20 Jahre ohne ordentliches Kündigungsrecht; beim Hausverkauf muss der Käufer den Vertrag übernehmen oder die Anlage wird zum Restwert abgelöst.
  • Anbieterrisiko: Zwischen Dezember 2023 und November 2025 schieden sechs namhafte Anbieter aus dem Markt aus (Eigensonne, Sunvigo, DZ4, Yello Solar, Zolar, Soly) — allein die Zolar-Insolvenz betraf über 10.000 Anlagen.
  • Alternative: Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten ab effektiv 3,82 % Zins (Stand 28.05.2026) — bei sofortigem Eigentum und voller Förderberechtigung.
  • Für wen geeignet: Das Modell lohnt sich für Hausbesitzer, die Komfort über Rendite stellen; wer rechnet, fährt mit Kauf oder Kredit nach Stiftung Warentest mit 3 bis 6 % Jahresrendite besser.

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Was ist eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten und wie funktioniert sie?

Eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten ist eine Photovoltaikanlage, die ein Anbieter mit 0 € Anfangsinvestition auf dem Dach des Kunden installiert; der Kunde zahlt stattdessen eine Monatsrate von rund 70 bis 200 € über 15 bis 25 Jahre Vertragslaufzeit.
Das Funktionsprinzip verlagert die Investition vom Kunden zum Anbieter: Der Anbieter plant, finanziert und installiert die Anlage, bleibt beim Mietmodell deren Eigentümer und deckt mit der Monatsrate Anschaffung, Installation, Wartung und Versicherung ab. Der Kunde nutzt den erzeugten Solarstrom selbst und erhält für Überschüsse in der Regel die EEG-Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 01.02.2026).
Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung, kein Vertragstyp: Dahinter stehen fünf verschiedene Modelle — Miete/Pacht, Mietkauf, Contracting, Dachverpachtung und 100-%-Kreditfinanzierung — mit unterschiedlichen Eigentums-, Steuer- und Endschaftsregeln. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass die Anbieter-Bezeichnung wenig Aufschluss über die Ausgestaltung gibt; entscheidend sind die Vertragsbedingungen. Juristisch sind PV-„Mietverträge" meist Pachtverträge, weil der Kunde die Früchte der Anlage (Stromerlöse) ziehen darf — bei reiner Miete wäre nur die Nutzung erlaubt.
„Ohne Anschaffungskosten" bedeutet nicht „kostenlos": Bei einer mittleren Rate von 140 €/Monat summiert sich die Zahlung auf 1.680 € pro Jahr und 33.600 € über 20 Jahre — mehr als der Kaufpreis einer vergleichbaren Anlage von 13.000 bis 19.000 € (42watt, Stand April 2026).

Welche Modelle ohne Anschaffungskosten gibt es — Miete, Mietkauf, Contracting oder Dachverpachtung?

Fünf Modelle liefern eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten: die Miete (Anbieter bleibt Eigentümer), der Mietkauf (Eigentum geht am Laufzeitende über), das Contracting (Dienstleister betreibt die Anlage), die Dachverpachtung (Dritter pachtet das Dach) und der 100-%-Kredit (sofortiges Eigentum).
Diese Tabelle vergleicht die fünf Modelle einer Solaranlage ohne Anschaffungskosten nach Eigentum, Laufzeit, Kosten und Regelung am Vertragsende.

Modell

Eigentum während der Laufzeit

Typische Laufzeit

Typische Kosten

Regelung am Vertragsende

 

Miete/Pacht

Anbieter

15–25 Jahre, meist 20

80–200 €/Monat

Übernahme (z. B. 1 € bei Enpal), Verlängerung oder Demontage

Mietkauf

Anbieter, Übergang am Ende

10–20 Jahre

z. B. 120 €/Monat (8 kWp)

automatischer Eigentumsübergang ohne Schlusszahlung

Contracting

Contractor

ca. 20 Jahre

Strompreis- oder Ratenmodell

Kaufoption zum Restwert

Dachverpachtung

externer Betreiber

25 Jahre (+5 Option)

Eigentümer erhält 2–6 €/m²/Jahr Pacht

Rückbau oder Übernahme laut Pachtvertrag

100-%-Kredit (z. B. KfW 270)

Kunde ab Tag 1

5–30 Jahre Kreditlaufzeit

z. B. 120 €/Monat (20.000 €, 3,5 %)

Anlage ist abbezahlt und gehört dem Kunden

Miete und Mietkauf: die Standardmodelle für Einfamilienhäuser

Beim Mietmodell sehen die Verträge laut Verbraucherzentrale fast immer eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren vor; eine ordentliche Kündigung ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Die Rate enthält Planung, Installation, Wartung und Versicherung — je nach Vertrag trägt der Kunde Teile der Wartungs- und Reparaturkosten dennoch selbst. Beim Mietkauf geht die Anlage nach der Laufzeit automatisch in das Eigentum des Nutzers über: Eine 8-kWp-Anlage kostet als Mietkauf rund 120 €/Monat über 10 Jahre, also 14.400 € gesamt — bei einem Kaufpreis von etwa 13.000 €.

Contracting und Dachverpachtung: Modelle für große Dächer

Beim PV-Contracting finanziert, plant, installiert und betreibt ein Contractor die komplette Anlage auf dem Dach des Gebäudeeigentümers und trägt alle Reparatur-Risiken; die Laufzeit beträgt laut Solarenergie-Förderverein etwa 20 Jahre. Die Dachverpachtung kehrt die Rollen um: Ein Investor pachtet die Dachfläche für 2 bis 6 €/m² und Jahr, betreibt eine eigene Anlage und behält Strom und Einspeisevergütung — wirtschaftlich darstellbar ist das erst ab rund 500 m² Dachfläche, ein Einfamilienhaus mit 50 bis 100 m² scheidet aus. Die Anlage bleibt dabei nach § 95 BGB Scheinbestandteil und damit Eigentum des Betreibers.

Was kostet eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten pro Monat?

Die Monatsrate beträgt 2026 laut ADAC ab rund 80 € für 6 kWp ohne Speicher, ab 115 € für 6 kWp mit Speicher und ab 135 € für 10 kWp mit Speicher; die Marktspanne für 10 kWp mit 10-kWh-Speicher reicht bis 180 €/Monat.
Diese Tabelle zeigt typische Monatsraten für gemietete Solaranlagen 2026 nach Anlagengröße sowie die daraus folgenden Gesamtkosten über 20 Jahre.

Anlagenkonfiguration

Monatsrate 2026

Jahreskosten

Summe über 20 Jahre

 

6 kWp ohne Speicher

ab ca. 80 € (ADAC)

ab 960 €

ab 19.200 €

6 kWp mit Speicher

ab ca. 115 € (ADAC)

ab 1.380 €

ab 27.600 €

8 kWp mit 8-kWh-Speicher

90–150 € (reduco)

1.080–1.800 €

21.600–36.000 €

10 kWp mit 10-kWh-Speicher

110–180 € (reduco), ab 135 € (ADAC)

1.320–2.160 €

26.400–43.200 €

Ein Batteriespeicher erhöht die Rate um 60 bis 90 €/Monat. Die Einstiegsraten der aktiven Anbieter beginnen 2026 bei 69 €/Monat (Otovo Mietkauf), 98 €/Monat (Enpal Miete) und 99 €/Monat (Finley Solar) — diese Einstiegswerte gelten für kleine Anlagen ohne Speicher und steigen mit Leistung und Ausstattung.
Aussagekräftiger als die Rate ist der effektive Mietstrompreis — der Preis je selbst genutzter Kilowattstunde:
Effektiver Mietstrompreis = Jahresmiete ÷ selbst genutzter Jahresertrag × 100
  • Jahresmiete: alle Mietzahlungen eines Jahres in €
  • selbst genutzter Jahresertrag: vom Haushalt verbrauchter Solarstrom in kWh
  • Ergebnis: Strompreis in ct/kWh
Beispiel: Einfamilienhaus mit 10 kWp und 10-kWh-Speicher (Referenz-Szenario)
Gegeben: Monatsrate 140 €, Jahresverbrauch 4.500 kWh, Autarkiegrad mit Speicher ca. 70 % (Finanztip), PV-Ertrag 10.000 kWh/Jahr (1.000 kWh/kWp), Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh, Netzstrompreis 37,0 ct/kWh (BDEW 2026)
Berechnung: Jahresmiete 140 € × 12 = 1.680 €. Eigenverbrauch 4.500 kWh × 70 % = 3.150 kWh. Einspeiseerlös (10.000 − 3.150) kWh × 0,0778 €/kWh ≈ 533 €. Netto-Jahreskosten 1.680 € − 533 € = 1.147 €. Effektivpreis 1.147 € ÷ 3.150 kWh ≈ 36,4 ct/kWh.
Ergebnis: Rund 36,4 ct/kWh — praktisch der Netzstrompreis von 37,0 ct/kWh. Das deckt sich mit der Verbraucherzentrale: Über die Mietdauer ist es oft günstiger oder ähnlich teuer, den Strom vollständig aus dem Netz zu beziehen.

Wie hoch sind die Gesamtkosten über 20 Jahre im Vergleich zum Kauf?

Über 20 Jahre kostet die gemietete 10-kWp-Anlage mit Speicher laut ADAC mindestens 32.000 €, mit 2 % jährlicher Indexierung rund 40.900 € — der Kauf derselben Anlagenklasse kostet inklusive Betrieb rund 23.500 €, der Kaufpreis allein 13.000 bis 19.000 €.
Die Gesamtkosten des Mietmodells folgen einer einfachen Rechnung:
Gesamtkosten = Monatsrate × 12 × Vertragsjahre (+ jährliche Indexierung)
  • Monatsrate: vertragliche Rate in €
  • Vertragsjahre: Mindestlaufzeit, meist 20
  • Indexierung: vertragliche Ratensteigerung in %/Jahr, falls vereinbart
Bei 140 €/Monat ergibt das 140 € × 12 × 20 = 33.600 €; eine 2-%-Indexklausel erhöht die Summe auf rund 40.900 € (reduco, April 2026). Finanztip urteilt im Mai 2026: Gegenüber einer gekauften PV-Anlage ohne Finanzierung können die Gesamtkosten beim Mietmodell doppelt so hoch sein — aus finanzieller Sicht lohnt sich die PV-Miete in aller Regel nicht. Käufer sparen über 20 Jahre typischerweise 10.000 bis 20.000 € gegenüber einem Mietmodell.
Diese Tabelle vergleicht die Kosten von Kauf, KfW-Kredit und Miete für eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher über 20 Jahre.

Beschaffungsweg

Anfangsinvestition

Monatliche Belastung

Gesamtkosten über 20 Jahre

Eigentum

 

Kauf aus Eigenkapital

16.000–22.000 €

0 € (nur Betriebskosten)

ca. 23.500 € inkl. Betrieb

sofort

KfW-Kredit 270 (20.000 €, 3,5 %, 20 Jahre)

0 €

ca. 120 €

ca. 28.800 € (120 € × 240 Monate)

sofort

Miete (140 €/Monat, ohne Index)

0 €

140 €

33.600 €

frühestens nach 20 Jahren

Miete (140 €/Monat, 2 % Index)

0 €

140 € steigend

ca. 40.900 €

frühestens nach 20 Jahren

Zur Einordnung der Kaufseite: Der schlüsselfertige Systempreis liegt im März 2026 bei durchschnittlich 1.015 €/kWp (−4,25 % gegenüber 2025), eine 5–10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet 13.000 bis 19.000 €. Die Kostenaufschlüsselung der Kaufvariante zeigt die Einzelposten:
Diese Tabelle schlüsselt die Anschaffungskosten einer gekauften 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher im Jahr 2026 in Einzelposten auf.

Kostenposten

Betrag 2026

Quelle

 

PV-Anlage schlüsselfertig (5–10 kWp, ohne Speicher)

7.500–13.300 €

42watt, April 2026

Batteriespeicher (10 kWh, LFP, 315 €/kWh installiert)

ca. 3.150 €

42watt, April 2026

Gesamtpaket 5–10 kWp mit 10-kWh-Speicher

13.000–19.000 €

42watt, April 2026

Betriebskosten über 20 Jahre (Versicherung, Wartung, Wechselrichtertausch)

3.500–6.000 €

reduco, April 2026

Die Stromgestehungskosten machen den Abstand sichtbar: Selbst erzeugter Strom aus einer gekauften Dachanlage kostet laut Fraunhofer ISE 6,4 bis 13,0 ct/kWh, laut Finanztip rund 10 ct/kWh über 20 Jahre — der effektive Mietstrompreis aus dem Rechenbeispiel oben liegt bei rund 36,4 ct/kWh.

Welche Anbieter bieten 2026 noch Solaranlagen ohne Anschaffungskosten an?

2026 bieten vor allem Enpal (Miete ab 98 €/Monat), Otovo (Mietkauf ab 69 €/Monat), Finley Solar (99–200 €/Monat), Entega (18 Jahre, automatischer Eigentumsübergang) und Daheim Solar aktiv Neuverträge an — sechs frühere Anbieter sind ausgeschieden.
Diese Tabelle listet die 2026 aktiven Anbieter von Solaranlagen ohne Anschaffungskosten mit Modelltyp, Einstiegsrate und Laufzeit.

Anbieter

Modell

Einstiegsrate

Laufzeit

Regelung am Ende

 

Enpal

Miete (Mietkauf-Struktur)

ab 98 €/Monat

20 Jahre

Übernahme für symbolisch 1 €

Otovo

Mietkauf

ab 69 €/Monat

20 Jahre

Übernahme laut Vertrag

Finley Solar (gegründet 23.09.2024)

Miete

99–200 €/Monat

mind. 20 Jahre

Übernahme oder kostenfreie Demontage

Entega

Mietkauf

ab 110–136 €/Monat

18 Jahre

automatischer Eigentumsübergang

Daheim Solar

Miete

auf Anfrage

18 Jahre

Übernahme zum Restwert oder Demontage

Enpal ist mit mehr als 115.000 betreuten Haushalten in Deutschland und Italien Anfang 2026 der mit Abstand größte Anbieter im Mietsegment und bietet mit dem Ratenkauf EasyFlex zusätzlich eine Kaufvariante mit 0 € Anzahlung und bis zu 15 Jahren Laufzeit, bei der die Anlage ab Tag 1 dem Kunden gehört. 1KOMMA5° bietet bewusst kein Mietmodell an und setzt stattdessen auf Kauf mit Bankfinanzierung.
Diese Tabelle dokumentiert die zwischen 2023 und 2025 ausgeschiedenen Miet-Anbieter und den Verbleib ihrer Kundenverträge.

Anbieter

Marktaustritt

Verbleib der Kundenverträge

 

Eigensonne

Insolvenz Dezember 2023

Nachfolger AMIA Energy meldete Mai 2024 ebenfalls Insolvenz an

Sunvigo

Insolvenz Juni 2024

Geschäftsbetrieb abgewickelt, keine Neuverträge

DZ4 (EnBW-Tochter)

Servicebetrieb eingestellt 31.12.2024

Bestandsverträge an Bullfinch; Marke nicht fortgeführt

Yello Solar

kein Neugeschäft

Verträge an Greenfinch (Bullfinch-Gruppe) übertragen, Einzüge ab November 2025 umgestellt

Zolar

Endkundengeschäft eingestellt 01.08.2025

Service-Angebot über Otovo Care (Abo)

Soly

Insolvenz November 2025

ca. 24.000 Privatkunden im Dezember 2025 von Otovo übernommen

Was passiert, wenn der Anbieter insolvent wird?

Bei einer Anbieter-Insolvenz bleibt der Mietvertrag zunächst bestehen und wird vom Insolvenzverwalter oder einem Käufer der Vertragsbestände fortgeführt; Garantie- und Serviceansprüche gegen die insolvente Firma sind jedoch meist nicht mehr durchsetzbar.
Das Risiko ist real und belegt: Die Solarbranche verzeichnete 2024 bis 2026 über 50 Insolvenzvorfälle. Die Verbraucherzentrale dokumentiert, dass Kunden von Anbietern, die während eines laufenden Mietvertrags Insolvenz anmelden mussten, teilweise weiterhin mit Problemen beim Weiterbetrieb der Anlagen konfrontiert sind. Der Fall Zolar zeigt den Ablauf: Insolvenzantrag im Mai 2025, dauerhafte Einstellung des Endkundengeschäfts zum 1. August 2025, über 10.000 installierte Anlagen betroffen — den Service übernahm anschließend Otovo Care als kostenpflichtiges Abo für 9 bis 12 €/Monat plus 99 € Anmeldegebühr.
Es gibt auch das geordnete Szenario: Die Bestandsverträge von DZ4 und Yello Solar übernahm die Bullfinch-Gruppe (Greenfinch GmbH & Co. KG) — die Mietverträge laufen unverändert weiter, nur das Einzugskonto wechselte ab November 2025. Drei Konsequenzen ergeben sich für die Anbieterwahl: Erstens zählt die Finanzkraft des Anbieters — Konzerntöchter und gut finanzierte Großunternehmen bieten die höhere Bestandssicherheit. Zweitens gehört vor Vertragsschluss geklärt, was mit Garantieansprüchen bei einem Marktaustritt passiert. Drittens ist einzukalkulieren, dass eine 20-jährige Vertragsbindung das Insolvenzrisiko des Partners über zwei Jahrzehnte trägt — die Marktkonsolidierung von sechs Anbietern in 24 Monaten zeigt die Dimension.

Wer ist Betreiber der gemieteten Anlage — und wer bekommt die Einspeisevergütung?

Beim klassischen Mietmodell ist der Hausbesitzer der Anlagenbetreiber, denn § 3 Nr. 2 EEG 2023 definiert als Betreiber, „wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt" — er erhält darum in der Regel auch die Einspeisevergütung.
Diese Zuordnung hat drei praktische Folgen. Erstens: Der Mieter registriert die Anlage als Betreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur — spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme; eine versäumte Anmeldung gefährdet den Vergütungsanspruch und gilt als Ordnungswidrigkeit. Zweitens: Die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, ab 01.02.2026) fließt laut Verbraucherzentrale in der Regel an den Mieter — außer der Vertrag tritt sie an den Anbieter ab; genau diese Klausel gehört vor Unterschrift geprüft. Drittens: Die Betreiberrolle gilt unabhängig davon, dass die Anlage als Scheinbestandteil nach § 95 BGB im Eigentum des Anbieters bleibt.
Diese Tabelle zeigt die EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen bei Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 2026 laut Bundesnetzagentur.

Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

 

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

10 bis 40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Abzugrenzen ist das Liefermodell (Mieterstrom): Dort betreibt der Anlageneigentümer die Anlage, verkauft den Strom an die Hausbewohner und erhält selbst die Vergütung plus Mieterstromzuschlag von 2,54 ct/kWh (bis 10 kWp, ab 01.02.2026). Wer also nur Strom vom Dach kauft, ist kein Betreiber; wer eine Anlage mietet und selbst nutzt, ist es.

Welche Steuern und Förderungen gelten 2026 für Solaranlagen ohne Anschaffungskosten?

Steuerlich entscheidet der Vertragstyp: Reine Miete ohne Eigentumsübergang trägt 19 % Umsatzsteuer auf die volle Rate, Mietkauf- und Leasingverträge mit Eigentumsübergang gelten als Lieferung mit 0 % Umsatzsteuer auf 90 % des Entgelts; Einnahmen bis 30 kWp bleiben einkommensteuerfrei.
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 27.02.2023 zu § 12 Abs. 3 UStG: Eine Lieferung — und damit der Nullsteuersatz — liegt bei Miet- und Leasingverträgen nur vor, wenn der Kunde eine Kaufoption hat und bei deren Ausübung keine erhebliche Summe mehr zahlen muss. Für solche Verträge akzeptiert die Finanzverwaltung pauschal die 90/10-Aufteilung: 90 % der Rate für die Anlagenüberlassung sind steuerfrei, 19 % Umsatzsteuer fallen nur auf den 10-%-Serviceanteil (Wartung, Versicherung) an. Enpal strukturiert sein Angebot deshalb als Mietkauf mit 1-€-Übernahme. Verträge ohne Eigentumsübergangsperspektive bleiben dagegen Vermietungsleistungen mit 19 % auf die volle Rate — Finanztip weist genau auf diese Abgrenzung hin.
Diese Tabelle ordnet die Steuer- und Förderregeln 2026 den Beschaffungswegen Kauf, Mietkauf und reine Miete zu.

Regel

Kauf / Kredit

Mietkauf (mit Eigentumsübergang)

Reine Miete

 

Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG)

0 % auf Lieferung und Installation

0 % auf 90 % der Rate, 19 % auf Serviceanteil

19 % auf die volle Rate

Einkommensteuer (§ 3 Nr. 72 EStG)

Erträge bis 30 kWp steuerfrei

Erträge des Betreibers bis 30 kWp steuerfrei

Erträge des Betreibers bis 30 kWp steuerfrei

EEG-Einspeisevergütung

Eigentümer = Betreiber erhält 7,78 ct/kWh

Kunde als Betreiber erhält i. d. R. 7,78 ct/kWh

Kunde als Betreiber erhält i. d. R. 7,78 ct/kWh

KfW 270

nutzbar, bis 100 % der Kosten

nicht nötig — Anbieter finanziert

for den Kunden faktisch nicht nutzbar

Kommunale Zuschüsse

i. d. R. förderfähig

programmabhängig, oft Eigentum vorausgesetzt

programmabhängig, oft ausgeschlossen

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Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG stellt Erträge aus Anlagen bis 30 kWp (maximal 100 kWp je Person) steuerfrei — sie nützt dem, der als Betreiber Einspeiseerlöse erzielt. Kommunale Programme wie Regensburg (100 €/kWp, maximal 1.500 €) oder Stuttgart (300 €/kWh Speicher) setzen häufig Eigentum voraus; ob eine gemietete Anlage förderfähig ist, klärt nur die Rückfrage bei der Förderstelle. Den KfW-Kredit 270 nutzt beim Mietmodell nicht der Kunde, sondern allenfalls der Anbieter — wer die KfW-Förderung selbst will, muss kaufen oder kreditfinanzieren.

Ist ein Solarkredit ohne Eigenkapital die bessere Alternative?

Der Solarkredit erreicht dasselbe Ziel — 0 € Startkapital — bei sofortigem Eigentum und niedrigeren Gesamtkosten: Der KfW-Kredit 270 finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten ab effektiv 3,82 % Jahreszins (Stand 28.05.2026).
Die Konditionen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard (270)": Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank, effektiver Jahreszins bonitätsabhängig zwischen 3,82 und 11,66 %. Zwei Praxis-Hürden nennen Finanztip und enwendo: Viele Hausbanken verlangen trotz des 100-%-Programms 10 bis 20 % Eigenkapital, und laut Finanztip vergaben Banken 2024 nur 110 KfW-270-Kredite an Privatpersonen (5,5 Mio. € gesamt) — wer abgelehnt wird, weicht auf Modernisierungskredite (3,7–4,6 % bei 60–80 % Beleihung, ADAC Juni 2026) oder zweckgebundene Solarkredite aus. Grundbuchlich besicherte Kredite sind 2 bis 4 Prozentpunkte günstiger als unbesicherte Ratenkredite. Finanztips Faustregel: Der effektive Jahreszins eines rentablen Solarkredits liegt nicht über 4 %.
Diese Tabelle vergleicht die Finanzierung einer 28.000-€-Anlage (12 kWp mit 12-kWh-Speicher) über KfW 270 und einen normalen Bankkredit bei 15 Jahren Laufzeit.

Finanzierung

Effektivzins

Monatsrate

Gesamtzahlung über 15 Jahre

Zinskosten

 

KfW 270

4,1 %

ca. 208 €

ca. 37.440 €

ca. 9.440 €

Normaler Bankkredit

7,2 %

ca. 255 €

ca. 45.900 €

ca. 17.900 €

Beispiel: Kredit statt Miete für die 10-kWp-Referenzanlage
Gegeben: Kreditsumme 20.000 €, effektiver Jahreszins 3,5 %, Laufzeit 20 Jahre (photovoltaik.info-Szenario); Vergleichsmiete 140–200 €/Monat
Berechnung: Kreditrate ca. 120 €/Monat; Gesamtzahlung 120 € × 240 Monate = 28.800 €. Miete bei 200 €/Monat: 200 € × 240 = 48.000 €. Differenz: 48.000 € − 28.800 € = 19.200 €.
Ergebnis: Der Kredit kostet rund 28.800 € und endet mit einer eigenen Anlage; die Miete kostet bei 200 €/Monat 48.000 € — mehr als das Doppelte des Kaufpreises — und die Anlage gehört erst danach (oder nie) dem Kunden.
Der Kredit verbindet damit die 0-€-Einstiegslogik des Mietmodells mit den Vorteilen des Kaufs: sofortiges Eigentum, 0 % Umsatzsteuer auf die Lieferung, volle Einspeisevergütung, Zugriff auf kommunale Förderung und am Ende ein Vermögenswert. Der Preis dafür ist Eigenverantwortung: Wartung, Versicherung und Reparaturen (3.500 bis 6.000 € über 20 Jahre) trägt der Eigentümer selbst.

Welche Vertragsfallen und Verbraucherrechte gibt es?

Die vier größten Vertragsfallen sind die 20-jährige Bindung ohne Kündigungsrecht, Staffel- und Indexklauseln, intransparente Wirtschaftlichkeitsrechnungen und ungeregelte Endschaftsklauseln; dagegen stehen das 14-tägige Widerrufsrecht und die AGB-Kontrolle der Gerichte.

Falle 1: Laufzeitbindung und Rechentricks

Die ordentliche Kündigung ist während der 20-jährigen Mindestlaufzeit ausgeschlossen — der einzige Ausstieg ist der Herauskauf der Anlage. Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor geschönten Vergleichsrechnungen: Anbieter kalkulieren teils mit doppelt bis dreifach so hohen Strompreissteigerungen wie marktüblich und rechnen den Kostenvorteil über 25 oder 30 Jahre, obwohl der Vertrag nur 15 bis 20 Jahre läuft — über die tatsächliche Laufzeit ergibt sich dann statt eines Vorteils ein nennenswerter Verlust.

Falle 2: Ratensteigerungen trotz „Festpreis"

In der Regel bleibt die Rate laut Verbraucherzentrale über die Laufzeit konstant — Ausnahmen sind dokumentiert: pv magazine belegte 2022 einen Enpal-Vertrag, dessen Jahresrate ab dem dritten Jahr von 1.256,64 € auf 1.470 € stieg. Eine 2-%-Indexklausel verteuert die 20-Jahres-Summe von 33.600 € auf rund 40.900 €. Vor Unterschrift gehört die Preisklausel deshalb schriftlich fixiert.

Falle 3: Endschaft, Speichertausch und Grundbuch

Drei Punkte regelt ein guter Vertrag explizit: die Übernahmeoption am Laufzeitende (kostenfrei oder 1 € statt Restwert nach Anbieterberechnung), den Ersatz des Batteriespeichers — dessen Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren endet vor dem 20-Jahres-Vertrag — und die Kostentragung eines Rückbaus. Zusätzlich sichern Anbieter ihr Eigentum über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1090 BGB) im Grundbuch; dieser Eintrag braucht die Mitwirkung des Anbieters bei jedem Hausverkauf.

Verbraucherrechte: Widerruf und AGB-Kontrolle

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden — der Normalfall beim Haustermin —, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 355 BGB; fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, verlängert es sich auf 12 Monate und 14 Tage — das LG Neuruppin wandte diese Verlängerung mit Urteil vom 19.12.2023 (1 O 119/23) auf einen PV-Anlagenvertrag an. Der Bundesgerichtshof erklärte 2021 eine PV-Mietvertragsklausel für unwirksam, die die Fälligkeit der Zahlungen allein von der Inbetriebnahme durch den Anbieter abhängig machte (BGH, 11.11.2021, IX ZR 237/20). Die Kanzlei WBS Legal stuft manche Mietverträge zudem als verdeckte Finanzierungsgeschäfte ein und dokumentiert einen Fall mit rund 67.000 € Zahlungen über 20 Jahre für eine Anlage mit etwa 32.000 € Verkehrswert — fehlen die Pflichtangaben eines Finanzierungsvertrags, bleibt der Widerruf unter Umständen unbefristet möglich.

Was passiert beim Hausverkauf mit der Solaranlage ohne Anschaffungskosten?

Beim Hausverkauf bestehen drei Optionen: Der Käufer übernimmt den Mietvertrag nach Bonitätsprüfung, der Verkäufer kauft die Anlage zum Restwert heraus, oder der Vertrag wird gegen Schadensersatz vorzeitig beendet — die Weiterführung ist vertraglich geschuldet.
  • Vertragsübernahme: Der Hauskäufer tritt in den Mietvertrag ein; die Übernahme wird im notariellen Kaufvertrag geregelt und der Anbieter prüft die Bonität des Käufers (SCHUFA). Die Restverpflichtung wirkt preismindernd: 15 Jahre Restlaufzeit à 160 €/Monat entsprechen 28.800 €, die Käufer beim Hauspreis gegenrechnen.
  • Herauskauf: Der Verkäufer löst die Anlage zum vertraglich hinterlegten Restwert ab — für eine 8-kWp-Anlage mit Speicher nach 5 Betriebsjahren erfahrungsgemäß 9.000 bis 14.000 € — und verkauft das Haus mit eigener Anlage.
  • Vorzeitige Beendigung: Der Anbieter stellt die entgangenen Mieteinnahmen der gesamten Restlaufzeit als Schadensersatz in Rechnung, plus Demontagekosten; der ADAC bestätigt, dass ausstehende Raten bei vorzeitiger Kündigung auf einmal fällig werden. Diese Option ist die teuerste.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Mietkunden sich in der Regel vertraglich verpflichten, die Weiterführung des Vertrags bei Verkauf oder Vererbung sicherzustellen. Lehnt der Kaufinteressent die Übernahme ab oder scheitert seine Bonitätsprüfung, bleibt nur Herauskauf oder Schadensersatz — der laufende Mietvertrag erschwert den Hausverkauf messbar.

Welche Voraussetzungen gelten und wie läuft die Installation ab?

Voraussetzungen sind Hauseigentum (oder Eigentümer-Zustimmung), ein tragfähiges, asbestfreies und möglichst verschattungsfreies Dach mit 5 bis 7 m² Fläche je kWp sowie eine bestandene Bonitätsprüfung; der Prozess von Anfrage bis Inbetriebnahme dauert wenige Wochen.
Optimal sind laut Verbraucherzentrale Südausrichtung und 30 Grad Dachneigung; Ost-West-Dächer eignen sich ebenfalls. Denkmalgeschützte Gebäude scheiden bei den meisten Anbietern aus. Mieter ohne Hauseigentum kommen nur mit aktiver Zustimmung des Eigentümers infrage, denn die Installation greift in Dach und Zählerschrank ein.
  • Schritt 1 — Dach-Check: Der Anbieter prüft Dachfläche (5–7 m²/kWp), Ausrichtung, Verschattung und Zustand der Eindeckung online und vor Ort.
  • Schritt 2 — Angebot und Vergleich: Mindestens drei Angebote einholen und den effektiven Mietstrompreis (Jahresmiete ÷ erwarteter Eigenverbrauchs-Ertrag) gegen den Netzpreis von 37,0 ct/kWh stellen.
  • Schritt 3 — Vertragsprüfung: Laufzeit, Preisklausel, Übernahmeoption, Speichertausch, Hausverkaufs- und Rückbauregelung prüfen; 14-tägige Widerrufsfrist nutzen.
  • Schritt 4 — Installation und Netzanschluss: Die Montage dauert oft einen Tag; den Netzanschluss führt ein vom Netzbetreiber konzessionierter Elektrofachbetrieb aus.
  • Schritt 5 — Registrierung: Der Betreiber meldet die Anlage binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an — sonst drohen Vergütungskürzung und Ordnungswidrigkeit; wer die Anmeldung übernimmt (Anbieter oder Kunde), gehört vertraglich fixiert.

Was sagen unabhängige Tests zu Solaranlagen ohne Anschaffungskosten?

Einen dedizierten Vergleichstest von Miet-Anbietern gibt es nicht; die vorliegenden unabhängigen Bewertungen — Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale, Finanztip — kommen einheitlich zum Ergebnis, dass das Modell bequem, aber deutlich teurer als der Kauf ist.
Die Stiftung Warentest urteilt: Die Miete einer PV-Anlage ist sehr bequem, aber generell teurer als ein Kauf; ihr aktueller Photovoltaik-Artikel vom Februar 2026 beziffert die Rendite einer gekauften Anlage auf 3 bis 6 % pro Jahr über 20 Jahre. Die Verbraucherzentrale bewertet Mietangebote als über die Laufzeit teurer und „rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv — dafür komfortabel in der Umsetzung"; oft wäre der reine Netzbezug ähnlich teuer. Finanztip (Mai 2026) setzt die Kaufpreisgrenzen für rentable Anlagen bei 1.600 €/kWp ohne und 2.200 €/kWp mit Speicher und hält fest, dass sich die PV-Miete in aller Regel nicht lohnt. Für die Speicherkomponente liefert die HTW Berlin mit der Stromspeicher-Inspektion 2026 den Maßstab: Das effizienteste System erreicht 97 % Systemwirkungsgrad, der Effizienzvorsprung gegenüber dem schlechtesten System ist rund 200 € pro Jahr wert — Mietkunden haben auf diese Komponentenwahl keinen Einfluss, denn der Anbieter wählt die Komponenten nach eigenem wirtschaftlichem Interesse.

Wie entwickelt sich der Markt für Solaranlagen ohne Anschaffungskosten?

Der Markt konsolidiert sich bei sinkender Nachfrage: Das PV-Heimsegment schrumpfte im ersten Quartal 2026 um 21 % auf 0,85 GWp, sechs Miet-Anbieter schieden seit Ende 2023 aus, und die EEG-Vergütung sinkt halbjährlich um rund 1 %.
Drei Entwicklungen prägen 2026. Erstens die Nachfrageschwäche: Der BSW-Solar meldet für das Heimsegment (Anlagen bis 30 kWp) im ersten Quartal 2026 einen Rückgang von 21 %; der Gesamtzubau stagnierte 2025 bei rund 17,5 GW (2024: 17,7 GW). Zweitens die Preisbewegung: Schlüsselfertige Anlagen erreichten im März 2026 mit durchschnittlich 1.015 €/kWp einen historischen Tiefstand (−4,25 % gegenüber 2025), Speicher kosten mit 315 €/kWh installiert 18 % weniger als 2025 — gleichzeitig verteuern sich Module ab April 2026 um 10 bis 15 %, weil chinesische Export-Steuervorteile entfielen. Sinkende Kaufpreise verschärfen den Wettbewerbsdruck auf die Mietraten. Drittens die Regulatorik: Die EEG-Degression senkt die Vergütung am 1. August 2026 erneut um rund 1 %, was die Einspeiseerlöse aller Modelle schmälert. Auf der Anbieterseite konzentriert sich das Mietsegment nach den Marktaustritten von Eigensonne, Sunvigo, DZ4, Yello Solar, Zolar und Soly auf wenige Anbieter um den Marktführer Enpal (über 115.000 Haushalte) — die Übernahme von 24.000 Soly-Kunden durch Otovo im Dezember 2025 zeigt die laufende Konsolidierung.

Häufige Fragen zur Solaranlage ohne Anschaffungskosten

Ist eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten wirklich kostenlos?

Nein. Sie kostet 0 € am Anfang, aber 70 bis 200 € pro Monat über meist 20 Jahre — in Summe mindestens 32.000 € für 10 kWp mit Speicher (ADAC) und damit deutlich mehr als der Kaufpreis von 13.000 bis 19.000 €.

Wem gehört die gemietete Solaranlage?

Dem Anbieter — während der gesamten Laufzeit. Die Anlage gilt als Scheinbestandteil nach § 95 BGB und wird nicht Eigentum des Hausbesitzers; viele Anbieter sichern das per Grundbuch-Dienstbarkeit. Erst die Übernahme am Vertragsende (z. B. für 1 € bei Enpal) ändert das.

Wer bekommt die Einspeisevergütung bei einer gemieteten Anlage?

In der Regel der Mieter: Er nutzt die Anlage und ist damit nach § 3 Nr. 2 EEG Anlagenbetreiber — unabhängig vom Eigentum. Er registriert die Anlage im Marktstammdatenregister und erhält 7,78 ct/kWh, sofern der Vertrag die Vergütung nicht an den Anbieter abtritt.

Gilt die 0-%-Mehrwertsteuer auch für gemietete Anlagen?

Nur bei Mietkauf- oder Leasingverträgen mit Eigentumsübergang: Dann sind 90 % der Rate steuerfrei, 19 % fallen auf den Serviceanteil an (BMF-Schreiben vom 27.02.2023). Reine Mietverträge ohne Übernahmeperspektive tragen 19 % Umsatzsteuer auf die volle Rate.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe?

Der Käufer übernimmt den Vertrag nach Bonitätsprüfung, oder der Verkäufer löst die Anlage zum Restwert ab (9.000–14.000 € für 8 kWp nach 5 Jahren). Die vorzeitige Kündigung kostet die entgangenen Raten der Restlaufzeit als Schadensersatz.

Kann ich den Mietvertrag kündigen oder widerrufen?

Widerrufen ja — 14 Tage nach Abschluss außerhalb von Geschäftsräumen, ohne ordnungsgemäße Belehrung sogar 12 Monate und 14 Tage. Ordentlich kündigen nein: Die Mindestlaufzeit von meist 20 Jahren schließt das aus; der Ausstieg läuft über den Herauskauf der Anlage.

Welche Anbieter sind 2026 noch aktiv?

Aktiv Neuverträge bieten Enpal (ab 98 €/Monat), Otovo (Mietkauf ab 69 €/Monat), Finley Solar (99–200 €/Monat), Entega (18 Jahre) und Daheim Solar. Eigensonne, Sunvigo, DZ4, Yello Solar, Zolar und Soly schlossen zwischen 2023 und 2025 ihr Neugeschäft.

Fazit: Für wen lohnt sich eine Solaranlage ohne Anschaffungskosten?

Die Solaranlage ohne Anschaffungskosten lohnt sich für Hausbesitzer, die 20 Jahre Komfort ohne Kapitalbindung über die Rendite stellen — wer die niedrigsten Gesamtkosten will, kauft mit Eigenkapital oder KfW-Kredit 270 und erzielt 3 bis 6 % Jahresrendite.

Profil 1: Komfort-orientierter Hausbesitzer ohne Eigenkapital-Einsatzwunsch

Wer Wartung, Versicherung, Monitoring und Reparaturen vollständig abgeben will und eine Monatsrate von 110 bis 180 € (10 kWp mit Speicher) als Komfortpreis akzeptiert, fährt mit dem Mietkauf-Modell seriöser Anbieter vertretbar — Bedingung: Übernahmeregelung (1 € oder automatisch), fixe Rate ohne Index und geklärter Speichertausch im Vertrag.

Profil 2: Renditeorientierter Hausbesitzer mit Eigenkapital

Mit 13.000 bis 19.000 € Eigenkapital kauft dieses Profil die 10-kWp-Anlage mit Speicher direkt: 23.500 € Gesamtkosten über 20 Jahre statt 33.600 bis 40.900 € Miete, Amortisation nach rund 14 Jahren, Rendite 3,6 % (20 Jahre) bis 5,3 % (30 Jahre) laut Finanztip — die Ersparnis gegenüber der Miete beträgt 10.000 bis 20.000 €.

Profil 3: Hausbesitzer ohne Eigenkapital, aber mit guter Bonität

Dieses Profil nimmt den KfW-Kredit 270 (ab 3,82 % effektiv) oder einen besicherten Modernisierungskredit (3,7–4,6 %): rund 120 €/Monat für 20.000 € über 20 Jahre, Gesamtkosten 28.800 €, sofortiges Eigentum, volle Förder- und Steuerstellung. Das ist die wirtschaftlich beste 0-€-Einstiegsvariante.

Profil 4: Verkaufs- oder umzugsgeneigte Eigentümer

Wer einen Hausverkauf binnen 10 Jahren für möglich hält, meidet das Mietmodell: Vertragsübernahme mit SCHUFA-Prüfung des Käufers, Ablösesummen von 9.000 bis 14.000 € oder Schadensersatz über die Restlaufzeit belasten jede Transaktion. Kauf oder Kredit halten das Haus lastenfrei verkäuflich.
Quer über alle Profile gilt: Mindestens drei Angebote einholen, die Gesamtkosten über die Laufzeit — nicht die Monatsrate — vergleichen, die Finanzkraft des Anbieters prüfen und jede Endschafts-, Preis- und Hausverkaufsklausel vor Unterschrift lesen. Die Marktkonsolidierung mit sechs Anbieter-Austritten seit 2023 macht die Anbieterwahl zur wichtigsten Einzelentscheidung des Modells.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen