KfW 458 Heizungsförderung Rechner
Berechnen Sie Ihren Zuschuss für den Heizungstausch nach den aktuellen KfW-Richtlinien.
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Hintergrund
Was Sie wissen sollten
Details zur Wärmepumpen-Förderung (BEG EM)
Seit der KfW-Reform zum 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze und Kostendeckel für das Programm 458. Dieser Rechner bildet den aktuellen Stand ab.
Förderkomponenten im Überblick
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und optionalen Boni zusammen. Die Summe aller Komponenten ist auf einen maximalen Fördersatz von 70 % gedeckelt — bei besonders niedrigem Einkommen auf 80 %. Der bisherige Effizienz-Bonus (5 % für Erdwärme-, Wasser- oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) ist seit 21. Juli 2026 vollständig entfallen.
| Komponente | Zuschuss | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für jede förderfähige Installation einer klimafreundlichen Heizung |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 16 % | Nur für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen oder mind. 20 Jahre alten Biomasseheizung. Sinkt ab 1.2.2027 stufenweise. |
| Einkommens-Bonus | 10–40 % | Nur für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € — jeweils +10.000 € Familienzuschlag bei minderjährigem Kind |
21. Juli 2026 – 31. Januar 2027
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 %, Kostendeckel 28.000 € (1. WE) / 15.000 € (2.–6. WE) / 8.000 € (ab 7. WE).
Ab 1. Februar 2027
Bonus sinkt auf 12 %, Kostendeckel je Wohneinheit sinken um weitere 750 €.
Ab 1. August 2027
Bonus sinkt auf 8 %, Kostendeckel sinken erneut.
Ab 1. Februar 2028
Bonus sinkt auf 4 %.
Ab 1. August 2028
Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt vollständig.
Förderfähige Kosten & Höchstgrenzen
Nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch viele notwendige Nebenarbeiten sind förderfähig. Dazu zählen:
- Fachplanung und Baubegleitung
- Installation und Inbetriebnahme
- Bohrungen für Erdsonden oder Brunnen
- Demontage und Entsorgung der Altanlage
- Optimierung des Heizsystems (z.B. neue Heizkörper, Pufferspeicher)
- Durchführung des hydraulischen Abgleichs
| Wohneinheit | Höchstgrenze der Kosten | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € | 19.600 € (70 %) / 22.400 € (80 %) |
| Zweite bis sechste WE (je) | 15.000 € | 10.500 € (70 %) |
| Ab der siebten WE (je) | 8.000 € | 5.600 € (70 %) |
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen bei der KfW eingereicht werden.
Angebot & Vertrag
Holen Sie ein Angebot ein und schließen Sie einen Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage ab.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Ihr Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA, die die Förderfähigkeit bestätigt.
Antrag bei der KfW stellen
Registrieren Sie sich im Portal Meine KfW und reichen Sie den Förderantrag ein.
Maßnahmenbeginn
Nach Erhalt der Antragsbestätigung durch die KfW können Sie mit der Installation beginnen.
Nachweise & Auszahlung
Reichen Sie nach Abschluss Rechnungen und Nachweise ein. Der Zuschuss wird nach Prüfung ausgezahlt.
Wichtig: Die Beauftragung des Fachbetriebs gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Schließen Sie den Vertrag daher erst, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, es sei denn, er enthält die oben genannte Förder-Bedingung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe kann von den berechneten Werten abweichen und hängt von der individuellen Prüfung durch die KfW ab.
Datengrundlage
Die Richtwerte und Fördersätze dieses Rechners basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Ihr konkretes Angebot kann abweichen.
Prozess
So geht's weiter
Berechnung durchführen
Gebäudedaten eingeben — die individuelle Berechnung erscheint sofort auf dieser Seite.
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