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CHECK24 Wärmepumpenstrom 2026: Vergleich, Module und Kosten

13 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Was es ist: Der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich ist ein Online-Vergleichsrechner für Wärmepumpen-Stromtarife; im Finanztip-Test fand CHECK24 in 8 von 15 Testfällen den günstigsten Tarif, Wettbewerber Verivox in 12 von 15 Fällen.
  • Modul 1 nach §14a EnWG: Pauschale Netzentgelt-Reduzierung von 110 bis 190 Euro pro Jahr (Mittelwert 165 Euro), ohne separaten Zähler nutzbar.
  • Modul 2 nach §14a EnWG: 60 Prozent Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, dafür ist ein separater Zähler zwingend erforderlich.
  • Steuerbox-Kosten: gesetzlich gedeckelt auf 50 Euro pro Jahr, das intelligente Messsystem kommt separat hinzu und ist nach Jahresverbrauch gestaffelt (40 bis 140 Euro pro Jahr).
  • Zentrale Schwäche: Die von CHECK24 beworbene Anbieter- und Tarifzahl für Wärmepumpenstrom lässt sich auf den eigenen Seiten nicht verifizieren.
  • Übergangsfrist: Bestandsanlagen behalten ihre bisherige Vereinbarung bis 31. Dezember 2028, ab 1. Januar 2029 gelten die neuen Module verpflichtend.
  • Lohnt sich für: Haushalte mit separatem Wärmepumpenzähler und hohem Jahresverbrauch profitieren am stärksten von Modul 2 und Modul 3.

Was ist der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich und wie funktioniert er?

Der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich ist ein Online-Vergleichsrechner, der Stromtarife für Wärmepumpenbetreiber auf Basis von Postleitzahl, Zählertyp und Jahresverbrauch gegenüberstellt. Das Werkzeug ist ein Teilbereich des Stromvergleichs der CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München (HRB 228747). Der Vergleich berücksichtigt die drei Module der §14a EnWG-Regelung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Anders als der Wettbewerber Verivox fragt CHECK24 dabei nicht aktiv ab, ob ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist – diese für die Modul-2- und Modul-3-Eignung entscheidende Voraussetzung müssen Nutzer selbst einschätzen. Von einem klassischen Haushaltsstromvergleich unterscheidet sich das Tool durch die zusätzliche Abfrage von Zählertyp und Installationsdatum der Wärmepumpe, da diese Angaben die Modul-Zuordnung nach §14a EnWG mitbestimmen.
Der Vergleich grenzt sich damit von einem allgemeinen Stromtarifvergleich ab, der lediglich Postleitzahl und Jahresverbrauch abfragt. Nur die Wärmepumpen-spezifische Variante berücksichtigt die drei Module – ob der Haushalt technisch für den höheren Rabatt von Modul 2 qualifiziert, müssen Nutzer jedoch selbst einschätzen, da CHECK24 die Zähler-Voraussetzung nicht aktiv abfragt.

Wer steht hinter CHECK24 und wie seriös ist das Vergleichsportal?

CHECK24 ist ein 1999 von Henrich Blase und Eckhard Juls gegründetes Vergleichsportal, das seit Oktober 2008 unter der Marke CHECK24 firmiert. Die Marke entstand durch den Zusammenschluss der Portale einsurance.de, moneyworld.de und des Strom- und Gasvergleichsportals tarifvergleich.de. Betreiberin ist die CHECK24 Vergleichsportal GmbH mit Sitz in München, eingetragen unter HRB 228747 beim Amtsgericht München. Das Unternehmen betreibt heute 19 Standorte in Deutschland.
Zur Seriosität gibt es sowohl positive als auch kritische Belege. Anfang 2026 wurde ein Bußgeld des Bundesamts für Justiz in Höhe von rund 4 Millionen Euro wegen fehlender Jahresabschlüsse gemeldet. Die Verbraucherzentrale reichte am 25. Juni 2025 beim Landgericht München I (Az. 33 O 8220/25) Klage wegen der Authentizität von Kundenbewertungen ein. Seit Juli 2025 ermittelte das Bundeskartellamt gegen CHECK24 wegen Bestpreisklauseln; im Februar 2026 erklärte die Behörde CHECK24s Verpflichtungszusagen zur Streichung dieser Klauseln für bindend. Am 17. September 2024 wurde zudem bekannt, dass Kundendaten von CHECK24 und Verivox – darunter E-Mail-Adressen, Einkommensnachweise und Bankdaten – über Monate ungeschützt online einsehbar waren.
CHECK24 bewirbt sich selbst als "40-facher Testsieger" und als "mit Abstand größtes deutsches Vergleichsportal" – beides sind Eigenaussagen des Unternehmens, keine Bewertungen einer unabhängigen dritten Stelle. Die tatsächlich dokumentierten Testergebnisse unabhängiger Institute wie Finanztip und Stiftung Warentest fallen differenzierter aus, wie der folgende Abschnitt zeigt.

Welche Daten braucht CHECK24 für den Wärmepumpenstromvergleich?

Der Vergleichsrechner benötigt vier Pflichtangaben: Postleitzahl, Jahresverbrauch in kWh, den Zählertyp und das Installationsdatum der Wärmepumpe. Anders als der Wettbewerber Verivox fragt CHECK24 dabei nicht explizit ab, ob ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist – diese für die Modul-2- und Modul-3-Eignung entscheidende Information müssen Nutzer selbst einschätzen, etwa durch einen Blick auf Zählernummer und Zählerschrank.
CHECK24 weist in seinem eigenen Ratgeber darauf hin, dass Wärmepumpentarife nicht in jedem Fall günstiger sind als reguläre Haushaltsstromtarife – die Eingabe des tatsächlichen Verbrauchs ist deshalb entscheidend für ein belastbares Ergebnis.

Was regeln Modul 1, 2 und 3 nach §14a EnWG?

Die drei Module nach §14a EnWG definieren, wie Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen – etwa Wärmepumpen ab 4,2 kW Anschlussleistung – von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2024 auf Basis der Bundesnetzagentur-Festlegung vom 27. November 2023 (Aktenzeichen BK6-22-300 / BK8-22/010-A).
Vergleich der drei Module nach §14a EnWG hinsichtlich Rabatt, Zähleranforderung und Kombinierbarkeit.

Modul

Rabattart

Separater Zähler nötig

Kombinierbar mit

 

Modul 1

Pauschale 110–190 €/Jahr (Ø 165 €)

Nein

Modul 3

Modul 2

60 % Rabatt auf Netzentgelt-Arbeitspreis

Ja

Nicht mit Modul 3

Modul 3

Zeitvariable Netzentgelte, 50–250 €/Jahr Ersparnis

Ja (technische Voraussetzung)

Nur mit Modul 1

Für Modul 2 lautet der amtliche Wortlaut der Bundesnetzagentur: eine Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises auf 40 Prozent des ursprünglichen Werts – rechnerisch identisch mit der in vielen Sekundärquellen genutzten Formulierung "60 Prozent Rabatt". Die konkrete Ersparnis hängt vom individuellen Netzentgelt-Arbeitspreis des jeweiligen Verteilnetzbetreibers ab:
Ersparnis (€/Jahr) = Jahresverbrauch WP (kWh) × Netzentgelt-Arbeitspreis (ct/kWh) × 0,60 ÷ 100 − Zweitzähler-Grundpreis (€/Jahr)
  • Jahresverbrauch WP: Stromverbrauch der Wärmepumpe in Kilowattstunden pro Jahr
  • Netzentgelt-Arbeitspreis: verbrauchsabhängiger Anteil des Netzentgelts in Cent pro Kilowattstunde, veröffentlicht vom lokalen Verteilnetzbetreiber
  • Zweitzähler-Grundpreis: jährliche Kosten für Messung und Betrieb des separaten Wärmepumpenzählers
Beispiel: Modul 3 im Referenz-Haushalt
Gegeben: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe, Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe 6.000 kWh, separater Zähler vorhanden, Kombination von Modul 1 und Modul 3.
Berechnung: Marktdaten zu zeitvariablen Netzentgelten (seit 1. April 2025) beziffern die Ersparnis für diesen Haushaltstyp auf 50 bis 250 Euro pro Jahr, zusätzlich zur Modul-1-Pauschale von durchschnittlich 165 Euro.
Ergebnis: Gesamtersparnis durch die Kombination Modul 1 + Modul 3 liegt zwischen rund 215 und 415 Euro pro Jahr, abhängig vom individuellen Lastverhalten der Wärmepumpe.
Für Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist: Die bisherige Vereinbarung kann unverändert bis zum 31. Dezember 2028 weitergeführt werden, ab dem 1. Januar 2029 gelten die neuen Module verpflichtend. Für Nachtspeicherheizungen greift dieselbe Frist spätestens ab dem 1. Januar 2029. Netzbetreiber dürfen die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen maximal 2 Stunden pro Tag drosseln, wobei eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert bleibt. Seit dem 1. März 2025 müssen Netzbetreiber solche Steuerungseingriffe transparent dokumentieren.

Was sagen unabhängige Tests wie Finanztip und Stiftung Warentest zu CHECK24?

Unabhängige Tests zeigen ein gemischtes Bild für CHECK24 im Wärmepumpenstromvergleich. Finanztip verglich im Herbst 2025 fünf Vergleichsportale anhand von 15 Musterhaushalten: Verivox fand in 12 von 15 Fällen den günstigsten Tarif, CHECK24 nur in 8 von 15 Fällen.
Ergebnisse unabhängiger Tests von Vergleichsportalen und Wärmepumpentarifen.

Testinstitut

Zeitpunkt

Ergebnis für CHECK24

 

Finanztip

Herbst 2025

8 von 15 Testfällen günstigster Tarif (Verivox: 12 von 15)

Stiftung Warentest (Portale)

2021

Beste Bewertung "befriedigend", kein Portal erreichte "gut"

Stiftung Warentest (Tarife)

Mai 2023

73 Tarife von 41 Anbietern geprüft, bis zu 15 % Ersparnis ggü. günstigstem Haushaltstarif

Die Stiftung-Warentest-Studie von 2021 bewertete keines der geprüften Vergleichsportale mit "gut" – CHECK24 und Verivox erreichten die beste vergebene Note "befriedigend". Eine spätere Untersuchung von Mai 2023 zu 73 Wärmepumpentarifen von 41 Anbietern ergab eine Ersparnis von bis zu 15 Prozent gegenüber dem günstigsten regulären Haushaltstarif – unabhängig vom genutzten Vergleichsportal.

Wie viel kostet Wärmepumpenstrom 2026 und wie hoch ist die reale Ersparnis über CHECK24?

Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis in Deutschland liegt laut BDEW-Erhebung vom 15. April 2026 bei 37,0 Cent pro Kilowattstunde. CHECK24 bewirbt für den Wärmepumpenstromvergleich ein Sparpotenzial von bis zu 850 Euro pro Jahr – diese Zahl ist eine Werbeaussage des Anbieters und kein unabhängig geprüfter Durchschnittswert.
Eine auf den eigenen CHECK24-Seiten zum Wärmepumpenstromvergleich beworbene Anzahl von Anbietern und Tarifen ließ sich bei direkter Prüfung von sechs relevanten Unterseiten nicht verifizieren – keine der geprüften Seiten enthält im abgerufenen Text eine solche Anbieter- oder Tarifzahl. Verlässlicher sind die verifizierten Modul-Rabatte: Modul 1 spart durchschnittlich 165 Euro pro Jahr, Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent, und die Kombination aus Modul 1 und Modul 3 erreicht im Referenz-Haushalt 215 bis 415 Euro Ersparnis pro Jahr.
Kostenaufschlüsselung der wichtigsten Positionen beim Wechsel in einen Wärmepumpenstromtarif über CHECK24.

Kostenposition

Betrag pro Jahr

Bemerkung

 

Modul-1-Ersparnis (Pauschale)

110–190 € (Ø 165 €)

Ohne separaten Zähler nutzbar

Modul-3-Ersparnis (zeitvariabel)

50–250 €

Nur in Kombination mit Modul 1

Steuerbox (Pflicht-Hardware)

max. 50 €

Gesetzlicher Preisdeckel nach §30 MsbG

Intelligentes Messsystem (iMSys)

bis 140 €

Gestaffelt nach Jahresverbrauch (40/50/110/140 €)

Moderne Messeinrichtung (mME)

max. 25 €

Alternative zum iMSys bei geringerem Verbrauch

Wie läuft der Anbieterwechsel über CHECK24 ab (Zweitzähler, Steuerbox, Förderung)?

Der technische Lieferantenwechsel selbst ist seit dem 6. Juni 2025 gesetzlich auf 24 Stunden (einen Werktag) begrenzt (§20a Abs. 2 EnWG); wie schnell der neue Vertrag über CHECK24 tatsächlich beginnt, hängt zusätzlich vom gewählten Starttermin des Tarifs ab. Wärmepumpenbesitzer müssen ihre Anlage seit dem 1. Januar 2024 beim zuständigen Netzbetreiber melden (Pflicht nach VDE-AR-N 4100 in Verbindung mit §19 NAV).

Schritt 1: Zählerkonzept prüfen

Für Modul-2- und Modul-3-Tarife ist ein separater Zähler zwingend erforderlich, wie die Verbraucherzentrale bestätigt. Ein Ein- oder Zweitarifzähler ist zulässig. Da CHECK24 anders als Verivox nicht aktiv nach einem vorhandenen Zweitzähler fragt, müssen Nutzer diese Voraussetzung selbst prüfen, bevor sie ein Modul-2- oder Modul-3-Ergebnis als realistisch einstufen.

Schritt 2: Steuerbox und Messstelle einrichten

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Der Messstellenbetreiber installiert die Steuerbox und gegebenenfalls ein intelligentes Messsystem. Die Steuerbox selbst ist gesetzlich auf 50 Euro pro Jahr gedeckelt (§30 MsbG); das iMSys wird separat abgerechnet und ist nach Jahresverbrauch gestaffelt (40 bis 140 Euro pro Jahr). Davon zu unterscheiden ist eine freiwillige CLS-Steuerbox als Zusatzprodukt: Je nach Anbieter kostet sie 400 bis 800 Euro einmalig, wobei Montage und Elektrikerkosten je nach Angebot bereits enthalten oder separat mit rund 200 bis 600 Euro zu veranschlagen sind – diese ist für die gesetzlichen §14a-Module nicht erforderlich.

Schritt 3: Zählernummer korrekt übermitteln

Eine falsche Zählernummer beim Wechsel führt zu einem parallelen Grundversorgungsvertrag mit doppelter Zahlungspflicht, wie Energie-Fachberater dokumentiert. Ein Abgleich der Zählernummer mit der Ablesekarte oder dem Zählerschrank vor Vertragsabschluss vermeidet diesen Fehler.
Ergänzend zur Stromtarifwahl fördert die KfW die Wärmepumpe selbst mit einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, kombinierbar mit einem gestaffelten Einkommensbonus – die Gesamtförderung ist auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.

Wie schneidet CHECK24 im Vergleich zu Verivox und anderen Portalen ab?

Im direkten Vergleich findet Verivox laut Finanztip-Test häufiger den günstigsten Wärmepumpentarif als CHECK24. Beide Portale erreichten in der Stiftung-Warentest-Bewertung von 2021 gleichermaßen die Note "befriedigend".
Direktvergleich von CHECK24 und Verivox beim Wärmepumpenstromvergleich.

Kriterium

CHECK24

Verivox

 

Finanztip-Trefferquote (günstigster Tarif)

8 von 15 Testfällen

12 von 15 Testfällen

Stiftung-Warentest-Note (2021)

Befriedigend

Befriedigend

Sofortbonus

bis zu 400 €

Portalabhängig, nicht Teil dieser Recherche

Bonusauszahlungs-Garantie

bis 2.400 € je Vertrag

Nicht Teil dieser Recherche

CHECK24 bietet als Absicherung eine Bonusauszahlungs-Garantie mit einem Deckel von 2.400 Euro je Vertrag und 24.000 Euro je Streitfall, seit dem 1. April 2018. Ein Sofortbonus von bis zu 400 Euro wird 4 bis 12 Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt. Diese Bonusmechanik kompensiert einen Teil der niedrigeren Trefferquote beim reinen Tarifpreis, ändert aber nichts daran, dass Verivox im direkten Preisvergleich häufiger vorn liegt.
Ein praktisches Kriterium beim Vergleich ist die Vermittlungsprovision, die in manche Tarife eingepreist ist: Provisionsbehaftete Tarife werden nicht automatisch teurer angezeigt, enthalten aber strukturell einen zusätzlichen Kostenbestandteil, der bei einem reinen Preisvergleich leicht übersehen wird.

Welche Nachteile, Risiken und typischen Fehler gibt es beim Wärmepumpenstromvergleich über CHECK24?

Fehler 1: Ungeprüfte Werbeversprechen als Fakten übernehmen

Symptom: Nutzer verlassen sich auf CHECK24s Eigenaussage von "bis zu 850 Euro" Ersparnis oder auf eine unbelegte Anbieterzahl. Folge: Die individuelle Ersparnis fällt oft deutlich geringer aus als die beworbene Maximalzahl. Prävention: Nur die konkret angezeigte Tarifersparnis für die eigene Postleitzahl und den eigenen Verbrauch als Entscheidungsgrundlage nutzen.

Fehler 2: Zählernummer nicht abgleichen

Symptom: Beim Vertragsabschluss wird eine falsche oder veraltete Zählernummer übermittelt. Folge: Es entsteht ein paralleler Grundversorgungsvertrag mit doppelter Zahlungspflicht. Prävention: Zählernummer vor Abschluss mit der letzten Abrechnung oder dem Zählerschrank abgleichen.

Fehler 3: Insolvenzrisiko des gewählten Anbieters ignorieren

Symptom: Nutzer wählen den günstigsten angezeigten Tarif ohne Prüfung der Anbieterstabilität. Folge: Bei einer Insolvenz liegt die Rückerstattungsquote aus der Insolvenztabelle laut Präzedenzfällen regelmäßig unter 5 Prozent für bereits gezahlte Guthaben. Die Versorgung selbst wird jedoch nicht unterbrochen, da automatisch der Grundversorger einspringt. Prävention: Guthaben und Vorauszahlungen möglichst gering halten, solvente Anbieter mit längerer Marktpräsenz bevorzugen.
Als strukturelle Kritik bemängelt die Verbraucherzentrale seit Oktober 2025 die Vergleichspraxis von Portalen generell, und ein Datenleck vom 17. September 2024 bei CHECK24 und Verivox betraf sensible Kundendaten wie Einkommensnachweise und Bankverbindungen, die über Monate ungeschützt online abrufbar waren.

Brauche ich für einen Wärmepumpenstromtarif zwingend einen separaten Zähler?

Für Modul-2- und Modul-3-Tarife ist ein separater Zähler zwingend, für Modul-1-Tarife dagegen nicht. Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass ein Ein- oder Zweitarifzähler als separate Messeinrichtung ausreicht. CHECK24 fragt diese Voraussetzung im Vergleich jedoch nicht aktiv ab – anders als Verivox. Ohne separaten Zähler bleibt nur die pauschale Modul-1-Ersparnis von durchschnittlich 165 Euro pro Jahr realistisch, während die höheren Modul-2-Rabatte von 60 Prozent auf den Netzentgelt-Arbeitspreis ohne diese technische Voraussetzung unerreichbar bleiben.

Was kostet die Steuerbox und wer zahlt sie?

Die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbox kostet den Netzanschlussnehmer maximal 50 Euro pro Jahr, festgelegt durch die Preisobergrenze nach §30 MsbG in der Novelle vom 24./25. Februar 2025. Das intelligente Messsystem (iMSys) wird separat abgerechnet und ist nach Jahresverbrauch gestaffelt (40 bis 140 Euro pro Jahr). Zu unterscheiden davon ist eine freiwillige CLS-Steuerbox als separates Zusatzprodukt: Je nach Anbieter kostet sie 400 bis 800 Euro einmalig, wobei Montage und Elektrikerkosten je nach Angebot bereits enthalten oder separat mit rund 200 bis 600 Euro zu veranschlagen sind – diese ist für die Teilnahme an den §14a-Modulen nicht vorgeschrieben und unterscheidet sich klar von der Pflicht-Steuerbox.

Was passiert, wenn mein neuer Stromanbieter insolvent wird?

Bei einer Insolvenz des gewählten Stromanbieters springt automatisch der örtliche Grundversorger ein – die Stromversorgung wird laut Verbraucherzentrale nicht unterbrochen. Solvente Anbieter müssen ein Guthaben binnen zwei Wochen erstatten. Wird der Anbieter jedoch insolvent, liegt die Rückerstattungsquote aus der Insolvenztabelle bei historischen Präzedenzfällen regelmäßig unter 5 Prozent der offenen Forderung. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz besteht nicht in jedem Fall.

Welche Übergangsfristen gelten für Bestandsanlagen bis 2028/2029?

Für Wärmepumpen, die vor der Einführung der neuen §14a-Regelung angeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Bis zu diesem Datum kann die bisherige Vereinbarung mit dem Netzbetreiber unverändert weiterlaufen.
Übergangsfristen für Bestandsanlagen nach §14a EnWG.

Anlagentyp

Frist für alte Vereinbarung

Neue Regelung verpflichtend ab

 

Wärmepumpen (Bestand)

bis 31.12.2028

1.1.2029

Nachtspeicherheizungen

bis 31.12.2028

spätestens 1.1.2029

Ab dem 1. Januar 2029 gelten Modul 1, 2 und 3 verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Anschlussleistung, unabhängig vom Installationsdatum.

Wie entwickeln sich Wärmepumpenstromtarife und der CHECK24-Vergleich voraussichtlich weiter?

Die Verfügbarkeit von Modul 3 bleibt 2026 begrenzt: Nur ein Teil der rund 880 Verteilnetzbetreiber in Deutschland bietet die zeitvariablen Netzentgelte bisher konkret an. Mit der verpflichtenden Umstellung zum 1. Januar 2029 wird sich dieses Angebot ausweiten, da dann alle Betreiber die Module vollständig bereitstellen müssen. Vergleichsportale wie CHECK24 werden ihre Filterlogik entsprechend erweitern müssen, sobald zeitvariable Tarife in der Fläche verfügbar sind.

Fazit: Für wen lohnt sich der CHECK24-Wärmepumpenstrom-Vergleich?

Die Empfehlung hängt vom individuellen Zählerkonzept und Verbrauch ab.

Profil 1: Haushalt ohne separaten Zähler

Für Wärmepumpenbesitzer ohne separaten Zähler bleibt nur die Modul-1-Pauschalersparnis von durchschnittlich 165 Euro pro Jahr realistisch. Ein Parallel-Check bei Verivox lohnt sich, da dieses Portal laut Finanztip-Test häufiger den günstigsten Tarif findet und aktiv nach dem Zählerkonzept fragt.

Profil 2: Haushalt mit separatem Zähler und hohem Verbrauch

Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh und vorhandenem Zweitzähler erschließt Modul 2 den 60-Prozent-Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis, kombinierbar mit Modul 1 für zusätzliche Ersparnis. Dieses Profil profitiert am stärksten vom Vergleich.

Profil 3: Bestandsanlage vor 2029

Bis zum 31. Dezember 2028 kann die bisherige Netzentgeltvereinbarung unverändert weiterlaufen. Ein Vergleich lohnt sich dennoch schon jetzt, um die Umstellung auf die neuen Module vorzubereiten, da diese ab dem 1. Januar 2029 verpflichtend werden.
In allen drei Profilen ist die konkret für die eigene Postleitzahl und den eigenen Verbrauch angezeigte Tarifersparnis maßgeblich, ergänzt um einen Parallel-Check bei Verivox – nicht die von CHECK24 beworbene maximale Ersparnis von bis zu 850 Euro oder unbelegte Anbieterzahlen.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen