Das Wichtigste in Kürze
- Die CO₂-Bepreisung in Deutschland erfolgt über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – sie verteuert fossile Brennstoffe (Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel) proportional zu ihrem CO₂-Gehalt.
- 2025: Festpreis 55 Euro/Tonne CO₂. 2026: Übergang zum Auktionssystem mit Preiskorridor 55–65 Euro/t, abhängig von Angebot und Nachfrage.
- Bei 65 Euro/t CO₂ kostet Erdgas ca. 1,40 Ct/kWh mehr, Heizöl ca. 20,70 Ct/Liter mehr, Diesel ca. 16,80 Ct/Liter mehr und Benzin ca. 14,50 Ct/Liter mehr.
- Im Mietverhältnis teilen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG: In schlecht gedämmten Gebäuden (über 52 kg CO₂/m²/Jahr) trägt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten.
- Das EU-CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist seit 1. Januar 2026 in seiner zahlungspflichtigen Phase – betroffen sind Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff.
- Ab 2028 wird das nationale System in den EU-ETS 2 überführt – Preisprognosen für 2030 reichen von 80 bis über 150 Euro/t, was fossile Heizkosten drastisch erhöhen wird.
- Die CO₂-Bepreisung macht den Umstieg auf Wärmepumpe + PV wirtschaftlich attraktiver: Jeder Euro mehr CO₂-Preis erhöht die Heizkostenersparnis einer Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung.
Was ist die CO₂-Steuer in Deutschland?
Die umgangssprachliche „CO₂-Steuer" ist technisch kein Steuern-Instrument, sondern eine Abgabe im Rahmen eines nationalen Emissionshandelssystems – geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sie funktioniert nach dem Upstream-Prinzip:
Nicht die Endverbraucher zahlen direkt, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe (Mineralölkonzerne, Gasversorger). Diese erwerben CO₂-Zertifikate für die Menge an Treibhausgasen, die bei der späteren Verbrennung ihrer Produkte entstehen, und geben die Kosten als Preisaufschlag an die Verbraucher weiter.
Was das BEHG reguliert: Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel und seit 2024 auch die thermische Abfallverwertung – alle Sektoren, die nicht bereits durch das europäische ETS 1 (Industrie und Kraftwerke) erfasst sind.
Was das BEHG nicht ist: Eine direkte Steuer, die Verbraucher ans Finanzamt zahlen. Die Abgabe ist in den Brennstoffpreisen unsichtbar integriert, ähnlich wie die Energiesteuer.
CO₂-Preis: Entwicklung von 2021 bis 2030
Die bisherige Festpreisphase
Das BEHG startete mit politisch festgelegten Preisen, die schrittweise stiegen, um Wirtschaft und Haushalten Planungssicherheit zu geben:
| Jahr | CO₂-Preis/t | Status |
|---|
| 2021 | 25 € | Festpreis |
| 2022 | 30 € | Festpreis |
| 2023 | 30 € | Festpreis (Stabilisierung Energiekrise) |
| 2024 | 45 € | Festpreis (nachgeholte Erhöhung) |
| 2025 | 55 € | Festpreis |
| 2026 | 55–65 € | Auktionskorridor |
| 2027 | 55–70 € | Übergangsjahr (nEHS-Verlängerung) |
| ab 2028 | marktbasiert | Überführung in EU-ETS 2 |
Das Auktionssystem 2026: Wie funktioniert der Preiskorridor?
Ab 2026 werden CO₂-Zertifikate nicht mehr zu einem Festpreis ausgegeben, sondern an der Leipziger Energiebörse EEX versteigert. Der Staat setzt dabei einen Korridor:
Mindestpreis: 55 Euro/t – Gebote darunter werden ausgeschlossen.
Höchstpreis: 65 Euro/t – wird die Nachfrage größer als das Angebot zu diesem Preis, werden zusätzliche Zertifikate ausgegeben (Preisdeckel).
Nachkaufphase November–Dezember 2026: Unternehmen, die in den regulären Auktionen nicht ausreichend Zertifikate ersteigern konnten, können zu einem Festpreis von 68 Euro/t nachkaufen.
Nachkaufphase Januar 2027: Bis zu 10 % der im Vorjahr beschafften Menge können zu 70 Euro/t erworben werden.
Für die Endverbraucher bedeutet dieses System: Die Mehrkosten auf Gas, Heizöl und Kraftstoffe 2026 liegen irgendwo zwischen dem 55-Euro- und dem 65-Euro-Szenario – mit einer Tendenz zum oberen Ende in angespannten Wintern.
CO₂-Aufschläge auf Heizung und Tanken 2026
Wie der Aufschlag berechnet wird
Die Höhe des CO₂-Aufschlags hängt vom spezifischen Emissionsfaktor des Brennstoffs ab – also wie viele Kilogramm CO₂ bei der Verbrennung einer Einheit entstehen.
$$\text{Aufschlag} = \text{Emissionsfaktor} \times \text{CO}_2\text{-Preis}$$
Für Erdgas: 0,201 kg CO₂/kWh × 65 €/t = 0,201 × 0,065 = 1,31 Ct/kWh (netto), inkl. MwSt ca. 1,40 Ct/kWh.
Tabelle: CO₂-Aufschläge bei 55 Euro und 65 Euro/t (2025 und 2026)
| Brennstoff | Einheit | Emissionsfaktor | Aufschlag 55 €/t | Aufschlag 65 €/t |
|---|
| Erdgas | kWh | 0,201 kg CO₂/kWh | ca. 1,18 Ct/kWh | ca. 1,40 Ct/kWh |
| Heizöl (leicht) | Liter | 2,664 kg CO₂/l | ca. 17,4 Ct/l | ca. 20,7 Ct/l |
| Benzin | Liter | 2,370 kg CO₂/l | ca. 13,5 Ct/l | ca. 14,5 Ct/l |
| Diesel | Liter | 2,640 kg CO₂/l | ca. 15,5 Ct/l | ca. 16,8 Ct/l |
| Flüssiggas (LPG) | kWh | 0,236 kg CO₂/kWh | ca. 1,40 Ct/kWh | ca. 1,65 Ct/kWh |
Hinweis: Die Werte inkludieren die Mehrwertsteuer (19 %). Da die CO₂-Kosten Teil des Brennstoffpreises sind, fällt darauf zusätzlich MwSt. an.
Jährliche Mehrbelastung für einen Durchschnittshaushalt
Gasheizung (20.000 kWh/Jahr):
- Bei 55 €/t: 20.000 × 1,18 Ct = 236 Euro/Jahr CO₂-Aufschlag
- Bei 65 €/t: 20.000 × 1,40 Ct = 280 Euro/Jahr CO₂-Aufschlag
Ölheizung (2.000 Liter/Jahr):
- Bei 55 €/t: 2.000 × 17,4 Ct = 348 Euro/Jahr CO₂-Aufschlag
- Bei 65 €/t: 2.000 × 20,7 Ct = 414 Euro/Jahr CO₂-Aufschlag
Auto (Benzin, 10.000 km/Jahr, 7 l/100 km = 700 Liter):
- Bei 65 €/t: 700 × 14,5 Ct = 101,50 Euro/Jahr CO₂-Aufschlag
Diese Kosten kommen auf bestehende Energie- und Mineralölsteuern obendrauf – sie sind nicht sichtbar ausgewiesen, sondern in den Brennstoffpreisen enthalten.
CO₂-Steuer und Heizung: Langfristige Perspektive bis 2030
Preisprognosen für den EU-ETS 2 (ab 2028)
Ab 2028 wird das deutsche nEHS in den europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) überführt. Das ist ein fundamentaler Systemwechsel: Statt eines Preiskorridors gibt es nur noch ein Cap (Mengenbegrenzung) – der Preis bildet sich rein nach Angebot und Nachfrage.
Die Preisprognosen verschiedener Institute zeigen eine erhebliche Bandbreite:
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| Institut | CO₂-Preis 2030 (€/t) | CO₂-Preis 2035 (€/t) |
|---|
| EWI Köln | ca. 150 | über 200 |
| Kopernikus-Projekt Ariadne | ca. 120 | — |
| Potsdam-Institut für Klimafolgen (PIK) | — | bis 400 (Szenario 2040) |
| ETS-2-Futures (EEX, 2025) | ca. 80 | — |
Was ein CO₂-Preis von 150 Euro für Gasheizungen bedeutet:
Bei 150 €/t und 0,201 kg CO₂/kWh ergibt sich ein Gaspreisaufschlag von ca. 3,0 Ct/kWh – gegenüber 1,4 Ct/kWh in 2026. Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch steigt die CO₂-Komponente von ca. 280 Euro/Jahr auf ca. 600 Euro/Jahr allein durch den CO₂-Preis.
Die „Gasfalle": Warum eine neue Gasheizung 2026 riskant ist
Wer 2026 eine neue Gasheizung installiert, bindet sich an eine Technologie, die über die kommenden 15–20 Jahre Betriebszeit massiv steigende CO₂-Kosten generieren wird. Bei einem Szenario von durchschnittlich 100–150 Euro/t über 15 Jahre (2026–2041) summieren sich die CO₂-Kosten einer Gasheizung auf ca. 4.000–6.000 Euro zusätzlich gegenüber dem heutigen Niveau – über die gesamte Betriebszeit.
Eine Wärmepumpe zahlt dagegen null CO₂-Kosten auf den selbst erzeugten PV-Strom und profitiert von sinkenden Netzentgelten durch staatliche Zuschüsse.
CO₂-Steuer und Vermieter: Das 10-Stufen-Modell
Das Nutzer-Investor-Dilemma
Im Mietverhältnis entsteht ein klassisches Anreizproblem: Der Vermieter entscheidet über die Heizungsanlage und die Gebäudedämmung (Investition), aber der Mieter zahlt die Heizkosten (Nutzung). Ohne regulatorischen Eingriff hätte der Vermieter keinen wirtschaftlichen Anreiz zur energetischen Sanierung – die Kosten steigender CO₂-Preise trug vollständig der Mieter.
Das CO₂KostAufG: Aufteilung nach Energieeffizienz
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), in Kraft seit 1. Januar 2023, löst dieses Problem durch ein gestaffeltes Kostenaufteilungsmodell. Die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung werden nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes (kg CO₂ pro m² Wohnfläche pro Jahr) aufgeteilt:
| Stufe | CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|
| 1 | unter 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | ab 52 | 5 % | 95 % |
Praktisches Beispiel: Ein Mieter in einem schlecht gedämmten Altbaugebäude (Energieeffizienzklasse G, typisch 55 kg CO₂/m²/Jahr) mit einem Jahresheizverbrauch von 15.000 kWh Erdgas und 65 Euro CO₂-Preis:
- Gesamte CO₂-Kosten: 15.000 kWh × 1,40 Ct/kWh = 210 Euro/Jahr
- Mieteranteil (5 %): 10,50 Euro/Jahr
- Vermieteranteil (95 %): 199,50 Euro/Jahr
Der Vermieter muss diese 199,50 Euro entweder direkt an den Mieter erstatten oder sie werden in der Heizkostenabrechnung verrechnet.
Wirtschaftlicher Druck auf Vermieter zur Sanierung
Das 10-Stufen-Modell erzeugt einen klaren finanziellen Anreiz: Je schlechter die Gebäudeeffizienz, desto höher ist der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten. Bei steigenden CO₂-Preisen in den kommenden Jahren werden diese Kosten für Vermieter ungedämmter Gebäude erheblich – bei 150 Euro/t CO₂ trägt ein Vermieter in Stufe 10 statt 199 Euro dann knapp 450 Euro pro Wohnung und Jahr.
Ausnahmen: Denkmalschutz und Anschlusszwang
Das CO2KostAufG erkennt an, dass nicht jeder Vermieter die Sanierung selbst steuern kann. Ausnahmen nach § 9 CO2KostAufG:
Denkmalschutz: Wenn eine Fassadendämmung aufgrund von Denkmalschutzauflagen untersagt ist, reduziert sich der Vermieteranteil um die Hälfte.
Anschlusszwang: Wenn das Gebäude an ein fossiles Fernwärmenetz angeschlossen sein muss, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat, reduziert sich ebenfalls der Vermieteranteil.
Kumulation beider Ausnahmen: Wenn sowohl Denkmalschutz als auch Anschlusszwang jede Verbesserung unmöglich machen, entfällt die Kostenaufteilung vollständig – der Mieter trägt dann 100 %.
Mieter-Pflichten und Fristen
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Mieter mit Gasetagenheizungen (die direkt beim Versorger abrechnen, nicht über den Vermieter) müssen ihren Erstattungsanspruch selbst gegenüber dem Vermieter geltend machen. Frist: 12 Monate nach Erhalt der Rechnung.
Stellt der Vermieter eine fehlerhafte oder unvollständige Heizkostenabrechnung aus, die das Stufenmodell nicht korrekt ausweist, darf der Mieter seinen Anteil an den gesamten Heizkosten pauschal um 3 % kürzen.
Das EU-CBAM: Die CO₂-Grenzsteuer für Importeure
Was ist CBAM?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist kein direktes Äquivalent zur deutschen CO₂-Steuer für Verbraucher, sondern ein CO₂-Grenzausgleichssystem für Importeure. Ziel: verhindern, dass europäische Unternehmen Produktionsanlagen in Länder ohne CO₂-Bepreisung verlagern, um dem EU-Emissionshandel zu entgehen (Carbon Leakage).
CBAM-Zeitplan und operative Phase
| Phase | Zeitraum | Inhalt |
|---|
| Übergangsphase | Oktober 2023 – Dezember 2025 | Nur Berichtspflichten, keine Zahlungen |
| Operative Phase | ab 1. Januar 2026 | Kauf von CBAM-Zertifikaten (Zahlungspflicht) |
| Erweiterung | 2026 | Ausweitung auf ca. 180 stahl-/aluminiumintensive Produkte |
Seit 1. Januar 2026 müssen Importeure der betroffenen Produktgruppen CBAM-Zertifikate erwerben, deren preis sich am Wochendruchschnitt der EU-ETS-1-Auktionspreise orientiert.
Betroffene Produktkategorien
Ab 2026 in der CBAM-Pflicht:
- Eisen und Stahl (inkl. verarbeiteter Produkte)
- Aluminium
- Zement
- Düngemittel
- Strom
- Wasserstoff
Erweiterung 2026: Rund 180 stahl- und aluminiumintensive Produkte kommen hinzu, darunter Maschinen und Werkzeuge. Damit sind deutlich mehr Importeure betroffen als in der Ursprungsplanung.
Bagatellgrenze: Kleine Importeure sind befreit
Eine wichtige Vereinfachung der „Omnibus"-Vereinfachungsverordnung vom Oktober 2025: Unternehmen, deren jährliche CBAM-Importe unter 50 Tonnen CO₂ liegen, sind von den Zahlungspflichten befreit. Das entlastet schätzungsweise 90 % der bisher betroffenen Importeure – insbesondere KMU.
Achtung: Die Überwachungspflicht der Importmengen bleibt bestehen. Die Befreiung gilt nicht automatisch, sondern muss über entsprechende Zollanmeldungscodierungen nachgewiesen werden (Y128 für CBAM-Nummer, Y238 für gestellten Antrag).
Compliance-Anforderungen für betroffene Importeure
Wer über der 50-Tonnen-Grenze liegt, muss:
- Als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein (Antrag bei DEHSt über das CBAM-Register; Bearbeitungszeit bis zu 120 Tage)
- Verifizierte Emissionsdaten der ausländischen Produktionsanlage vorlegen – oder Standardwerte (Default Values) nutzen, die wegen konservativer Berechnung meist höhere Kosten verursachen
- Jährliche CBAM-Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres einreichen
- CBAM-Zertifikate entsprechend der eingebetteten Emissionen erwerben
Auswirkungen auf Importpreise
Der CBAM-Zertifikatspreis orientiert sich am EU-ETS-1-Preis (Industrie-ETS). Bei einem ETS-1-Preis von ca. 60–80 Euro/t im Jahr 2026 erhöhen sich die Importkosten für betroffene Produkte merklich. Für Stahlimporte aus Nicht-EU-Ländern ohne äquivalente CO₂-Bepreisung bedeutet das z. B. einen Aufschlag von ca. 60–80 Euro pro Tonne Stahl – was je nach Produkt 3–8 % des Einkaufspreises entspricht.
---
Das Klimageld: Status 2026
Was ist das Klimageld?
Das Klimageld war im Koalitionsvertrag der Ampelregierung (2021–2024) als vollständige Rückverteilung der CO₂-Einnahmen als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürger verankert. Die Idee: Hohe Einkommensbezieher mit hohem CO₂-Fußabdruck zahlen netto, während einkommensschwache Haushalte mit niedrigem Verbrauch netto profitieren.
Technische Infrastruktur ist vorhanden – politisch nicht umgesetzt
Das Jahressteuergesetz 2024 schuf die rechtliche Grundlage für einen Direktauszahlungsmechanismus: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verknüpft Steueridentifikationsnummern mit Bankverbindungen. Ca. 13 Millionen IBANs wurden von Beziehern von Familienleistungen automatisch übernommen.
Die technische Infrastruktur ist damit 2026 grundsätzlich einsatzbereit. Eine tatsächliche Auszahlung eines Klimageldes ist jedoch politisch nicht beschlossen. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf indirekte Entlastung:
- 6,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss für Netzentgelte → dämpft Strompreisanstieg
- KfW-Förderprogramme für Wärmepumpen und energetische Sanierung
- BEG-Förderung (bis 70 % für Heizungstausch)
Kritik: Diese Instrumente begünstigen primär Eigenheimbesitzer und einkommensstarke Haushalte. Mieter in unsanierten Altbauten – die statistisch niedrigere Einkommen haben und den größten CO₂-Aufschlag tragen – profitieren kaum direkt.
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CO₂-Bepreisung und erneuerbare Energie: Der wirtschaftliche Zusammenhang
Wie der CO₂-Preis die Wärmepumpen-Wirtschaftlichkeit verbessert
Jede Erhöhung des CO₂-Preises verbessert die Wettbewerbsposition der Wärmepumpe gegenüber der Gasheizung. Das Prinzip:
Wärmepumpe (Betriebskosten): Strom (ca. 37 Ct/kWh) ÷ JAZ (4,0) = ca. 9,25 Ct/kWh Wärme. CO₂-Kosten: 0 (bei PV-Eigenverbrauch) bis minimal (bei Ökostrom).
Gasheizung (Betriebskosten): Gaspreis ca. 10 Ct/kWh + CO₂-Aufschlag 1,40 Ct/kWh = 11,40 Ct/kWh Wärme. Bei Wirkungsgrad 90 % effektiv ca. 12,67 Ct/kWh Wärme.
Bei 65 Euro CO₂-Preis ist die Wärmepumpe (mit Ökostrom oder PV) bereits um mehr als 3 Ct/kWh günstiger im Betrieb. Bei 150 Euro CO₂-Preis (ab 2030 möglich) vergrößert sich dieser Vorteil auf über 5 Ct/kWh.
PV + Wärmepumpe: Komplett CO₂-kostenfrei heizen
Die Kombination aus PV-Anlage und Wärmepumpe eliminiert die CO₂-Kosten vollständig:
- Selbst erzeugter PV-Strom trägt null CO₂-Bepreisung
- Die Wärmepumpe nutzt diesen Strom, um 3–5 kWh Wärme pro kWh Strom zu erzeugen
- Kein Brennstoff, keine CO₂-Kosten, keine Abhängigkeit vom CO₂-Preisverlauf
Bei einem CO₂-Preis von 150 Euro/t und einer Gasheizung mit 20.000 kWh/Jahr entstehen ca. 600 Euro/Jahr CO₂-Kosten – Einsparung, die vollständig in die Amortisation der PV- und Wärmepumpeninvestition fließen kann.
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Häufige Fragen zur CO₂-Steuer
Wie hoch ist die CO₂-Steuer 2026?
2026 liegt der CO₂-Preis im nationalen Auktionssystem zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Der genaue Marktpreis wird durch Auktionen an der EEX Leipzig bestimmt. Der Mindestpreis beträgt 55 Euro, der Höchstpreis 65 Euro (mit Nachkaufoptionen bis 68 und 70 Euro).
Was kostet mich die CO₂-Steuer beim Heizen mit Gas?
Bei 65 Euro/t CO₂ beträgt der Aufschlag auf Erdgas ca. 1,40 Ct/kWh (inkl. MwSt). Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das ca. 280 Euro/Jahr CO₂-Kosten – zusätzlich zum normalen Gaspreis.
Muss der Vermieter die CO₂-Kosten mitbezahlen?
Das hängt vom Energiezustand des Gebäudes ab. Das CO2KostAufG (in Kraft seit 2023) verteilt die CO₂-Kosten nach einem 10-Stufen-Modell. In sehr ineffizienten Gebäuden (über 52 kg CO₂/m²/Jahr) trägt der Vermieter 95 % der CO₂-Kosten, in hocheffizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²/Jahr) der Mieter 100 %.
Ist die CO₂-Steuer dasselbe wie der EU-Emissionshandel?
Nein. Der deutsche BEHG-Preis (nEHS) gilt für die Sektoren Wärme und Verkehr. Der EU-ETS 1 gilt für Großindustrie und Kraftwerke. Der EU-ETS 2 (ab 2028) wird die beiden Systeme zusammenführen und Gebäude sowie Verkehr europaweit einheitlich bepreisen.
Was ist CBAM und betrifft es mich als Privatperson?
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) betrifft direkt primär Unternehmen, die bestimmte Güter (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) aus Nicht-EU-Ländern importieren. Für Privatpersonen wirkt CBAM indirekt: Importierte Produkte aus diesen Materialien können teurer werden, wenn die Hersteller ihre CBAM-Kosten weitergeben.
Wann kommt das Klimageld?
Die technische Infrastruktur für eine Pro-Kopf-Auszahlung der CO₂-Einnahmen ist 2026 grundsätzlich vorhanden. Eine politische Entscheidung zur Einführung eines Klimageldes ist jedoch nicht getroffen. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf indirekte Entlastung durch niedrigere Netzentgelte und Förderprogramme für erneuerbare Energie.
Wie entwickelt sich der CO₂-Preis bis 2030?
Der Übergang zum EU-ETS 2 ab 2028 dürfte die CO₂-Preise deutlich erhöhen. Prognosen reichen von 80 Euro/t (ETS-2-Futures) bis über 150 Euro/t (EWI Köln, 2030). Wer jetzt noch in Gasheizungen investiert, riskiert, in ein System mit drastisch steigenden Betriebskosten einzusteigen.
Wer zahlt die CO₂-Steuer – ich direkt oder der Anbieter?
Die Abgabe zahlen formal die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe (Mineralölkonzerne, Gasversorger). Diese geben die Kosten vollständig an die Endverbraucher weiter, unsichtbar im Brennstoffpreis eingepreist. Du zahlst also die volle CO₂-Abgabe, ohne sie als separate Zeile auf der Rechnung zu sehen – außer manche Versorger weisen sie transparent aus.
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