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CO₂-Steuer 2026: Preise, Aufschläge auf Gas und Heizöl

13 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die CO₂-Bepreisung in Deutschland läuft über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und verteuert Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel proportional zu ihrem CO₂-Gehalt.
  • 2026 startet das Auktionssystem: Der Preis bewegt sich in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂, ermittelt an der Energiebörse EEX.
  • Bei 65 €/t CO₂ kostet Erdgas rund 1,3 bis 1,4 Ct/kWh mehr (netto) bzw. etwa 1,6 Ct/kWh brutto, Heizöl rund 17 bis 20 Ct/Liter mehr (brutto), Diesel rund 17 bis 18 Ct/Liter mehr (brutto) und Benzin rund 14 bis 15 Ct/Liter mehr (brutto).
  • Im Mietverhältnis gilt das 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG; für die Abrechnung 2026 wird ein fixer Referenzpreis von 60 Euro/t CO₂ zugrunde gelegt, unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis.
  • Das EU-CBAM ist seit 1. Januar 2026 zahlungspflichtig; eine neue Bagatellgrenze von 50 Tonnen Warenmenge pro Jahr befreit rund 90 % der bisher betroffenen Importeure.
  • Der Übergang ins EU-ETS 2 ist ab 2027/2028 vorgesehen; Institute wie EWI oder Ariadne nennen für 2030 Szenariopreise zwischen rund 80 und über 150 Euro/t, ohne dass dies politisch fixiert ist.
  • Die aktuelle BEG-Förderung für den Heizungstausch deckt bis zu 70 % der Investitionskosten und macht den Umstieg auf Wärmepumpe plus Photovoltaik trotz steigender CO₂-Preise wirtschaftlich planbar.

Was ist die CO₂-Steuer in Deutschland genau?

Die umgangssprachliche „CO₂-Steuer" ist technisch keine Steuer, sondern eine Abgabe im Rahmen eines nationalen Emissionshandelssystems – geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Sie funktioniert nach dem Upstream-Prinzip: Nicht die Endverbraucher zahlen direkt, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, also Mineralölkonzerne und Gasversorger.
Diese Unternehmen erwerben CO₂-Zertifikate für die Menge an Treibhausgasen, die bei der späteren Verbrennung ihrer Produkte entsteht, und geben die Kosten als Preisaufschlag an die Verbraucher weiter. Das BEHG reguliert Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel und seit 2024 auch die thermische Abfallverwertung – alle Sektoren, die nicht bereits durch das europäische ETS 1 für Industrie und Kraftwerke erfasst sind.
Anders als eine klassische Steuer taucht die Abgabe nicht als separate Position auf der Rechnung auf. Sie ist unsichtbar in den Brennstoffpreisen integriert – ähnlich wie die Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026?

Der CO₂-Preis in Deutschland ist seit der Einführung 2021 schrittweise gestiegen. 2021 lag der Festpreis bei 25 Euro pro Tonne CO₂, 2022 bei 30 Euro. 2023 blieb er aus politischen Gründen zur Stabilisierung während der Energiekrise ebenfalls bei 30 Euro. 2024 stieg der Preis auf 45 Euro pro Tonne – damit kehrte der Preispfad nach der krisenbedingten Verschiebung 2022 zum ursprünglich vorgesehenen Verlauf zurück. 2025 galt ein Festpreis von 55 Euro pro Tonne.
2026 markiert einen Systemwechsel: Statt eines politisch festgelegten Preises wird der CO₂-Preis erstmals über Auktionen an der Energiebörse EEX Leipzig ermittelt, innerhalb eines gesetzlich fixierten Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Ein Referentenentwurf zur dritten BEHG-Novelle sieht vor, diesen Korridor auch 2027 unverändert bei 55 bis 65 Euro fortzuführen.
JahrCO₂-Preis/tStatus
202125 €Festpreis
202230 €Festpreis
202330 €Festpreis (politisch stabilisiert)
202445 €Festpreis (Rückkehr zum ursprünglichen Preispfad)
202555 €Festpreis
202655–65 €Auktionskorridor (EEX)
202755–65 € (geplant)Referentenentwurf zur Fortführung
ab 2028marktbasiertÜbergang in EU-ETS 2 (erste Abgabe für 2028-Emissionen bis 31.5.2029; Preis politisch offen)

Wie funktioniert das Auktionssystem 2026?

Ab 2026 werden CO₂-Zertifikate nicht mehr zum Festpreis ausgegeben, sondern versteigert. Zwischen Juli und spätestens Oktober 2026 finden mindestens wöchentlich Auktionen an der EEX statt. Der Mindestpreis liegt bei 55 Euro pro Tonne – Gebote darunter werden ausgeschlossen. Der Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne wird durch die Ausgestaltung des Auktionsverfahrens selbst sichergestellt. Da der Start des EU-ETS 2 auf 2028 verschoben wurde, werden nationale Zertifikate im Jahr 2027 zum mengengewichteten Durchschnittspreis der EU-ETS-1-Auktionen des vorletzten Quartals verkauft.

Wie viel teurer werden Gas, Heizöl und Sprit 2026?

Die Höhe des CO₂-Aufschlags hängt vom spezifischen Emissionsfaktor des Brennstoffs ab – also davon, wie viel CO₂ bei der Verbrennung einer Einheit entsteht. Für Erdgas legt das BAFA einen Emissionsfaktor von 0,201 kg CO₂ pro kWh zugrunde, für leichtes Heizöl rund 2,664 kg CO₂ pro Liter, für Benzin etwa 2,37 kg CO₂ pro Liter und für Diesel rund 2,64 kg CO₂ pro Liter.
BrennstoffEinheitEmissionsfaktorAufschlag bei 55 €/tAufschlag bei 65 €/t
ErdgaskWh0,201 kg CO₂/kWhca. 1,18 Ct/kWhca. 1,40 Ct/kWh
Heizöl (leicht)Liter2,664 kg CO₂/lca. 14,7 Ct/lca. 17,3 Ct/l
BenzinLiter2,370 kg CO₂/lca. 13,0 Ct/lca. 15,4 Ct/l
DieselLiter2,640 kg CO₂/lca. 14,5 Ct/lca. 17,2 Ct/l
Flüssiggas (LPG)kWh0,236 kg CO₂/kWhca. 1,40 Ct/kWhca. 1,65 Ct/kWh
Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet das: Eine Gasheizung mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt bei 55 Euro/t rund 221 Euro CO₂-Aufschlag im Jahr, bei 65 Euro/t rund 261 Euro. Eine Ölheizung mit 2.000 Litern Jahresverbrauch kommt bei 55 Euro/t auf rund 353 bis 365 Euro, bei 65 Euro/t auf rund 417 bis 432 Euro (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Ein Auto mit Benzinmotor, 10.000 km im Jahr und 7 Litern Verbrauch je 100 km (700 Liter/Jahr), zahlt bei 65 Euro/t rund 105 bis 107 Euro CO₂-Aufschlag netto bzw. rund 125 bis 127 Euro inklusive Mehrwertsteuer zusätzlich zu den bestehenden Energie- und Mineralölsteuern. Diese Kosten sind nicht separat ausgewiesen, sondern im Brennstoffpreis enthalten.

Wie entwickelt sich der CO₂-Preis bis 2030 und danach?

Ab 2027/2028 soll das deutsche nEHS in den europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) überführt werden. Das ist ein fundamentaler Systemwechsel: Statt eines politisch gesetzten Preiskorridors gibt es dann nur noch ein Cap, eine Mengenbegrenzung – der Preis bildet sich rein nach Angebot und Nachfrage. Konkrete Preisniveaus für die Zeit nach dem Übergang sind politisch bislang nicht festgelegt.
Verschiedene Institute haben Szenarien für die mögliche Preisentwicklung veröffentlicht. Diese unterscheiden sich erheblich und sollten als Modellrechnungen, nicht als feste Prognosen verstanden werden:
InstitutSzenario-Preis 2030 (€/t)Szenario-Preis 2035 (€/t)
EWI Kölnkein fester Einzelwert; Preispfad ab ca. 120 (2027)ca. 206 (Ø ca. 160 über 2027–2035)
Kopernikus-Projekt Ariadneca. 155–275 (je nach Szenario)
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)bis 400 (Szenario 2040)
Was ein CO₂-Preis von rechnerisch 150 Euro pro Tonne für eine Gasheizung bedeuten würde, zeigt eine Modellrechnung auf Basis der bekannten Emissionsfaktoren: Bei 150 Euro/t und 0,201 kg CO₂/kWh ergibt sich ein Gaspreisaufschlag von rund 3,0 Ct/kWh – gegenüber rund 1,3 Ct/kWh im 65-Euro-Szenario 2026. Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch würde die CO₂-Komponente damit von rund 260 auf rund 600 Euro pro Jahr steigen. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, sollte dieses Szenariorisiko bei der Heizungsentscheidung einkalkulieren.

Wer zahlt die CO₂-Kosten in der Mietwohnung?

Im Mietverhältnis entsteht ein klassisches Anreizproblem: Der Vermieter entscheidet über Heizungsanlage und Gebäudedämmung, aber der Mieter zahlt die Heizkosten. Ohne regulatorischen Eingriff hätte der Vermieter keinen wirtschaftlichen Anreiz zur energetischen Sanierung – steigende CO₂-Preise würden vollständig vom Mieter getragen.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), in Kraft seit 1. Januar 2023, löst dieses Problem durch ein gestaffeltes Modell mit zehn Stufen. Die CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung werden nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr aufgeteilt: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Vermieteranteil.
StufeCO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)Anteil MieterAnteil Vermieter
1unter 12100 %0 %
212 bis unter 1790 %10 %
317 bis unter 2280 %20 %
422 bis unter 2770 %30 %
527 bis unter 3260 %40 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4240 %60 %
842 bis unter 4730 %70 %
947 bis unter 5220 %80 %
10ab 525 %95 %
Wichtig für die Abrechnung 2026: Nach § 3 CO2KostAufG wird für die Kostenaufteilung nicht der schwankende Marktpreis der Zertifikate verwendet, sondern ein gesetzlich fixierter Referenzpreis – für den Verbrauch des Jahres 2024 waren das 45 Euro und für 2025 sind es 55 Euro pro Tonne CO₂. Das vereinfacht die Abrechnung, unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis der Auktionen.
Ein Beispiel: Ein Mieter in einem schlecht gedämmten Altbau der Stufe 10 (ab 52 kg CO₂/m²/Jahr) mit 15.000 kWh Erdgasverbrauch pro Jahr zahlt bei einem Referenzpreis von 60 Euro/t rechnerisch rund 1,2 Ct/kWh CO₂-Aufschlag (netto), insgesamt also rund 180 Euro CO₂-Kosten im Jahr. Davon trägt der Mieter 5 % (rund 9 Euro), der Vermieter 95 % (rund 171 Euro) – dieser Betrag muss erstattet oder in der Abrechnung verrechnet werden.

Ausnahmen und Mieterrechte

Das CO2KostAufG erkennt Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Vermieters an. Ist eine Fassadendämmung wegen Denkmalschutzauflagen untersagt, halbiert sich der Vermieteranteil; das Gleiche gilt bei verpflichtendem Anschluss an ein fossiles Fernwärmenetz, auf das der Vermieter keinen Einfluss hat. Treffen beide Ausnahmen zusammen, entfällt die Kostenaufteilung vollständig – der Mieter trägt dann 100 %. Mieter mit Gasetagenheizungen, die direkt beim Versorger abrechnen, müssen ihren Erstattungsanspruch selbst gegenüber dem Vermieter geltend machen, und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Rechnung. Weist der Vermieter das Stufenmodell in der Abrechnung fehlerhaft oder unvollständig aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten pauschal um 3 % kürzen. Wo eine Außendämmung aus Denkmalschutzgründen ausscheidet, ist häufig eine Innendämmung die praktikablere Alternative für Vermieter.

Was ist das EU-CBAM und betrifft es mich?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU ist kein direktes Äquivalent zur deutschen CO₂-Abgabe für Verbraucher, sondern ein CO₂-Grenzausgleichssystem für Importeure bestimmter Güter. Ziel ist es zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder ohne CO₂-Bepreisung verlagern, um dem EU-Emissionshandel zu entgehen (Carbon Leakage).
PhaseZeitraumInhalt
ÜbergangsphaseOktober 2023 – Dezember 2025Nur Berichtspflichten, keine Zahlungen
Operative Phaseseit 1. Januar 2026Kauf von CBAM-Zertifikaten (Zahlungspflicht) für Kernprodukte
Geplante Erweiterungab 2028Ausweitung auf ca. 180 zusätzliche stahl-/aluminiumintensive Folgeprodukte
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der zahlungspflichtigen operativen Phase. Betroffen sind Importe von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern. Eine Ausweitung auf rund 180 zusätzliche stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte – etwa Maschinen und Werkzeuge – ist nach aktuellem Stand für 2028 vorgesehen, nicht bereits 2026.

Bagatellgrenze und Compliance-Pflichten

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Die „Omnibus"-Vereinfachungsverordnung (EU) 2025/2083 führt seit 2026 eine Bagatellgrenze ein: Importeure, die weniger als 50 Tonnen der CBAM-Warenmenge pro Jahr einführen, sind von den CBAM-spezifischen Berichts- und Zertifikatspflichten befreit; für die Zollanmeldung gelten weiterhin die üblichen Angaben, aber keine zusätzlichen CBAM-Meldungen. Das entlastet schätzungsweise 90 % der bisher betroffenen Importeure, vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Die Überwachungspflicht der Importmengen bleibt jedoch bestehen; die Befreiung muss über entsprechende Zollanmeldungscodierungen nachgewiesen werden. Wer über der Schwelle liegt, muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder bei der DEHSt registrieren (Bearbeitungszeit bis zu 120 Tage), verifizierte Emissionsdaten oder konservative Standardwerte vorlegen, bis 31. Mai des Folgejahres eine jährliche CBAM-Erklärung einreichen und Zertifikate entsprechend der eingebetteten Emissionen erwerben.

Kommt das Klimageld 2026?

Das Klimageld war im Koalitionsvertrag der Ampelregierung (2021–2024) als vollständige Rückverteilung der CO₂-Einnahmen an alle Bürger als Pro-Kopf-Pauschale verankert. Die Idee: Wer wenig CO₂ verursacht, profitiert netto, wer viel verursacht, zahlt netto.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die rechtliche Grundlage für einen Direktauszahlungsmechanismus geschaffen: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kann Steueridentifikationsnummern mit Bankverbindungen verknüpfen; ein großer Teil der IBANs von Beziehern von Familienleistungen wurde dafür bereits automatisch übernommen. Die technische Infrastruktur ist damit grundsätzlich vorhanden.
Eine politische Entscheidung über Höhe und Zeitpunkt einer tatsächlichen Klimageld-Auszahlung ist jedoch bis Mitte 2026 nicht getroffen. Die CO₂-Einnahmen fließen stattdessen vor allem in den Klima- und Transformationsfonds und werden dort unter anderem für die Senkung von Netzentgelten, für Förderprogramme für Wärmepumpen und energetische Sanierung sowie weitere klimapolitische Maßnahmen verwendet. Kritiker bemängeln, dass diese Instrumente primär Eigenheimbesitzer begünstigen, während Mieter in unsanierten Altbauten – die statistisch niedrigere Einkommen haben – kaum direkt profitieren.

Wie verändert die CO₂-Steuer die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpe und PV?

Jede Erhöhung des CO₂-Preises verbessert die Wettbewerbsposition der Wärmepumpe gegenüber der Gasheizung. Der Grund liegt im fundamentalen Unterschied der Kostenstruktur: Eine Wärmepumpe verbraucht Strom, dessen CO₂-Bepreisung bei Eigenerzeugung durch PV praktisch bei null liegt, während eine Gasheizung direkt an den steigenden CO₂-Preis auf Erdgas gekoppelt ist.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Strompreis von rund 37 Ct/kWh und einer Jahresarbeitszahl von 4,0 kostet die von einer Wärmepumpe erzeugte Wärme rechnerisch rund 9,25 Ct/kWh; CO₂-Kosten fallen dabei nur auf den Netzstromanteil an, bei PV-Eigenverbrauch nahezu gar nicht. Eine Gasheizung kommt bei einem Gaspreis von rund 10 Ct/kWh zzgl. CO₂-Aufschlag von 1,40 Ct/kWh (2026, 65 Euro/t) auf 11,40 Ct/kWh Brennstoffkosten, was bei einem Wirkungsgrad von rund 90 % effektiv etwa 12,67 Ct/kWh Wärme entspricht. Bei 65 Euro CO₂-Preis liegt die Wärmepumpe damit rechnerisch bereits gut 3 Ct/kWh günstiger im Betrieb; im 150-Euro-Szenario vergrößert sich dieser rechnerische Vorteil auf über 5 Ct/kWh.

Welche Förderung gibt es 2026 für den Umstieg auf klimafreundliche Heizung?

Die steigenden CO₂-Kosten machen den Umstieg dringlicher, gleichzeitig senkt die aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Einstiegshürde erheblich. Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die BEG-EM-Richtlinie den Austausch alter fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit Investitionskostenzuschüssen von bis zu 70 % sowie ergänzenden, zinsgünstigen Krediten über das KfW-Programm 458.
Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Hinzu kommen Boni: Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 30 Prozentpunkten; weitere Boni, etwa für besonders zügigen Heizungstausch, erhöhen die Förderung in der Spitze auf maximal 70 %.
FörderbausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
Einkommensbonus+30 ProzentpunkteZu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €
Maximale Gesamtförderung70 %Kombination aller Boni, KfW-Programm 458
Bei einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 Euro der Investitionskosten förderfähig. Das ergibt bei 30 % Förderung bis zu 9.000 Euro und bei maximal 70 % Förderung bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Die Förderung ist an das jeweilige Vorhaben und die geltenden Programmregeln gebunden.

Häufige Fragen zur CO₂-Steuer

Ist die CO₂-Steuer dasselbe wie der EU-Emissionshandel?

Nein. Der deutsche BEHG-Preis (nEHS) gilt für die Sektoren Wärme und Verkehr, während der EU-ETS 1 vor allem Kraftwerke und große Industrieanlagen bepreist. Der EU-ETS 2 soll planmäßig 2027 starten, wobei eine einmalige Verschiebung auf 2028 nach EU-Regeln möglich ist; er soll Gebäude und Verkehr europaweit vereinheitlichen. Ein endgültiges Preisniveau ist politisch noch nicht fixiert.

Was passiert, wenn ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbaue?

Wer 2026 eine neue Gasheizung installiert, bindet sich für 15 bis 20 Jahre Betriebszeit an eine Technologie mit strukturell steigenden CO₂-Kosten. In einem Szenario von durchschnittlich 100 bis 150 Euro/t CO₂ über die Laufzeit summieren sich die zusätzlichen CO₂-Kosten gegenüber dem heutigen Niveau je nach Verbrauch und Preisentwicklung auf einen deutlich spürbaren, im mehrere Tausend Euro liegenden Betrag. Eine Wärmepumpe zahlt dagegen keine CO₂-Kosten auf selbst erzeugten PV-Strom.

Wer zahlt die CO₂-Abgabe formal – ich oder der Energieversorger?

Formal zahlen die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe – also Mineralölkonzerne und Gasversorger – für die Emissionszertifikate. Diese geben die Kosten in der Regel an Endverbraucher weiter, meist unsichtbar im Brennstoffpreis eingepreist, wobei der genaue Umfang der Weitergabe wirtschaftlich und nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Wirtschaftlich trägst du damit in der Regel einen großen Teil der CO₂-Abgabe, auch wenn sie in der Regel nicht als separate Position auf der Rechnung erscheint.

Gilt das 10-Stufen-Modell auch für Gewerbeimmobilien?

Nein. Bei Nichtwohngebäuden sieht das CO2KostAufG abweichend vom 10-Stufen-Modell der Wohngebäude grundsätzlich eine hälftige Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter vor – unabhängig von der konkreten Energieeffizienz des Gebäudes.

Betrifft CBAM auch Privatpersonen direkt?

Direkt betroffen sind primär Unternehmen, die Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern importieren. Für Privatpersonen wirkt CBAM indirekt: Importierte Produkte aus diesen Materialien können teurer werden, wenn Hersteller ihre CBAM-Kosten weitergeben – spürbarer wird das voraussichtlich erst nach 2026 mit der geplanten Ausweitung auf weitere Folgeprodukte.

Wie kann ich als Verbraucher die CO₂-Kosten am effektivsten senken?

Am wirksamsten ist der Umstieg auf Heiztechnik ohne fossile Brennstoffe, kombiniert mit eigener Stromerzeugung. Eine Wärmepumpe mit PV-Anlage zahlt auf selbst erzeugten Strom keine CO₂-Kosten und wird durch die aktuelle BEG-Förderung von bis zu 70 % zusätzlich attraktiver; beim Fahrzeugverbrauch reduziert ein sparsamerer oder elektrischer Antrieb den CO₂-Aufschlag auf Kraftstoffe.

Für wen lohnt sich der Umstieg angesichts der CO₂-Steuer?

Eigenheimbesitzer mit alter Gas- oder Ölheizung

Am stärksten profitieren Eigenheimbesitzer mit einer alten, ineffizienten Gas- oder Ölheizung. Sie zahlen schon 2026 abhängig von ihrem Verbrauch einen spürbaren CO₂-Aufschlag im dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr und tragen bei einem Übergang in den EU-ETS 2 das volle Risiko weiter steigender Preise. Mit BEG-Förderung von bis zu 70 % und der Kombination aus Wärmepumpe und PV lässt sich dieses Risiko weitgehend eliminieren.

Vermieter unsanierter Altbauten

Vermieter von Gebäuden in Stufe 9 oder 10 des CO2KostAufG tragen bereits heute 80 bis 95 % der CO₂-Kosten und werden bei steigenden CO₂-Preisen zunehmend zur Sanierung gedrängt – sowohl wirtschaftlich als auch regulatorisch. Eine energetische Sanierung senkt nicht nur den eigenen Kostenanteil, sondern reduziert auch die absoluten CO₂-Kosten des Gebäudes insgesamt.

Mieter in effizienten Neubauten

Mieter in gut gedämmten Gebäuden der Stufen 1 bis 3 tragen nach dem CO2KostAufG-Stufenmodell 100, 90 beziehungsweise 80 Prozent der CO₂-Kosten selbst, profitieren aber von entsprechend niedrigeren absoluten Beträgen, da der CO₂-Ausstoß des Gebäudes gering ist. Für sie lohnt sich vor allem, den eigenen Heizverbrauch im Blick zu behalten, da hier kaum eine Vermieterbeteiligung entlastet.

Bauherren mit anstehender Heizungsentscheidung 2026

Wer jetzt vor der Entscheidung zwischen Gasheizung und Wärmepumpe steht, sollte die langfristigen CO₂-Preisszenarien einkalkulieren. Ein Umstieg vermeidet nicht nur die Aufschläge von heute, sondern auch das Risiko deutlich höherer Kosten nach dem Übergang in den EU-ETS 2 – bei gleichzeitig hoher Förderung ist der wirtschaftliche Vorteil des Umstiegs 2026 besonders groß.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen