Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Ein digitaler Stromzähler ersetzt als moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem den analogen Ferraris-Zähler und erfasst den Verbrauch elektronisch statt mechanisch.
- Preisobergrenze: Die moderne Messeinrichtung kostet höchstens 25 Euro pro Jahr brutto statt eines frei kalkulierten Zählerpreises.
- Pflichtschwelle: Über 6.000 kWh Jahresverbrauch oder über 7 kW PV-Leistung ist ein intelligentes Messsystem statt der einfachen mME vorgeschrieben.
- Frist: Bis zum 31.12.2032 müssen alle Letztverbraucher mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet sein.
- Rollout-Stand: Ende 2025 sind erst 5,5 % aller rund 56,5 Millionen Messlokationen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, bei den Pflichtfällen liegt die Quote bei 23,3 %.
- Bedienung: Die Anzeige wechselt automatisch zwischen mehreren OBIS-Kennzahlen wie 1.8.0 für den Bezug und 2.8.0 für die Einspeisung.
- Eignung: Haushalte mit PV-Anlage oder Balkonkraftwerk profitieren schon vor der gesetzlichen Pflicht von der korrekten Zweirichtungs-Erfassung.
Was ist ein digitaler Stromzähler und wie funktioniert er?
Ein digitaler Stromzähler ist eine elektronische Messeinrichtung, die den Energieverbrauch und die Nutzungszeit eines Haushalts erfasst und nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in zwei Ausprägungen existiert: als moderne Messeinrichtung (mME) oder als intelligentes Messsystem (iMSys).
Die moderne Messeinrichtung misst nach § 2 Nr. 15 MsbG den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, besitzt aber kein eigenes Kommunikationsmodul. Das
intelligente Messsystem kombiniert dieselbe Messtechnik mit einem
Smart-Meter-Gateway (SMGW), das die Werte verschlüsselt über ein Kommunikationsnetz überträgt und zusätzlich die Einspeisung erfasst. Beide Varianten ersetzen den analogen
Ferraris-Zähler, dessen Drehscheiben-Messprinzip keine Fernauslesung erlaubt.
Physikalisch berechnet der digitale Stromzähler die Energiemenge aus der laufend gemessenen elektrischen Leistung:
E = ∫ P(t) dt
- E = Energie in Kilowattstunden (kWh)
- P(t) = Momentanleistung in Kilowatt (kW) zum Zeitpunkt t
- t = Zeit in Stunden (h)
Beispiel: Referenzhaushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch
Gegeben: Jahresverbrauch 4.500 kWh, Jahr mit 8.760 Stunden.
Berechnung: 4.500 kWh ÷ 8.760 h ≈ 0,51 kW.
Ergebnis: Der Zähler registriert im Referenzhaushalt eine durchschnittliche Dauerleistung von 0,51 kW, aus deren fortlaufender Integration über das Jahr die angezeigte Verbrauchssumme entsteht.
Zur eindeutigen Identifikation der Werte nutzt jeder digitale Stromzähler das OBIS-Kennzahlensystem nach IEC 62056-6-1 — etwa die Kennzahl 1.8.0 für den Gesamtbezug. Der Messwert unterliegt je nach Zählerklasse einer gesetzlich zulässigen Verkehrsfehlergrenze im laufenden Betrieb, geprüft im Rahmen der gesetzlichen Eichfrist von 8 Jahren nach Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) — beim alten Ferraris-Zähler beträgt diese Frist 16 Jahre.
Welche Arten digitaler Stromzähler gibt es – moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem?
Es gibt zwei gesetzlich definierte Arten des digitalen Stromzählers: die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsmodul und das intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway, wobei die Einbaupflicht für die zweite Variante vom Jahresverbrauch abhängt.
Die moderne Messeinrichtung ist der gesetzliche Standardfall für die überwiegende Mehrheit der Haushalte. Sie zeigt den Verbrauch digital an, speichert 24 Monate tagesgenaue Werte, überträgt diese aber nicht automatisch. Das intelligente Messsystem übernimmt zusätzlich die Fernauslesung durch den Messstellenbetreiber und die Erzeugungsdaten von PV-Anlagen. Das Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsbaustein benötigt nach § 24 MsbG ein gültiges Zertifikat des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); allein bis zum 24.03.2026 hat das BSI mehrere Gateway-Hersteller entsprechend zertifiziert.
Vergleich der beiden Ausprägungen des digitalen Stromzählers nach MsbG.
Merkmal | Moderne Messeinrichtung (mME) | Intelligentes Messsystem (iMSys) |
Kommunikationsmodul | kein Smart-Meter-Gateway | mit zertifiziertem Smart-Meter-Gateway |
Fernauslesung | nicht möglich | möglich, verschlüsselt über WAN/HAN/LMN |
Preisobergrenze | 25 Euro/Jahr | 40 bis 140 Euro/Jahr je nach Verbrauchsklasse |
Pflicht ab | gesetzlicher Standardfall | 6.000 kWh/Jahr oder 7 kW PV-Leistung |
Erfasst Einspeisung | nein | ja |
Ist der digitale Stromzähler Pflicht und für wen?
Der digitale Stromzähler ist für alle Haushalte in Deutschland Pflicht: Der grundzuständige Messstellenbetreiber tauscht analoge Ferraris-Zähler nach § 29 MsbG spätestens bis zum 31.12.2032 flächendeckend gegen mindestens eine moderne Messeinrichtung.
Für ein intelligentes Messsystem gilt eine engere Pflichtschwelle: Sie greift ab einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von über 7 kW.
Ein Widerspruchsrecht gegen den Zählertausch besteht bundesweit nicht.
Was kostet ein digitaler Stromzähler bzw. intelligentes Messsystem?
Ein digitaler Stromzähler kostet als moderne Messeinrichtung höchstens 25 Euro pro Jahr brutto; als intelligentes Messsystem steigt der gesetzliche Höchstpreis je nach Jahresverbrauch auf bis zu 140 Euro pro Jahr.
Das MsbG legt die Preisobergrenzen in § 30 (intelligentes Messsystem) und § 32 (moderne Messeinrichtung) nach Verbrauchsklassen fest. Bei freiwilligem Einbau eines iMSys unterhalb der Pflichtschwelle von 6.000 kWh gilt eine reduzierte Obergrenze von 60 Euro pro Jahr insgesamt beziehungsweise 30 Euro je Partei bei gemeinsamer Nutzung, zuzüglich eines einmaligen Einbauentgelts von bis zu 100 Euro. Für eine zusätzliche Steuerungseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) fällt ein Zusatzentgelt von 50 Euro pro Jahr je Partei an.
Gesetzliche Preisobergrenzen für digitale Stromzähler nach Verbrauchsklasse gemäß §§ 30 und 32 MsbG.
Zählertyp / Verbrauchsklasse | Preisobergrenze pro Jahr | Summe über 8 Jahre Eichfrist |
Moderne Messeinrichtung (mME) | 25 Euro | 200 Euro |
iMSys freiwillig, unter 6.000 kWh | 60 Euro gesamt (30 Euro je Partei) | 480 Euro |
iMSys, 6.000 bis 10.000 kWh | 40 Euro (Nutzeranteil) | 320 Euro |
iMSys, 10.001 bis 20.000 kWh | 50 Euro (Nutzeranteil) | 400 Euro |
iMSys, über 50.000 bis 100.000 kWh | 140 Euro (Nutzeranteil) | 1.120 Euro |
Beispiel: Referenzhaushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch
Gegeben: Jahresverbrauch 4.500 kWh liegt unter der 6.000-kWh-Pflichtschwelle, der Netzbetreiber baut daher planmäßig nur eine mME ein.
Berechnung: 25 Euro/Jahr × 8 Jahre Eichfrist = 200 Euro.
Ergebnis: Über eine Eichfrist von acht Jahren zahlt der Referenzhaushalt für die Pflicht-mME insgesamt 200 Euro; ein freiwilliges Upgrade auf ein iMSys würde zusätzlich das Einmalentgelt von bis zu 100 Euro auslösen.
Kann ich einen digitalen Stromzähler selbst kaufen?
Ein eigenständiger Kauf des verbauten digitalen Stromzählers ist nicht vorgesehen: Nur ein zertifizierter Messstellenbetreiber — der grundzuständige oder ein frei wählbarer Wettbewerber — darf mME und iMSys einbauen, betreiben und abrechnen; ein privater Erwerb ersetzt diese Zuständigkeit nicht.
Haushalte können stattdessen den freiwilligen vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems beim Messstellenbetreiber beantragen, auch wenn die 6.000-kWh-Pflichtschwelle noch nicht erreicht ist. Dafür gilt ein Einmalentgelt, das bis zu einer gesetzlich vermuteten Angemessenheitsgrenze von 100 Euro ohne gesonderten Nachweis in Rechnung gestellt werden darf, sowie die reduzierte jährliche Obergrenze von 60 Euro; bei nachweislich höheren tatsächlichen Kosten kann der Messstellenbetreiber ein begründetes höheres Entgelt verlangen. Ein Wettbewerber am Markt der Messstellenbetreiber lässt sich zusätzlich frei wählen, sofern er die BSI-Zertifizierungsanforderungen des Smart-Meter-Gateways erfüllt.
Wie lese ich einen digitalen Stromzähler ab und aus?
Ein digitaler Stromzähler zeigt seinen Verbrauch direkt am Gerätedisplay über die rotierenden OBIS-Werte an, oder Nutzer lesen die Werte digital über das Online-Portal des jeweiligen Messstellenbetreibers aus — die zweite Variante steht nur beim intelligenten Messsystem zur Verfügung.
Manuelles Ablesen am Display
Am Gerätedisplay der modernen Messeinrichtung erscheint der
Gesamtbezug unter der OBIS-Kennzahl 1.8.0 in Kilowattstunden. Bei Zählern mit Einspeisung zeigt die Kennzahl 2.8.0 die ins Netz eingespeiste Energiemenge. Beide Werte lassen sich manuell notieren, etwa für die Jahresabrechnung des Energieversorgers.
Digitales Auslesen per App und Kundenportal
Beim intelligenten Messsystem lassen sich Zählerstände zusätzlich über das Smart-Meter-Gateway und das Kundenportal des Netzbetreibers digital auslesen. Kundinnen und Kunden von E.ON rufen ihre Werte im Portal "Mein E.ON" ab, EWE-Kundinnen und -Kunden nutzen das entsprechende EWE-Kundenportal; beide Portale visualisieren den tagesgenauen Verbrauch der zurückliegenden 24 Monate, die der Zähler laut Verbraucherzentrale speichert.
Wo finde ich die Zählernummer meines digitalen Stromzählers?
Die Zählernummer eines digitalen Stromzählers steht direkt auf dem Typenschild des Geräts und besteht laut ADAC aus 8 bis 12 alphanumerischen Zeichen, die sich von der 11-stelligen Marktlokations-ID (MaLo-ID) unterscheiden.
Die MaLo-ID identifiziert seit Februar 2018 die Anschlussstelle im Netz und hat die frühere 33-stellige Zählpunktbezeichnung abgelöst. Sie steht auf der Stromrechnung des Energieversorgers, während die kürzere Zählernummer ausschließlich am physischen Gerät und im Auslese-Protokoll des Messstellenbetreibers erscheint. Bei Rückfragen zum Zählerstand benötigen Versorger in der Regel beide Angaben.
Wie bediene ich meinen digitalen Stromzähler – Tasten und OBIS-Kennzahlen?
Die Bedienung eines digitalen Stromzählers erfolgt über eine einzelne Taste zum Umschalten der Anzeige zwischen den einzelnen OBIS-Kennzahlen, die jeweils einen bestimmten Messwert nach dem international genormten Kennzahlensystem IEC 62056-6-1 codieren.
Übersicht der wichtigsten OBIS-Kennzahlen an digitalen Stromzählern nach IEC 62056-6-1.
OBIS-Kennzahl | Bedeutung |
1.8.0 | Gesamtwirkverbrauch (Bezug aus dem Netz) |
1.8.1 / 1.8.2 | Bezug im Hochtarif (HT) / Niedertarif (NT) |
2.8.0 | Gesamteinspeisung ins Netz |
Die BSI-zertifizierte Sicherheitsarchitektur des Smart-Meter-Gateways trennt beim intelligenten Messsystem drei Schnittstellen: das Local Metrological Network (LMN) zum Zähler, das Home Area Network (HAN) zu Endgeräten im Haushalt und das Wide Area Network (WAN) zum Messstellenbetreiber. Änderungen an der Konfiguration nimmt ausschließlich der zertifizierte Messstellenbetreiber vor, eine Bedienung über die reine Anzeigetaste hinaus ist für Endkunden nicht vorgesehen.
Warum wechselt die Anzeige am digitalen Stromzähler ständig?
Die Anzeige eines digitalen Stromzählers wechselt automatisch im Rotationsintervall von etwa 5 bis 10 Sekunden zwischen mehreren OBIS-Kennzahlen, damit alle relevanten Messwerte ohne Tastenbedienung sichtbar werden.
Dieser automatische Wechsel ist ein normales Betriebsmerkmal und kein Hinweis auf einen Defekt. Er zeigt nacheinander etwa den Gesamtbezug (1.8.0), bei Zählern mit Einspeisung zusätzlich die Gesamteinspeisung (2.8.0) sowie je nach Gerät weitere Kennzahlen wie die aktuelle Leistung. Wer einen bestimmten Wert dauerhaft ablesen möchte, wartet den passenden Rotationsschritt ab oder nutzt bei einem intelligenten Messsystem stattdessen das digitale Kundenportal, das den Wert ohne Rotation konstant anzeigt.
Darf mein digitaler Stromzähler rückwärts laufen?
Ein digitaler Stromzähler darf im gesetzlichen Regelfall nicht rückwärts laufen: Bei Einspeisung von Strom, etwa durch ein Balkonkraftwerk, schreibt das Eichrecht einen Zwei-Richtungs-Zähler mit eingebauter Rücklaufsperre vor, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst.
Für ältere, noch nicht getauschte Zähler ohne Rücklaufsperre gilt seit Mai 2024 eine Übergangsduldung: Ein rückwärtslaufender Zähler wird laut Verbraucherzentrale so lange geduldet, bis der Messstellenbetreiber ihn gegen ein Modell mit Rücklaufsperre austauscht. Ein einheitliches Enddatum für diese Duldung ist nicht verifizierbar; sie endet individuell mit dem nächsten planmäßigen Zählertausch. Eine eigenmächtige Deaktivierung der Rücklaufsperre durch Verbraucherinnen und Verbraucher ist am geeichten Gerät nicht vorgesehen und würde die Eichgültigkeit verletzen.
Was gilt beim Balkonkraftwerk für den digitalen Stromzähler?
Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung darf nach dem Solarpaket I ohne separate Anmeldepflicht für einen neuen Zähler betrieben werden, benötigt aber bei Einspeisung technisch weiterhin einen Zähler mit Rücklaufsperre.
Besitzt der Haushalt noch einen alten Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre, greift die zuvor beschriebene Übergangsduldung: Der Betrieb des Balkonkraftwerks ist zulässig, auch wenn der Zähler dabei technisch rückwärts läuft, bis der Messstellenbetreiber den Austausch vornimmt. Sobald ein digitaler Stromzähler verbaut ist, erfasst dessen Kennzahl 2.8.0 die eingespeiste Energiemenge automatisch getrennt vom Bezug — eine zusätzliche Anmeldung des Zählers selbst entfällt für den Nutzer.
Warum zeigt mein digitaler Stromzähler nach dem Wechsel einen höheren Verbrauch an?
Ein höherer angezeigter Verbrauch nach dem Zählertausch ist in der Regel eine Folge der präziseren Messtechnik: Der digitale Stromzähler misst innerhalb der gesetzlich zulässigen Verkehrsfehlergrenze, während ein alter, über Jahre nicht nachjustierter Ferraris-Zähler häufig zu niedrig gemessen hat.
Zusätzlich macht die tagesgenaue Datenspeicherung von
24 Monaten beim digitalen Stromzähler Verbrauchsspitzen sichtbar, die der analoge Zähler nur als grobe Jahressumme auswies. Ein scheinbarer Anstieg entsteht auch, wenn zeitgleich neue
Verbraucher wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox als
steuerbare Verbrauchseinrichtung ab einer Anschlussleistung von über
4,2 kW nach § 14a EnWG hinzukommen. Ein tatsächlicher Messfehler ist bei einem geeichten Gerät innerhalb der 8-jährigen Eichfrist auszuschließen; bei begründetem Zweifel ist eine Nachprüfung über das zuständige Eichamt möglich.
Welche Nachteile und Risiken hat ein digitaler Stromzähler?
Nachteil 1: Zusatzkosten gegenüber dem alten Zähler
Der digitale Stromzähler verursacht laufende Kosten von bis zu 25 Euro pro Jahr für die mME und bis zu 140 Euro pro Jahr für ein iMSys in hohen Verbrauchsklassen, während der Betrieb des alten Ferraris-Zählers in vielen Fällen günstiger kalkuliert war. Prävention: Verbraucher unterhalb der 6.000-kWh-Schwelle vermeiden die höheren iMSys-Kosten, indem sie keinen freiwilligen Einbau beantragen.
Nachteil 2: Datenschutz-Bedenken bei der Fernauslesung
Die Fernauslesung des intelligenten Messsystems überträgt tagesgenaue Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber, was Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten im Haushalt zulässt. Prävention: Das BSI-zertifizierte Smart-Meter-Gateway verschlüsselt die Übertragung nach § 24 MsbG verpflichtend, und das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt zusätzlich die elektromagnetische Unbedenklichkeit des Geräts.
Nachteil 3: Ungewohnte Bedienung durch OBIS-Kennzahlen
Die automatische Anzeigerotation zwischen mehreren OBIS-Kennzahlen im 5- bis 10-Sekunden-Takt verwirrt Nutzer ohne Kenntnis des Kennzahlensystems beim Ablesen. Prävention: Bei einem intelligenten Messsystem ersetzt das digitale Kundenportal des Messstellenbetreibers das manuelle Ablesen der rotierenden Anzeige vollständig.
Was sagen unabhängige Prüfstellen wie BSI und BfS zu digitalen Stromzählern?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bewerten digitale Stromzähler als sicherheitstechnisch unbedenklich, sofern das verbaute Smart-Meter-Gateway die gesetzliche Zertifizierung erfüllt.
Das BSI zertifiziert Smart-Meter-Gateway-Hersteller verpflichtend nach § 24 MsbG und führte diese Zertifizierung bis zum 24.03.2026 für mehrere Hersteller durch; ohne gültiges Zertifikat darf kein Gateway verbaut werden. Das BfS stellt nach aktueller Einschätzung fest, dass nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen durch die elektromagnetischen Felder des Geräts zu erwarten sind. Eine gesonderte Produkttestreihe einer Verbraucherorganisation wie der Stiftung Warentest zu einzelnen Zählermodellen liegt für den digitalen Stromzähler nicht vor, da die Geräteauswahl gesetzlich dem Messstellenbetreiber obliegt und nicht im freien Handel erfolgt.
Wie entwickeln sich digitale Stromzähler und ihre Kosten bis 2032?
Der Rollout digitaler Stromzähler folgt bis 2032 einer gesetzlich fixierten Zeitachse nach § 45 MsbG: von 20 % Ausstattungsquote bei den Pflichtfällen Ende 2025 auf 90 % aller auszustattenden Messstellen bis Ende 2032. Die Preisobergrenzen bleiben dabei unverändert an die Verbrauchsklassen gekoppelt.
Zeitlicher Rollout-Fahrplan digitaler Stromzähler nach § 45 MsbG.
Stichtag | Gesetzliche Zielquote | Tatsächlicher Stand |
31.12.2025 | mindestens 20 % der Pflichtfälle | 23,3 % der Pflichtfälle, 5,5 % Gesamtmarkt |
31.12.2032 | mindestens 90 % aller auszustattenden Messstellen | noch nicht erreicht |
Der tatsächliche Fortschritt liegt mit 23,3 % bei den Pflichtfällen bereits über der gesetzlichen Zwischenvorgabe von 20 %, während die Ausstattung über den Gesamtmarkt von rund 56,5 Millionen Messlokationen mit 5,5 % noch deutlich zurückliegt, da freiwillige und niedrigverbrauchende Anschlüsse zunächst nachrangig behandelt werden. Der Kabinettsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 29.07.2026 signalisiert zusätzlich eine geplante Ausweitung der iMSys-Pflicht auf kleinere PV-Anlagen über 2 kW, was den Rollout bei einer Verabschiedung beschleunigen würde.
Häufige Fragen zu digitalen Stromzählern
Muss ich den Einbau eines digitalen Stromzählers dulden?
Ja, der Einbau ist nach § 29 MsbG bis spätestens 31.12.2032 für alle Haushalte verpflichtend; ein generelles Widerspruchsrecht gegen den Zählertausch besteht bundesweit nicht.
Was kostet der Zählertausch selbst?
Der reguläre Pflichttausch zur modernen Messeinrichtung ist im jährlichen Entgelt von höchstens 25 Euro enthalten; nur beim freiwilligen iMSys-Einbau fällt zusätzlich ein Einmalentgelt von bis zu 100 Euro an.
Wie erkenne ich, ob ich schon ein intelligentes Messsystem habe?
Ein intelligentes Messsystem besitzt sichtbar ein zusätzliches Kommunikationsmodul, das Smart-Meter-Gateway, und ist über ein digitales Kundenportal des Messstellenbetreibers auslesbar, während die einfache mME dies nicht bietet.
Speichert der digitale Stromzähler meine Daten dauerhaft?
Der Zähler speichert tagesgenaue Verbrauchswerte für 24 Monate, danach löscht oder überschreibt der Messstellenbetreiber ältere Werte nach seinen Vorgaben.
Kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?
Ja, alternative Messstellenbetreiber sind wählbar, sofern deren Smart-Meter-Gateway die BSI-Zertifizierung nach § 24 MsbG erfüllt; der grundzuständige Betreiber bleibt sonst automatisch zuständig.
Gilt die Pflicht auch für Mieter?
Ja, die Ausstattungspflicht nach § 29 MsbG bezieht sich auf die Messstelle selbst und gilt unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet oder selbst genutzt wird.
Für wen lohnt sich ein digitaler Stromzähler schon vor der Pflicht?
Ein digitaler Stromzähler lohnt sich schon vor der gesetzlichen Pflicht besonders für
Haushalte mit PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe und Wallbox, die von Fernauslesung und korrekter Einspeise-Erfassung profitieren.
Entscheidungsmatrix: Für welche Haushaltsprofile lohnt sich ein vorzeitiger digitaler Stromzähler.
Profil | Empfehlung |
Haushalt unter 6.000 kWh ohne PV | Kein Handlungsbedarf, der Pflichttausch zur mME erfolgt automatisch bis 31.12.2032. |
Haushalt mit PV-Anlage über 7 kW | Der Einbau eines iMSys ist bereits gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Messstellenbetreiber terminiert. |
Haushalt mit Balkonkraftwerk und altem Zähler | Übergangsduldung nutzen, Zählertausch auf Rücklaufsperre-Modell abwarten oder freiwillig vorziehen. |
Haushalt mit Wärmepumpe oder Wallbox über 4,2 kW | Freiwilliger vorzeitiger iMSys-Einbau sinnvoll, da § 14a EnWG die Steuerung über das intelligente Messsystem vorsieht. |
Für den Referenzhaushalt mit 4.500 kWh Jahresverbrauch ohne PV-Anlage besteht kein wirtschaftlicher Vorteil eines vorgezogenen iMSys-Einbaus: Die zusätzlichen bis zu 60 Euro pro Jahr stehen keinem gesetzlich vorgeschriebenen Nutzen gegenüber, solange weder eine Einspeiseanlage noch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW installiert ist. Sobald eine dieser beiden Bedingungen eintritt, kehrt sich die Empfehlung um und der digitale Stromzähler wird vom reinen Pflichtgerät zur technischen Voraussetzung für die eigene Anlage.