Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Der KfW 358 (Ergänzungskredit – Plus) finanziert bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Zwischenfinanzierung einer bereits erteilten BAFA- oder KfW-Zuschusszusage.
- Einkommensgrenze: Die Plus-Variante gilt nur bis 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen — darüber ist der KfW 359 einschlägig, ein eigenständiges Programm mit marktüblichen Zinssätzen statt der 358-Vorzugskonditionen.
- Zinsen 2026: Die Zinsspanne liegt bankabhängig zwischen 0,01 % und 4,29 % effektivem Jahreszins (laut vergleich.de, Stand 25.08.2026) statt eines festen KfW-Satzes.
- Laufzeit: Maximal 35 Jahre, mit Zinsbindung von 5 Jahren (bei 4–5 Jahren Laufzeit) oder 10 Jahren (bei 6–35 Jahren Laufzeit).
- Abgrenzung zum KfW 359: Der KfW 358 gilt nur für selbstnutzende Einzeleigentümer unterhalb der Einkommensgrenze; für vermietete oder sonst nicht selbstgenutzte Objekte, Einkommen über 90.000 Euro, WEG-Gemeinschaftseigentum, unzerlegte Mehrfamilienhäuser sowie gewerbliche und institutionelle Antragsteller läuft die Finanzierung über den KfW 359 — ohne die Zins-Vorzugskonditionen des KfW 358.
- Voraussetzung: Eine gültige Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA, der bei Kreditantrag nicht älter als 12 Monate ist.
- Sondertilgung: Ab 5.000 Euro ist eine Sondertilgung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist möglich.
Was ist der KfW 358 (Ergänzungskredit – Plus) und wie funktioniert er?
Der KfW 358 ist der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude in der Variante „Plus" und finanziert den Eigenanteil einer energetischen Sanierungsmaßnahme, für die bereits ein BAFA- oder KfW-Zuschuss zugesagt wurde. Er stellt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereit und überbrückt damit die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zuschussauszahlung.
Der Kredit wird nicht direkt von der KfW, sondern über eine durchleitende Hausbank ausgezahlt. Grundlage für die Kredithöhe ist ausschließlich die bereits erteilte Zuschusszusage der KfW beziehungsweise der Zuwendungsbescheid des BAFA — der Kreditbetrag wird auf dieser Basis ermittelt. Ein eigenständiger Bonitäts-Förderrechner existiert dafür nicht. Das „Plus" im Produktnamen kennzeichnet die Einkommensvariante: Sie gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro und verschafft ihnen einen Zinsvorteil gegenüber dem KfW 359, der oberhalb dieser Einkommensgrenze zu marktüblichen Konditionen ohne diesen Vorteil greift.
Der Kredit unterstützt Maßnahmen, die im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) förderfähig sind, etwa Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch. Er ersetzt den Zuschuss nicht, sondern verkürzt die Zeit bis zur Zuschussauszahlung durch eine
Zwischenfinanzierung zu einem gegenüber marktüblichen Ratenkrediten günstigeren Zinssatz.
Was unterscheidet den KfW 358 vom KfW 359?
Der zentrale Abgrenzungspunkt ist die Selbstnutzung: Der KfW 358 steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern von Ein-/Zweifamilienhäusern oder einzelnen Eigentumswohnungen (Sondereigentum) mit maximal 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen offen und bringt dafür einen Zinsvorteil gegenüber der ersten Zinsbindungsfrist. Der KfW 359 ist das breiter gefasste Programm ohne diesen Zinsvorteil: Er gilt für alle nicht selbstgenutzten Objekte — etwa vermietete Wohneinheiten — unabhängig vom Einkommen, für Eigentümer, deren Einkommen die 90.000-Euro-Grenze übersteigt, für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und an unzerlegten Mehrfamilienhäusern sowie für Antragsteller wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmer, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren. Beide Kredite teilen denselben Höchstbetrag und dieselbe Grundmechanik der Zwischenfinanzierung.
Unterschiede zwischen KfW 358 und KfW 359 im direkten Vergleich.
Merkmal | KfW 358 | KfW 359 |
Zielgruppe | Selbstnutzende Eigentümer, Ein-/Zweifamilienhaus oder einzelne Eigentumswohnung (Sondereigentum), Einkommen bis 90.000 € | Nicht selbstgenutzte (z. B. vermietete) Objekte unabhängig vom Einkommen, Einzeleigentümer über 90.000 € Einkommen, WEG-Gemeinschaftseigentum, unzerlegte Mehrfamilienhäuser, sowie GbR, Einzelunternehmer, Freiberufler, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Contractoren |
Maximaler Kreditbetrag | 120.000 Euro je Wohneinheit | 120.000 Euro je Wohneinheit |
120.000 Euro je Wohneinheit |
Einkommensgrenze | 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen (Plus-Variante) | keine Einkommensgrenze, dafür kein Zinsvorteil |
Zinskonditionen | Vorzugszins in der ersten Zinsbindungsfrist | marktübliche Konditionen ohne Einkommensbonus |
Antragsteller | einzelner selbstnutzender Eigentümer | einzelner Eigentümer (bei Vermietung, Nicht-Selbstnutzung oder Überschreiten der Einkommensgrenze), Eigentümergemeinschaft/Verwaltung (bei WEG), oder Unternehmen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen |
Voraussetzung | Zuschusszusage KfW/Zuwendungsbescheid BAFA, max. 12 Monate alt | identisch |
Eine in Suchanfragen kursierende Behauptung, wonach der KfW 358 ohne und der KfW 359 mit einem separaten Tilgungszuschuss ausgestattet sei, lässt sich anhand der offiziellen KfW-Produktseite nicht bestätigen. Beide Kredite funktionieren nach demselben Zwischenfinanzierungs-Prinzip ohne eigenen, produktgebundenen Tilgungszuschuss.
Wer kann den KfW 358 beantragen (Voraussetzungen und Einkommensgrenze)?
Antragsberechtigt ist, wer bereits eine gültige Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA für eine förderfähige Einzelmaßnahme besitzt und dessen Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Ohne diese Zusage ist ein Antrag auf den KfW 358 nicht möglich — der Kredit setzt die Zuschussförderung voraus, statt sie zu ersetzen.
Die Zuschusszusage oder der Zuwendungsbescheid darf zum Zeitpunkt des Kreditantrags nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Für Eigentümer mit einem höheren Einkommen als 90.000 Euro steht statt des KfW 358 der KfW 359 offen; er folgt denselben Regeln bei Kreditbetrag und Laufzeit, jedoch ohne den Zinsvorteil der Plus-Variante.
Welche Konditionen gelten beim KfW 358 (Zinsen, Laufzeit, Sondertilgung)?
Der effektive Jahreszins des KfW 358 liegt je nach durchleitender Bank und Bonität des Antragstellers zwischen 0,01 % und 4,29 % (laut vergleich.de, Stand 25.08.2026). Die KfW gibt keinen einzelnen festen Zinssatz für 2026 vor, sondern legt die Konditionen individuell zum Zeitpunkt der Kreditzusage fest. Der tatsächliche Zinssatz hängt von der Bonitätsprüfung der Hausbank ab, über die der Kredit durchgeleitet wird.
Zinsbindung und maximale Laufzeit des KfW 358 nach Laufzeitband.
Laufzeitband | Zinsbindung |
4–5 Jahre Laufzeit | 5 Jahre |
6–10 Jahre Laufzeit | 10 Jahre |
11–25 Jahre Laufzeit | 10 Jahre |
26–35 Jahre Laufzeit | 10 Jahre |
Ab einer Laufzeit von 6 Jahren bleibt die Zinsbindung durchgehend bei 10 Jahren — unabhängig davon, ob die Gesamtlaufzeit 10, 25 oder 35 Jahre beträgt. Bei Laufzeiten über 10 Jahren ist nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Anschlussfinanzierung zu den dann gültigen Konditionen erforderlich, da die KfW den Zinssatz nicht über die gesamte Laufzeit festschreibt.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 35 Jahre. Für die ersten 12 Monate ist der Kreditbetrag kostenfrei abrufbar; dieser Zeitraum lässt sich auf bis zu 36 Monate verlängern. Wird der Kredit nach Ablauf der kostenfreien Frist nicht vollständig abgerufen, berechnet die Bank ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag.
Sondertilgungen ab 5.000 Euro sind innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Ein Auszahlungskurs oder Disagio ist auf der offiziellen KfW-Produktseite nicht öffentlich beziffert; entsprechende Konditionen sind bankindividuell im jeweiligen Kreditvertrag zu prüfen.
Wie berechnet sich die Kredithöhe beim KfW 358 (Rechenbeispiel)?
Die Kredithöhe des KfW 358 entspricht der Differenz zwischen den förderfähigen Investitionskosten und dem zugesagten Zuschussbetrag — bis zur Obergrenze von 120.000 Euro je Wohneinheit. Der volle Höchstbetrag steht nur zur Verfügung, wenn der Zuschuss über den Kredit zwischenfinanziert wird; andernfalls reduziert sich der maximale Kreditbetrag um die bereits ausgezahlten Zuschussanteile.
Kreditbetrag = Investitionskosten − Zuschusszusage (bis max. 120.000 € je Wohneinheit)
Wo:
- Investitionskosten: die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme in Euro
- Zuschusszusage: der von KfW oder BAFA bewilligte Förderbetrag in Euro
Beispiel: Einfamilienhaus mit Heizungstausch
Gegeben: Selbstnutzender Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von 55.000 Euro (dem für die KfW-358-Kreditberechtigung maßgeblichen Kriterium) und einem zu versteuernden Einkommen (zvE) ebenfalls über 50.000 Euro (dem separaten Kriterium für den BEG-Einkommensbonus),
Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe 28.000 Euro, Fördersatz 46 % (Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, kein Einkommensbonus da zvE über 50.000 Euro).
Berechnung: Zuschusszusage = 28.000 € × 46 % = 12.880 €. Restbetrag = 28.000 € − 12.880 € = 15.120 €.
Ergebnis: Der Eigentümer finanziert 15.120 Euro über den KfW 358 zwischen, bis die Zuschusszusage in Höhe von 12.880 Euro ausgezahlt wird.
Da der Fördersatz von 46 % deutlich unter dem gesetzlichen
Höchstsatz von 70 % liegt, greift im Beispiel keine Deckelung. Bei Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro und Anspruch auf den maximalen
Einkommensbonus kann der Fördersatz bis auf
80 % steigen — dann sinkt der über den KfW 358 zu finanzierende Restbetrag entsprechend.
Wie hängt der KfW 358 mit der BEG-Förderung 2026 zusammen?
Der KfW 358 finanziert ausschließlich den Eigenanteil einer BEG-Zuschusszusage — die Höhe dieser Zuschusszusage bestimmt seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 21. Juli 2026 unmittelbar den Kreditbedarf. Die Reform fiel zeitlich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zusammen, das am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet wurde — rechtlich handelt es sich jedoch um zwei getrennte Maßnahmen: Das GModG regelt bauliche Vorgaben, die BEG-EM-Reform die Höhe der Förderzuschüsse.
BEG-EM-Fördersätze und Kostenobergrenzen für den Heizungstausch nach der Reform vom 21. Juli 2026.
Förderbaustein | Satz/Wert ab 21.07.2026 |
Grundförderung Heizungstausch | 30 % |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (vorher 20 %) |
Einkommensbonus bis 30.000 € zvE | 40 % |
Einkommensbonus 30.000–40.000 € zvE | 30 % |
Einkommensbonus 40.000–50.000 € zvE | 10 % |
Einkommensbonus über 50.000 € zvE | 0 % |
Familienzuschlag | zvE-Reduktion um 10.000 € bei mind. einem minderjährigen Kind |
Maximaler Gesamtfördersatz | 80 % (zvE ≤ 30.000 €, mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €), sonst 70 % |
Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit | 28.000 € (bisher 30.000 €) |
Förderfähige Kosten, 2.–6. Wohneinheit | 15.000 € je Wohneinheit |
Förderfähige Kosten, ab 7. Wohneinheit | 8.000 € je Wohneinheit |
Die gestaffelten Kostenobergrenzen wirken sich aus, sobald mehr als eine Wohneinheit betroffen ist. Bei einem Zweifamilienhaus — der oberen Grenze der KfW-358-Zielgruppe — gelten für die zweite Wohneinheit nur 15.000 Euro als förderfähige Kostenbasis, gegenüber 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der über den Zuschuss abgedeckte und damit der über den KfW 358 zwischenzufinanzierende Anteil sinkt dadurch pro Wohneinheit.
Mit der Reform sind der Effizienzbonus von 5 % und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen ersatzlos entfallen. Für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) beträgt die Grundförderung unverändert 15 % der förderfähigen Kosten; der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozentpunkten wird seit der Reform erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt, und dann nur auf den 30.000 Euro übersteigenden Anteil.
Welche Fassung der BEG-EM-Förderrichtlinie gilt, hängt vom Antragsdatum der Zuschusszusage ab. Zuschussanträge vor dem Reform-Stichtag gelten weiter nach der Richtlinienfassung vom 21.12.2023 mit den alten, höheren Bonussätzen. Anträge ab dem 21. Juli 2026 fallen unter die neue Fassung vom 17.07.2026 mit den reduzierten Sätzen aus der Tabelle. Für den KfW-358-Kreditbetrag zählt somit nicht das Datum des Kreditantrags, sondern das Antragsdatum der zugrunde liegenden Zuschusszusage.
Wählt ein Antragsteller die Zwischenfinanzierung des Zuschusses über den KfW 358, muss er innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung des Zuschusses eine Sondertilgung in Höhe des Zuschussbetrags leisten — der Kredit reduziert sich dadurch automatisch auf den tatsächlich benötigten Restbetrag.
Bei welcher Bank ist der KfW 358 erhältlich?
Der KfW 358 wird ausschließlich über durchleitende Hausbanken vergeben, nicht direkt bei der KfW. Ein vollständiges, für Endkunden nutzbares Verzeichnis teilnehmender Banken für die Produkte 358/359 ließ sich nicht ermitteln.
Bei der Direktbank Dr. Klein steht der KfW 358/359 aktuell nicht als vermitteltes Produkt zur Verfügung. Ob Institute wie DKB oder ING-DiBa den KfW 358 anbieten, lässt sich ohne bankeigene Bestätigung nicht pauschal beantworten — die KfW selbst stellt für Endkunden keine Auskunft über die konkrete Produktverfügbarkeit einzelner Institute bereit. In der Praxis empfiehlt sich deshalb eine parallele Anfrage bei mehreren Hausbanken noch vor der Zuschussantragstellung, damit die Bankwahl nicht erst nach Erhalt der Zuschusszusage zum Zeitdruck wird.
Wie beantrage ich den KfW 358 Ergänzungskredit?
Der Antrag auf den KfW 358 setzt voraus, dass zuerst eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für die geplante Einzelmaßnahme vorliegt — der Kreditantrag folgt zeitlich nach der Zuschusszusage, nicht umgekehrt.
- Schritt 1: Zuschussantrag für die Einzelmaßnahme bei KfW oder BAFA stellen und die Zuschusszusage beziehungsweise den Zuwendungsbescheid abwarten.
- Schritt 2: Mit der Zuschusszusage zu einer durchleitenden Hausbank gehen und den Ergänzungskredit beantragen, solange die Zusage nicht älter als 12 Monate ist.
- Schritt 3: Bonitätsprüfung durch die Hausbank durchlaufen; die Bank ermittelt auf dieser Basis den individuellen Zinssatz innerhalb der Marktspanne.
- Schritt 4: Nach Kreditzusage den Kredit innerhalb der kostenfreien Abruffrist von 12 Monaten (verlängerbar auf 36 Monate) abrufen.
- Schritt 5: Bei Zwischenfinanzierung nach Auszahlung des Zuschusses innerhalb von 3 Monaten die entsprechende Sondertilgung leisten.
Was passiert mit dem Kredit, wenn der Zuschuss ausgezahlt wird?
Bei einer Zwischenfinanzierung reduziert sich der KfW 358 automatisch, sobald der zugesagte Zuschuss ausgezahlt wird: Der Kreditnehmer leistet innerhalb von 3 Monaten nach Zuschussauszahlung eine Sondertilgung in Höhe des erhaltenen Zuschussbetrags. Diese Sondertilgungspflicht gilt zusätzlich zur allgemeinen Sondertilgungsmöglichkeit ab 5.000 Euro und ist an die konkrete Zwischenfinanzierungs-Konstruktion gebunden.
Wird der Kredit hingegen nicht zur Zwischenfinanzierung, sondern von vornherein nur für den Restbetrag nach Zuschussabzug beantragt, entfällt diese nachträgliche Sondertilgungspflicht — der Kreditbetrag entspricht dann von Beginn an dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf ohne den Zuschussanteil.
Welche Erfahrungen gibt es mit dem KfW 358?
Belastbare, quellengestützte Erfahrungsberichte zum KfW 358 beziehen sich vor allem auf den Ablauf der Zwischenfinanzierung. Antragsteller berichten in Fachforen und bei Energieberatern wiederholt von Rückfragen zur 3-Monats-Frist für die Sondertilgung nach Zuschussauszahlung, da diese Pflicht auf der KfW-Produktseite selbst knapper dargestellt ist als in Fachberatungen. Ein wiederkehrender Praxishinweis betrifft die Bankwahl: Da nicht jede Hausbank den KfW 358 führt, berichten Antragsteller von Mehraufwand bei der Suche nach einer durchleitenden Bank, die das Produkt tatsächlich anbietet.
Eine unabhängige, flächendeckende Bewertung durch Verbraucherorganisationen wie die Stiftung Warentest speziell zum KfW 358 ist nicht bekannt — Tests dieser Art beziehen sich in der Regel auf Bauzins-Vergleiche allgemein, nicht auf einzelne KfW-Programmnummern.
Welche Nachteile und Risiken hat der KfW 358?
Nachteil 1: Kein eigenständiger Fördereffekt
Symptom: Der KfW 358 senkt die Gesamtkosten der Sanierung nicht zusätzlich. Folge: Antragsteller verwechseln ihn mit einem eigenen Zuschuss, obwohl er nur einen bereits bewilligten Zuschuss zeitlich vorzieht. Prävention: Den Kredit ausschließlich als Zwischenfinanzierung planen und die Zinskosten der Kreditlaufzeit realistisch einkalkulieren.
Nachteil 2: Abhängigkeit von der vorherigen Zuschusszusage
Symptom: Ohne gültige Zuschusszusage ist kein Antrag möglich. Folge: Verzögert sich die Bearbeitung des Zuschussantrags bei KfW oder BAFA, verschiebt sich auch der Kreditantrag. Prävention: Den Zuschussantrag frühzeitig stellen und die 12-Monats-Frist der Zuschusszusage im Blick behalten.
Nachteil 3: Eingeschränkte Bankauswahl
Symptom: Nicht jede Hausbank führt den KfW 358. Folge: Antragsteller müssen gezielt nach einer durchleitenden Bank suchen, ohne dass die KfW dafür eine öffentliche Endkunden-Liste bereitstellt. Prävention: Mehrere Hausbanken parallel anfragen und die Produktverfügbarkeit vor Zuschussantrag klären.
Nachteil 4: Sondertilgungspflicht bei Zwischenfinanzierung
Symptom: Nach Zuschussauszahlung ist innerhalb von 3 Monaten eine Sondertilgung fällig. Folge: Wird diese Frist übersehen, drohen vertragliche Konsequenzen mit der durchleitenden Bank. Prävention: Die Zuschussauszahlung terminlich verfolgen und die Sondertilgung unmittelbar danach veranlassen.
Wie entwickelt sich die KfW-358-Förderung ab 2027?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach der Reform vom 21. Juli 2026 in mehreren Stufen weiter ab. Er bestimmt die Höhe der zugrunde liegenden BEG-Zuschusszusage und damit den Finanzierungsbedarf über den KfW 358 mit. Er fällt von 16 % zunächst auf 12 % ab dem 1. Februar 2027, dann auf 8 % ab dem 1. August 2027, auf 4 % ab dem 1. Februar 2028 und auf 0 % ab dem 1. August 2028.
Degressive Staffelung des Klimageschwindigkeitsbonus von 2026 bis 2028.
Gültig ab | Klimageschwindigkeitsbonus |
21.07.2026 | 16 % |
01.02.2027 | 12 % |
01.08.2027 | 8 % |
01.02.2028 | 4 % |
01.08.2028 | 0 % |
Mit sinkendem Zuschusssatz steigt der über den KfW 358 zu finanzierende Eigenanteil bei gleichbleibenden Investitionskosten tendenziell an, da die Grundförderung von 30 % konstant bleibt, während der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise entfällt. Eigentümer, die eine Sanierung planen, verringern durch einen frühzeitigen Zuschussantrag den späteren Kreditbedarf.
Häufige Fragen zum KfW 358
Kann ich den KfW 358 ohne Zuschusszusage beantragen?
Nein. Der KfW 358 setzt eine gültige Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA voraus, der bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag beim KfW 358?
Der Höchstbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit, verfügbar in voller Höhe nur bei Zwischenfinanzierung des kompletten Zuschussbetrags.
Muss ich den KfW 358 vorzeitig zurückzahlen, wenn der Zuschuss ausgezahlt wird?
Bei Zwischenfinanzierung ist innerhalb von 3 Monaten nach Zuschussauszahlung eine Sondertilgung in Höhe des Zuschussbetrags zu leisten.
Gilt beim KfW 358 eine feste Einkommensgrenze?
Die Plus-Variante gilt bis 90.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen; darüber steht der KfW 359 offen, allerdings ohne den Zinsvorteil der Plus-Variante.
Wo beantrage ich den KfW 358?
Der Antrag läuft über eine durchleitende Hausbank, nicht direkt bei der KfW — vorausgesetzt, eine Zuschusszusage liegt bereits vor.
Was kostet die Bereitstellung des Kredits?
Nach der kostenfreien Abruffrist von 12 Monaten fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag an.
Für wen lohnt sich der KfW 358?
Entscheidungsmatrix: Eignung des KfW 358 nach Nutzerprofil.
Profil | Empfehlung |
Eigentümer mit Zuschusszusage, Einkommen bis 90.000 € | KfW 358 (Plus-Variante) direkt bei der Hausbank beantragen, sobald die Zuschusszusage vorliegt |
Eigentümer mit Zuschusszusage, Einkommen über 90.000 € | KfW 359 statt KfW 358 beantragen |
WEG oder unzerlegtes Mehrfamilienhaus | KfW 359 statt KfW 358 beantragen |
Eigentümer ohne Zuschusszusage | zunächst Zuschussantrag bei KfW/BAFA stellen, danach Kreditantrag |
Eigentümer mit ausreichend Eigenkapital | Zwischenfinanzierung gegen Zinskosten der Kreditlaufzeit abwägen |
Der KfW 358 lohnt sich für Eigentümer, die eine bereits zugesagte BEG-Zuschussförderung zeitlich vorziehen möchten, um Handwerkerrechnungen ohne Wartezeit auf die Zuschussauszahlung zu begleichen. Ohne vorherige Zuschusszusage bleibt der Kredit unzugänglich; Eigentümer mit ausreichender Liquidität für die Vorfinanzierung aus eigenen Mitteln sparen sich die Zinskosten der Kreditlaufzeit und den Aufwand der Bankensuche.