Das Wichtigste in Kürze
- EEG-Umlage 2026: 0 ct/kWh — die Umlage wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr erhoben und steht auf keiner Stromrechnung mehr.
- Definition: Die EEG-Umlage war ein Strompreisbestandteil zur Finanzierung der Ökostrom-Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, keine Steuer.
- Wegfall: Absenkung auf null zum 1. Juli 2022, dauerhafte Abschaffung ab 1. Januar 2023 durch das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
- Höchststand: 6,88 ct/kWh im Jahr 2017; letzter regulärer Wert 3,723 ct/kWh (2022) gegenüber 0,19 ct/kWh bei Einführung 2000.
- Entlastung: Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch spart durch den Wegfall rund 227 Euro pro Jahr (netto) gegenüber dem Umlageniveau von 2021.
- Heutige Finanzierung: Die Ökostrom-Förderung trägt der Bundeshaushalt — der EEG-Finanzierungsbedarf 2026 beträgt 16,152 Milliarden Euro.
- PV-Eigenverbrauch: Selbst verbrauchter Solarstrom ist seit Juli 2022 umlagefrei — unabhängig von der Anlagengröße.
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Was ist die EEG-Umlage und wie funktioniert sie?
Die EEG-Umlage war ein gesetzlich festgelegter Bestandteil des deutschen Strompreises zur Finanzierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie betrug zuletzt 3,723 ct/kWh und entfiel zum 1. Juli 2022.
Das Funktionsprinzip war ein Differenzkostenausgleich. Die vier Übertragungsnetzbetreiber zahlten den Betreibern von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung und vermarkteten den Strom anschließend an der Strombörse. Die Differenz zwischen der höheren Vergütung und dem niedrigeren Börsenstrompreis legten sie als Umlage auf jede verbrauchte Kilowattstunde um. Rechtsgrundlage waren die §§ 60 bis 69 EEG in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV).
Die EEG-Umlage war ausdrücklich keine Steuer, sondern eine Förderabgabe. Sie floss nicht in den Staatshaushalt, sondern auf das treuhänderisch geführte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Der Zahlungsweg verlief vom Verbraucher über den Stromlieferanten und den Netzbetreiber bis zu den Übertragungsnetzbetreibern. Von der verwechselbaren Stromsteuer (2,05 ct/kWh) unterscheidet sie sich grundlegend, wie der spätere Vergleich zeigt.
Gibt es die EEG-Umlage 2026 noch?
Nein. Die EEG-Umlage beträgt 2026 0 ct/kWh und wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr erhoben. Auf der Stromrechnung taucht der Posten nicht mehr auf oder wird mit null ausgewiesen. Stromkunden zahlen 2026 keinen Cent EEG-Umlage.
Viele Ratgeberseiten führen die Umlage trotz Datumsstempel "2026" noch als aktiven Strompreisbestandteil — das ist veraltet. Die Förderung erneuerbarer Energien läuft 2026 unverändert weiter, finanziert wird sie aber aus dem Bundeshaushalt und nicht mehr über den Strompreis. Der dafür nötige Betrag, der EEG-Finanzierungsbedarf 2026, beträgt laut Übertragungsnetzbetreibern (netztransparenz.de) 16,152 Milliarden Euro.
Würde man diesen Betrag wie früher auf den Stromverbrauch umlegen, läge die fiktive EEG-Umlage 2026 rechnerisch bei rund 4,6 ct/kWh. Diese Zahl wird jedoch nicht in Rechnung gestellt — sie verdeutlicht nur, dass die Förderkosten weiterbestehen und seit 2023 von den Steuerzahlern statt von den Stromkunden getragen werden.
Wann und warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?
Die EEG-Umlage wurde in zwei Schritten abgeschafft: zum 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh abgesenkt und zum 1. Januar 2023 dauerhaft gestrichen. Auslöser war die Energiepreiskrise 2022 — die Bundesregierung wollte Haushalte und Unternehmen entlasten.
Der erste Schritt erfolgte durch das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage", das den § 60 Abs. 1a EEG einfügte und am 28. Mai 2022 in Kraft trat. Die Umlage sank damit von 3,723 ct/kWh auf null. Der zweite, dauerhafte Schritt kam mit dem EEG 2023: Die §§ 3 Nr. 19 sowie 59 bis 69 EEG wurden ersatzlos aufgehoben. Seither existiert die Umlage rechtlich nicht mehr.
Begünstigt wurde der Wegfall durch die hohen Börsenstrompreise des Jahres 2022. Sie ließen die Erlöse aus der Vermarktung des Ökostroms stark steigen, wodurch die Förderlücke schrumpfte und das EEG-Konto in den Überschuss rutschte. Politisch wurde die Abschaffung als Teil des Osterpakets 2022 beschlossen. Stromkunden wurden dadurch um insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro entlastet.
Wie hoch war die EEG-Umlage? Die Entwicklung von 2000 bis 2022
Die EEG-Umlage stieg von 0,19 ct/kWh bei ihrer Einführung im Jahr 2000 auf den Höchststand von 6,88 ct/kWh im Jahr 2017. Danach sank sie wieder und betrug 2022 noch 3,723 ct/kWh, bevor sie auf null fiel.
Der starke Anstieg ab 2010 hängt mit der Ausgleichsmechanismusverordnung zusammen, die die Übertragungsnetzbetreiber ab dem 1. Januar 2010 zur zentralen Börsenvermarktung des EEG-Stroms verpflichtete. Sinkende Börsenpreise bei gleichzeitig wachsender Ökostrommenge trieben die Umlage in die Höhe. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Jahreswerte und die jährliche Belastung für den Referenzhaushalt mit 3.500 kWh Verbrauch (netto, ohne Umsatzsteuer).
Entwicklung der EEG-Umlage in ausgewählten Jahren und die jährliche Belastung eines Haushalts mit 3.500 kWh Verbrauch (netto).
Jahr | EEG-Umlage (ct/kWh) | Belastung bei 3.500 kWh/Jahr |
|---|
2000 (Einführung) | 0,19 | 6,65 € |
2010 | 2,05 | 71,75 € |
2013 | 5,277 | 184,70 € |
2014 | 6,240 |
2016 | 6,240 | 218,40 € |
2017 (Höchststand) | 6,880 | 240,80 € |
2020 | 6,756 | 236,46 € |
2021 | 6,500 | 227,50 € |
2022 (1. Halbjahr) | 3,723 | 130,31 € |
ab 1.7.2022 bis 2026 | 0,000 | 0,00 € |
Zwischen 2014 und 2021 lag die Umlage durchgehend über 6 ct/kWh und machte damit rund ein Fünftel des Haushaltsstrompreises aus. Für den Referenzhaushalt bedeutete der Rückgang von 6,5 ct/kWh (2021) auf null eine Entlastung von 227,50 Euro pro Jahr (netto). Die Bundesnetzagentur bezifferte die Ersparnis inklusive Umsatzsteuer auf über 100 Euro allein für den Absenkungsschritt 2022.
Wie wurde die EEG-Umlage berechnet?
Die EEG-Umlage wurde jährlich von den vier Übertragungsnetzbetreibern festgelegt — jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr. Maßgeblich war die Differenz zwischen den Förderauszahlungen und den Börsenerlösen, geteilt durch die umlagepflichtige Strommenge.
Die zugrunde liegende Berechnung lässt sich als Formel darstellen:
EEG-Umlage = (Förderauszahlungen − Börsenerlöse + Liquiditätsreserve ± EEG-Kontosaldo − Bundeszuschuss) ÷ umlagepflichtige Letztverbrauchsmenge
- Förderauszahlungen — die gesetzlichen Vergütungen an die EE-Anlagenbetreiber in Milliarden Euro
- Börsenerlöse — die Einnahmen aus der Vermarktung des Ökostroms an der Strombörse in Milliarden Euro
- Liquiditätsreserve — ein Sicherheitszuschlag, 2022 mit 5 % der Deckungslücke angesetzt (rund 0,3 ct/kWh)
- EEG-Kontosaldo — Über- oder Unterdeckung des EEG-Kontos zum Stichtag 30. September in Milliarden Euro
- Bundeszuschuss — staatliche Zuzahlung, die ab 2021 die Umlage senkte (2022: 3,25 Milliarden Euro)
- Letztverbrauchsmenge — die nicht privilegierte Strommenge in Terawattstunden
Beispiel: Referenzhaushalt 2022
Gegeben: EEG-Umlage 3,723 ct/kWh (1. Halbjahr 2022), Jahresverbrauch 3.500 kWh
Berechnung: 3.500 kWh × 3,723 ct/kWh ÷ 100 = 130,31 €
Ergebnis: 130,31 € netto pro Jahr — zuzüglich 19 % Umsatzsteuer rund 155 € brutto, die seit Juli 2022 vollständig entfallen.
Für das Jahr 2022 ergab sich aus rund 33,7 Milliarden Euro Förderauszahlungen abzüglich etwa 13,6 Milliarden Euro Börsenerlösen eine Förderlücke von rund 20,1 Milliarden Euro. Erst der Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro und ein positiver EEG-Kontosaldo senkten die Umlage von rechnerisch 4,657 ct/kWh auf die festgesetzten 3,723 ct/kWh.
Wer hat die EEG-Umlage bezahlt — und wer war befreit?
Die EEG-Umlage zahlte grundsätzlich jeder Stromverbraucher über seine Stromrechnung — Haushalte, Gewerbe und Industrie. Vollständig oder teilweise befreit waren stromintensive Unternehmen und kleine Eigenversorger mit Photovoltaik.
Auf Privathaushalte entfiel der größte relative Anteil, weil sie keine Ermäßigung erhielten und zusätzlich 19 % Umsatzsteuer auf die Umlage zahlten. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) begrenzte die Umlage dagegen für stromintensive Industriebetriebe. Dieses Industrieprivileg verschob die Last: 2020 trugen nur noch 354 Terawattstunden die volle Umlage, während 2006 noch 425 Terawattstunden voll umlagepflichtig waren.
Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen waren für ihren Eigenverbrauch befreit, sofern die Anlage unter der jeweiligen Bagatellgrenze blieb. Beide Sonderfälle — Eigenverbrauch und Industrieprivileg — behandeln die folgenden Abschnitte im Detail. Seit dem Wegfall der Umlage 2022 sind diese Befreiungsregeln für die EEG-Umlage gegenstandslos.
EEG-Umlage und Photovoltaik: Musste man auf den Eigenverbrauch zahlen?
Betreiber von Photovoltaikanlagen mussten von 2014 bis Mitte 2022 anteilig EEG-Umlage auf ihren Eigenverbrauch zahlen — zuletzt 40 % der vollen Umlage. Seit dem 1. Juli 2022 ist selbst verbrauchter Solarstrom vollständig umlagefrei.
Eingeführt wurde diese sogenannte "Sonnensteuer" mit der EEG-Novelle 2014. Der Satz stieg gestaffelt von 30 % (ab August 2014) über 35 % (2016) auf 40 % ab 2017, geregelt in § 61b EEG. Kleine Anlagen blieben jedoch befreit: Zunächst galt eine Bagatellgrenze von 10 kWp Leistung und 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr. Das EEG 2021 hob diese Grenze auf 30 kWp an; seit dem 27. Juli 2021 entfiel zusätzlich die Mengenbegrenzung.
Für eine typische 10-kWp-Anlage mit hohem Eigenverbrauch fiel damit ohnehin keine Umlage an. Wer eine größere Anlage betrieb, zahlte 2021 bei 6,5 ct/kWh Umlage genau 2,6 ct/kWh auf den Eigenverbrauch (40 %), 2022 noch 1,49 ct/kWh. Seit Juli 2022 ist dieser Betrag null. Das Energiefinanzierungsgesetz bestätigte ab 2023, dass selbst erzeugter und selbst verbrauchter Strom dauerhaft umlagefrei bleibt — unabhängig von der Anlagengröße.
EEG-Umlage für Unternehmen: Was war die Besondere Ausgleichsregelung?
Stromintensive Unternehmen konnten über die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ihre EEG-Umlage stark reduzieren lassen. Voraussetzung war ein Jahresverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde an einer Abnahmestelle und eine hohe Stromkostenintensität.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfte die Anträge, die jährlich bis zum 30. Juni einzureichen waren. Begünstigte Branchen wurden nach EU-Beihilferecht in Listen eingeteilt; die Stromkostenintensität musste je nach Liste mindestens 16 % oder 20 % der Bruttowertschöpfung betragen. 2014 summierte sich die Gesamtentlastung auf rund 5,1 Milliarden Euro bei einer begünstigten Strommenge von 107,1 Terawattstunden.
Das Industrieprivileg war politisch umstritten, weil es die Last auf Privathaushalte verschob. Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch am 28. März 2019 (Rechtssache C-405/16 P), dass die Industrieausnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage gilt die BesAR fortbestehend nur noch für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage — geregelt im Energiefinanzierungsgesetz mit Begrenzungssätzen von 15 % (Liste 1) und 25 % (Liste 2).
Was ist der Unterschied zwischen EEG-Umlage und Stromsteuer?
Die EEG-Umlage war eine Förderabgabe zur Finanzierung von Ökostrom, die Stromsteuer ist dagegen eine echte Verbrauchsteuer nach dem Stromsteuergesetz. Die EEG-Umlage entfiel 2022, die Stromsteuer beträgt 2026 unverändert 2,05 ct/kWh.
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Beide Posten werden häufig verwechselt, unterscheiden sich aber in Rechtsnatur, Empfänger und Zweck. Die Stromsteuer fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt und ist seit 2003 konstant bei 2,05 ct/kWh. Eine Senkung auf das EU-Mindestmaß von 0,05 ct/kWh gilt ab dem 1. Januar 2026 nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes — Privathaushalte zahlen weiterhin den vollen Satz. Die folgende Tabelle stellt beide Abgaben gegenüber.
Vergleich von EEG-Umlage und Stromsteuer nach Rechtsnatur, Höhe und Status 2026.
Merkmal | EEG-Umlage | Stromsteuer |
|---|
Rechtsnatur | Förderabgabe (Strompreisbestandteil) | Verbrauchsteuer (StromStG) |
Höhe 2026 | 0 ct/kWh (entfallen) | 2,05 ct/kWh |
Empfänger | EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber | Bundeshaushalt |
Zweck | Förderung erneuerbarer Energien | Allgemeine Staatseinnahme, Lenkungswirkung |
Status | Seit 1.1.2023 abgeschafft | Seit 2003 unverändert erhoben |
Während die EEG-Umlage in der Spitze mit 6,88 ct/kWh mehr als das Dreifache der Stromsteuer ausmachte, ist sie heute null. Die Stromsteuer bleibt für Haushalte mit 2,05 ct/kWh der einzige unverändert fortbestehende Steueranteil am Strompreis.
Wie wird die Energiewende seit dem Wegfall der EEG-Umlage finanziert?
Seit 2023 finanziert der Bundeshaushalt die Förderung erneuerbarer Energien. Die Übertragungsnetzbetreiber zahlen weiter die Einspeisevergütungen über das EEG-Konto, der Bund gleicht das Defizit per Zuschuss aus — geregelt in § 6 Energiefinanzierungsgesetz.
Das EEG-Konto funktioniert wie ein Verrechnungskonto: Auf der Ausgabenseite stehen die Vergütungen an Wind- und Solaranlagen, auf der Einnahmenseite die Börsenerlöse plus der Bundeszuschuss. Sinken die Börsenstrompreise, steigt der nötige Zuschuss — der Finanzierungsbedarf ist deshalb stark schwankend. Bis Ende 2024 stammten die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), seit dem 1. Januar 2025 aus dem Kernhaushalt. Die folgende Tabelle zeigt die Größenordnung.
Bundeszuschuss und Vergütungen über das EEG-Konto seit dem Wegfall der EEG-Umlage.
Jahr | Bundeszuschuss | Vergütungen an Anlagen | Mittelherkunft |
|---|
2024 | 18,489 Mrd. € | 21,985 Mrd. € | Klima- und Transformationsfonds |
2025 | ca. 16,5 Mrd. € | über 18,5 Mrd. € | Kernhaushalt |
2026 (Prognose) | 16,152 Mrd. € (Bedarf) | — | Kernhaushalt |
Das EEG-Konto schloss das Jahr 2025 mit einem Überschuss von 1.539.322.043,94 Euro ab. Die Zuschüsse seit Anfang 2024 summierten sich auf knapp 35,0 Milliarden Euro. Für die Stromkunden ist dieser Mechanismus auf der Rechnung unsichtbar — er belastet stattdessen den Steuerhaushalt.
Woraus setzt sich der Strompreis 2026 ohne EEG-Umlage zusammen?
Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse April 2026). Er teilt sich in Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen — die EEG-Umlage ist darin nicht mehr enthalten.
Den größten Block bildet mit rund 15,2 ct/kWh die Beschaffung und Vertrieb, gefolgt von 9,3 ct/kWh Netzentgelten und 12,6 ct/kWh Steuern, Abgaben und Umlagen. Innerhalb des letzten Blocks entfallen 5,9 ct/kWh auf die Umsatzsteuer und 2,05 ct/kWh auf die Stromsteuer. Die folgende Tabelle schlüsselt den Strompreis 2026 auf.
Zusammensetzung des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises 2026 nach Bestandteilen (Einzelwerte gerundet; die Bestandteile summieren sich rundungsbedingt auf 37,1 ct/kWh, der BDEW-Gesamtwert beträgt 37,0 ct/kWh).
Bestandteil | Wert (ct/kWh) | Anteil |
|---|
Beschaffung und Vertrieb | 15,2 | ca. 41 % |
Netzentgelte | 9,3 | ca. 25 % |
Steuern, Abgaben und Umlagen | 12,6 | ca. 34 % |
davon Umsatzsteuer | 5,9 | — |
davon Stromsteuer | 2,05 | — |
EEG-Umlage | 0,000 | 0 % |
Gesamtpreis | 37,0 | 100 % |
An die Stelle der EEG-Umlage sind keine neuen Posten auf der Rechnung getreten, doch drei netzbezogene Umlagen bestehen weiter. Sie summieren sich 2026 auf 2,946 ct/kWh und sind im folgenden Abschnitt aufgeschlüsselt.
Verbleibende Stromumlagen 2026 nach dem Wegfall der EEG-Umlage.
Umlage | Wert 2026 (ct/kWh) | Zweck |
|---|
Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. § 19 StromNEV) | 1,559 | Entlastung großer Netznutzer |
Offshore-Netzumlage | 0,941 | Anbindung der Windparks auf See |
KWKG-Umlage | 0,446 | Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung |
Summe der Umlagen | 2,946 | — |
EEG-Umlage | 0,000 | entfallen |
Hat der Wegfall der EEG-Umlage den Strom wirklich billiger gemacht?
Der Wegfall der EEG-Umlage senkte den Strompreis rechnerisch um den vollen Umlagebetrag von zuletzt 3,723 ct/kWh, doch der Endpreis sank nicht dauerhaft. Gestiegene Beschaffungskosten und Netzentgelte überlagerten die Entlastung.
Für den Referenzhaushalt mit 3.500 kWh entsprach der Wegfall einer Entlastung von rund 227,50 Euro pro Jahr gegenüber dem Niveau von 2021 (netto). Diese Ersparnis wurde real wirksam, ging in der Energiepreiskrise 2022 aber in den allgemeinen Preissteigerungen unter. 2026 liegt der Haushaltsstrompreis mit 37,0 ct/kWh weiterhin über dem Vorkrisenniveau, obwohl die EEG-Umlage vollständig fehlt.
Die verbliebenen Umlagen stiegen zudem: Die KWKG-Umlage legte 2026 um rund 61 % auf 0,446 ct/kWh zu, die Offshore-Netzumlage um 15 % auf 0,941 ct/kWh. Der Wegfall der EEG-Umlage hat den Strom also entlastet, die Gesamtrechnung aber nicht automatisch gesenkt — die Förderkosten tragen heute die Steuerzahler statt der Stromkunden.
Eine Wiedereinführung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung ist 2026 nicht geplant. Die politische Debatte dreht sich stattdessen um eine Reform der Förderung selbst und um eine mögliche neue Kraftwerksumlage.
Der Koalitionsvertrag 2025 und alle Regierungsdokumente sehen keine Rückkehr der Umlage vor. Im Gegenteil plant das Bundeswirtschaftsministerium für die EEG-Novelle 2026/2027 eine Verschlankung der Förderung: Für Neuanlagen ab 25 kW soll die Direktvermarktung verpflichtend werden (bisher 100 kW), ab 100 kW sollen zweiseitige Differenzverträge (CfD) gelten. Für kleine Photovoltaikanlagen ist sogar der Wegfall der festen Einspeisevergütung im Gespräch, weil sie sich durch Eigenverbrauch bereits rechnen.
Zusätzlich haben sich Union und SPD im April 2026 darauf verständigt, neue Gaskraftwerke über eine neue Umlage auf den Strompreis zu finanzieren, deren Höhe noch offen ist. Eine solche Kraftwerksumlage wäre ein neuer Posten — nicht die alte EEG-Umlage. Für Stromkunden bleibt es 2026 dabei: keine EEG-Umlage, dafür eine über den Bundeshaushalt finanzierte Förderung von 16,152 Milliarden Euro.
Häufige Fragen zur EEG-Umlage
Wie hoch ist die EEG-Umlage 2026?
Die EEG-Umlage beträgt 2026 0 ct/kWh. Sie wird seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr erhoben und erscheint auf keiner Stromrechnung mehr. Die Förderung erneuerbarer Energien finanziert seither der Bundeshaushalt.
Warum wurde die EEG-Umlage abgeschafft?
Die EEG-Umlage wurde 2022 abgeschafft, um Haushalte und Unternehmen in der Energiepreiskrise zu entlasten. Hohe Börsenstrompreise hatten zudem die Förderlücke verkleinert, sodass das EEG-Konto in den Überschuss rutschte.
Muss ich als PV-Betreiber noch EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zahlen?
Nein. Selbst verbrauchter Solarstrom ist seit dem 1. Juli 2022 vollständig umlagefrei, unabhängig von der Anlagengröße. Die frühere 40-Prozent-Regelung für Anlagen über 30 kWp ist seit 2022 gegenstandslos.
Was ist der Unterschied zwischen EEG-Umlage und Stromsteuer?
Die EEG-Umlage war eine Förderabgabe für Ökostrom und entfiel 2022. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer von 2,05 ct/kWh, fließt in den Bundeshaushalt und wird 2026 weiterhin erhoben.
Wie hoch war die EEG-Umlage in der Spitze?
Den Höchststand erreichte die EEG-Umlage 2017 mit 6,88 ct/kWh. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch entsprach das rund 240 Euro pro Jahr (netto).
Wer finanziert die Ökostrom-Förderung jetzt?
Seit 2023 trägt der Bundeshaushalt die Förderung über einen Zuschuss zum EEG-Konto. Der EEG-Finanzierungsbedarf 2026 beträgt 16,152 Milliarden Euro und wird aus dem Kernhaushalt gedeckt.
Kommt die EEG-Umlage 2026 oder 2027 zurück?
Eine Wiedereinführung ist nicht geplant. Diskutiert wird stattdessen eine neue Kraftwerksumlage für Gaskraftwerke sowie eine Reform der Einspeisevergütung im Rahmen der EEG-Novelle 2026/2027.
Fazit: Für wen das Ende der EEG-Umlage zählt
Das Ende der EEG-Umlage entlastet alle Stromverbraucher um den früheren Umlagebetrag von bis zu 6,5 ct/kWh, verlagert die Förderkosten von 16,152 Milliarden Euro aber auf den Steuerhaushalt. Die konkrete Bedeutung unterscheidet sich je nach Nutzerprofil.
Bedeutung des EEG-Umlage-Wegfalls für verschiedene Nutzerprofile und Handlungsempfehlung.
Profil | Bedeutung des Wegfalls | Empfehlung |
|---|
Privathaushalt (3.500 kWh) | Entlastung von rund 227,50 € pro Jahr (netto) gegenüber 2021 | Strompreis 2026 (37,0 ct/kWh) durch Anbietervergleich weiter senken |
PV-Betreiber | Eigenverbrauch seit Juli 2022 umlagefrei, kein Anteil mehr fällig | Eigenverbrauch maximieren; EEG-Novelle 2026/2027 beobachten |
Stromintensives Unternehmen | EEG-Umlage entfällt; BesAR gilt nur noch für KWKG- und Offshore-Umlage | BesAR-Antrag bis 30.6. beim BAFA für die verbleibenden Umlagen prüfen |
Neubau-Bauherr mit PV | Keine Umlagelast auf Eigenverbrauch; Vergütungsregeln im Wandel | Anlagengröße und Speicher auf Eigenverbrauch auslegen |
Für Privathaushalte ist die EEG-Umlage 2026 kein Kostenfaktor mehr — die größten Stellschrauben am Strompreis sind Beschaffung und Anbieterwahl. Für Photovoltaik-Betreiber ist der umlagefreie Eigenverbrauch ein dauerhafter Vorteil, der die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erhöht. Stromintensive Unternehmen sollten die fortbestehende Besondere Ausgleichsregelung für die KWKG- und Offshore-Netzumlage nutzen und ihren BAFA-Antrag fristgerecht stellen.
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