Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtkosten: Eine komplette Gastherme mit Einbau kostet 2026 zwischen 4.800 und 12.000 Euro ohne Warmwasserspeicher, mit Speicher zwischen 7.000 und 18.000 Euro.
- Förderung: Eine reine Gastherme erhält 2026 keinen Zuschuss; förderfähig ist ausschließlich der Wasserstoff-Umrüstanteil mit einer Grundförderung von 30 Prozent der Investitionsmehrkosten.
- Rechtslage seit 29. Juli 2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz hebt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und die frühere 30-Jahres-Austauschpflicht nach § 72 GEG ersatzlos auf.
- Wirkungsgrad: Moderne Brennwertgeräte erreichen rund 107 Prozent bezogen auf den Heizwert, Spitzenmodelle bei 30 Prozent Teillast bis zu 110 Prozent; alte Konstanttemperaturkessel nur rund 80 Prozent.
- Lebensdauer: Eine Gastherme hält im Durchschnitt 15 bis 20 Jahre, bevor Abgasverluste über 11 Prozent den Austausch nahelegen.
- Marktentwicklung: Im ersten Halbjahr 2026 wuchs der Absatz von Gas-Wärmeerzeugern nur um 1 Prozent, während Wärmepumpen um 40 Prozent zulegten.
- Zielgruppe: Wirtschaftlich sinnvoll vor allem für Bestandsgebäude mit intaktem Gasanschluss, kurzem Restnutzungshorizont oder als Übergangslösung bis zum Wärmepumpen-Tausch.
Was ist eine Gastherme und wie funktioniert sie?
Eine
Gastherme ist ein kompaktes, wandhängendes Heizgerät, das Erdgas oder Flüssiggas nach dem
Durchlauferhitzer-Prinzip verbrennt und die Wärme direkt für Heizung und Warmwasser bereitstellt, ohne einen großen Wasserspeicher vorzuhalten. Das Gas verbrennt im Brenner, der
Wärmetauscher überträgt die Energie an das Heizwasser, und das
Abgasrohr leitet die Verbrennungsgase nach außen ab. Ein Ausdehnungsgefäß gleicht den Druck im geschlossenen Heizkreis aus, wenn sich das Wasser erwärmt und ausdehnt.
Moderne Geräte arbeiten mit Brennwerttechnik: Sie kondensieren den Wasserdampf im Abgas und nutzen dessen Kondensationswärme zusätzlich, wodurch der Wirkungsgrad auf 107 Prozent bezogen auf den Heizwert (Hi) steigt. Ältere Konstanttemperaturkessel ohne Brennwertnutzung erreichen dagegen nur einen Norm-Nutzungsgrad von rund 80 Prozent, weil sie die Abgaswärme ungenutzt entweichen lassen. Von der Gastherme zu unterscheiden ist der Gasheizkessel: Er arbeitet mit denselben Brennwert-Kennzahlen, steht bodenständig statt wandhängend und speist einen separaten Warmwasserspeicher statt Wasser im Durchlauf zu erhitzen.
Welche Hersteller und Modelle gibt es bei Gasthermen?
Vier Hersteller decken den deutschen Markt für Gasthermen weitgehend ab: Vaillant, Bosch mit der Marke Junkers, Viessmann und Wolf. Jeder verfolgt eine eigene technische Ausrichtung bei Leistungsbereich, Normnutzungsgrad und Wasserstoff-Fähigkeit.
Vaillant bietet mit der Baureihe ecoTEC plus VC/VCW/VCI 1-5 einen Normnutzungsgrad von 98 Prozent, der bei 30 Prozent Teillast nach EN 15502 auf bis zu 110 Prozent steigt. Das Modell VCW 20/26 deckt bei 50/30 °C Vorlauf/Rücklauf einen Heizleistungsbereich von 3,4 bis 21 kW ab. Alle ab dem 1. Januar 2024 produzierten Geräte der Serie sind werkseitig H2-ready.
Bosch führt die traditionsreiche Marke Junkers seit 2019 offiziell unter eigenem Namen; neue Junkers-Geräte werden nicht mehr produziert, verbleibende Bestände im Handel sind in der Regel nicht H2-fähig. Die Bosch Home Comfort Group wächst nach der 2025 abgeschlossenen Übernahme des Wohngebäude-Klimageschäfts von Johnson Controls und Hitachi auf einen Umsatz von über 8 Milliarden Euro.
Viessmann gehört seit Anfang 2024 zur US-amerikanischen Carrier-Gruppe. Die Baureihe Vitodens 200-W leistet bis 32 kW bei einem Wirkungsgrad von bis zu 98 Prozent; die Varianten Vitodens 222-F und 300-F kombinieren die Therme mit einem integrierten 100- bis 130-Liter-Speicher.
Wolf ist seit dem 2. Januar 2023 Teil der italienischen Ariston Group. Die Baureihe CGB-2 erreicht bei 40/30 °C einen Normnutzungsgrad von 110 Prozent auf Heizwertbasis (99 Prozent auf Brennwertbasis) und ist DVGW-zertifiziert für eine Wasserstoffbeimischung von bis zu 20 Volumenprozent. Für ausgelaufene Baureihen aller vier Hersteller sind Ersatzteile in der Regel über mehrere Jahre nach Produktionsende erhältlich.
Vergleich der wichtigsten Gastherme-Baureihen nach Hersteller, Leistung und Wasserstoff-Eignung.
Hersteller / Baureihe | Leistung | Normnutzungsgrad | Eigentümer seit |
Vaillant ecoTEC plus VCW 20/26 | 3,4–21 kW (50/30 °C) | 98 %, bis 110 % bei 30 % Teillast | eigenständig, H2-ready ab Baujahr 2024 |
Bosch / Junkers | Restbestände, kein H2-ready | markenabhängig | Junkers seit 2019 unter Bosch |
Viessmann Vitodens 200-W | bis 32 kW | bis 98 % | Carrier (USA), seit 2024 |
Wolf CGB-2 | modulierend | 110 % (Hi) / 99 % (Hs) bei 40/30 °C | Ariston Group, seit 2023 |
Gastherme mit Warmwasserspeicher oder Kombitherme: Was ist der Unterschied?
Eine Kombitherme erhitzt Trinkwasser im Durchlauf direkt beim Zapfen, während eine Gastherme mit externem Warmwasserspeicher das Wasser vorab in einem 100- bis 130-Liter-Behälter auf Temperatur bringt und vorhält. Die Kombitherme deckt kurzzeitigen Bedarf ohne Wartezeit, liefert bei gleichzeitigem Zapfen an mehreren Stellen aber eine begrenzte Durchflussmenge.
Ein Speichersystem eignet sich für Haushalte, in denen mehrere Personen kurz nacheinander oder gleichzeitig zwei Zapfstellen nutzen, etwa Dusche und Küche zur selben Zeit. Der Speicher hält die erwärmte Wassermenge bereit und stellt sie ohne Leistungseinbruch zur Verfügung, benötigt dafür aber zusätzlichen Aufstellraum und kostet mit 4.000 bis 8.000 Euro deutlich mehr als eine reine Kombitherme mit 3.500 bis 4.500 Euro.
Was kostet eine Gastherme?
Eine Gastherme mit Einbau kostet 2026 zwischen 4.800 und 12.000 Euro, wenn kein zusätzlicher Warmwasserspeicher installiert wird. Mit integriertem oder externem Speicher steigen die Gesamtkosten auf 7.000 bis 18.000 Euro. Die Spanne hängt von Leistung, Marke und baulichem Aufwand für Anschluss und Abgasführung ab.
Nach Bauart unterscheiden sich die Anschaffungspreise deutlich: Eine reine Brennwerttherme kostet 2.500 bis 3.500 Euro, eine Kombitherme mit integrierter Warmwasserbereitung 3.500 bis 4.500 Euro, und eine Gastherme mit externem Speicher 4.000 bis 8.000 Euro – jeweils als Gerätepreis ohne Installation. Für den laufenden Betrieb fallen zusätzlich jährliche Wartungskosten von 150 bis 250 Euro an.
Kostenaufschlüsselung für Anschaffung, Einbau und Wartung einer Gastherme 2026.
Kostenposition | Betrag |
Gerät: Brennwerttherme | 2.500–3.500 € |
Gerät: Kombitherme | 3.500–4.500 € |
Gerät: mit externem Speicher | 4.000–8.000 € |
Gesamtkosten mit Einbau, ohne Speicher | 4.800–12.000 € |
Gesamtkosten mit Einbau und Speicher | 7.000–18.000 € |
Wartung pro Jahr | 150–250 € |
Beispiel: Referenzhaushalt, 150 m² Bestandsgebäude
Gegeben: Jahreswärmebedarf 20.000 kWh, Gaspreis 11,10 ct/kWh, CO2-Preis-Aufschlag 220 bis 260 €/Jahr.
Berechnung: 20.000 kWh × 0,1110 €/kWh = 2.220 € reine Gaskosten pro Jahr, zuzüglich CO2-Preis-Aufschlag von 220 bis 260 € sowie 150 bis 250 € Wartung.
Ergebnis: Die laufenden Jahreskosten liegen bei rund 2.590 bis 2.730 €, ohne die anteilige Abschreibung der Anschaffungskosten.
Welche Kennzahlen und Normen bestimmen Leistung und Wirkungsgrad?
Der Norm-Nutzungsgrad ist die gesetzlich genormte Kennzahl für die Effizienz einer Gastherme und wird nach DIN EN 15502 an fünf festgelegten Prüfpunkten zwischen 12,8 und 62,6 Prozent Kesselleistung gemessen. Er beschreibt das Verhältnis von abgegebener Nutzwärme zu zugeführter Brennstoffenergie.
ηN = (Qab ÷ Qzu) × 100 %
Wo:
- ηN = Norm-Nutzungsgrad in Prozent
- Qab = abgegebene Nutzwärme
- Qzu = zugeführte Brennstoffenergie, bezogen auf den Heizwert Hi
Die Bezugsgröße entscheidet über den ausgewiesenen Wert. Ein Gas-Brennwertgerät erreicht im Normbetrieb rund 107 Prozent, einzelne Baureihen bei 30 Prozent Teillast nach EN 15502 bis zu 110 Prozent, wenn der Heizwert (Hi) als Bezugsgröße dient. Bezogen auf den Brennwert (Hs) sind es dagegen nur rund 96 Prozent – dieselbe physikalische Leistung erscheint damit unter zwei unterschiedlichen Zahlen. Ein alter Konstanttemperaturkessel bleibt unabhängig von der Bezugsgröße bei etwa 80 Prozent, weil er die Abgaswärme nicht kondensiert.
Beispiel: Referenzhaushalt, 20.000 kWh Wärmebedarf
Gegeben: Norm-Nutzungsgrad 107 % (Hi-bezogen) einer Brennwerttherme gegenüber 80 % eines Konstanttemperaturkessels bei identischem Nutzwärmebedarf.
Berechnung: 20.000 kWh ÷ 1,07 = 18.692 kWh Brennstoffbedarf mit Brennwerttechnik gegenüber 20.000 kWh ÷ 0,80 = 25.000 kWh mit Konstanttemperaturtechnik.
Ergebnis: Die Brennwerttherme spart bei gleichem Nutzwärmebedarf rund 6.300 kWh Brennstoff pro Jahr gegenüber dem alten Kessel.
Wie funktioniert das Abgasrohr einer Gastherme?
Das Abgasrohr leitet die Verbrennungsgase einer Gastherme über Dach oder Außenwand ins Freie und ist bei modernen Geräten standardmäßig 60 Millimeter dick, während ältere Anlagen häufig noch mit 80-Millimeter-Rohren ausgestattet sind. Kunststoff-Abgasleitungen für Brennwertgeräte sind nach DIN EN 14471 klassifiziert, metallene Leitungen nach DIN EN 1856.
Eine spezielle Bauform ist das Luft-Abgas-System, kurz LAS: Ein Doppelrohr führt die Verbrennungsluft im äußeren Ringspalt zum Gerät und das Abgas im inneren Rohr nach außen. Durchdringt die Abgasleitung mehrere Geschosse, schreibt der Brandschutz eine Feuerwiderstandsklasse von F90 vor, also 90 Minuten Widerstand gegen Brandausbreitung. Zugelassen sind Abgasanlagen nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) oder einer europäischen technischen Bewertung (ETA).
Wie läuft Installation und Inbetriebnahme ab?
Die Installation einer Gastherme erfolgt ausschließlich durch einen zugelassenen Vertragsinstallateur, der die Anlage nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2018) errichtet und anschließt. Diese technische Regel definiert Planung, Errichtung und Betrieb von Gasinstallationen bis zu einem Druck von 0,1 Megapascal.
Nach der Errichtung unterliegt die Gasinstallation einer wiederkehrenden
Gebrauchsfähigkeitsprüfung: Ein zugelassener Vertragsinstallateur muss sie mindestens alle
12 Jahre erneut prüfen. Bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten schreibt § 60c GEG zusätzlich einen
hydraulischen Abgleich der gesamten Heizungsanlage vor, damit jeder Heizkörper die berechnete Wärmemenge erhält.
Wie oft muss eine Gastherme gewartet werden und was kostet das?
Eine Gastherme muss nach § 60 GEG regelmäßig gewartet werden; das Gesetz schreibt kein starres Intervall vor, verlangt aber, dass die Wartung durch fachkundiges Personal erfolgt. In der Praxis empfehlen Hersteller eine jährliche Wartung, die 150 bis 250 Euro kostet.
Zusätzlich zur Wartung durch den Fachbetrieb prüft der zuständige Schornsteinfeger hoheitlich die Abgaswege. Bei konventionellen, nicht brennwertfähigen Gasheizungen misst er die Abgaswerte bei Kesseln unter 12 Jahren alle drei Jahre und bei älteren Kesseln alle zwei Jahre; der zulässige CO-Grenzwert liegt bei 1.000 ppm im unverdünnten, trockenen Abgas. Bei Gas-Brennwertheizungen entfällt die Abgasmessung vollständig, der Schornsteinfeger kehrt und prüft die Anlage stattdessen alle zwei Jahre, bei selbstkalibrierender Verbrennungsregelung alle drei Jahre. Unabhängig vom Kesseltyp findet zusätzlich zweimal innerhalb von sieben Jahren eine Feuerstättenschau statt, bei der der Schornsteinfeger die gesamte Feuerstätte auf Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert.
Prüf- und Wartungsintervalle einer Gastherme nach Kesseltyp und Alter.
Prüfung | Intervall |
Herstellerwartung (Fachbetrieb) | jährlich empfohlen |
Abgasmessung, konventioneller Kessel unter 12 Jahre | alle 3 Jahre |
Abgasmessung, konventioneller Kessel über 12 Jahre | alle 2 Jahre |
Abgasmessung, Gas-Brennwertheizung | entfällt |
Kehrung und Prüfung, Brennwertheizung | alle 2 Jahre (alle 3 bei Selbstkalibrierung) |
Gebrauchsfähigkeitsprüfung Gasinstallation (DVGW-TRGI) | mindestens alle 12 Jahre |
Feuerstättenschau | 2× innerhalb 7 Jahre |
Wie fülle ich bei einer Gastherme Wasser nach?
Bei einer Gastherme füllt man Wasser nach, sobald das Manometer einen Betriebsdruck unter dem berechneten Solldruck anzeigt, meist zwischen 1 und 2 Bar in einem Einfamilienhaus. Der genaue Zielwert ergibt sich aus einer Faustformel, die den Höhenunterschied zwischen Heizungsanlage und höchstem Heizkörper berücksichtigt.
pSoll = 0,5 bar + (h × 0,1 bar/m)
Wo:
- pSoll = einzustellender Betriebsdruck in bar
- h = Höhenunterschied zwischen Heizungsanlage und höchstem Heizkörper in Metern
Beispiel: zweigeschossiges Einfamilienhaus
Gegeben: Höhenunterschied zwischen Heizungskeller und oberstem Heizkörper h = 6 Meter.
Berechnung: pSoll = 0,5 bar + (6 m × 0,1 bar/m) = 0,5 bar + 0,6 bar.
Ergebnis: Der Solldruck liegt bei 1,1 Bar; der Nutzer öffnet den Füllhahn, bis das Manometer diesen Wert erreicht, und schließt ihn danach vollständig.
Fällt der Druck innerhalb weniger Tage erneut unter den Sollwert, deutet das auf ein defektes Ausdehnungsgefäß hin – die häufigste Ursache für wiederkehrenden Druckverlust. In diesem Fall muss ein Fachbetrieb das Ausdehnungsgefäß prüfen und bei Bedarf austauschen, denn wiederholtes Nachfüllen allein behebt die Ursache nicht.
Welche Förderung gibt es 2026 für Gasthermen und den Heizungstausch?
Eine reine, konventionelle Gastherme erhält 2026
keine staatliche Förderung. Das zentrale Förderprogramm
KfW-458 schließt fossile Gas- und Ölheizungen ausdrücklich aus und fördert stattdessen
erneuerbare Heiztechnik wie Wärmepumpen; seine Konditionen wurden zum 21. Juli 2026 neu geregelt und enthalten einen degressiv sinkenden Klimageschwindigkeitsbonus für einen frühen Heizungstausch.
Die einzige Förderausnahme für Gasheizungen betrifft die Wasserstoff-Umrüstung: Eine Gas-Brennwertheizung lässt sich so nachrüsten, dass sie mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann. Für die dafür notwendigen Investitionsmehrkosten gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent; Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus greifen hier in der Praxis nicht, da das Gebäude auch nach der Umrüstung weiterhin mit fossilem Erdgas beheizt werden kann. Die reguläre Anschaffung des Grundgeräts fällt nicht unter diesen Zuschuss, gefördert wird ausschließlich der Wasserstofffähigkeit-Mehraufwand.
Muss ich meine Gastherme nach dem neuen Heizungsgesetz austauschen?
Eine bestehende Gastherme muss nach dem seit 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz nicht ausgetauscht werden, solange sie funktionsfähig bleibt. Das GModG hat die vorherige, in § 72 GEG geregelte 30-Jahres-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel ersatzlos gestrichen.
Auch das ursprünglich geplante Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 wurde gestrichen, ebenso die generelle Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt stattdessen eine gestaffelte Bio-Treppe: Sie schreibt einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe vor, beginnend im Jahr 2029 und endend 2045 bei vollständiger Umstellung.
Bio-Treppe: Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.
Jahr | Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe |
2029 | 10 % |
2030 | 15 % |
2035 | 30 % |
2040 | 60 % |
2045 | 100 % |
Was sagen unabhängige Tests zu Gasthermen?
Unabhängige Tests zu Gasthermen stammen zuletzt aus dem Jahr 2010 – seither hat die Stiftung Warentest keinen neuen Gasheizkessel-Test veröffentlicht. Der letzte verfügbare Testsieger war die Viessmann Vitodens 300-W mit der Schulnote 1,7.
Für Kaufentscheidungen 2026 lässt sich dieser 16 Jahre alte Test nur eingeschränkt heranziehen, weil seither neue Gerätegenerationen mit höheren Normnutzungsgraden und Wasserstoff-Fähigkeit auf den Markt gekommen sind. Wer heute vergleichen will, ist auf aktuelle Herstellerdatenblätter und die im vorherigen Abschnitt genannten Normnutzungsgrade angewiesen, da eine neutrale Prüfinstanz für aktuelle Modelle fehlt.
Welche Nachteile und Risiken hat eine Gastherme?
Eine Gastherme birgt 2026 drei zentrale Risiken: steigende CO2-Preis-Kosten, eine im Vergleich zur Wärmepumpe fehlende Förderung und höhere Lebenszykluskosten.
Risiko 1: Steigende CO2-Preis-Kosten
Der nationale CO2-Preis für Erdgas bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Bei einem Emissionsfaktor von 201 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Erdgas verursacht das für einen Referenzhaushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zusätzliche Heizkosten von 220 bis 260 Euro pro Jahr, die in den kommenden Jahren mit steigendem CO2-Preis weiter zunehmen. Prävention: Wer den CO2-Preis-Anstieg einkalkuliert, vergleicht die Gastherme über die volle Nutzungsdauer mit Alternativen statt nur über die Anschaffungskosten.
Risiko 2: Fehlende Förderung verschlechtert die Wirtschaftlichkeit
Da eine reine Gastherme keinen Investitionszuschuss erhält, trägt der Eigentümer die vollen Anschaffungskosten von 4.800 bis 18.000 Euro allein, während eine Wärmepumpe über das KfW-458-Programm gefördert wird. Prävention: Ein Vergleichsangebot für eine Wärmepumpe zeigt, ob sich die Förderdifferenz über die Nutzungsdauer amortisiert.
Risiko 3: Höhere Lebenszykluskosten gegenüber der Wärmepumpe
Über einen Zeitraum von 20 Jahren verursacht eine Gasheizung laut co2online Mehrkosten von rund 31.000 Euro gegenüber einer Wärmepumpe im selben Gebäude – bei Ölheizungen liegt der Kostennachteil mit rund 42.000 Euro sogar noch höher. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung bezifferter der Heizspiegel 2025 die Jahresheizkosten bereits auf 1.180 Euro bei Erdgas gegenüber 715 Euro bei einer Wärmepumpe. Prävention: Eigentümer mit langem Betrachtungszeitraum rechnen die laufenden Kosten über die gesamte technische Lebensdauer der Anlage durch, nicht nur für das erste Betriebsjahr.
Wie entwickelt sich der Markt für Gasthermen – lohnt sich eine Investition noch?
Der Markt für Gasthermen wächst 2026 nur noch marginal, während Wärmepumpen deutlich zulegen. Im ersten Halbjahr 2026 entfielen laut BDH 134.000 verkaufte Geräte auf gasbasierte Wärmeerzeuger, ein Plus von 1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im gleichen Zeitraum stieg der Absatz von Heizungs-Wärmepumpen auf 194.500 Geräte, ein Plus von 40 Prozent.
Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der BDH mit einem Absatz von rund 700.000 Wärmeerzeugern über alle Technologien hinweg. Die Verschiebung zugunsten der Wärmepumpe spiegelt die fehlende Förderung für Gasthermen und die steigenden CO2-Preis-Kosten wider, ohne dass Gasthermen als Technologie vom Markt verschwinden – sie bleiben für Bestandsgebäude mit intaktem Gasanschluss eine verfügbare, aber wirtschaftlich zunehmend benachteiligte Option.
Wann lohnt sich eine Gastherme noch – für wen?
Drei Nutzerprofile entscheiden, ob sich eine Gastherme 2026 noch lohnt: bei kurzem Zeithorizont, als Übergangslösung bis zum Wärmepumpen-Tausch oder gar nicht mehr bei langfristiger Eigennutzung mit Sanierungsbudget.
Profil 1: Bestandsgebäude mit intaktem Gasanschluss und kurzem Zeithorizont
Für Eigentümer, die ihr Haus in den kommenden 5 bis 10 Jahren verkaufen oder grundlegend sanieren wollen, ist der Austausch einer noch funktionsfähigen Gastherme gegen eine neue Gastherme oft die kostengünstigste Zwischenlösung, weil die Anschaffungskosten von 4.800 bis 12.000 Euro deutlich unter denen einer Wärmepumpe liegen und keine bauliche Umrüstung des Wärmeverteilsystems nötig ist.
Profil 2: Übergangslösung bis zum geplanten Wärmepumpen-Tausch
Wer den vollständigen Umstieg auf eine Wärmepumpe bereits plant, aber aktuell keinen akuten Defekt hat, fährt mit dem Weiterbetrieb der bestehenden Gastherme wirtschaftlich besser als mit einer ungeförderten Neuanschaffung. Die Bio-Treppen-Pflicht greift erst ab 2029 für neu eingebaute Geräte, Bestandsanlagen bleiben davon unberührt.
Profil 3: Langfristige Eigennutzung mit Sanierungsbudget
Für Eigentümer, die das Gebäude länger als 15 Jahre selbst nutzen und über Budget für eine energetische Sanierung verfügen, überwiegt der wirtschaftliche Vorteil der Wärmepumpe: Die 20-Jahres-Kostendifferenz von rund 31.000 Euro gegenüber einer Wärmepumpe sowie die volle Förderfähigkeit über KfW-458 sprechen in diesem Profil gegen eine neue Gastherme.