Das Wichtigste in Kürze
- Verbotsstart 1. Januar 2027: Für neue Monoblock-Wärmepumpen und andere in sich geschlossene Geräte bis 12 kW gilt dann ein GWP-Grenzwert von unter 150 – R32 mit GWP 675 ist damit für diese Kategorie faktisch nicht mehr zulässig.
- Gestaffelte Fristen für Split-Systeme: Split-Luft-Luft-Klimaanlagen bis 12 kW unterliegen ab 1. Januar 2029 einem Verbot fluorierter Treibhausgase mit GWP ab 150 (mit Sicherheitsausnahme) und ab 1. Januar 2035 einem Verbot aller fluorierten Treibhausgase (ebenfalls mit Sicherheitsausnahme); Split-Systeme über 12 kW unterliegen ab 2029 einem Verbot ab GWP 750 und ab 2033 einem Verbot ab GWP 150, jeweils mit Sicherheitsausnahmen.
- Bestandsschutz ohne generelles Serviceverbot: Die EU-Verordnung 2024/573 sieht für R32 kein generelles Serviceverbot vor, sodass bereits installierte Anlagen grundsätzlich weiterbetrieben und gewartet werden können – ein garantierter unbefristeter Betrieb in jedem Einzelfall lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, da weitere rechtliche oder technische Vorgaben greifen können.
- R290 als natürliche Alternative: Propan hat laut offiziellen EU-Angaben ein GWP von rund 0,02 (in Kältemitteltabellen oft gerundet mit 3 angegeben) und ist nach ISO 817 der Sicherheitsklasse A3 (hochentzündlich) zugeordnet; es wird überwiegend in Monoblock-Bauweise eingesetzt.
- R454B als synthetische Brücke: Mit GWP 466 und Sicherheitsklasse A2L kann R454B R410A in Neugeräten ersetzen, erfüllt aber die 2027er-Grenze für kleine Monoblock-Geräte nicht.
- Kein freier Privatkauf: Split-Geräte dürfen an Privatpersonen nur mit schriftlichem Nachweis eines zertifizierten Installationsbetriebs verkauft werden, eigenständiges Nachfüllen ohne Sachkundebescheinigung ist nicht erlaubt.
- Förderung ändert sich 2028: Ab 1. Januar 2028 sind über die BEG nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 förderfähig; der bisherige 5-Prozentpunkte-Bonus für natürliche Kältemittel wurde bereits mit der BEG-Neuregelung vom Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, gestrichen.
Was ist R32 und wie verbreitet ist das Kältemittel noch 2026?
R32 (Difluormethan, CH₂F₂) ist ein teilhalogeniertes Kältemittel mit einem Global Warming Potential (GWP100) von 675, das nach ISO 817 der Sicherheitsklasse A2L zugeordnet ist – niedrig toxisch und schwach brennbar mit einer Flammgeschwindigkeit von rund 6,7 cm/s. Es verdrängte ab den 2010er-Jahren zunehmend das klimaschädlichere Vorgänger-Kältemittel R410A (GWP 2.088) in Luft-Wasser-Wärmepumpen und Split-Klimaanlagen. Trotz des regulatorischen Gegenwinds ist R32 2026 keine Randerscheinung: Eine Auswertung der BAFA-Wärmepumpenliste zu Jahresbeginn 2026 zeigt, dass R32 weiterhin bei einem großen Teil der gelisteten Luft-Wasser-Wärmepumpen-Modelle eingesetzt wird, während ein wachsender Anteil bereits auf das natürliche Kältemittel R290 setzt und nur noch ein kleinerer Teil auf R410A. Der Trend bei neu angebotenen Geräten zeigt aber klar in Richtung natürlicher Kältemittel, vor allem R290. Der deutsche Wärmepumpenmarkt selbst ist zuletzt geschrumpft: Nach 355.600 verkauften Heizungswärmepumpen 2023 sank der Absatz 2024 auf 193.000 Geräte, ein Rückgang von 46 %; der Marktanteil von Wärmepumpen am gesamten Heizungsmarkt blieb dabei mit rund 27 % in beiden Jahren stabil.
Wann wird R32 verboten? Die Fristen der EU-F-Gase-Verordnung 2024/573
Die Frage 'ab wann ist R32 verboten' lässt sich nicht mit einem einzigen Datum beantworten. Die novellierte EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase vom 11. März 2024 staffelt die GWP-Grenzwerte nach Gerätekategorie und Leistung. Für in sich geschlossene Geräte wie
Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräte bis 12 kW gilt ab dem 1. Januar 2027 ein GWP-Grenzwert von unter 150; nur wenn ein höheres GWP am Standort aus Sicherheitsgründen zwingend nötig ist, ist ausnahmsweise bis GWP 750 erlaubt. Split-Systeme sind anders terminiert, wie die folgende Übersicht zeigt.
| Gerätekategorie | GWP-Grenzwert | Gültig ab |
|---|
| Selbstständige Geräte (Monoblock) bis 12 kW | unter 150 (Ausnahme bis 750 bei zwingenden Sicherheitsauflagen) | 1. Januar 2027 |
| Split-Luft-Luft-Klimaanlagen bis 12 kW | ab 150 (mit Sicherheitsausnahme) | 1. Januar 2029 |
| Split-Systeme bis 12 kW | keine F-Gase mehr zulässig | 2035 |
| Split-Systeme über 12 kW | bis 750 | 2029 |
| Split-Systeme über 12 kW | bis 150 | 2033 |
Für die Praxis bedeutet das: Der 1. Januar 2027 ist vor allem für kleine Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW relevant, also für den Großteil der im Neubau und in der Sanierung eingesetzten Geräte. Split-Klimaanlagen und größere Split-Wärmepumpen haben dagegen noch bis 2029 beziehungsweise 2033/2035 Zeit, bevor R32 auch dort ausscheidet.
Dürfen bestehende R32-Wärmepumpen nach 2027 weiterlaufen?
Wer bereits eine R32-Wärmepumpe besitzt oder noch vor den genannten Stichtagen eine kauft, muss sich keine Sorgen um einen Zwangsaustausch machen. Die Inverkehrbringensverbote der Verordnung 2024/573 betreffen ausschließlich neue Geräte, die ab dem jeweiligen Stichtag erstmals auf den EU-Markt gebracht werden, nicht den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Für R32 ist zudem kein generelles Serviceverbot vorgesehen: Bestehende Anlagen dürfen betrieben, gewartet, repariert und bei einer Leckage mit R32 nachgefüllt werden, sofern die Nachfüllung durch nach Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung zertifizierte Personen oder Unternehmen erfolgt, kein Serviceverbot nach Artikel 13 greift und die allgemeinen Dichtheits- und Dokumentationspflichten für fluorierte Kältemittel eingehalten werden. Eine
regelmäßige Wartung bleibt trotzdem sinnvoll, um Leckagen früh zu erkennen und die Lebensdauer der Anlage zu sichern.
R290 oder R454B: Welche Alternative ersetzt R32?
Für neue Geräte, die die 2027er- beziehungsweise späteren Grenzwerte einhalten müssen, kommen zwei Kältemittel-Familien in Frage. R290 (Propan, C₃H₈) hat ein GWP von nur 3 und ist ozonunschädlich, gilt aber nach ISO 817 als Sicherheitsklasse A3 (hochentzündlich) und ist damit strenger einzustufen als R32. In der Praxis wird R290 fast ausschließlich in Monoblock-Bauweise mit Außenaufstellung eingesetzt, weil dabei die gesamte Kältemittelfüllung im Freien bleibt und keine Kältemittelleitungen ins Gebäude führen. Mehr zur Technik und Sicherheit von Propan-Wärmepumpen liefert unser
Ratgeber zur Propan-Wärmepumpe.
R454B ist dagegen ein Gemisch aus R32 und dem HFO-Kältemittel R1234yf mit einem GWP von 466 und wurde gezielt als Low-GWP-Ersatz für R410A in Neugeräten entwickelt – bei ähnlicher Kälteleistung und Effizienz, aber rund 78 % niedrigerem GWP als R410A. Wie R32 zählt es zur Sicherheitsklasse A2L und lässt sich daher auch in Split-Architekturen mit vergleichsweise geringem Umbauaufwand einsetzen.
| Parameter | R32 | R290 (Propan) | R454B |
|---|
| Chemische Basis | CH₂F₂ (Difluormethan) | C₃H₈ (Propan) | Gemisch aus R32 und R1234yf |
| GWP (100 Jahre) | 675 | 3 | 466 |
| Sicherheitsklasse (ISO 817) | A2L | A3 | A2L |
| Ozonabbaupotenzial | 0 | 0 | 0 |
| Typischer Einsatz | Split-Klimaanlagen, Wärmepumpen bis 2026/2027 | Monoblock-Wärmepumpen, Außenaufstellung | Gewerbliche Split-/VRF-Systeme, Übergangslösung |
Ist auch R454B ab 2027 verboten?
Nein, R454B unterliegt keinem generellen Verbot, erfüllt aber mit einem GWP von 466 den ab 1. Januar 2027 geltenden Grenzwert von unter 150 für Monoblock-Geräte und andere in sich geschlossene Systeme bis 12 kW nicht. Für diese Gerätekategorie ist R454B damit ab 2027 ebenso wenig zulässig wie R32. Chancen hat R454B dagegen in Gerätekategorien mit höheren Übergangs-Grenzwerten, etwa bei Split-Systemen über 12 kW, für die bis 2029 ein GWP-Grenzwert von 750 gilt – dort bleibt R454B bis auf Weiteres eine gültige, wenn auch nicht dauerhafte Option. Wer nach 'R454B Verbot' sucht, sollte also nicht von einem pauschalen Bann ausgehen, sondern die jeweilige Gerätekategorie und Leistungsklasse prüfen.
Darf ich R32 privat kaufen und selbst nachfüllen?
Der Zugang zu R32 ist für Privatpersonen stark reguliert. Fluorierte Kältemittel dürfen grundsätzlich nur an zertifizierte Personen oder Unternehmen verkauft werden; auch beim Online-Verkauf muss der Nachweis der Käuferzertifizierung vorliegen, und Verkäufer müssen die entsprechenden Käufernachweise mindestens fünf Jahre dokumentieren. Bei vorgefüllten, nicht hermetisch geschlossenen Geräten wie Split-Klimaanlagen gilt zusätzlich: Der Verkauf an Endverbraucher ist laut Artikel 11 Absatz 7 der Verordnung 2024/573 nur zulässig, wenn diese schriftlich nachweisen, dass die Installation durch ein nach Artikel 10 der Verordnung zertifiziertes Unternehmen erfolgt; die genaue nationale Umsetzung, etwa über die ChemKlimaschutzV, kann im Detail abweichen. Verstöße gegen diese Nachweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Stilllegung und Rückgewinnung an ortsfesten Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen sind laut § 5 ChemKlimaschutzV sachkundebescheinigungspflichtig – seit 2008 dürfen diese Tätigkeiten in Deutschland nur von entsprechend zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Für Privatpersonen ohne Sachkundebescheinigung ist das eigenständige Nachfüllen von R32 damit nicht erlaubt.
| Systemtyp | Kältemittelführung | Verkauf an Privatpersonen | Installation |
|---|
| Hermetisch geschlossenes Gerät (z. B. Monoblock-Wärmepumpe) | Alle Komponenten in einem versiegelten Gehäuse | ohne Einschränkung möglich | Elektro- und Hydraulikanschluss nur durch Fachbetrieb |
| Split-Klimaanlage | Innen- und Außeneinheit über Kältemittelleitungen verbunden | nur mit schriftlichem Nachweis der Installation durch zertifiziertes Unternehmen | nur durch Fachbetrieb mit Sachkundebescheinigung |
| Split-Wärmepumpe | Hydraulikmodul innen, Verdichter außen, Kältemittelleitung dazwischen | nur mit schriftlichem Nachweis der Installation durch zertifiziertes Unternehmen | nur durch Fachbetrieb mit Sachkundebescheinigung |
Ist es gefährlich, R32 in eine R410A-Anlage zu füllen?
Eine häufige, aber gefährliche Idee ist, eine ältere R410A-Anlage kurzerhand mit R32 zu befüllen. Beide Kältemittel unterscheiden sich deutlich im Druck- und Temperaturverhalten: R32 erzeugt im Verdichter höhere Verdichtungsendtemperaturen als R410A, was Schmieröl schneller altern lässt und Verdichterschäden begünstigen kann. Hinzu kommt der Wechsel der Sicherheitsklasse von A1 (R410A, nicht brennbar) zu A2L (R32, schwach brennbar): Für A1 ausgelegte Elektronik ist nicht zwingend funkenarm, was bei einer Leckage ein zusätzliches Risiko darstellt. Rechtlich ist ein solcher Umbau ebenfalls problematisch: Ein Wechsel zu einem vom Hersteller nicht spezifizierten Kältemittel führt in der Regel dazu, dass das Gerät nicht mehr dem Typ entspricht, für den die CE-Konformität ursprünglich erklärt wurde, wodurch diese ihre Gültigkeit verliert; im Schadensfall kann das auch den Versicherungsschutz gefährden. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen im Wohnbereich ist der Austausch gegen ein für das jeweilige Kältemittel zertifiziertes Gerät der einzig sichere Weg.
Lohnt sich eine neue Wärmepumpe mit R32 2026 noch?
Wer 2026 noch eine neue Wärmepumpe mit R32 kauft, kann von der aktuell noch breiten Modellauswahl profitieren: Rund 40 % der gelisteten Luft-Wasser-Wärmepumpen im BAFA-Verzeichnis nutzen weiterhin dieses Kältemittel. Ob sich der Kauf noch lohnt, hängt vom Zeithorizont ab: Vor dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebrachte selbstständige (Monoblock-)Wärmepumpen bis einschließlich 12 kW dürfen auch nach diesem Datum ohne zeitliche Begrenzung installiert und betrieben werden. Wer dagegen erst 2027 oder später kauft, wird bei selbstständigen Geräten bis 12 kW mit einem GWP ab 150 – wie R32 mit GWP 675 – kaum noch Neugeräte vorfinden, sofern keine Sicherheitsauflagen einen höheren GWP-Wert bis 750 erfordern, und wird automatisch zu einer Alternative wie R290 greifen. Konkrete Preise pro Kilogramm R32 für eine Nachfüllung hängen stark von Marktentwicklung und Fachbetrieb ab; verlässliche Aussagen dazu liefert am besten ein aktuelles Angebot des
Wartungsbetriebs.
Welche Förderung gibt es 2026/2027 für Wärmepumpen mit R32, R290 oder R454B?
Die Förderlandschaft für Wärmepumpen hat sich mit der BEG-Richtlinie vom 20. Juli 2026 verändert. Der bisherige separate Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder den Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser wird nicht mehr fortgeführt. Bis einschließlich 31. Dezember 2027 können grundsätzlich weiterhin auch Wärmepumpen mit nicht-natürlichen Kältemitteln wie R32 gefördert werden, sofern sie alle übrigen Förderanforderungen erfüllen. Ab dem 1. Januar 2028 sind dagegen ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln – etwa R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 (Propen), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) oder R744 (CO₂) – förderfähig. Über das KfW-Programm 458 lassen sich für Wärmepumpen aktuell bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bezuschussen, wobei die förderfähigen Kosten auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt sind; Details liefern unser
Ratgeber zur KfW-Förderung sowie das
Update zu den BEG-Änderungen ab Juli 2026.
| Zeitraum | Regel für das Kältemittel | Sonstiges |
|---|
| Bis 31. Dezember 2027 | Wärmepumpen mit nicht-natürlichen Kältemitteln (z. B. R32, R454B) weiterhin förderfähig, wenn alle übrigen BEG-Anforderungen erfüllt sind | separater Effizienzbonus für natürliche Kältemittel seit Juli 2026 abgeschafft |
| Ab 1. Januar 2028 | Nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (R290, R600a, R1270, R717, R718, R744) förderfähig | gilt für die KfW-Heizungsförderung (u. a. Programm 458) |
| KfW 458 (aktuell) | unabhängig vom Kältemittel | bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € pro Wohneinheit |
Häufige Fragen zu R32 Kältemittel
Ist R32 brennbar?
R32 gilt nach ISO 817 als Sicherheitsklasse A2L: niedrig toxisch und schwach brennbar mit einer Flammgeschwindigkeit von rund 6,7 cm/s. Zur Zündung ist eine offene Flamme oder ein Lichtbogen nötig, normale Schaltfunken reichen nicht aus. Damit ist R32 deutlich schwerer entflammbar als die Alternative R290 (Propan), die als hochentzündliche Klasse A3 eingestuft ist.
Woraus besteht R32 chemisch?
R32 ist die Kurzbezeichnung für Difluormethan mit der chemischen Formel CH₂F₂ – ein Molekül aus einem Kohlenstoffatom, zwei Wasserstoffatomen und zwei Fluoratomen. Es zählt zur Gruppe der teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) und hat ein GWP100 von 675.
Ist R32 im Kältekreis flüssig oder gasförmig?
Im Kältemittelkreislauf wechselt R32 wie jedes Kältemittel gezielt zwischen flüssigem und gasförmigem Zustand: Im Verdampfer nimmt es als Flüssigkeit Wärme auf und wird gasförmig, im Verflüssiger gibt es als komprimiertes Gas Wärme ab und wird wieder flüssig. In der Kältemittelflasche zur Befüllung liegt R32 unter Druck verflüssigt vor.
Wie viel R32 steckt in einer Wärmepumpe?
Die Füllmenge ist geräteabhängig und steht auf dem Typenschild der Anlage. Bei typischen Split-Klimaanlagen der gängigen 2–5-kW-Klasse liegen die R32-Füllmengen häufig im Bereich von rund 0,5 bis 1,2 kg pro Außeneinheit; Füllmengen von 1,5 bis 2,5 kg kommen vor allem bei größeren Wohn- oder Gewerbeanlagen vor. Verbindlich ist immer die Angabe des Herstellers auf dem jeweiligen Gerät.
Kann ich R32 einfach durch R290 ersetzen (Nachrüsten)?
Nein, ein einfaches Umfüllen ist nicht möglich. R290 ist als Sicherheitsklasse A3 hochentzündlich und erfordert andere Bauteile, Füllmengen-Grenzen und Sicherheitsabstände als ein für A2L-Kältemittel ausgelegtes R32-Gerät. Ein Wechsel des Kältemittels ist praktisch nur durch den Kauf eines für R290 zertifizierten Neugeräts sinnvoll umsetzbar.
Wie lange darf ich meine R32-Wärmepumpe noch betreiben?
Für den Betrieb bestehender R32-Anlagen gibt es kein Ablaufdatum. Die EU-Verordnung 2024/573 sieht kein Serviceverbot für R32 vor, sodass Wartung, Reparatur und Nachfüllung mit R32 auch nach 2027 grundsätzlich zulässig bleiben, solange dies durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgt.
Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe mit R32 noch?
Kurzfristiger Kauf 2026
Wer 2026 oder in den ersten Monaten 2027 eine neue Wärmepumpe benötigt, kann bei kleinen selbstständigen (Monoblock-)Geräten noch auf R32 zurückgreifen – die installierte Anlage genießt vollen Bestandsschutz und darf über ihre gesamte Lebensdauer weiterlaufen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen selbstständige Wärmepumpen bis einschließlich 12 kW mit einem GWP ab 150 – und damit auch R32 mit GWP 675 – nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden, sofern keine Sicherheitsauflagen einen höheren GWP-Wert erfordern; das Angebot an neuen R32-Monoblock-Wärmepumpen wird daher rasch schrumpfen, sodass sich ein Blick auf R290-Alternativen schon jetzt lohnt.
Bestandsanlagen-Besitzer
Wer bereits eine R32-Anlage betreibt, muss nichts unternehmen: Weiterbetrieb, Wartung und Nachfüllung bleiben zeitlich unbefristet erlaubt. Eine
regelmäßige Wartung mit Dichtheitsprüfung schützt vor unnötigen Ausfällen und verlängert die Lebensdauer der Anlage.
Wer auf Fördersicherheit und Zukunftsfähigkeit setzt
Ab 2028 sind über die BEG-Förderung ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 förderfähig. Wer eine langfristig zukunftssichere und förderrechtlich unkomplizierte Lösung sucht, sollte daher gezielt zu einer
Propan-Wärmepumpe greifen; einen Überblick über kältemittelrelevante Zukunftsfragen liefert unser Beitrag zur
zukunftssicheren Wärmepumpe.