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Wärmepumpenstrom-Tarif 2026: §14a EnWG, Module und Kosten im Vergleich

13 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anschlusspflicht seit 1. Januar 2024: Netzbetreiber müssen Wärmepumpen anschließen, dürfen die Leistung im Netzengpass aber auf mindestens 4,2 kW drosseln.
  • Modul 1 bringt einen Pauschal-Rabatt von 110 bis 190 Euro pro Jahr auf die Netzentgelte – ganz ohne separaten Zähler.
  • Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % des ursprünglichen Werts und setzt einen separaten Zählpunkt voraus – der Netzbetreiber darf für den Verbrauch an diesem Zählpunkt keinen Netzentgelt-Grundpreis berechnen, andere Entgelte wie der Messstellenbetrieb können jedoch weiter anfallen.
  • Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten ist seit April 2025 verfügbar, aber nur in Kombination mit Modul 1 wählbar.
  • Ein separater Zähler ist seit 2024 keine Pflicht mehr für steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW.
  • Smart Meter sind Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei PV-Anlagen über 7 kWp und für Wärmepumpen ab 4,2 kW – die jährlichen Kosten sind gesetzlich gedeckelt: 30 Euro pro Jahr bis 6.000 kWh, bei 6.000 bis 10.000 kWh insgesamt 120 Euro, wovon maximal 40 Euro auf den Anschlussnutzer entfallen dürfen.
  • Für den Heizungstausch selbst sind über die KfW bis zu 70 % Förderung möglich, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit.

Was ändert §14a EnWG 2024 für Wärmepumpenbesitzer?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Fassung des §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Verteilnetzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher oder privater Ladeeinrichtungen nicht mehr mit dem Hinweis auf eine mögliche lokale Netzüberlastung ablehnen oder verzögern. Vor der Reform blockierten Netzbetreiber Installationen in Neubaugebieten teils monatelang – dieses Problem sollte die Reform strukturell lösen.
Im Gegenzug dürfen Netzbetreiber den Leistungsbezug dieser sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE) im Engpassfall zeitweise drosseln – allerdings nur bis auf eine garantierte Mindestleistung von 4,2 kW. Die Regel gilt für Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW, worunter praktisch jede Wärmepumpe, größere Klimaanlage, Batteriespeicher oder Wallbox fällt.
Ein wichtiges Detail für die Praxis: Seit 2024 ist ein separater Zählpunkt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen keine Pflicht mehr. Betreiber können frei wählen, ob die Anlage über den allgemeinen Haushaltszähler oder einen eigenen Zähler läuft, ohne dass der reguläre Haushaltsstrom von der §14a-Steuerung betroffen ist. Die technische Umsetzung – etwa die Schnittstellen zwischen Smart Meter, Steuerbox und Wärmepumpe – ist über bundeseinheitliche Empfehlungen des VDE FNN standardisiert.
Für Bestandsanlagen gilt Übergangsrecht: Wer seine Wärmepumpe vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und bereits eine Steuerungsvereinbarung nach der alten Regelung hatte, kann bis zum 31. Dezember 2028 in dieser alten Systematik bleiben und wird danach in die neue §14a-Systematik überführt. Anlagen ohne bisherige Steuerungsvereinbarung sind dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen, können aber freiwillig wechseln.

Welche Netzentgelt-Module bietet §14a EnWG?

Die Bundesnetzagentur hat drei Module definiert, mit denen Wärmepumpenbetreiber von reduzierten Netzentgelten profitieren. Sie unterscheiden sich stark in Aufwand und Ersparnis-Struktur. Netzentgelte machen Anfang 2026 rund ein Viertel des durchschnittlichen Haushaltsstrompreises aus, weshalb sich die Rabatte spürbar auf der Jahresabrechnung bemerkbar machen.

Modul 1 – die pauschale Entlastung

Modul 1 ist das Grundmodul: Wer keine ausdrückliche Wahl trifft, landet automatisch hier. Es gewährt einen jährlichen Pauschal-Rabatt, dessen genaue Höhe der jeweilige Netzbetreiber nach einer bundeseinheitlichen Methode festlegt – die Bandbreite lag zuletzt bei 110 bis 190 Euro brutto pro Jahr. Ein Zähler-Umbau ist nicht nötig, die Anmeldung durch den Installateur reicht aus.

Modul 2 – die prozentuale Entlastung

Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis in der Niederspannung auf 40 Prozent des ursprünglichen Werts – de facto eine Ersparnis von 60 Prozent. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe, für dessen Verbrauch der Netzbetreiber im Gegenzug keinen Netzentgelt-Grundpreis mehr berechnen darf. Angenommen, der Arbeitspreis liegt bei 6,5 ct/kWh: Nach Modul 2 sinkt er auf 2,6 ct/kWh, während der Grundpreis für diesen Zählpunkt komplett entfällt.

Modul 3 – zeitvariable Netzentgelte

Seit April 2025 müssen alle Verteilnetzbetreiber zusätzlich ein zeitvariables Netzentgelt nach Modul 3 anbieten, mit mehreren Zeitfenstern und mindestens drei Preisstufen für Hoch-, Standard- und Niedriglast. Entscheidend: Modul 3 lässt sich nur mit Modul 1 kombinieren, eine Verbindung mit Modul 2 ist ausgeschlossen. Voraussetzung ist außerdem ein installiertes intelligentes Messsystem. Laut Vorgaben darf der Hochlast-Preis höchstens doppelt so hoch wie der Standardpreis sein, während der Niedriglastpreis zwischen 10 und 80 Prozent des Standardpreises liegen muss; in einzelnen Preisblättern zeigt sich dadurch ein Abstand zwischen Hoch- und Niedriglast von grob Faktor drei, ein allgemeingültiger Wert ist das aber nicht.
Ein Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist grundsätzlich möglich, wirkt aber immer nur für die Zukunft – eine rückwirkende Änderung gibt es nicht.
ModulRabatt-MechanikZähler nötig?Kombinierbar mit
Modul 1Pauschale 110–190 €/JahrNeinModul 3
Modul 2Arbeitspreis auf 40 % des ursprünglichen Werts, kein GrundpreisJa, separater Zähler
Modul 3Zeitvariable Netzentgelte (Hoch-/Standard-/Niedriglast)Smart Meter erforderlichNur Modul 1

Lohnt sich ein zweiter Stromzähler für die Wärmepumpe?

Seit der Reform ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe keine gesetzliche Pflicht mehr – er wird aber für Modul 2 benötigt, weil der Netzbetreiber die Reduzierung nur auf einem eigenen Zählpunkt korrekt abrechnen kann. Wer sich für Modul 2 entscheidet, muss also die Kosten für Zähler-Einbau und -Miete gegen die Ersparnis beim Arbeitspreis rechnen.
Verbraucherportale nennen als grobe Faustregel einen Wärmepumpen-Stromverbrauch von häufig rund 3.000 kWh pro Jahr, ab dem sich ein zweiter Zähler mit Modul 2 gegenüber der pauschalen Modul-1-Entlastung lohnen kann. Diese Schwelle ist aber kein Naturgesetz: Sie hängt vom lokalen Netzentgelt-Niveau, der Höhe der Modul-1-Pauschale im jeweiligen Netzgebiet und den tatsächlichen Zählerkosten ab. In Netzgebieten mit einer Modul-1-Pauschale nahe der oberen Grenze von 190 Euro muss der Verbrauch für Modul 2 entsprechend höher liegen, damit sich der Umbau lohnt.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Abwägung: Wer 4.000 kWh Wärmepumpen-Strom pro Jahr bezieht und in einem Netzgebiet mit einer Modul-1-Pauschale von etwa 150 Euro lebt, vergleicht diese Fixsumme mit der Ersparnis aus Modul 2 – 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreis plus Wegfall des Grundpreises, abzüglich der Zählerkosten. Erst wenn diese Summe die 150 Euro klar übersteigt, rechtfertigt sich der Aufwand für den zweiten Zähler.
Bei der Zählerwahl spielt zusätzlich die Frage Eintarif- oder Zweitarifzähler eine Rolle. Ein Zweitarifzähler unterscheidet Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten und ermöglicht Lastverschiebung in günstigere Stunden, macht die Abrechnung aber komplexer und verursacht zusätzliche Zählerkosten. Für Haushalte ohne großen thermischen Speicher oder ohne Bereitschaft zur aktiven Steuerung bleibt ein einfacher Eintarifzähler oft die pragmatischere Lösung.

Wie funktioniert die Kaskadenschaltung für Wärmepumpe und Photovoltaik?

Wer eine PV-Anlage besitzt, will den Solarstrom nicht nur im Haushalt, sondern auch in der Wärmepumpe nutzen. Bei einer klassischen Parallel-Messung mit zwei getrennten Stromkreisen ist das kaum möglich, weil die Wärmepumpe physisch von der Haushaltsleitung getrennt ist und PV-Überschuss nicht automatisch dorthin fließen kann. Die Lösung heißt Kaskadenschaltung.
Bei der Kaskade misst ein Zweirichtungszähler den gesamten Netzbezug und die Einspeisung, während ein zweiter Zähler ausschließlich den reinen Haushaltsverbrauch erfasst. Die Differenz beider Zählerstände ergibt rechnerisch den Wärmepumpen-Verbrauch. Solarstrom deckt dabei zunächst den Haushalt, ein verbleibender Überschuss fließt automatisch in die Wärmepumpe, und erst wenn PV-Strom nicht ausreicht, greift der separate, meist günstigere Wärmepumpentarif für den Reststrombezug.
Der Umbau ist nicht kostenlos: Neben dem Zweirichtungszähler (falls durch die PV-Anlage nicht bereits vorhanden) fallen Kosten für Zählerschrank-Umbau, einen zweiten Zähler und Verdrahtung an. In der Praxis kursieren Beispielrechnungen mit einmaligen Kosten zwischen rund 480 und 1.150 Euro sowie laufenden Zählermieten von 150 bis 210 Euro pro Jahr – die genaue Höhe hängt stark vom Messstellenbetreiber und dem bereits vorhandenen Zähler-Setup ab.
PositionKosten (Beispiel)
Einmaliger Umbau (Zählerschrank, Zähler, Verdrahtung)480–1.150 €
Laufende Zählermieten pro Jahr90–120 €

Was bringt der Smart Meter für Wärmepumpenbesitzer 2026?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz besteht eine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 kWh. Die Pflicht gilt außerdem für Betreiber von PV-Anlagen über 7 kWp und für Nutzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW – also praktisch für jede größere Wärmepumpe. Unterhalb von 6.000 kWh ist der Einbau optional und liegt im Ermessen des Messstellenbetreibers.
Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: Bei einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh liegt die Preisobergrenze bei 30 Euro brutto pro Jahr, zwischen 6.000 und 10.000 kWh bei insgesamt 120 Euro, wovon maximal 40 Euro auf den Anschlussnutzer entfallen dürfen. Bei optionalem Einbau kann der Messstellenbetreiber bis zu 60 Euro brutto pro Jahr berechnen. In Pflichtfällen sind die Kosten für Kunden nicht grundsätzlich null, sondern durch diese gesetzlichen Preisobergrenzen begrenzt.
Ein Smart Meter Gateway misst viertelstundengenau, ermöglicht die Fernauslesung durch den Netzbetreiber und empfängt die Steuersignale für §14a-Dimm-Befehle. Es ist außerdem die technische Voraussetzung für Modul 3 sowie für börsenpreisgebundene, dynamische Stromtarife – ohne installiertes Messsystem bleiben beide Optionen verschlossen.
GruppeSmart-Meter-Pflicht?Preisobergrenze/Jahr
Jahresverbrauch bis 6.000 kWh (kein Pflichtgrund)Optional, Ermessen Messstellenbetreiberbis 30 € (Pflichtfall) / bis 60 € (optionaler Einbau)
Jahresverbrauch 6.000–10.000 kWhPflichtbis 40 €
PV-Anlage über 7 kWpPflichtje nach Verbrauchsklasse
Wärmepumpe/steuVE ab 4,2 kWPflichtje nach Verbrauchsklasse

Welche Förderung gibt es 2026 für den Umstieg auf Wärmepumpenstrom?

Die laufenden Stromkosten sind nur ein Teil der Rechnung – bei der Anschaffung der Wärmepumpe selbst greift die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), die seit 2024 zentral über die KfW beantragt wird und nicht mehr über das BAFA. Die Grundförderung liegt seit 2024 einheitlich bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten im Rahmen der BEG-Heizungstausch-Förderung und gilt für förderfähige erneuerbare Heizungen einschließlich elektrisch betriebener Wärmepumpen.

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Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, erhalten zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Wer eine alte fossile Heizung frühzeitig austauscht, kann bis Ende 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten – ab dem 1. Januar 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, beginnend bei 17 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus von bis zu 30 Prozent nutzen.
In der Praxis kombinieren viele Sanierer Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus: 30 Prozent plus 20 Prozent ergeben 50 Prozent, bei zusätzlicher Erfüllung des Einkommensbonus theoretisch bis zu 80 Prozent – werden aber durch die gesetzliche Kappung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Über die KfW sind damit Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro pro Wohneinheit möglich, bei förderfähigen Kosten bis 30.000 Euro.
FörderbausteinHöheBedingung
Grundförderung30 %Alle erneuerbaren Heizungen, inkl. Wärmepumpen
Effizienzbonus5 %Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürliches Kältemittel
Klimageschwindigkeitsbonus20 % (bis Ende 2028)Früher Austausch einer fossilen Heizung; sinkt ab 2029 stufenweise
Einkommensbonusbis 30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €
Maximaler Gesamtfördersatz70 %Kappungsgrenze, max. 21.000 €/Wohneinheit bei bis zu 30.000 € Kosten

Wie vergleicht man Wärmepumpenstrom-Tarife richtig?

Anbieter und Preise für Wärmepumpenstrom ändern sich mehrmals im Jahr – feste Cent-Beträge einzelner Versorger sind deshalb schon nach wenigen Monaten veraltet. Sinnvoller ist es, mit Postleitzahl und Jahresverbrauch über Vergleichsportale wie CHECK24 und Verivox zu rechnen und dabei nach §14a-Modul, Zählertyp und Ökostrom-Anteil zu filtern.
Wichtiger als der isolierte Arbeitspreis ist die Sortierung nach Gesamtkosten im ersten Jahr, denn Grundpreis und Neukundenbonus verschieben das Ranking oft deutlich. Ein niedriger Arbeitspreis mit hohem Grundpreis kann teurer sein als ein höherer Arbeitspreis ohne Grundpreis-Zuschlag. Wer stark auf einen Neukundenbonus setzt, sollte den Preis für das zweite Vertragsjahr gegenrechnen und sich die Kündigungsfrist notieren, um nicht automatisch in einen teureren Folgetarif zu rutschen.
Sinnvolle Filterkriterien sind eine Preisgarantie von mindestens 12 Monaten, eine möglichst kurze Kündigungsfrist und eine Kundenbewertung, die auf verlässlichen Service bei Störungen hindeutet. Ein Parallel-Vergleich auf zwei Portalen kostet wenige Minuten zusätzlich und deckt gelegentlich abweichende Boni auf.

Aktive oder passive Kühlung: Was kostet der Sommerbetrieb mehr?

Wärmepumpen können im Sommer nicht nur heizen, sondern auch kühlen – wie teuer das wird, hängt stark vom Wärmepumpentyp ab. Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen können passiv kühlen: Das kühle Erdreich entzieht dem Heizkreis über den Wärmetauscher Wärme, ohne dass der Kompressor läuft – es arbeiten nur die Umwälzpumpen.
In der Praxis liegt passive Kühlung über eine komplette Sommersaison häufig im Bereich von etwa 20 bis 100 Euro, oft rund 50 bis 100 Euro, da lediglich die Pumpenleistung von wenigen Watt anfällt. Luft-Wasser-Wärmepumpen können dagegen nur aktiv kühlen: Der Kompressor muss dafür wie im Heizbetrieb laufen, nur in umgekehrter Richtung. Das treibt den Stromverbrauch deutlich nach oben – realistische Jahreskosten für aktive Kühlung liegen bei rund 300 bis 600 Euro, je nach Nutzungsintensität und Anzahl der gekühlten Räume.
Wer viel aktiv kühlt, sollte diesen Mehrverbrauch bei der Tarifwahl einplanen: Bei einem dedizierten Wärmepumpentarif zählt der Kühlstrom in der Regel zum gleichen Verbrauch wie der Heizstrom, sodass sich ein günstiger Arbeitspreis über das ganze Jahr doppelt auszahlt.
Kühl-ArtWärmepumpentypKosten/Sommer (Beispiel)
PassivErdwärme/Grundwasserca. 50 €
AktivLuft-Wasserca. 300–600 €/Jahr

Häufige Fragen zu Wärmepumpenstrom-Tarifen

Gibt es einen Wärmepumpentarif ohne separaten Zähler?

Ja. Modul 1 der §14a-Netzentgeltreduzierung funktioniert ganz ohne zusätzlichen Zähler und bringt einen Pauschal-Rabatt von 110 bis 190 Euro pro Jahr auf die Netzentgelte. Ein spezieller Liefer-Tarif für die Wärmepumpe ist davon unabhängig möglich – auch ohne zweiten Zähler, sofern der Verbrauch rechnerisch über eine Kaskadenschaltung ermittelt wird oder ohnehin über den Haushaltszähler läuft.

Brauche ich für Haushalt und Wärmepumpe zwei getrennte Stromtarife?

Nötig ist das nicht. Viele Haushalte beziehen den gesamten Strom über einen einzigen Vertrag und profitieren trotzdem über Modul 1 von der Netzentgelt-Pauschale, weil dafür kein separater Zählpunkt vorausgesetzt wird. Zwei getrennte Tarife – ein günstiger Wärmepumpentarif zusätzlich zum Haushaltsstrom – lohnen sich vor allem dann, wenn der Wärmepumpen-Verbrauch hoch genug ist, um die Mehrkosten für einen zweiten Zähler zu rechtfertigen.

Welcher Stromtarif passt zu PV-Anlage und Wärmepumpe?

Mit einer PV-Anlage lohnt sich in der Regel die Kaskadenschaltung: Der Solarstrom deckt zunächst den Eigenverbrauch, ein Überschuss läuft automatisch in die Wärmepumpe, und nur der verbleibende Netzbezug wird über einen separaten, günstigen Wärmepumpentarif abgerechnet. Ohne Kaskade bleibt die Wärmepumpe bei getrennter Parallel-Messung vollständig vom Netzbezug abhängig, selbst wenn gerade PV-Überschuss vorhanden ist.

Wie finde ich 2026 den günstigsten Wärmepumpenstrom-Tarif?

Am zuverlässigsten ist ein aktueller Vergleich über Portale wie CHECK24 oder Verivox mit eigener Postleitzahl und Jahresverbrauch, sortiert nach Gesamtkosten im ersten Vertragsjahr statt nach isoliertem Arbeitspreis. Feste Tarifnamen oder Cent-Beträge von heute können in wenigen Monaten überholt sein, weshalb ein tagesaktueller Vergleich verlässlicher ist als jede statische Preisliste.

Warum nennt dieser Ratgeber keine festen Preise von Vattenfall, E.ON oder Octopus?

Wärmepumpentarife einzelner Versorger ändern sich mehrfach jährlich, und ein im Sommer 2026 genannter Cent-Betrag wäre zum Lesezeitpunkt oft schon veraltet. Verlässlicher sind die strukturellen Fakten – die §14a-Module, die Smart-Meter-Pflicht und die Förderbedingungen –, die sich deutlich seltener ändern als einzelne Anbieterpreise. Für den aktuellen Preisvergleich empfiehlt sich deshalb ein Blick auf ein Vergleichsportal am Tag der Entscheidung.

Was passiert bei einer Bestandsanlage mit alter §14a-Steuerungsvereinbarung?

Wurde die Wärmepumpe vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und bestand bereits eine Steuerungsvereinbarung nach der alten Regelung, kann diese bis zum 31. Dezember 2028 fortgeführt werden. Erst danach erfolgt die Überführung in die neue §14a-Systematik mit den drei beschriebenen Modulen. Anlagen ohne bisherige Steuerungsvereinbarung bleiben von dieser Übergangsregelung dauerhaft ausgenommen; ein freiwilliger Wechsel in die neuen Regeln ist aber nicht nur ihnen vorbehalten, sondern grundsätzlich allen Betreibern von Bestandsanlagen jederzeit möglich, wobei der Netzbetreiber den Wechsel nicht verweigern darf.

Für wen lohnt sich welches §14a-Modul und welcher Wärmepumpentarif?

Die richtige Kombination aus Netzentgelt-Modul, Zählerwahl und Stromtarif hängt vor allem von Gebäudetyp, Verbrauch und vorhandener PV-Anlage ab. Die folgenden Profile geben eine erste Orientierung.

Neubau mit niedrigem Wärmepumpen-Verbrauch

Bei einem effizienten Neubau mit Wärmepumpen-Stromverbrauch deutlich unter 3.000 kWh im Jahr ist Modul 1 meist die pragmatischste Wahl: kein Zähler-Umbau, keine zusätzliche Zählermiete, dafür der garantierte Pauschal-Rabatt von 110 bis 190 Euro pro Jahr.

Altbau oder Vielverbraucher

Bei hohem Wärmepumpen-Verbrauch – etwa in unsanierten Altbauten – kann Modul 2 mit separatem Zähler wirtschaftlicher sein, weil die 60-prozentige Reduktion des Arbeitspreises bei großen kWh-Mengen stärker wirkt als die feste Modul-1-Pauschale. Eine individuelle Vergleichsrechnung mit den lokalen Netzentgelten ist hier unverzichtbar.

Haushalte mit PV-Anlage

Wer bereits eine größere PV-Anlage betreibt, sollte die Kaskadenschaltung prüfen, um Solarstrom automatisch in der Wärmepumpe zu nutzen und nur den Rest über einen günstigen Reststrom-Tarif zu beziehen. Der Umbau lohnt sich vor allem bei höherem Netzstrombedarf der Wärmepumpe, da sich die einmaligen Kosten sonst kaum amortisieren.

Technikaffine Haushalte mit Pufferspeicher

Wer bereits ein Smart Meter besitzt und über einen großen Pufferspeicher oder eine Fußbodenheizung mit thermischer Speicherfähigkeit verfügt, kann Modul 3 in Kombination mit Modul 1 nutzen und den Verbrauch gezielt in Niedriglast-Fenster verschieben. Ohne Bereitschaft zur aktiven Lastverschiebung bringt Modul 3 dagegen kaum zusätzlichen Nutzen gegenüber Modul 1 allein.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen