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Bivalente Wärmepumpe 2026: Hybrid-Lösung für die Altbau-Sanierung

13 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hybrid-Prinzip: Eine bivalente Wärmepumpe kombiniert eine elektrische Wärmepumpe mit einem fossilen Zweitsystem (Gas oder Öl) – das Gesamtsystem muss den Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken.
  • GEG-Mindestleistung: Die Wärmepumpe muss bei bivalent-parallelem/-teilparallelem Betrieb mindestens 30 Prozent, bei bivalent-alternativem Betrieb mindestens 40 Prozent der Heizlast abdecken.
  • Realistische Effizienz: Mit steigender Vorlauftemperatur sinkt die erreichbare Jahresarbeitszahl im Altbau deutlich unter die oft zitierten Idealwerte von 4,2 bis 4,8 – bei moderaten Vorlauftemperaturen um 50-55°C sind noch vergleichsweise güngstige Werte erreichbar, bei höheren Temperaturen um 55-65°C fällt die Effizienz spürbar ab.
  • Förderung 2026: Der KfW-Zuschuss 458 deckt 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, die bei selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern auf 30.000 EUR je erste Wohneinheit gedeckelt sind – daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 EUR.
  • Gaskessel förderfrei: Seit 2022/2023 erhalten Gaskessel und Gas-Hybridsysteme als solche keine BEG-Förderung mehr – nur die Wärmepumpen-Komponente ist förderfähig.
  • Renewable-Ready-Vorteil: Der Erhalt eines funktionsfähigen Bestandskessels senkt die Netto-Investition in Beispielrechnungen deutlich gegenüber einer Komplett-Neuinstallation.
  • Steuerung: Regler wie Vaillant triVAI wählen den güngstigeren Erzeuger nach dem aktuellen Strom-Gas-Preisverhältnis, wobei der wirtschaftliche Umschalt-Richtwert für die Wärmepumpen-Leistungszahl von den jeweiligen Energiepreisen abhängt und individuell berechnet werden muss.

Was ist eine bivalente Wärmepumpe?

Eine bivalente Wärmepumpe kombiniert nach Branchendefinition des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit mindestens einem fossilen Wärmeerzeuger wie einem Öl- oder Gaskessel. Beide Erzeuger stellen gemeinsam die Wärmeversorgung sicher, wobei die Wärmepumpe in der Regel die Basislast und der fossile Kessel die Spitzenlast an kalten Tagen übernimmt. Die VDI 4650 unterscheidet dabei drei Betriebsweisen – bivalent-parallel, bivalent-alternativ und bivalent-teilparallel –, die sich durch das Zusammenspiel der Erzeuger unterhalb einer festgelegten Temperaturschwelle unterscheiden. Anders als eine monovalente Wärmepumpe, die die komplette Heizlast allein übernimmt, teilen sich bei bivalenten Systemen zwei unterschiedliche Energieträger die Jahres-Heizarbeit.

Abgrenzung zu monovalent, monoenergetisch und trivalent

System-TypPrimär-ErzeugerSekundär-ErzeugerEnergieträgerErneuerbaren-Anteil
MonovalentWärmepumpe, 100% der Heizlastkeiner1 (Strom)100%
MonoenergetischWärmepumpe, ca. 85-95%Heizstab, ca. 5-15%1 (Strom)100%
BivalentWärmepumpe, ca. 65-85% (Beispielwert)Gas-/Ölkessel, ca. 15-35% (Beispielwert)2 (Strom + Gas/Öl)mind. 65% aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme (gesetzlich vorgeschrieben)
TrivalentWärmepumpe + SolarthermieGas-/Ölkessel3 (Strom + Solar + Gas/Öl)meist über 65%

Was ist der Bivalenzpunkt und wie wird er berechnet?

Der Bivalenzpunkt bezeichnet die Außentemperatur, bei der die Heizleistung der Wärmepumpe exakt der Heizlast des Gebäudes entspricht. Unterhalb dieser Schwelle reicht die Wärmepumpenleistung nicht mehr aus, sodass der Zweiterzeuger zuschaltet. Grafisch ergibt sich der Bivalenzpunkt aus dem Schnittpunkt der mit sinkender Außentemperatur steigenden Heizlast-Kurve und der mit sinkender Quelltemperatur fallenden Wärmepumpen-Leistungskurve.
In einer Beispielrechnung für ein teilsaniertes Einfamilienhaus mit 165 m² Wohnfläche wird die Norm-Heizlast bei tiefen Außentemperaturen deutlich höher angesetzt als die Heizleistung, die eine beispielhafte Wärmepumpe mit 10 kW Nennleistung bei A7/W35 durch den höheren Temperaturhub bei A-7/W55 noch liefert. Die lineare Interpolation zwischen der Auslegungsheizlast und der bei tiefen Temperaturen verbleibenden Wärmepumpenleistung ergibt in diesem Beispiel einen Bivalenzpunkt im niedrigen einstelligen Minusbereich.
RegionNorm-AußentemperaturTypischer BivalenzpunktWP-AlleinbetriebKessel-Einsatz
Norddeutschland Küste-12°Ceher milder (näher am Nullpunkt)überwiegender Teil des Jahreswenige Tage im Jahr
Mitteldeutschland-14°Cmittlerer Bereichüberwiegender Teil des Jahreswenige Tage im Jahr, etwas mehr als an der Küste
Süddeutschland/Alpen-16°Ceher niedriger (kälteres Klima)überwiegender Teil des Jahres, etwas weniger als in milderen Regionenmehr Tage im Jahr als in milderen Regionen

Bivalent-parallel, alternativ oder teilparallel: Welche Betriebsart passt?

Bivalent-parallel

Beim bivalent-parallelen Betrieb läuft die Wärmepumpe unterhalb des Bivalenzpunkts weiter in Volllast, während der Kessel modulierend die Differenz zur aktuellen Heizlast übernimmt. Nach den GEG-Vorgaben zur 65-Prozent-Erfüllung muss die thermische Leistung der Wärmepumpe bei bivalent-parallelem oder teilparallelem Betrieb mindestens 30 Prozent der Heizlast des versorgten Wohngebäudes erreichen. Zusätzlich verlangt § 71 GEG einen Vorrangbetrieb der Wärmepumpe: Der Spitzenlasterzeuger darf nur zuschalten, wenn die Wärmepumpenleistung tatsächlich nicht ausreicht, und beide Erzeuger benötigen eine gemeinsame, fernansprechbare Steuerung.

Bivalent-alternativ

Beim bivalent-alternativen Betrieb schaltet die Wärmepumpe ab der Abschalttemperatur vollständig ab, der Kessel übernimmt die komplette Heizlast, bis die Außentemperatur wieder über die Schwelle steigt. Für diese Betriebsart schreibt das GEG einen Mindestleistungsanteil der Wärmepumpe von mindestens 40 Prozent der Heizlast des Gebäudes vor, während für bivalent-parallelen oder teilparallelen Betrieb ein Mindestanteil von 30 Prozent gilt. Dieser höhere Anteil beim alternativen Betrieb ist plausibel, da die Wärmepumpe während der Kesselphasen komplett pausiert und ihr Jahresbeitrag entsprechend höher ausfallen muss, um insgesamt zur 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe beizutragen.

Bivalent-teilparallel

Die teilparallele Betriebsart kombiniert beide Prinzipien: Bis zu einer kritischen Abschalttemperatur, häufig zwischen -10 und -12°C, laufen Wärmepumpe und Kessel parallel; erst bei extremerem Frost schaltet die Wärmepumpe zum Verdichterschutz komplett ab. Die VDI 4650 definiert diese Kombination aus Bivalenz- und Abschaltpunkt explizit als eigenständige dritte Betriebsweise.

Realistische Jahresarbeitszahlen statt Idealwerte

In der Praxis liegen die erreichbaren Jahresarbeitszahlen deutlich unter oft zitierten Idealwerten von 4,2 bis 4,8. Mit steigender Vorlauftemperatur sinkt die erreichbare Jahresarbeitszahl von Luft-Wasser-Wärmepumpen im Altbau spürbar: Bei moderaten Vorlauftemperaturen um 50 bis 55°C sind in teilsanierten Gebäuden noch vergleichsweise güngstige Werte erreichbar, bei höheren Vorlauftemperaturen um 55 bis 65°C in unsanierten Altbauten fällt die Effizienz deutlich ab. Die Jahresarbeitszahl hängt damit primär von der Vorlauftemperatur ab und weniger von der gewählten Betriebsart.

Welche gesetzlichen Anforderungen stellt das GEG an Wärmepumpen-Hybridheizungen?

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. In Neubaugebieten gilt diese Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2024, in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift sie erst nach Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung beziehungsweise nach einer rechtskräftigen Gebiets-Ausweisungsentscheidung, spätestens jedoch bis Juni 2026 beziehungsweise Juni 2028 je nach Gemeindegröße. Eine bivalente Wärmepumpen-Hybridheizung gilt als zulässige Erfüllungsoption, wenn sie bivalent-parallel, teilparallel oder alternativ betrieben wird, über eine gemeinsame fernansprechbare Steuerung beider Erzeuger verfügt und die Wärmepumpe je nach Betriebsart mindestens 30 Prozent (parallel/teilparallel) beziehungsweise 40 Prozent (alternativ) der Heizlast abdeckt. Mehr zu Fristen und Übergangsregeln liefert unser Überblick zum Heizungsgesetz 2026.
Wer sich stattdessen für einen neuen Gas- oder Ölkessel ohne Wärmepumpen-Anteil entscheidet, muss ab 2029 einen stufenweise steigenden Anteil erneuerbar erzeugter oder klimaneutraler Wärme nachweisen, sofern nicht ohnehin eine 65-Prozent-Erneuerbaren-Heizung installiert wird. Diese Verpflichtung macht die alleinige fossile Neuinstallation langfristig planungsunsicher und stärkt die Position bivalenter oder monovalenter Wärmepumpen-Lösungen.

Wie erfolgt die hydraulische Einbindung von Wärmepumpe und Kessel?

Die hydraulische Einbindung entkoppelt den Erzeugerkreis der Wärmepumpe – mit konstantem, hohem Volumenstrom und enger Temperaturspreizung – vom variablen, taktenden Heizkörperkreis. Ohne Pufferspeicher kann die Kombination aus schließenden Thermostatventilen und konstantem Wärmepumpen-Förderstrom zu Drucksprüngen und ungewolltem Takten führen. Eine allgemein gültige Dimensionierungsregel gibt es nicht; einige Fachquellen orientieren sich bei bivalenten Systemen an einem spezifischen Puffervolumen von etwa 40 bis 50 Liter pro Kilowatt Wärmepumpenleistung, abhängig von der thermischen Masse des Heizsystems.
Gebäude-TypFaktor (L/kW)Begründung
Neubau KfW40 + Fußbodenheizungeher geringEstrich wirkt als träge thermische Masse
Neubau Standard + Niedertemperatur-HeizkörpermoderatModerate thermische Trägheit
Altbau saniert + Standard-HeizkörperhöherGeringe Speichermasse in alten Gussheizkörpern
Altbau unsaniert + hohe Vorlauftemperaturam höchstenMaximaler Puffer für Temperaturstabilisierung

Serielle vs. parallele Kessel-Einbindung

Die Position des Kessels im Hydraulikschema beeinflusst die Wärmepumpen-Effizienz erheblich. Bei serieller Einbindung im Vorlauf nach der Wärmepumpe hebt diese die Temperatur zunächst moderat an, etwa von 30 auf 45°C, während der Kessel nur noch das verbleibende Delta übernimmt. Wird der Kessel dagegen parallel in den Pufferrücklauf eingebunden und wärmt diesen vor, entnimmt die Wärmepumpe wärmeres statt kälteres Rücklaufwasser – ein Planungsfehler, der ihre Leistungszahl spürbar verschlechtert. Ein sauberer hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist für beide Erzeuger Voraussetzung, damit alle Heizkörper korrekt durchströmt werden.

Wie steuern intelligente Regelungen die Wahl des Erzeugers?

Moderne Hybrid-Regler wie Vaillant triVAI vergleichen die laufenden Wärme-Gestehungskosten beider Erzeuger und wählen automatisch den güngstigeren. Der Nutzer hinterlegt Strom- und Gaspreis; der Regler berechnet daraus einen Grenzwert für die minimal wirtschaftliche Leistungszahl der Wärmepumpe nach der Formel Grenzwert = Strompreis ÷ Gaspreis, korrigiert um den Kesselwirkungsgrad. Bei einem Strompreis von 0,30 EUR/kWh und einem Gaspreis von 0,11 EUR/kWh liegt dieser Grenzwert rein rechnerisch bei rund 2,7, unter Berücksichtigung des Kesselwirkungsgrads etwas darunter – solange die aktuelle Wärmepumpen-Leistungszahl darüber liegt, bleibt sie güngstiger als der Kessel. Diese Rechnung dient nur der Veranschaulichung, da Strom- und Gaspreise regional und zeitlich stark schwanken.
Viessmann Hybrid Pro Control erweitert dieses Prinzip um einen ökologischen Modus, der nach CO₂-Emissionsfaktoren statt nach Preisen optimiert. Legt man die im GEG-Anhang verwendeten Emissionsfaktoren von 560 g CO₂/kWh Strom und 240 g CO₂/kWh Gas zugrunde, emittiert eine Wärmepumpe mit COP 3,5 rund 160 g CO₂/kWh Wärme, ein Gaskessel mit 95 Prozent Wirkungsgrad dagegen rund 253 g CO₂/kWh Wärme. Auch hier gilt: Die konkreten Emissionsfaktoren des Strommixes schwanken stündlich und jährlich, die Rechnung dient nur der Einordnung.

Was kostet eine bivalente Wärmepumpe mit Förderung 2026?

Seit dem 27. Februar 2024 läuft die BEG-Heizungsförderung für Privatpersonen über den KfW-Zuschuss 458 statt über die BAFA. Förderfähig sind grundsätzlich Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen, wobei die genaue Förderfähigkeit im Einzelfall von den aktuellen KfW-Produktbedingungen abhängt. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten; kombinierbare Boni – Effizienzbonus 5 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent und Einkommensbonus 30 Prozent – können die Förderquote auf bis zu 70 Prozent steigern. Die förderfähigen Investitionskosten sind bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern auf 30.000 EUR gedeckelt, sodass der maximale Zuschuss bei 21.000 EUR liegt. Details zu Antragstellung und Bonus-Kombinationen liefert unser Ratgeber zur KfW-Förderung.

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Bei einer bivalenten Hybridheizung gilt eine wichtige Einschränkung: Gaskessel und ihr Zubehör sind grundsätzlich nicht förderfähig, seit Gasheizungen und Gas-Hybridsysteme im Zuge der BEG-Reform zum 28. Juli 2022 aus der Förderung genommen wurden. Förderfähig ist ausschließlich der erneuerbare Anteil der Hybridheizung, also die Wärmepumpe samt zugehöriger Systemkomponenten wie Pufferspeicher, Hydraulik-Einbindung und Regelungstechnik.

Beispielrechnung: Renewable Ready vs. Neuinstallation

Die folgende Beispielrechnung für ein 165 m² großes Einfamilienhaus mit vorhandenem, funktionsfähigem Gas-Brennwertkessel (Baujahr 2012) veranschaulicht den Unterschied zwischen Kessel-Erhalt ('Renewable Ready') und Komplett-Neuinstallation. Alle Beträge sind Beispielwerte auf Basis marktüblicher Preisspannen für Luft-Wasser-Wärmepumpen und dienen der Einordnung, nicht als verbindliche Kalkulation. Als Fördersatz wird beispielhaft ein mittlerer Wert von 50 Prozent zwischen der 30-Prozent-Grundförderung und der maximal möglichen 70-Prozent-Förderung angenommen.
VarianteBrutto-Investition (fiktives Beispiel)Förderfähiger AnteilZuschuss bei angenommenen 50%Netto-Investition (fiktives Beispiel)
Renewable Ready (Kessel bleibt)24.300 EUR24.300 EUR (nur WP-Komponenten)12.150 EUR12.150 EUR
Neuinstallation (WP + neuer Gaskessel)38.250 EURca. 24.300 EUR (Gaskessel nicht förderfähig)12.150 EUR26.100 EUR
Monovalente Wärmepumpe (Vergleich)30.000 EUR30.000 EUR (Kappungsgrenze erreicht)15.000 EUR15.000 EUR

Wie hoch sind die Betriebskosten im Vergleich zu monovalent?

Über die Investitionskosten hinaus fallen bei bivalenten Systemen tendenziell höhere Betriebskosten an, weil zwei Erzeuger gewartet, zwei Grundpreise bezahlt und beim Gaskessel zusätzlich der Schornsteinfeger beauftragt werden müssen. Die folgende Beispielrechnung nutzt einen Jahres-Wärmebedarf von 22.000 kWh, beispielhafte Preise von 0,30 EUR/kWh Strom und 0,11 EUR/kWh Gas sowie realistische Jahresarbeitszahlen von 3,3 für das bivalente System (durch Kesselunterstützung an Frosttagen leicht entlastet) und 3,0 für die monovalente Wärmepumpe (muss auch Extremkälte allein abdecken).
KostenartBivalent (Modellrechnung, JAZ 3,3)Monovalent (Modellrechnung, JAZ 3,0)
Strom Wärmepumpe1.600 EUR2.200 EUR
Gas Kessel509 EUR0 EUR
Grundpreise (Strom/Gas)348 EUR156 EUR
Wartung (WP + ggf. Kessel)370 EUR180 EUR
Schornsteinfeger135 EUR0 EUR
Summe pro Jahr2.962 EUR2.536 EUR
PositionBivalent Renewable Ready (Modellrechnung)Bivalent Neuinstallation (Modellrechnung)Monovalent (Modellrechnung)
Netto-Investition (Beispiel)12.150 EUR26.100 EUR15.000 EUR
Betriebskosten über 20 Jahre59.240 EUR59.240 EUR50.720 EUR
TCO gesamt (Beispiel)71.390 EUR85.340 EUR65.720 EUR
Die Beispielrechnung zeigt: Der Erhalt eines funktionsfähigen Bestandskessels macht die bivalente Lösung wirtschaftlich vertretbar, auch wenn sie in diesem Modell über 20 Jahre noch immer teurer bleibt als eine monovalente Wärmepumpe. Eine Neuinstallation mit komplett neuem Gaskessel verschärft diesen Nachteil deutlich, weil der fossile Kesselanteil keine Förderung erhält und zusätzliche laufende Kosten wie Schornsteinfeger und Gas-Grundpreis anfallen.

Für welche Gebäude eignet sich eine bivalente Auslegung?

Idealfall – funktionsfähiger Gas-Kessel, 10-20 Jahre Restlaufzeit

Der klassische Idealfall ist ein Gas-Brennwertkessel Baujahr 2005 bis 2020 mit dokumentierter Wartungshistorie und ohne anstehende größere Reparaturen. In Kombination mit einem teilsanierten Gebäude mit einer Heizlast von 10 bis 18 kW und Vorlauftemperaturen von 50 bis 60°C lässt sich die Wärmepumpe im bivalent-parallelen Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, ohne den funktionsfähigen Kessel vorzeitig zu verschrotten.

Grenzfall – unsanierter Altbau mit Hochtemperatur-Bedarf

Bei unsanierten Altbauten vor 1980 mit Vorlauftemperaturen von etwa 60 bis 75°C und spezifischen Heizlasten von häufig 100 bis 150 W/m², teils bis etwa 200 W/m², stößt die bivalent-parallele Betriebsart an ihre Grenzen, weil die Wärmepumpe bei diesen Temperaturen nur noch niedrige Leistungszahlen erreicht. Als Faustregel gilt, dass eine Wärmepumpe im Altbau energieeffizient als alleiniger oder dominanter Erzeuger arbeitet, wenn die Auslegungs-Vorlauftemperatur an den kältesten Tagen höchstens etwa 55°C beträgt. Hier kann eine bivalent-alternative Auslegung mit Wärmepumpen-Deckung in der Übergangszeit und kompletter Kesselübernahme im Winter eine Zwischenlösung sein, bis eine energetische Sanierung den fossilen Anteil weiter reduziert.

Optimalfall – teilsanierter Bestand mit Niedertemperatur-Potenzial

Am wirtschaftlichsten stellt sich die bivalente Lösung bei Gebäuden dar, die bereits neue Fenster und eine Dachdämmung erhalten haben, sodass die Heizlast bei 10 bis 14 kW und die Vorlauftemperatur bei 50 bis 60°C liegt. In diesem Korridor sind sowohl bivalente als auch monovalente Wärmepumpen technisch machbar; die Entscheidung hängt vor allem vom Alter und Zustand des vorhandenen Kessels ab.

Häufige Fragen zu bivalenten Wärmepumpen

Was ist der Unterschied zwischen bivalent und monoenergetisch?

Bei einer monoenergetischen Wärmepumpe übernehmen Wärmepumpe und Zweiterzeuger denselben Energieträger – üblicherweise Strom, etwa in Form eines Heizstabs, der bei Spitzenlast zuschaltet. Bei einer bivalenten Wärmepumpe kommen dagegen zwei unterschiedliche Energieträger zum Einsatz, meist Strom für die Wärmepumpe und Gas oder Öl für den Kessel. Die VDI 4650 grenzt beide Begriffe klar von monovalenten Systemen ab, bei denen ein einziger Erzeuger die gesamte Heizlast allein deckt.

Was bedeutet 'zweistufige Wärmepumpe' – ist das dasselbe wie bivalent?

Nein. Eine zweistufige Wärmepumpe bezeichnet einen mehrstufigen Verdichterprozess innerhalb eines einzigen Wärmepumpen-Erzeugers, mit dem hohe Temperaturhübe effizienter überbrückt werden. Eine bivalente Wärmepumpe bezeichnet dagegen die Kombination aus zwei unterschiedlichen Wärmeerzeugern mit unterschiedlichen Energieträgern. Beide Konzepte lassen sich zwar kombinieren, sind aber technisch unabhängige Begriffe.

Welche Vor- und Nachteile hat ein bivalenter Pufferspeicher?

Ein Pufferspeicher entkoppelt die unterschiedlichen Volumenströme und Temperaturanforderungen von Wärmepumpe und Kessel und verhindert Kurztaktung der Wärmepumpe. Nachteilig sind der zusätzliche Platzbedarf, spürbare Anschaffungskosten je nach Größe sowie ein gewisser Wärmeverlust durch die größere Speicheroberfläche. Bei korrekter Schichtung – heißes Wasser oben, kaltes unten – lässt sich dieser Nachteil jedoch weitgehend kompensieren.

Wie sieht ein typisches Hydraulikschema für eine bivalente Wärmepumpe aus?

Bivalente Hydraulikschemata lassen sich in unterschiedlichen Konfigurationen umsetzen – etwa als Reihenschaltung, bei der der Rücklauf zunächst durch einen Erzeuger und danach durch den anderen läuft, oder als Parallelschaltung beider Erzeuger. Ein Pufferspeicher zwischen Erzeugern und Verbraucherkreis sorgt in vielen Ausführungen für die hydraulische Entkopplung. Wichtig ist in jedem Fall, dass die gewählte Einbindung die Effizienz der Wärmepumpe nicht durch eine ungünstige Vorwärmung des Rücklaufs verschlechtert.

Was heißt monovalent bei einer Wärmepumpe?

Monovalent bedeutet, dass ein einziger Wärmeerzeuger – die Wärmepumpe – die komplette Heizlast eines Gebäudes über das ganze Jahr allein abdeckt, ohne Unterstützung durch einen Zweiterzeuger. Voraussetzung ist eine ausreichend dimensionierte Wärmepumpe für die Norm-Heizlast bei tiefsten Außentemperaturen. Mehr Details liefert unser Beitrag zur monovalenten Wärmepumpe.

Kann ein bestehender Gaskessel nachträglich zu einer bivalenten Wärmepumpe ergänzt werden?

Ja, das ist eine häufige Renewable-Ready-Konstellation: Ein funktionsfähiger Gas-Brennwertkessel bleibt als Zweiterzeuger bestehen, während zusätzlich eine Wärmepumpe, ein Pufferspeicher und ein Hybrid-Regler nachgerüstet werden. Förderfähig ist dabei der neu installierte Wärmepumpen-Anteil; bei bivalenten bzw. Hybrid-Kompaktgeräten setzt die KfW hierfür pauschal einen Anteil von 65 Prozent der Gesamtkosten an, während der fossile Bestandskessel selbst nicht förderfähig ist. Voraussetzung für die GEG-Konformität ist, dass die neue Konstellation die Vorgaben zu Vorrangbetrieb, gemeinsamer Steuerung und Mindestleistungsanteil der Wärmepumpe erfüllt.

Für wen lohnt sich eine bivalente Wärmepumpe?

Eine bivalente Wärmepumpe lohnt sich in erster Linie dort, wo ein funktionsfähiger Gas- oder Ölkessel mit realistischer Restlaufzeit von 10 bis 20 Jahren bereits vorhanden ist und lediglich um eine Wärmepumpe ergänzt wird. In diesem Renewable-Ready-Szenario bleibt die Netto-Investition überschaubar, weil nur die Wärmepumpen-Komponenten förderfähig sind, aber auch nur diese neu angeschafft werden müssen. Wer dagegen beide Erzeuger komplett neu installiert, verzichtet auf einen Teil der möglichen Förderung, da der fossile Kesselanteil grundsätzlich außen vor bleibt und die effektive Förderquote im Vergleich zu einer reinen Wärmepumpen-Installation dadurch tendenziell sinkt.
  • Bivalent sinnvoll bei: funktionsfähigem Gas-/Ölkessel Baujahr 2005-2020, teilsaniertem Gebäude mit Heizlast 10-18 kW, geplanter schrittweiser Sanierung ohne sofortiges Vollbudget.
  • Monovalent vorzuziehen bei: Kessel-Defekt oder Alter über 20 Jahre, gut saniertem Gebäude mit Heizlast unter 12 kW, Wunsch nach maximaler Förderung bis zu 21.000 EUR (mit Emissionsminderungs-Bonus ggf. bis zu 23.500 EUR) und 100 Prozent erneuerbarer Wärme.
  • Entscheidender Erfolgsfaktor: ein auf Hybrid-Hydraulik spezialisierter Installateur, der Bivalenzpunkt, Pufferspeicher-Dimensionierung und die GEG-Mindestleistungsanteile korrekt berechnet.
  • Rechtlich zwingend: Vorrangbetrieb der Wärmepumpe, gemeinsame fernansprechbare Steuerung und ein Mindestleistungsanteil von 30 bzw. 40 Prozent – sonst gilt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht als nicht erfüllt.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen