Rechtsstand: April 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Keine allgemeine Tauschpflicht 2026: Nur Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren raus (§ 72 Abs. 2 GEG). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind dauerhaft ausgenommen.
- 65-%-EE-Pflicht gilt nur bei Neueinbau — in Großstädten >100.000 Einwohner ab 01.07.2026, in kleineren Gemeinden ab 01.07.2028. Kein aktiver Zwang für laufende Bestandsheizungen.
- Hauskauf: Das Selbstnutzer-Privileg (§ 73 GEG) erlischt beim Eigentümerwechsel. Neue Eigentümer haben 2 Jahre ab Grundbucheintragung Zeit für Nachrüstpflichten.
- Havariefall: Bei Totalausfall gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren nach § 71i GEG, um eine vollwertige 65-%-EE-Lösung zu realisieren.
- Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss über KfW 458 — aus 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus + 5 % Effizienzbonus. Maximaler Zuschuss: 21.000 € für die erste Wohneinheit.
- Wirtschaftlichkeit: Luft-Wärmepumpe R290 schlägt Gas-Brennwert über 15 Jahre um rund 22.000 € — bei Best-Case-Förderung sofort, bei 30 % Grundförderung nach ca. 10 Jahren.
- 2044 ist die harte Grenze: Ab 31.12.2044 dürfen keine fossilen Kessel mehr betrieben werden (§ 72 Abs. 4 GEG).
Kostenlose Beratung anfordern
Füllen Sie das Formular aus, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
Ist der Heizungstausch Pflicht? GEG § 72 und die 30-Jahre-Regel
Die häufigste Fehlannahme: Der Heizungstausch sei 2024 oder 2026 allgemein verpflichtend geworden. Das stimmt nicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Austauschpflicht differenziert nach Kesselbauart und Einbaudatum.
§ 72 Abs. 1 GEG: Bereits seit 2002 gilt ein Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel, die vor dem 01.01.1991 eingebaut wurden. Wer einen solchen Kessel noch betreibt, muss sofort handeln.
§ 72 Abs. 2 GEG: Konstanttemperaturkessel, die ab dem 01.01.1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre lang betrieben werden. Ein Kessel aus dem Jahr 1998 müsste also bis spätestens 2028 stillgelegt werden.
§ 72 Abs. 3 Nr. 1 GEG: Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind dauerhaft von diesen Pflichten ausgenommen — egal wie alt sie sind. Wer also einen modernen Brennwertkessel hat, muss diesen nicht aufgrund seines Alters tauschen.
§ 72 Abs. 4 GEG: Das ist die harte Enddatumsregel, die für alle gilt: Spätestens ab dem 31.12.2044 darf keine fossile Heizung mehr in Betrieb sein.
| § GEG | Inhalt | Frist | Ausnahme |
|---|
| § 72 Abs. 1 | Betriebsverbot fossile Kessel vor 01.01.1991 | Sofort | NT-/Brennwertkessel, <4 kW oder >400 kW |
| § 72 Abs. 2 | Betriebsverbot nach 30 Jahren, Einbau ab 01.01.1991 | 30 Jahre ab Einbau | wie Abs. 1 |
| § 71 Abs. 8 | 65-%-EE-Pflicht bei Neueinbau | Großstadt >100.000 EW: 01.07.2026; Übrige: 01.07.2028 | Nur bei kommunaler Gebietsausweisung vorzeitig |
| § 71i | Übergangsfrist Havariefall | 5 Jahre ab erstem Austauschschritt | — |
| § 71 Abs. 11 | Pflichtberatung vor Einbau Gas-/Öl-Heizung | Vor Einbau | — |
| § 72 Abs. 4 | Fossiles Betriebsverbot absolut | 31.12.2044 | — |
| § 73 | Selbstnutzer-Privileg | Erlischt bei Eigentümerwechsel, dann 2 Jahre ab Grundbuch | § 72 Abs. 4 gilt trotzdem |
Bußgelder: Wer gegen § 72 oder § 71 verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 108 GEG). Kontrolle erfolgt durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau.
Wichtige Klarstellung zur GMG-Reform: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (Eckpunkte 24.02.2026) befindet sich Stand April 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft. Das GEG 2024 gilt weiterhin unverändert als Rechtsgrundlage.
Heizungstausch bei Hauskauf: Die 2-Jahres-Frist nach § 73 GEG
Wer ein älteres Haus kauft, erbt unter Umständen gesetzliche Nachrüstpflichten — das wird beim Immobilienkauf häufig unterschätzt.
Das Selbstnutzer-Privileg (§ 73 GEG) besagt: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer bereits am 01.02.2002 selbst gewohnt hat, greifen die Pflichten aus §§ 71 und 72 zunächst nicht. Das Privileg schützt vor allem ältere Eigentümer vor unverhältnismäßigen Investitionen.
Das Problem: Das Privileg erlischt beim Eigentümerwechsel — durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung. Der neue Eigentümer hat dann 2 Jahre ab Eintragung im Grundbuch Zeit, um fällige Pflichten zu erfüllen. Das 2044-Betriebsverbot (§ 72 Abs. 4) gilt trotzdem.
Drei Praxisbeispiele:
Beispiel A — Kauf eines EFH mit Niedertemperaturkessel (1992): Frau M. kauft 2026 ein EFH mit einem 34 Jahre alten NT-Kessel. Kein Pflichtaustausch — Niedertemperaturkessel sind nach § 72 Abs. 3 Nr. 1 dauerhaft ausgenommen. Sie muss jedoch innerhalb von 2 Jahren prüfen, ob die oberste Geschossdecke gedämmt (§ 47 GEG) und Rohrleitungen isoliert sind (§ 71 GEG). Der Kessel darf bis 31.12.2044 weiterlaufen.
Beispiel B — Erbschaft mit Konstanttemperaturkessel (1988): Herr K. erbt 2026 ein EFH, in dem seine Mutter seit 1985 lebte (Selbstnutzer-Privileg aktiv). Mit der Erbschaft erlischt das Privileg. Der 37 Jahre alte Konstanttemperaturkessel überschreitet die 30-Jahres-Grenze. Herr K. hat 2 Jahre Zeit, den Kessel stillzulegen, die Geschossdecke zu dämmen und Rohrleitungen zu isolieren. Für den Einbau einer neuen Heizung gelten ab dem Einbaudatum die 65-%-EE-Pflichten. BEG-Förderung bis 70 % ist möglich.
Beispiel C — Havariefall in Hamburg (Gas-Brennwert, 18 Jahre, Totalausfall 15.07.2026): Hamburg ist eine Großstadt >100.000 Einwohner, § 71 Abs. 8 GEG greift ab 01.07.2026. Bei einem Totalausfall nach diesem Datum gilt die Übergangsfrist von 5 Jahren nach § 71i — das heißt, Familie Z. kann übergangsweise eine Mietheizung oder gebrauchte Anlage einbauen und hat 5 Jahre Zeit für eine vollwertige 65-%-EE-Lösung. Beratungspflicht nach § 71 Abs. 11 beachten. BEG: bis 50 % (30 % Grund + 20 % Klimageschwindigkeit).
Praxistipp beim Immobilienkauf: Heizungsalter und -typ im Exposé prüfen, Energieausweis einfordern (Pflicht nach § 80 GEG), Konstanttemperatur- vs. Brennwertkessel unterscheiden. Tauschpflichten können als Kaufpreisargument genutzt werden — und die Förderung läuft auf den neuen Eigentümer.
Die 65-Prozent-Pflicht: Wann greift sie in meiner Stadt?
Die 65-%-EE-Pflicht ist das Kernstück des GEG 2024 — aber sie gilt nicht sofort überall und nicht für laufende Bestandsheizungen. Sie tritt nur bei Neueinbau einer Heizung in Kraft.
Der Zeitplan nach § 71 Abs. 8 GEG:
- Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern: ab 01.07.2026
- Alle übrigen Gemeinden: ab 01.07.2028
- In Neubauten auf neuen Baugebieten gilt die Pflicht bereits seit 01.01.2024
Die konkrete Umsetzungspflicht hängt dabei von den kommunalen Wärmeplänen ab. Gemeinden müssen auf Basis der Wärmeplanung ausweisen, welche Gebiete bis wann mit welcher Wärmeversorgung (Fernwärme, Wasserstoffnetz, erneuerbare Eigenversorgung) erschlossen werden. Liegt ein Haus in einem Gebiet mit geplantem Fernwärmeausbau, können andere Übergangsregelungen gelten.
Die 65-%-EE-Pflicht kann durch folgende Erfüllungsoptionen (§§ 71b–71h GEG) erreicht werden: Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie in Kombination, Fernwärme, Grüner Wasserstoff, Brennstoffzellen oder innovative Heiztechnik.
---
Was kostet ein Heizungstausch 2026?
Die Kosten hängen stark vom gewählten System, der Gebäudegröße und dem vorhandenen Wärmeverteilsystem ab. Die folgende Matrix gilt für ein typisches EFH mit 140 m² im sanierten Altbau — inklusive Demontage der Altanlage, Hydraulikarbeiten und Inbetriebnahme.
| Heizsystem | Brutto-Median | Netto bei 30 % Förderung | Netto bei 70 % Förderung |
|---|
| Luft-WP R290 (JAZ 3,5) | 33.000 € | 24.000 € | 12.000 € |
| Sole-WP (Erdsonde 2×100 m) | 37.500 € | 28.500 € | 16.500 € |
| Wasser-Wasser-WP | 38.000 € | 29.000 € | 17.000 € |
| Pelletheizung | 27.000 € | 18.900 € | 5.600 € |
| Hybrid (Gas + WP) | 33.000 € | ~27.600 € | ~24.000 € |
| Fernwärme-Anschluss | 14.000 € | 9.800 € | 4.200 € |
| Gas-Brennwert (Referenz) | 12.000 € | 12.000 € | nicht förderfähig |
Zur Pelletheizung: Die 70-%-Best-Case-Förderung ist nur mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe kombiniert erreichbar. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt hier nicht. Pellet erhält einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €, wenn der Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ eingehalten wird.
Die Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe) erhält keinen Klimageschwindigkeitsbonus — nur die Wärmepumpen-Komponente ist förderfähig, nicht die Gasheizung.
Wichtige Kostenfaktoren, die oft vergessen werden: hydraulischer Abgleich (Pflicht für BEG), Entsorgung der Altanlage, ggf. Anpassung der Heizkörper bei niedrigeren Vorlauftemperaturen, Schallschutzmaßnahmen, Fundament und Kernbohrung bei Luft-WP.
---
Förderung Heizungstausch 2026: BEG EM und KfW 458
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, Programm KfW 458) ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch. Die Boni können gestapelt werden — mit folgendem Ergebnis:
| Bonus | Prozentsatz | Voraussetzung |
|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau einer förderfähigen EE-Heizung (WP, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Fernwärme); Gebäude ≥ 5 Jahre alt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Selbstnutzer; Tausch einer funktionstüchtigen Öl-/Kohle-/Gasetagen-/Nachtspeicherheizung oder Gas-/Biomasseheizung ≥ 20 Jahre; voll bis Ende 2028, danach degressiv |
| Einkommensbonus | 30 % | Selbstnutzer; zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr (Mittelwert aus 2. und 3. Steuerbescheid vor Antrag) |
| Effizienzbonus | 5 % | Wärmepumpen mit Wasser/Erdreich/Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel (R290, R744, R717) |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € pauschal | Biomasseheizung mit Staub ≤ 2,5 mg/m³ (außerhalb des 70-%-Deckels) |
| Gesamtdeckel | 70 % | — |
Fördergrenzen: Max. förderfähige Kosten: 30.000 € für die 1. Wohneinheit (WE), 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 € (1. WE), 10.500 € (WE 2–6) und 5.600 € (ab WE 7).
⚠ Kritische Warnhinweise zum Antragsverfahren:
Der häufigste Fehler beim Heizungstausch ist das falsche Timing des Vertragsabschlusses. Der KfW-Antrag muss vor Vertragsunterzeichnung gestellt werden. Wer den Liefer-/Leistungsvertrag ohne Vorbehalt unterschreibt, verliert die Förderung vollständig.
Der korrekte Ablauf: Erst Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen einholen, dann Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung „Förderzusage KfW" unterschreiben, dann Antrag im Portal „Meine KfW" stellen, dann auf Zusage warten, dann erst Installation beginnen.
---
KfW-Ergänzungskredit 358 und 359: Wann der Kredit sinnvoll ist
Wer nicht die volle Investitionssumme aus Eigenmitteln stemmen kann, hat Zugang zu zwei KfW-Kreditprogrammen, die den Zuschuss aus KfW 458 ergänzen:
Kostenlose Beratung anfordern
Füllen Sie das Formular aus, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
| Merkmal | KfW 458 (Zuschuss) | KfW 358 (Ergänzungskredit Plus) | KfW 359 (Ergänzungskredit) |
|---|
| Art | Direkter Zuschuss | Zinsverbilligter Kredit | Kredit zu Marktzins |
| Zielgruppe | Eigentümer | Selbstnutzer, zvE ≤ 90.000 €/Jahr | Alle Eigentümer |
| Max. Betrag | 21.000 €/WE | 120.000 €/WE | 120.000 €/WE |
| Zinssatz | — | ab 0,01 % eff. (Stand März 2026) | ca. 3–4 % eff. |
| Voraussetzung | Vor Auftrag stellen | KfW-458-Zusage ≤ 12 Monate alt | wie 358 |
| Antragsweg | Portal „Meine KfW" | Über Hausbank | Über Hausbank |
KfW 358 ist besonders attraktiv für Selbstnutzer unter der Einkommensschwelle von 90.000 € — der effektive Zinssatz liegt nahe null und ermöglicht die Finanzierung der verbleibenden Eigenanteile zu minimal niedrigen Kosten.
---
Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zum Zuschuss
Neben dem KfW-Zuschuss gibt es eine wenig bekannte Alternative: den
Steuerbonus nach § 35c EStG. Er ist besonders interessant für Eigentümer mit hoher Steuerlast und großem Sanierungsvolumen.
Eckdaten § 35c EStG: 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %), maximale Steuerermäßigung 40.000 € pro Objekt (bei max. 200.000 € anrechenbaren Aufwendungen), nur für selbstgenutztes Wohneigentum mit Baujahr ≥ 10 Jahre, nicht kombinierbar mit BAFA/KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Gasheizungen sind seit 01.01.2023 ausgeschlossen.
| Situation | Empfehlung |
|---|
| Einkommen ≤ 40.000 € (Einkommensbonus greift) | KfW 458 (bis 70 %) |
| Mittleres Einkommen, Maßnahme ≤ 30.000 € | KfW 458 (30–55 %) |
| Hohes Einkommen, Gesamtsanierung 100.000–200.000 € inkl. Heizung | § 35c EStG (40.000 € Steuerermäßigung schlägt 21.000 € KfW-Zuschuss — nur bei ausreichender Steuerlast) |
| Geringe Steuerlast (z. B. Rente) | KfW 458 (§ 35c verpufft ohne Steuerlast) |
| Vermieter | KfW 458 (30 % Grundförderung + 5 % Effizienz); § 35c nicht anwendbar |
---
Wirtschaftlichkeit über 15 Jahre: TCO-Vergleich mit CO₂-Preispfad
Investitionskosten allein sagen wenig über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit eines Heizsystems aus. Entscheidend ist der 15-Jahres-Gesamtkostenvergleich inklusive Energiepreisen, Wartung und dem EU-ETS-2-CO₂-Preispfad.
Annahmen: EFH 140 m², 15.000 kWh Wärmebedarf/Jahr, Gaspreisenergie 11,10 ct/kWh (inkl. CO₂-Aufschlag), WP-Sondertarif 22 ct/kWh, Pellet 380 €/t, Fernwärme 15,7 ct/kWh + 1.000 € Grundpreis. CO₂-Preispfad (Mittelszenario Ariadne): 55–65 €/t in 2026, 120 €/t in 2030 (nach EU-ETS-2-Start, mögliche Verschiebung auf 2028 beachten).
| System | Invest netto (Best Case / 30 %) | Energie 15 J. | Wartung 15 J. | CO₂-Zusatz | TCO Best Case | TCO 30 % |
|---|
| Luft-WP R290 (JAZ 3,5) | 12.000 / 24.000 € | 16.300 € | 3.000 € | — | 31.300 € | 43.300 € |
| Sole-WP (JAZ 4,5) | 16.500 / 28.500 € | 12.700 € | 2.250 € | — | 31.450 € | 43.450 € |
| Pelletheizung | 5.600 / 18.900 € | 22.400 € | 3.750 € | — | 31.750 € | 45.050 € |
| Gas-Brennwert | 12.000 € | 30.800 € | 3.900 € | +6.500 € | 53.200 € | 53.200 € |
| Fernwärme | 4.200 / 9.800 € | 60.000 € | 750 € | — | 64.950 € | 70.550 € |
Die Ergebnisse zeigen: Bei Best-Case-Förderung (70 %) schlägt die
Wärmepumpe R290 den Gas-Brennwert sofort — die jährliche Ersparnis liegt bei rund 893 €. Bei 30 % Grundförderung amortisiert sich die Investitionsdifferenz nach ca. 10–11 Jahren, mit steigendem CO₂-Preispfad nach 8–9 Jahren.
Die Sole-Wärmepumpe kommt bei Best-Case-Förderung auf annähernd dieselben Gesamtkosten wie die Luft-WP, hat aber niedrigere laufende Betriebskosten durch die höhere JAZ (4,5 vs. 3,5) — der höhere Invest wird durch niedrigere Energiekosten kompensiert.
Fernwärme schneidet trotz niedriger Investition schlecht ab: Der Grundpreis und der Arbeitspreis von 15,7 ct/kWh machen sie über 15 Jahre zur teuersten Option. Das kann sich je nach Region und Fernwärmetarif stark unterscheiden — Angebote immer einzeln kalkulieren.
Schritt für Schritt: Ablauf und Zeitplan bis zur Auszahlung
Ein vollständiger Heizungstausch mit BEG-Förderung dauert von der ersten Beratung bis zur Zuschussauszahlung typisch 8–12 Monate. Der kritischste Punkt ist die Reihenfolge der Schritte.
| Phase | Zeitraum | Aktion | Kritischer Hinweis |
|---|
| Beratung | Monat 0 | Energieberatung, Angebotseinholung, Fachunternehmen wählen | Pflichtberatung nach § 71 Abs. 11 nur bei fossiler Neu-Heizung |
| BzA einholen | Monat 0–1 | Fachunternehmen erstellt Bestätigung zum Antrag (BzA, 15-stellige ID) im KfW-Prüftool | Vor Vertragsunterzeichnung |
| Vertrag | Monat 1 | Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung „Förderzusage KfW" | Ohne Bedingung = vollständiger Förderverlust |
| KfW-Antrag | Monat 1 | Antrag im Portal „Meine KfW" mit BzA-ID und Vertragsupload | Zwingend vor Auftragserteilung |
| Zusage | Monat 2–3 | Zuwendungsbescheid (i. d. R. 2–8 Wochen) | Zusatzanträge (MFH/WEG-Boni) binnen 6 Monaten |
| Installation | Monat 3–6 | Auftragsvergabe, Einbau, ggf. Provisorium | 36 Monate Umsetzungsfrist ab Zusage |
| Nachweis (BnD) | Monat 6–8 | Fachunternehmen erstellt Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen/Steuerbescheide hochladen | Identifizierung via eID/VideoIdent nötig |
| Auszahlung | Monat 8–10 | Zuschuss wird ausgezahlt (i. d. R. 2 Monate nach Nachweis) | Zur Monatsmitte oder -ende |
Die häufigsten Fehler: Vertrag ohne aufschiebende Bedingung unterschrieben, Antrag nach Arbeitsbeginn gestellt, falschen Bonus vergessen (z. B. Effizienzbonus R290 nicht angehakt), KfW 458 mit § 35c EStG für dieselbe Maßnahme kombiniert, fehlender Altersnachweis der Altheizung beim Klimageschwindigkeitsbonus.
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Heizungstausch
Ist der Heizungstausch 2026 Pflicht?
Nein — keine allgemeine Pflicht. Nur Konstanttemperaturkessel müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden (§ 72 Abs. 2 GEG). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind dauerhaft ausgenommen. Bei Neueinbau gilt die 65-%-EE-Pflicht, in Großstädten ab 01.07.2026.
Muss ich nach einem Hauskauf die Heizung tauschen?
Nur wenn ein Konstanttemperaturkessel älter als 30 Jahre verbaut ist. Der neue Eigentümer hat 2 Jahre ab Grundbucheintragung Zeit (§ 73 GEG). Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen bis 31.12.2044 betrieben werden.
Was kostet ein Heizungstausch 2026?
Je nach System zwischen 12.000 € (Gas-Brennwert) und 38.000 € (Sole-Wärmepumpe). Luft-Wärmepumpe typisch 33.000 € brutto, nach Best-Case-Förderung rund 12.000 € Eigenanteil.
Maximal 70 % über KfW 458: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus (zvE ≤ 40.000 €) + 5 % Effizienzbonus. Maximaler Zuschuss: 21.000 € für die erste Wohneinheit.
Wann muss eine alte Heizung ausgetauscht werden?
Spätestens nach 30 Jahren bei Konstanttemperaturkesseln (§ 72 Abs. 2 GEG), und grundsätzlich bis 31.12.2044 bei allen fossilen Kesseln (§ 72 Abs. 4 GEG).
Was ändert sich 2026 und 2028 durch die kommunale Wärmeplanung?
In Großstädten >100.000 Einwohner gilt ab 01.07.2026 die 65-%-EE-Pflicht bei Neueinbau. In kleineren Gemeinden ab 01.07.2028. Das betrifft keine laufenden Bestandsheizungen.
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 458?
Bis 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 € für die erste Wohneinheit. Förderfähige Kostenbasis: maximal 30.000 € pro Wohneinheit.
Welche Heizung ersetzt die Gasheizung am besten?
Für die meisten sanierten Altbauten ist die
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290-Kältemittel die wirtschaftlichste Wahl. Sie ist sofort förderfähig (inkl. 5 % Effizienzbonus), bis 2032 als Monoblock frei von F-Gas-Einschränkungen und erzielt JAZ-Werte von 3,4–4,0 im Bestand.
Wie lange dauert ein Heizungstausch?
Der Vor-Ort-Einbau dauert 1–3 Tage. Der Gesamtprozess von Beratung über KfW-Antrag bis Zuschussauszahlung beträgt typisch 8–12 Monate.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren?
Nein — pro Einzelmaßnahme ist nur eine Förderart möglich. § 35c EStG bietet 20 % Steuerermäßigung über 3 Jahre, maximal 40.000 €. Bei hoher Steuerlast und großem Sanierungsvolumen kann § 35c den KfW-Zuschuss übertreffen.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Zusatzbonus von 20 % für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige Öl-/Kohle-/Gasetagen-/Nachtspeicherheizung oder eine ≥ 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung tauschen. Voll bis Ende 2028, danach schrittweise reduziert.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, vor den jeweiligen Stichtagen (01.07.2026 in Großstädten, 01.07.2028 in kleineren Gemeinden) mit Pflichtberatung nach § 71 Abs. 11 GEG. Spätestens ab 31.12.2044 gilt ein generelles Betriebsverbot für fossile Kessel. Eine neue Gasheizung ist kein zukunftssicherer Weg.
Kostenlose Beratung anfordern
Füllen Sie das Formular aus, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.