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Heizungstausch Wärmepumpe 2026: Kosten & Förderung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungstausch: Der Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe ersetzt einen fossilen Wärmeerzeuger durch ein System, das rund 75 % Umweltwärme und 25 % Strom nutzt.
  • Kosten 2026: Ein Heizungstausch auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus 25.000 bis 40.000 Euro vor Förderung, mit Erdwärme 37.000 bis 50.000 Euro.
  • Förderung: Die KfW-Heizungsförderung 458 deckt für selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 % der Kosten ab, maximal 21.000 Euro Zuschuss je Einfamilienhaus.
  • Eigenanteil: Mit der Höchstförderung von 70 % sinkt der Eigenanteil für eine 30.000-Euro-Anlage auf rund 9.000 Euro; ohne Einkommensbonus (50 %) auf rund 15.000 Euro.
  • Effizienz im Bestand: Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen laut Fraunhofer ISE im Altbau eine Jahresarbeitszahl von 3,4, Erdwärmeanlagen 4,3.
  • Voraussetzung: Der Tausch lohnt sich, wenn die Vorlauftemperatur ganzjährig unter 55 °C bleibt — entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Heizflächengröße.
  • Recht 2026: Die 65-%-Pflicht greift in Großstädten erst ab dem 1. November 2026, in kleineren Kommunen ab 30. Juni 2028.

Was ist ein Heizungstausch auf eine Wärmepumpe und wie funktioniert er?

Ein Heizungstausch auf eine Wärmepumpe ist der Ersatz einer bestehenden Öl- oder Gasheizung durch eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Die Wärmepumpe entzieht der Umwelt — Luft, Erdreich oder Grundwasser — Wärme und hebt sie auf Heiztemperatur an.
Eine Wärmepumpe deckt rund 75 % des Wärmebedarfs aus kostenloser Umweltenergie und benötigt nur etwa 25 % Strom. Das Verhältnis beschreibt die Jahresarbeitszahl (JAZ): Bei einer JAZ von 3,5 erzeugt 1 Kilowattstunde Strom 3,5 Kilowattstunden Heizwärme. Der thermodynamische Kreisprozess verläuft in vier Schritten — Verdampfen des Kältemittels durch Umweltwärme, Verdichten, Verflüssigen unter Wärmeabgabe und Entspannen.
Der zentrale Unterschied zum Neubau betrifft die Heizflächen: Im Bestand sind oft kleine Heizkörper verbaut, die hohe Vorlauftemperaturen verlangen. Eine Wärmepumpe arbeitet dagegen am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen zwischen 30 und 50 °C. Der Heizungstausch ist deshalb keine reine Gerätefrage, sondern eine Systementscheidung.
Die Motivation ist messbar: Laut Fraunhofer ISE verursachen Wärmepumpen im Bestand 64 % weniger CO₂ als vergleichbare Gasheizungen (dynamische Methode, deutscher Strommix 2024). Gleichzeitig steigt der CO₂-Preis 2026 auf 55 bis 65 Euro je Tonne, was eine Gasheizung mit 20.000 kWh Jahresverbrauch laut Thermondo um 242 bis 286 Euro pro Jahr verteuert.

Welche Wärmepumpen-Typen kommen beim Heizungstausch infrage?

Beim Heizungstausch kommen drei Wärmequellen infrage: Luft, Erdreich und Grundwasser. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe dominiert mit 95 % Marktanteil, weil sie ohne Erdarbeiten und ohne Genehmigung auskommt.
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Wärme und erreicht laut Fraunhofer-ISE-Feldstudie im Bestand eine durchschnittliche JAZ von 3,4. Sie ist die günstigste Variante und braucht nur eine Außeneinheit, unterliegt aber ab 1. Januar 2026 verschärften Schallanforderungen für die Förderung.
Die Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme über eine Erdsonde (Tiefenbohrung bis 100 m) oder einen Flächenkollektor. Sie erreicht eine JAZ von 4,3, benötigt für die Erdsonde aber eine wasserrechtliche Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe zieht Wärme aus dem ganzjährig rund 10 °C warmen Grundwasser und erreicht mit einer JAZ von 4,5 bis 5,0 die höchste Effizienz, erfordert jedoch zwei Brunnen und ein hydrogeologisches Gutachten.
Eine Hybrid-Wärmepumpe kombiniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dem vorhandenen Gaskessel und erreicht bei 65 °C Vorlauftemperatur eine JAZ von etwa 2,7. Sie dient als Übergangslösung für schwer sanierbare Altbauten.
Vergleich der vier Wärmepumpen-Typen beim Heizungstausch im Einfamilienhaus (Stand 2026).

Typ

JAZ im Bestand

Gesamtkosten vor Förderung

Genehmigung

 

Luft-Wasser

3,4

25.000–40.000 €

keine

Sole-Wasser (Erdsonde)

4,3

37.000–50.000 €

Wasserbehörde

Wasser-Wasser (Grundwasser)

4,5–5,0

35.000–55.000 €

Wasserrecht + Gutachten

Hybrid (Luft + Gas)

2,7

15.000–25.000 €

keine

Was kostet ein Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Ein Heizungstausch auf eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus 20.000 bis 55.000 Euro vor Förderung, abhängig vom Wärmequellen-Typ. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt bei 25.000 bis 40.000 Euro, eine Erdwärmeanlage bei 37.000 bis 50.000 Euro.
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Das Gerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 9.000 bis 16.000 Euro, die Installation 3.000 bis 10.000 Euro. Im Altbau kommen Posten hinzu, die ein Neubau nicht hat: die Demontage der Altheizung, die Anpassung einzelner Heizkörper und der hydraulische Abgleich. Die Stiftung Warentest ermittelte für die Stilllegung des Gasanschlusses durchschnittlich 930 Euro und für den vollständigen Rückbau im Schnitt 1.750 Euro.
Kostenaufschlüsselung eines Heizungstauschs auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus (140 m², Stand 2026).

Kostenposten

Betrag (brutto)

 

Wärmepumpe (Gerät)

9.000–16.000 €

Installation und Montage

3.000–10.000 €

Demontage Gaskessel

500–1.500 €

Stilllegung/Rückbau Gasanschluss

930–1.750 €

Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)

650–1.500 €

Pufferspeicher / Warmwasserspeicher

600–2.500 €

Heizkörpertausch (selektiv, je Stück)

300–500 €

Wer eine Ölheizung ersetzt, zahlt zusätzlich für die Tankentsorgung: 400 bis 700 Euro für einen oberirdischen Kunststofftank, 1.500 bis 2.500 Euro für einen unterirdischen Erdtank. Eine Erdsondenbohrung für die Sole-Wasser-Wärmepumpe kostet 8.000 bis 15.000 Euro, bei einem Bohrmeterpreis von 50 bis 120 Euro je nach Region.
Bezogen auf die Heizleistung ergeben sich rund 2.500 bis 4.000 Euro pro Kilowatt. Der Durchschnittspreis ist seit 2022 um über 30 % gefallen, von etwa 45.000 Euro auf rund 30.000 Euro für eine komplette Anlage.
Beispiel: Einfamilienhaus 140 m², Baujahr 1995
Gegeben: Luft-Wasser-Wärmepumpe 10 kW, Gerät 13.000 €, Installation 6.000 €, Demontage Gasheizung 1.000 €, hydraulischer Abgleich 1.200 €, zwei Heizkörper 800 €, Pufferspeicher 1.500 €.
Berechnung: 13.000 € + 6.000 € + 1.000 € + 1.200 € + 800 € + 1.500 € = 23.500 €.
Ergebnis: 23.500 € Gesamtkosten vor Förderung — ein typischer Wert für einen teilsanierten Bestandsbau.

Welche Förderung gibt es 2026 für den Heizungstausch — und wie funktioniert die KfW-Förderung 458?

Die KfW-Heizungsförderung 458 fördert den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe 2026 mit bis zu 70 % der Kosten für selbstnutzende Eigentümer, maximal 21.000 Euro je Einfamilienhaus. Seit 1. Januar 2024 ist die KfW zuständig, nicht mehr die BAFA. Das Programm läuft im Juni 2026 ohne Förderstopp, die Finanzierung ist laut Koalitionsvertrag bis 2029 gesichert.
Die Förderung kombiniert eine Grundförderung mit drei Boni. Die Grundförderung beträgt 30 % für alle Eigentümer. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % gilt bis 31. Dezember 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte; er setzt voraus, dass die Altheizung eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt. Der Einkommensbonus von 30 % gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Der Effizienzbonus von 5 % gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder für Erd- und Grundwasserwärmepumpen.
Fördersätze der KfW-Heizungsförderung 458 für Wärmepumpen (Stand Juni 2026).

Förderbaustein

Satz

Voraussetzung

 

Grundförderung

30 %

alle Eigentümer

Klimageschwindigkeitsbonus

20 %

Selbstnutzer; Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder Gasheizung ≥ 20 Jahre

Einkommensbonus

30 %

Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €

Effizienzbonus

5 %

natürliches Kältemittel oder Erd-/Grundwasser

Maximale Gesamtquote

70 %

gedeckelt für Selbstnutzer

Die Summe der Boni übersteigt rechnerisch 70 %, doch die Maximalquote ist auf 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro je Einfamilienhaus begrenzt. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein hydraulischer Abgleich. Wer mehr finanzieren will, kombiniert den Zuschuss mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit 358/359 über bis zu 120.000 Euro.
Beispiel: Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 €
Gegeben: förderfähige Kosten 30.000 €, Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = 80 %, gedeckelt auf 70 %.
Berechnung: 30.000 € × 70 % = 21.000 € Zuschuss; Eigenanteil 30.000 € − 21.000 € = 9.000 €.
Ergebnis: 9.000 € Eigenanteil für eine 30.000-Euro-Anlage — der Höchstzuschuss von 21.000 Euro wird voll ausgeschöpft.

Welche Voraussetzungen muss mein Haus für den Heizungstausch erfüllen?

Ein Haus ist für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe geeignet, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung ganzjährig unter 55 °C bleibt. Entscheidend ist laut Fraunhofer ISE nicht das Baujahr, sondern die Größe der Heizflächen — zwischen Baujahr und JAZ besteht keine Korrelation.
Die Jahresarbeitszahl hängt direkt an der Vorlauftemperatur. Jede Absenkung um 1 Kelvin senkt den Stromverbrauch um 2,5 bis 3 %. Eine Fußbodenheizung mit 35 °C erreicht eine JAZ von 4,8 bis 5,2, sanierte Heizkörper mit 45 °C eine JAZ von 4,0 bis 4,4, unsanierte Heizkörper mit 55 °C eine JAZ von 3,3 bis 3,7. Über 65 °C fällt die JAZ unter 2,5 und der Betrieb wird unwirtschaftlich.
Die benötigte Heizleistung ermittelt eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Sie ist Pflichtvoraussetzung für die Förderung. Der spezifische Wärmebedarf liegt im unsanierten Altbau bei 120 bis 150 Watt pro Quadratmeter, im sanierten Bestand bei 80 bis 100 Watt pro Quadratmeter.
Heizlast (kW) = Wohnfläche (m²) × spezifischer Wärmebedarf (kW/m²)
  • Heizlast: benötigte Wärmepumpen-Leistung in Kilowatt (kW)
  • Wohnfläche: beheizte Fläche in Quadratmetern (m²)
  • spezifischer Wärmebedarf: Kennwert je nach Sanierungsstand in Kilowatt pro Quadratmeter (kW/m²)
Beispiel: Teilsanierter Altbau 140 m²
Gegeben: Wohnfläche 140 m², spezifischer Wärmebedarf teilsaniert 0,09 kW/m².
Berechnung: 140 m² × 0,09 kW/m² = 12,6 kW.
Ergebnis: rund 12 kW Heizleistung — eine 10- bis 12-kW-Wärmepumpe deckt den Bedarf ohne Überdimensionierung.
Wer die Eignung selbst prüfen will, nutzt den 50-Grad-Test der Initiative Zukunft Altbau: An einem kalten Tag wird die Vorlauftemperatur des alten Kessels auf 50 °C begrenzt. Werden alle Räume ausreichend warm, ist das Haus wärmepumpentauglich.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten 2026 beim Heizungstausch?

Am 19. Juni 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 mit seiner 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien weiter. Für Bestandsgebäude ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt — in Großstädten greift sie ab 1. November 2026, in kleineren Kommunen ab 30. Juni 2028.
Der Bundestag hat die Frist für Großstädte über 100.000 Einwohner Ende Mai 2026 vom 1. Juli auf den 1. November 2026 verschoben. Wer heute in einer Großstadt eine neue Heizung einbaut, muss die 65-%-Auflage bis 31. Oktober 2026 also noch nicht erfüllen. Die 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel nach § 72 GEG gilt 2026 unverändert und betrifft Geräte, die vor 1996 eingebaut wurden — mit Ausnahmen für Selbstnutzer von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 19. Juni 2026 noch nicht in Kraft. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt; das Inkrafttreten ist für November 2026 vorgesehen. Der Entwurf streicht die 65-%-Pflicht, lässt Gas- und Ölheizungen wieder zu und ersetzt die Pflicht durch eine Bio-Treppe mit steigenden Anteilen CO₂-neutraler Brennstoffe — geplant ab 2029, der Startwert ist noch nicht final beschlossen.
Fristen und Rechtsstand beim Heizungstausch (Stand 19. Juni 2026).

Regelung

Status am 19.06.2026

Wirksam ab

 

65-%-Pflicht Großstädte (>100.000 EW)

verschoben

1. November 2026

65-%-Pflicht kleinere Kommunen

unverändert

30. Juni 2028

§ 72 30-Jahre-Austauschpflicht

in Kraft

laufend

GModG (Abschaffung 65-%-Pflicht)

Gesetzentwurf

geplant November 2026

Für die Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe gilt die TA Lärm: Im reinen Wohngebiet sind nachts 35 dB(A) am Nachbarfenster zulässig, im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). Erdsonden und Grundwasserbrunnen benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Verstöße gegen das GEG können laut ADAC mit Bußgeldern von 5.000 bis 50.000 Euro geahndet werden.

Wie läuft der Heizungstausch Schritt für Schritt ab?

Der Heizungstausch läuft in fünf Schritten ab — von der Heizlastberechnung bis zur Inbetriebnahme. Der gesamte Prozess dauert 3 bis 6 Monate, die eigentliche Installation vor Ort nur 2 bis 5 Tage.
Die Reihenfolge des Förderantrags ist dabei entscheidend: Wer den Auftrag vor dem KfW-Antrag erteilt, verliert die komplette Förderung. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende Bedingung auf die Förderzusage enthalten.
  • Beratung und Heizlastberechnung: Ein Fachbetrieb oder Energieberater ermittelt die Heizlast nach DIN EN 12831 und prüft die Heizflächen.
  • Angebot und Bestätigung zum Antrag (BzA): Der Fachbetrieb erstellt das Angebot und die BzA mit 15-stelliger Kennnummer.
  • Vertrag und KfW-Antrag: Der Hausbesitzer schließt den Vertrag mit aufschiebender Bedingung und stellt den Antrag im Portal „Meine KfW" — vor Baubeginn.
  • Förderzusage und Einbau: Nach der Zusage erfolgt der Einbau; ab Zusage bleiben 36 Monate Umsetzungsfrist.
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Fachbetrieb stellt die BnD aus, der Zuschuss wird ausgezahlt.
Der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist optional, bringt aber Vorteile: Die BAFA fördert seine Erstellung mit 50 %, im Einfamilienhaus mit bis zu 650 Euro. Wer vor dem Tausch einzelne Heizkörper prüfen will, nutzt den selektiven Heizkörpertausch — nur die zu kleinen Heizkörper werden für 300 bis 500 Euro je Stück ersetzt, statt einer kompletten Fußbodenheizung für 15.000 bis 30.000 Euro.

Was kostet der Betrieb nach dem Heizungstausch?

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Eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus verbraucht 4.000 bis 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr und verursacht damit Betriebskosten von rund 1.200 bis 1.600 Euro jährlich. Eine vergleichbare Gasheizung kostet im Betrieb etwa 1.980 Euro pro Jahr.
Der Stromverbrauch ergibt sich aus dem Wärmebedarf und der Jahresarbeitszahl. Ein Wärmepumpenstromtarif kostet 2026 zwischen 21 und 27 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit deutlich unter dem Haushaltsstrompreis.
Stromverbrauch (kWh/Jahr) = Jahreswärmebedarf (kWh/Jahr) ÷ Jahresarbeitszahl
  • Stromverbrauch: jährlicher Strombedarf der Wärmepumpe in Kilowattstunden (kWh)
  • Jahreswärmebedarf: benötigte Heizwärme inklusive Warmwasser in Kilowattstunden (kWh)
  • Jahresarbeitszahl: Effizienzkennzahl der Wärmepumpe im Jahresbetrieb
Beispiel: Einfamilienhaus 140 m², 18.000 kWh Wärmebedarf
Gegeben: Wärmebedarf 18.000 kWh, JAZ 3,5, Wärmepumpenstromtarif 0,25 €/kWh.
Berechnung: 18.000 kWh ÷ 3,5 = 5.143 kWh Strom; 5.143 kWh × 0,25 €/kWh = 1.286 € pro Jahr.
Ergebnis: rund 1.286 € Stromkosten pro Jahr — rund 700 € weniger als eine Gasheizung.
Den Betrieb verbilligt zusätzlich der § 14a EnWG: Modul 1 bringt pauschal rund 165 Euro Netzentgeltrabatt pro Jahr, Modul 2 mit separatem Zähler 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis. Die Wartung kostet 150 bis 550 Euro jährlich. Die Lebensdauer beträgt 15 bis 20 Jahre bei Luft-Wasser-Anlagen und 25 bis 30 Jahre bei Erdwärmeanlagen. Eine Kombination mit Photovoltaik (8 bis 10 kWp) senkt die Stromkosten zusätzlich, da selbst erzeugter Solarstrom einen Teil des Wärmepumpenstroms ersetzt.
Jährliche Betriebskosten und Mehrjahres-Summen nach dem Heizungstausch (Einfamilienhaus, Stand 2026).

Posten

pro Jahr

über 20 Jahre

 

Stromkosten Wärmepumpe

1.200–1.600 €

24.000–32.000 €

Wartung

150–550 €

3.000–11.000 €

Gasheizung (Vergleich)

ca. 1.980 €

ca. 39.600 €

Welche Nachteile, Risiken und typischen Fehler gibt es?

Die größten Risiken beim Heizungstausch sind eine falsche Dimensionierung, eine zu hohe Vorlauftemperatur und ein fehlender hydraulischer Abgleich. Sie senken die Effizienz und treiben die Stromkosten — die häufigsten Defekte stammen laut Fraunhofer ISE aus Planungsfehlern, nicht aus dem Gebäudealter.

Fehler 1: Überdimensionierung der Wärmepumpe

Symptom: Der Fachbetrieb rechnet überhöhte Sicherheitszuschläge ein, die Wärmepumpe ist zu groß ausgelegt.
Folge: Die Anlage taktet häufig, der Verschleiß steigt und die Effizienz sinkt — die JAZ bleibt unter dem möglichen Wert.
Prävention: Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 verhindert die Überdimensionierung. Eine 10- bis 12-kW-Anlage genügt im typischen Einfamilienhaus.

Fehler 2: Zu hohe Vorlauftemperatur im unsanierten Altbau

Symptom: Kleine Heizkörper verlangen Vorlauftemperaturen über 65 °C, damit alle Räume warm werden.
Folge: Die JAZ fällt unter 2,5, der Stromverbrauch steigt überproportional und der Betrieb wird unwirtschaftlich.
Prävention: Selektiver Heizkörpertausch und hydraulischer Abgleich senken die nötige Vorlauftemperatur um 5 bis 15 Grad.

Fehler 3: Lärmkonflikt mit dem Nachbarn

Symptom: Die Außeneinheit steht nah an der Grundstücksgrenze und überschreitet nachts die Grenzwerte am Nachbarfenster.
Folge: Im reinen Wohngebiet droht ein Verstoß gegen den Nachtwert von 35 dB(A) und ein nachbarrechtlicher Streit.
Prävention: Eine Schallprognose vor der Installation für 200 bis 500 Euro und ein geräuschreduzierter Nachtmodus sichern die Grenzwerte.
Ein weiteres Risiko ist die Wirtschaftlichkeit: Bei extremer Kälte sinkt die JAZ — im Februar 2021 mit −3,6 °C Mittel auf durchschnittlich 2,3. Die Amortisation gegenüber einer Gastherme hängt von Förderhöhe, Strom- und Gaspreis ab; die jährliche Betriebskosten-Ersparnis von rund 700 Euro verkürzt sie bei maximaler Förderung erheblich.

Was sagen unabhängige Tests und Studien zum Heizungstausch?

Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie „WP-Smart im Bestand" belegt, dass Wärmepumpen auch im Altbau effizient heizen. Über 77 Anlagen in Gebäuden der Baujahre 1826 bis 2001 erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen eine durchschnittliche JAZ von 3,4, Erdwärmeanlagen von 4,3.
Das zentrale Ergebnis: Es besteht keine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz. Entscheidend sind Planung, Integration und Vorlauftemperatur. Die untersuchten Anlagen verursachten 64 % weniger CO₂ als vergleichbare Gasheizungen.
Die Stiftung Warentest bewertete im Test 10/2025 fünf Luft-Wasser-Wärmepumpen. Testsieger wurde die Viessmann Vitocal 250-A mit der Note 2,0 (gut). Alle fünf Geräte beheizten auch einen mäßig gedämmten Altbau mit 150 kWh Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr. Die Bewertung gewichtete Energieeffizienz und Umwelt mit 70 %.
Ergebnisse der Stiftung Warentest bei fünf Luft-Wasser-Wärmepumpen (Test 10/2025).

Modell

Note

 

Viessmann Vitocal 250-A

2,0 (gut)

Alpha Innotec Hybrox 11

2,2 (gut)

Stiebel Eltron WPL-A 10.2 Plus

2,2 (gut)

Vaillant aroTHERM plus

2,3 (gut)

Mitsubishi Electric Wärmepumpen-Set 13.10

2,8 (befriedigend)

Wie entwickelt sich der Wärmepumpenmarkt 2026?

Der Wärmepumpenmarkt wächst 2026 wieder deutlich. Nach dem Einbruch 2024 auf 193.000 Geräte stieg der Absatz 2025 um 55 % auf 299.000 Heizungs-Wärmepumpen; rund 80 % davon gingen in Bestandsgebäude.
Der Bundesverband Wärmepumpe erwartet für 2026 zwischen 410.000 Geräten im Basisszenario und über 530.000 im ambitionierten Klimaszenario — unter der Bedingung stabiler Förder- und Rechtsrahmen. Das frühere politische Ziel von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr wurde 2024 mit 193.000 Geräten klar verfehlt.
Technisch treiben natürliche Kältemittel wie Propan (R290) die Entwicklung: Sie ermöglichen Vorlauftemperaturen bis 70 °C und erweitern den Einsatz im unsanierten Bestand. Die EU verfolgt im Rahmen von REPowerEU das Ziel von 30 Millionen zusätzlichen Wärmepumpen bis 2030. Seit 1. Januar 2026 müssen geförderte Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten liegen.

Häufige Fragen zum Heizungstausch auf eine Wärmepumpe

Lohnt sich der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe im Altbau?

Ja, der Heizungstausch lohnt sich im Altbau, wenn die Vorlauftemperatur unter 55 °C bleibt. Laut Fraunhofer ISE erreichen Luft-Wasser-Wärmepumpen auch in Gebäuden vor 1950 eine JAZ von 3,4 — entscheidend ist die Heizflächengröße, nicht das Baujahr.

Wie hoch ist der Eigenanteil nach Förderung?

Der Eigenanteil hängt von der Förderquote ab. Bei der Höchstförderung von 70 % beträgt der Zuschuss 21.000 Euro und der Eigenanteil 9.000 Euro; ohne Einkommensbonus sinkt die Quote auf 50 %, der Eigenanteil steigt auf rund 15.000 Euro.

Muss ich meine Heizkörper für die Wärmepumpe austauschen?

Nein, ein kompletter Austausch ist selten nötig. Mit dem 50-Grad-Test lässt sich prüfen, welche Räume zu kalt bleiben. Nur diese Heizkörper werden für 300 bis 500 Euro je Stück ersetzt, statt einer Fußbodenheizung für 15.000 bis 30.000 Euro.

Brauche ich einen Energieberater für die KfW-Förderung?

Nein, für die Standard-Förderung 458 genügt der Fachbetrieb, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellt. Ein Energieberater ist nur für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich, dessen BAFA-Förderung 50 % der Erstellungskosten deckt, maximal 650 Euro im Einfamilienhaus.

Gilt die 65-%-Pflicht für mich, wenn ich jetzt tausche?

In Großstädten über 100.000 Einwohner gilt die 65-%-Pflicht erst ab 1. November 2026, in kleineren Kommunen ab 30. Juni 2028. Eine Wärmepumpe erfüllt die Pflicht ohnehin zu 100 %.

Wie laut ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Moderne Außeneinheiten erreichen im Nachtmodus unter 30 dB(A) in 4 Metern Abstand. Maßgeblich ist der Wert am Nachbarfenster: Im reinen Wohngebiet sind nachts 35 dB(A) zulässig.

Für wen lohnt sich der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe?

Der Heizungstausch auf eine Wärmepumpe lohnt sich für die meisten Einfamilienhäuser, sobald die Vorlauftemperatur unter 55 °C bleibt und die KfW-Förderung genutzt wird. Die Eignung entscheidet sich am Gebäude, nicht am Heizsystem.

Teilsaniertes Einfamilienhaus mit Selbstnutzung

Für selbstnutzende Eigentümer eines teilsanierten Hauses mit 80 bis 100 W/m² Wärmebedarf ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die erste Wahl. Mit Einkommen unter 40.000 Euro sinkt der Eigenanteil dank 70 % Förderung auf rund 9.000 Euro.

Unsanierter Altbau mit kleinen Heizkörpern

Im unsanierten Altbau mit über 150 W/m² empfiehlt sich vor dem Tausch eine Teilsanierung von Dach oder Kellerdecke oder eine Hochtemperatur-Wärmepumpe mit R290 bis 70 °C. Andernfalls fällt die JAZ unter 2,5.

Grundstück mit Platz und Budget für Erdwärme

Wer ein großes Grundstück und Budget für eine Erdsonde hat, profitiert von der Sole-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,3 und Lebensdauer 25 bis 30 Jahre. Die Mehrkosten von 10.000 bis 15.000 Euro amortisieren sich über niedrigere Stromkosten.

Eigentümer ohne Wärmepumpen-Eignung

Bei sehr hohen Vorlauftemperaturen ohne Sanierungsoption bleibt die Hybrid-Wärmepumpe für 15.000 bis 25.000 Euro die Übergangslösung. Sie deckt 75 % der Heizarbeit elektrisch und nutzt den Gaskessel nur an den kältesten Tagen.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen