KfW-Update: Neue Heizungsförderung ab 21. Juli 2026
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Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026. Zu den bisherigen Konditionen kann nur noch bis 20.07.2026 beantragt werden — und nur mit bereits vorliegender Antragsbestätigung ((g)BzA).
- Grundförderung: bleibt bei 30 %.
- Förderfähige Höchstkosten: sinken von 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit.
- Weggefallen: Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag; der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %.
- Einkommensbonus: neu gestaffelt — 40 % / 30 % / 10 % (Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €), plus Familienzuschlag.
- Förderquote: bis zu 80 % für Selbstnutzer mit Einkommen bis 40.000 € (sonst 70 %).
- Unterm Strich: einkommensabhängiger — Normalverdiener bekommen tendenziell etwas weniger, niedrige Einkommen und Familien mehr.
- Ab 2027: Wertschöpfungsbonus (EU-Fertigung +15 %) und schrittweise Absenkungen.
Was ändert sich konkret ab dem 21. Juli 2026?
| Komponente | Ab 21.07.2026 | Bisher (bis 20.07.2026) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) | 28.000 € | 30.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 20 % |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % (Einkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) | 30 % (bis 40.000 €) |
| Effizienzbonus (natürliches Kältemittel) | Entfällt | 5 % |
| Emissionsminderungszuschlag | Entfällt | — |
| Maximale Förderquote | 70 % (bis zu 80 % bei Einkommen bis 40.000 €) | 70 % |
| Max. Zuschuss (1. Wohneinheit) | 19.600 € (22.400 € bei Einkommen bis 40.000 €) | 21.000 € |
Der Stichtag: bis 20. Juli noch zu alten Konditionen
- Du hast bereits eine gültige (g)BzA, aber noch keinen Antrag gestellt? Dann kannst du deinen Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen einreichen. Die KfW sagt ihn bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu den alten Bedingungen zu.
- Du hast noch keine (g)BzA? Eine neue lässt sich erst ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellen — dann gelten automatisch die neuen Bedingungen.
- Bereits erstellte, aber ungenutzte (g)BzA können ab dem 21. Juli 2026 für Anträge zu den neuen Bedingungen verwendet werden.
- Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit; die Bundesmittel dafür sind reserviert.
Für wen lohnt sich was?
- Höheres Einkommen, bereits mit (g)BzA: Hier ist die bisherige Förderung oft etwas höher (max. 21.000 € statt 19.600 €, teils plus Effizienzbonus). Wenn dein Vorhaben antragsreif ist, kann ein Antrag bis 20. Juli sinnvoll sein.
- Niedrigeres Einkommen (bis 40.000 €) oder Familie mit Kindern: Hier sind die neuen Bedingungen häufig besser — dank bis zu 80 % Förderquote, 40-%-Einkommensbonus und Familienzuschlag.
Wertschöpfungsbonus und weitere Schritte ab 2027
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Was du jetzt tun solltest
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen KfW-Förderbedingungen?
Bis wann kann ich noch zu den bisherigen Konditionen beantragen?
Steigt oder sinkt meine Förderung?
Was ist eine (g)BzA?
Bleibt meine bereits erteilte Förderzusage gültig?
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