Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung: Der Bund übernimmt seit dem 21.07.2026 30 % der förderfähigen Kosten einer Wärmepumpe über das KfW-Programm 458.
- Maximaler Fördersatz: Mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind bis zu 70 % (bzw. 80 % mit Familienzuschlag) statt der Grundförderung allein möglich.
- Zuständigkeit: Seit dem 1.1.2024 bearbeitet die KfW die Heizungsförderung, nicht mehr das BAFA.
- Kostendeckel: Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich eine Höchstförderung von 22.400 € bei 80 % Fördersatz.
- Zusatzkredit: Der KfW-Ergänzungskredit finanziert bis zu 120.000 € Restkosten je Wohneinheit zu Zinssätzen ab 0,01 %.
- Einschränkung: Nur Bestandsgebäude mit einem Bauantrag von mindestens 5 Jahren sind förderfähig, für Neubauten gibt es keinen Direktzuschuss.
- Ausblick 2027: Ab Q1 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 %, EU-gefertigte Wärmepumpen erhalten dafür einen neuen 15-Prozentpunkte-Bonus.
Was sind die Zuschüsse für Wärmepumpen und wer fördert sie 2026?
Die Zuschüsse für Wärmepumpen sind staatliche Investitionskostenzuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die der Bund 2026 über das KfW-Programm 458 auszahlt. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die addiert und auf einen Höchstsatz gedeckelt werden. Grundlage ist die BEG-EM-Förderrichtlinie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 17.07.2026 unterzeichnet hat und die seit dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2030 gilt. Von der Wärmepumpen-Förderung zu unterscheiden ist die steuerliche Förderung nach § 35c EStG, eine Alternative ohne Zuschussantrag, die aber nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinierbar ist.
Ist das BAFA oder die KfW für die Wärmepumpen-Förderung zuständig?
Für die Förderung von Wärmepumpen ist seit dem
1.1.2024 ausschließlich die
KfW zuständig. Das
BAFA bearbeitet Wärmepumpen-Anträge seit diesem Datum nicht mehr. Vor 2024 lief die Heizungsförderung über das BAFA. Seither hat die KfW die komplette Zuständigkeit für den Heizungstausch übernommen. Das BAFA fördert weiterhin andere Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Anlagentechnik, etwa Dämmung oder Fensteraustausch, sowie die Energieberatung. Für die Wärmepumpe selbst führt der
Antragsweg ausschließlich über das Online-Portal „Meine KfW". Das
BAFA-Wärmeerzeuger-Portal (WEP) bleibt jedoch relevant: Es listet, welche Wärmepumpen-Modelle die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen, unabhängig davon, welche Behörde den Zuschuss auszahlt.
Zuständigkeiten für Fördermaßnahmen am Gebäude seit 2024.
Maßnahme | Zuständige Institution | Antragsweg |
Wärmepumpe / Heizungstausch | KfW | Portal „Meine KfW" |
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik | BAFA | BAFA-Portal |
Technische Gerätezulassung | BAFA (Wärmeerzeuger-Portal) | Prüfung durch Fachunternehmen |
Wie hoch sind Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus 2026?
Die Förderung einer Wärmepumpe setzt sich 2026 aus drei addierbaren Bestandteilen zusammen: einer
Grundförderung von 30 %, einem
Klimageschwindigkeitsbonus und einem
einkommensabhängigen Einkommensbonus. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt seit der Reform vom 21.07.2026 vollständig. Die Summe aller Boni wird auf maximal
70 % gedeckelt, mit
Familienzuschlag auf
80 %.
Fördersätze der BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen seit dem 21.07.2026.
Förderbestandteil | Höhe | Voraussetzung |
Grundförderung | 30 % | für jede förderfähige Wärmepumpe |
Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer fossilen oder alten Heizung |
Einkommensbonus (Stufe 1) | 40 % | Haushaltseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) |
Einkommensbonus (Stufe 2) | 30 % | Haushaltseinkommen bis 40.000 € (bis 50.000 € mit Kind) |
Einkommensbonus (Stufe 3) | 10 % | Haushaltseinkommen bis 50.000 € (bis 60.000 € mit Kind) |
Familienzuschlag | +10.000 € Einkommensgrenze je Haushalt | mindestens ein Kind im Haushalt |
Effizienzbonus | entfällt seit 21.07.2026 | vorher +5 % für Wärmequelle Erdreich/Wasser/Abwasser |
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt in den kommenden Jahren in festen Halbjahresschritten, was den Zuschuss für spätere Anträge deutlich reduziert.
Degressionsfahrplan des Klimageschwindigkeitsbonus bis zu seinem vollständigen Wegfall.
Zeitraum | Bonushöhe |
seit 21.07.2026 | 16 % |
ab 01.02.2027 | 12 % |
ab 01.08.2027 | 8 % |
ab 01.02.2028 | 4 % |
ab 01.08.2028 | 0 % (entfällt vollständig) |
Fördersatz = Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus, gedeckelt auf 70 % bzw. 80 % mit Familienzuschlag
- Grundförderung: 30 % (fest)
- Klimageschwindigkeitsbonus: 0–16 %, abhängig vom Antragsdatum
- Einkommensbonus: 0–40 %, abhängig vom Haushaltseinkommen
Wie funktioniert der KfW-Ergänzungskredit zusätzlich zum Zuschuss?
Der
KfW-Ergänzungskredit finanziert den nicht durch den Zuschuss gedeckten Restbetrag einer
Wärmepumpen-Investition zinsvergünstigt. Er wird zusätzlich zum Zuschuss beantragt, ersetzt ihn aber nicht. Zwei Kreditvarianten stehen zur Wahl: Programm
358 für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis
90.000 € und Programm
359 ohne Einkommensgrenze. Die KfW legt den genauen Zinssatz jeweils tagesaktuell am Tag der Kreditzusage fest, die folgenden Werte sind daher als aktuelle Bandbreite zu verstehen.
Konditionen des KfW-Ergänzungskredits für die Restfinanzierung nach Zuschuss.
Programm | Einkommensgrenze | Zinssatz | Kreditsumme je Wohneinheit | Laufzeit |
KfW 358 | bis 90.000 € | ab 0,01 % (tagesaktuell) | bis 120.000 € | 4–35 Jahre |
KfW 359 | ohne Grenze | marktüblich, tagesaktuell | bis 120.000 € | 4–35 Jahre |
Der Antrag für den Ergänzungskredit läuft über die Hausbank, nicht direkt über die KfW, und muss binnen 12 Monaten nach der Zuschusszusage gestellt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Förderung setzt ein
Bestandsgebäude, ein zugelassenes Gerät und die Beauftragung eines Fachunternehmens voraus. Der
Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens
5 Jahre zurückliegen. Der
hydraulische Abgleich (Verfahren B) ist seit dem 1.1.2023 verpflichtende Voraussetzung für jede BEG-Förderung. Zusätzlich muss die Wärmepumpe eine
Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens
3,0 erreichen und im
BAFA-Wärmeerzeuger-Portal gelistet sein. Die JAZ-Mindestanforderung ist im Zeitverlauf gestiegen: In früheren Programmjahren genügte ein Wert von
2,7. Seit der aktuellen Förderrichtlinie gilt der höhere Schwellenwert von 3,0.
- Bestandsgebäude mit Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung
- Wärmepumpe aus dem BAFA-Wärmeerzeuger-Portal, keine Eigenbau- oder Gebrauchtanlage
- Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0
- Durchgeführter hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Montage ausschließlich durch ein BEG-zertifiziertes Fachunternehmen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) des Fachunternehmens vor Vertragsschluss
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht: Die KfW zahlt die Zuschüsse aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes aus. Eine Erschöpfung des Budgets ist möglich.
Gibt es Zuschüsse für Wärmepumpen im Neubau?
Für Wärmepumpen im Neubau gibt es keinen Direktzuschuss. Stattdessen fördert die KfW Neubauten über zinsvergünstigte Kredite. Die Programme 297 und 298 („Klimafreundlicher Neubau") finanzieren mit dem Standard Effizienzhaus 40 bis zu 100.000 € je Wohneinheit; erst mit dem zusätzlichen QNG-Siegel („Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG") steigt der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Der Ausschluss des Neubaus vom Investitionszuschuss ergibt sich unmittelbar aus der 5-Jahres-Regel der BEG EM: Ein Bauantrag, der noch keine 5 Jahre zurückliegt, erfüllt die Fördervoraussetzung für den Zuschuss nicht.
Der Kredit unterscheidet sich vom BEG-EM-Zuschuss in der Auszahlungslogik: Statt eines nicht rückzahlbaren Zuschussbetrags erhält der Bauherr ein zinsvergünstigtes Darlehen, dessen Zinsvorteil gegenüber einem marktüblichen Baukredit den eigentlichen Förderwert darstellt. Die Wärmepumpe selbst muss auch im Neubau die technischen Anforderungen aus dem BAFA-Wärmeerzeuger-Portal erfüllen und den energetischen Vorgaben des Effizienzhaus-40-Standards genügen, damit die Kreditförderung erteilt wird.
Wie läuft der Antrag ab und wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Der Antrag für die Wärmepumpen-Förderung läuft in fünf Schritten über das Portal „Meine KfW" und muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung vergehen in der Praxis meist 4 bis 8 Monate einschließlich der Installationszeit.
Schritt 1: Fachunternehmen beauftragen
Ein BEG-zertifiziertes Fachunternehmen erstellt ein Angebot und stellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, die die technischen Fördervoraussetzungen bescheinigt.
Schritt 2: Vertrag mit aufschiebender Bedingung
Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen wird unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen: Er wird erst wirksam, wenn die KfW die Förderzusage erteilt hat.
Schritt 3: Antrag im Portal „Meine KfW"
Der Zuschussantrag wird online eingereicht, bevor die Maßnahme beginnt. Die Bearbeitungsdauer bis zur Zusage liegt zwischen wenigen Tagen bei automatisierter Prüfung und einigen Wochen bei Stichprobenprüfung.
Schritt 4: Umsetzung binnen 36 Monaten
Nach der Zusage muss die Wärmepumpe innerhalb von 36 Monaten installiert werden.
Schritt 5: Verwendungsnachweis binnen 6 Monaten
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Nachweise binnen 6 Monaten eingereicht werden. Sonst erlischt der Förderanspruch. Bei Auszahlungsbeträgen über 15.000 € führt die KfW eine zusätzliche Prüfung nach dem Geldwäschegesetz durch, die die Auszahlung um bis zu 4 Monate verzögern kann.
Welche regionalen Zuschüsse gibt es zusätzlich, z. B. in NRW?
Zusätzlich zur Bundesförderung vergeben einzelne Bundesländer eigene Zuschüsse, die mit der BEG EM kombinierbar sind. In Nordrhein-Westfalen fördert das Landesprogramm progres.nrw seit der Wiederaufnahme am 17.02.2026 die Erdwärmenutzung mit 30 € je Bohrmeter, gedeckelt auf 15.000 € bei einer maximalen Bohrtiefe von 400 Metern. Die Förderung gilt ausschließlich für Bestands-Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten. Einfamilienhäuser sind ausgeschlossen. Das Programm läuft bis zum 30.06.2027.
Wie hat sich die Förderhöhe seit 2022 entwickelt?
Der maximale Fördersatz für Wärmepumpen ist seit 2022 von 40 % auf 70 % gestiegen, mit einer strukturellen Reform 2024 als Wendepunkt. 2022 bestand die Förderung aus Grundförderung, Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpenbonus. 2023 kam ein Effizienzbonus hinzu.
Entwicklung der maximalen Wärmepumpen-Förderung von 2022 bis 2026.
Jahr | Zusammensetzung | Maximaler Fördersatz | Kostendeckel |
2022 | Grundförderung 25 % + Heizungstausch-Bonus 10 % + Wärmepumpenbonus 5 % | 40 % | – |
2023 | 25 % bzw. 35 % bei Austausch (>20 Jahre alte Heizung) + Effizienzbonus 5 % | 40 % | 60.000 € brutto/Einheit |
2024 | Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % + Effizienzbonus 5 % | 70 % | 30.000 € (Basis für 70 %) |
2026 | Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus bis 40 % | 70 % (80 % mit Familienzuschlag) | 28.000 € (1. Wohneinheit) |
Die GEG-Reform vom Juli 2023 senkte den Basisförderersatz für Besserverdienende von 40 % auf 30 %, führte im Gegenzug jedoch die neuen Boni ein. Ab 2024 lag der real erreichbare Maximalsatz mit allen Boni bei 70 % – höher als der Höchstsatz der Jahre 2022 und 2023 von 40 %.
Stimmt es, dass Habeck die Zuschüsse für Wärmepumpen gestrichen hat?
Die Behauptung, Robert Habeck habe die Wärmepumpen-Zuschüsse gestrichen, ist durch die Datenlage nicht gedeckt: Der maximal erreichbare Fördersatz stieg unter der GEG-Reform 2023/2024 von 40 % auf 70 %. Richtig ist, dass die Reform vom Juli 2023 den Basisfördersatz für Besserverdienende ohne Bonusanspruch von 40 % auf 30 % senkte – dieser Einzelwert ist die vermutliche Quelle der Behauptung. Gleichzeitig führte die Reform den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus neu ein, wodurch der für die meisten Antragsteller relevante Maximalsatz stieg statt sank. Habeck war bis zum 6.5.2025 Bundeswirtschaftsminister. Seither führt Katherina Reiche (CDU) das Ministerium.
Kann ich die Wärmepumpe stattdessen steuerlich absetzen?
Als Alternative zum KfW-Zuschuss lässt sich eine Wärmepumpe nach § 35c EStG über drei Jahre steuerlich absetzen, allerdings nicht zusätzlich zum Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr und 6 % im dritten Jahr, gedeckelt auf maximal 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt bei bis zu 200.000 € förderfähigen Kosten. Ein Doppelbezug von KfW-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Wärmepumpe schließt das Gesetz aus, sodass Antragsteller sich vorab für einen der beiden Wege entscheiden müssen.
Rechenbeispiel: Wie hoch ist die reale Förderung für ein Einfamilienhaus?
Am Referenz-Szenario eines Einfamilienhauses mit Heizungstausch lässt sich die reale Förderhöhe konkret berechnen.
Beispiel: Einfamilienhaus, Bauantrag vor 2021, Austausch einer alten Ölheizung
Gegeben: förderfähige Kosten 28.000 €, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 €, ein Kind im Haushalt, Austausch einer fossilen Heizung.
Berechnung: Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 40 % (Einkommensgrenze durch Familienzuschlag auf 40.000 € angehoben, das Haushaltseinkommen von 35.000 € bleibt darunter und erreicht damit Stufe 1) = 86 %, gedeckelt auf 80 % (niedrigste Einkommensstufe plus Familienzuschlag). 80 % von 28.000 € = 22.400 €.
Ergebnis: 22.400 € Zuschuss, die verbleibenden 5.600 € Restkosten lassen sich über den KfW-Ergänzungskredit 358 zu einem Zinssatz ab 0,01 % finanzieren.
Warum werden Förderanträge abgelehnt und wie vermeide ich Fehler?
Förderanträge scheitern überwiegend an vier vermeidbaren Formfehlern: einem zu früh fest gebundenen Vertrag, einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn, einem fehlenden hydraulischen Abgleich oder einem zu spät eingereichten Verwendungsnachweis.
Fehler 1: Vertrag ohne aufschiebende Bedingung geschlossen
Ein fest gebundener Vertrag vor der Förderzusage führt zum Verlust des Zuschusses, da die KfW nur Maßnahmen fördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Prävention: Den Liefer- und Leistungsvertrag stets mit einer aufschiebenden Bedingung abschließen, die ihn erst nach Förderzusage wirksam werden lässt.
Fehler 2: Maßnahme vor Antragstellung begonnen
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, etwa durch Bestellung oder Installation vor Antragseingang, führt zum vollständigen Förderausschluss. Prävention: Erst den Antrag im Portal „Meine KfW" einreichen, danach mit der Umsetzung beginnen.
Fehler 3: Fehlender hydraulischer Abgleich
Ohne durchgeführten
hydraulischen Abgleich nach Verfahren B entfällt die Fördervoraussetzung vollständig.
Prävention: Den
Abgleich vom Fachunternehmen dokumentieren lassen und dem Verwendungsnachweis beilegen.
Fehler 4: Verwendungsnachweis zu spät eingereicht
Reicht der Antragsteller die Nachweise später als 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme ein, erlischt der Förderanspruch. Prävention: Rechnungen und Fachunternehmererklärung direkt nach Abschluss der Installation zusammenstellen und fristgerecht hochladen.
Was ändert sich 2027 durch den EU-Wertschöpfungsbonus?
Ab Q1 2027 sinkt die Grundförderung laut BEG-EM-Förderrichtlinie für alle Wärmepumpen auf 15 %. EU-gefertigte Geräte erhalten dafür einen neuen EU-Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten. In der Summe bleibt der Fördersatz für EU-gefertigte Wärmepumpen damit bei 30 %, während Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung dauerhaft bei 15 % Grundförderung verbleiben. Gleichzeitig sinkt der Kostendeckel für die erste Wohneinheit ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Die genaue rechtliche Definition, wann eine Wärmepumpe als „Ursprung in der Union" gilt, ist zum Zeitpunkt der BEG-EM-Förderrichtlinie noch nicht abschließend in einem separaten Infoblatt veröffentlicht.
Häufige Fragen zu Zuschüssen für Wärmepumpen
Ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 noch verfügbar?
Ja, die BEG-EM-Förderrichtlinie gilt seit dem 21.07.2026 bis zum 31.12.2030. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, da die KfW aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Bundes auszahlt.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss für eine Wärmepumpe?
Der maximale Zuschuss beträgt 22.400 € bei einem Fördersatz von 80 % und dem Kostendeckel von 28.000 € für die erste Wohneinheit eines Gebäudes.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?
Nein, § 35c EStG schließt eine Doppelförderung aus: Für dieselbe Wärmepumpe ist entweder der KfW-Zuschuss oder die dreijährige Steuerermäßigung möglich, nicht beides.
Was passiert, wenn ich vor der Förderzusage einen Vertrag unterschreibe?
Ohne eine aufschiebende Bedingung im Liefer- und Leistungsvertrag verliert der Antragsteller den Anspruch auf den Zuschuss, weil die Maßnahme dann bereits vor der Antragstellung begonnen hat.
Gilt die Förderung auch für Mehrfamilienhäuser?
Ja, der Kostendeckel ist gestaffelt: 15.000 € je Wohneinheit für die Einheiten 2 bis 6 und 8.000 € je Einheit ab der siebten Wohneinheit.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Die Zusage liegt üblicherweise zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen nach Antragstellung vor. Die Gesamtdauer bis zur Auszahlung beträgt meist 4 bis 8 Monate einschließlich Installation.
Muss ich einen hydraulischen Abgleich nachweisen?
Ja, der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist seit dem 1.1.2023 eine verpflichtende Voraussetzung für jede BEG-Förderung, auch für Wärmepumpen.
Was ändert sich für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung ab 2027?
Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung erhalten ab Q1 2027 keinen EU-Wertschöpfungsbonus und bleiben dauerhaft bei einer Grundförderung von 15 %, während EU-gefertigte Geräte weiterhin 30 % erreichen.
Für wen lohnt sich die Wärmepumpen-Förderung?
Die Wärmepumpen-Förderung lohnt sich in unterschiedlichem Umfang, abhängig von Gebäudealter, Einkommen und Zeitpunkt der Antragstellung.
Entscheidungsmatrix zur Wärmepumpen-Förderung nach Nutzerprofil.
Profil | Erreichbarer Fördersatz | Empfehlung |
Bestandsgebäude, niedriges Einkommen, mit Kind | bis 80 % | Antrag jetzt stellen, maximaler Bonusstapel noch verfügbar |
Bestandsgebäude, mittleres Einkommen, Heizungstausch | bis 76 %, gedeckelt auf 70 % | Antrag vor der nächsten Klimabonus-Degression am 01.02.2027 stellen |
Bestandsgebäude, hohes Einkommen (über 50.000 €) | 30–46 % | Zuschuss und Ergänzungskredit 359 kombinieren, alternativ § 35c EStG prüfen |
Neubau, Effizienzhaus 40 | kein Direktzuschuss | KfW-Kredit 297/298 nutzen (bis 100.000 €, mit QNG-Siegel bis 150.000 €) statt BEG-EM-Zuschuss |
Bestandsgebäude, Bauantrag jünger als 5 Jahre | 0 % (nicht förderfähig) | Warten bis die 5-Jahres-Frist erreicht ist oder Neubau-Kredit nutzen |
Am stärksten profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen und Kindern in einem förderfähigen Bestandsgebäude, die den maximalen Fördersatz von 80 % erreichen. Für Antragsteller mit höherem Einkommen bleibt die Grundförderung von 30 % plus Klimageschwindigkeitsbonus bestehen, kombiniert mit dem KfW-Ergänzungskredit zur zinsgünstigen Restfinanzierung. Wer den Antrag noch vor dem 01.02.2027 stellt, sichert sich den aktuell noch vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % statt der bereits reduzierten Folgestufe.