Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundförderung im KfW-Programm 458 bleibt für Pelletheizung und Wärmepumpe bei 30 % der förderfähigen Kosten.
- Ab dem 21.07.2026 liegt der Klimageschwindigkeitsbonus bei 16 Prozentpunkten – der bisherige Satz von 20 % galt nur für Anträge vor diesem Stichtag –, während Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag für neue Anträge entfallen.
- Die formale Förderobergrenze liegt seit dem 21.07.2026 bei maximal 80 % der förderfähigen Kosten für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch.
- Der maximale förderfähige Kostenrahmen sinkt für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro, was bei bis zu 80 % Förderquote einem Höchstzuschuss von 22.400 Euro entspricht.
- Eine Pelletheizung kostet 2026 komplett installiert typischerweise 20.000 bis 35.000 Euro; für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist je nach Systemumfang eine ähnliche Größenordnung realistisch, ohne dass es dafür einen einheitlichen amtlichen Richtwert gibt.
- Bei Auslegungsvorlauftemperaturen bis 55 °C gelten Gebäude – insbesondere neuere Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser – laut BMWK meist als gut für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet.
- Pelletpreise lagen im Februar 2026 bei rund 8,45 Cent/kWh, während Haushaltsstrom je nach Tarif zwischen etwa 35 und 40 Cent/kWh kostet.
Was kostet eine Pelletheizung im Vergleich zur Wärmepumpe in der Anschaffung?
Eine Pelletheizung und eine Luft-Wasser-
Wärmepumpe liegen bei den Anschaffungskosten 2026 in einer ähnlichen Größenordnung. Die genaue Investitionssumme hängt stark von Gebäudegröße, benötigter Leistung und Installationsaufwand ab. Eine Pelletheizung benötigt zusätzlich Lagerraum und ein Fördersystem für die Pellets, eine Wärmepumpe benötigt stattdessen ein Fundament für das Außengerät und häufig eine separate Elektroinstallation.
Marktübersichten für 2026 nennen für eine komplette Pelletheizung inklusive Kessel, Lager, Fördersystem, Pufferspeicher, Installation und Inbetriebnahme Gesamtkosten von rund 20.000 bis 35.000 Euro. Für eine komplette Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau und notwendiger Nebenarbeiten liegen die Gesamtkosten 2026 typischerweise zwischen 25.000 und 35.000 Euro. Die Gerätekosten der Wärmepumpe allein bewegen sich meist zwischen 9.000 und 14.000 Euro, hinzu kommen etwa 3.000 bis 5.000 Euro für die Installation. Alle Angaben sind Orientierungswerte 2026 ohne Berücksichtigung der Förderung.
| Kostenposition | Pelletheizung | Wärmepumpe (Luft-Wasser) |
|---|
| Gesamtkosten inkl. Installation | 20.000–35.000 EUR | 25.000–35.000 EUR |
| Gerätekosten allein | im Gesamtpreis enthalten (Kessel, Lager, Fördersystem, Pufferspeicher) | 9.000–14.000 EUR |
| Installationskosten | im Gesamtpreis enthalten | 3.000–5.000 EUR |
Die tatsächliche Kostendifferenz zwischen beiden Systemen verändert sich durch die unterschiedliche Förderstruktur ab dem 21.07.2026 erheblich, wie der Abschnitt zur KfW-Förderung weiter unten zeigt.
Was kosten Pelletheizung und Wärmepumpe im laufenden Betrieb?
Der Nutzwärmepreis einer Pelletheizung ergibt sich aus dem Pelletpreis geteilt durch den Kesselwirkungsgrad; bei modernen Kesseln liegt dieser üblicherweise bei rund 90 %. Der Nutzwärmepreis einer Wärmepumpe ergibt sich aus dem Wärmepumpenstrompreis geteilt durch die Jahresarbeitszahl (JAZ). Vereinfacht gilt: Heizkosten pro Jahr = Wärmebedarf (kWh) ÷ Wirkungsgrad bzw. JAZ × Energiepreis (€/kWh). Ab welcher konkreten JAZ eine Wärmepumpe günstiger heizt als eine Pelletheizung, hängt von den jeweils aktuellen Pellet- und Strompreisen ab und lässt sich nicht mit einer festen, amtlich definierten Schwelle beziffern – entsprechende Werte in Rechenbeispielen sind daher immer nur Annahmen, keine offiziellen Grenzwerte.
Die durchschnittlichen Holzpelletpreise lagen im Februar 2026 laut Deutschem Pelletinstitut bei rund 8,45 Cent pro kWh, ein Anstieg von etwa 4 % gegenüber dem Vormonat. Beim Wärmepumpenstrom liegen die realistischen Referenzwerte deutlich höher als in manchen älteren Rechenbeispielen angenommen: Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag im zweiten Halbjahr 2025 laut Destatis bei 40,55 Cent/kWh, während Modellrechnungen der Bundesnetzagentur für Neukunden im Januar 2026 einen Preis von rund 34,9 Cent/kWh ausweisen. Spezielle Wärmepumpentarife liegen häufig etwas darunter, zuzüglich eines Netzentgeltaufschlags von brutto rund 1,86 Cent/kWh. Wer mit einem Spezialtarif von deutlich unter 30 Cent/kWh rechnet, sollte diesen Wert konkret beim eigenen Versorger prüfen, da er unter den meisten aktuellen Marktpreisen liegt.
| System | Energiekosten/Jahr | Sonstige Betriebskosten/Jahr |
|---|
| Pelletheizung | 1.200–1.800 EUR (Pellets) | 150–300 EUR Wartung, 50–100 EUR Strom |
| Wärmepumpe | je nach Stromtarif und Verbrauch stark variierend, kein einheitlicher amtlicher Richtwert | im Wert enthalten |
Pelletpreise unterliegen saisonalen Schwankungen und einer tendenziell steigenden Nachfrage, was die langfristige Kalkulation der Pelletheizung unsicherer macht als die der Wärmepumpe. Die Wärmepumpe profitiert dagegen von der fortschreitenden Dekarbonisierung des Stromnetzes, die ihre relative Klimabilanz über die Jahre kontinuierlich verbessert.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Pelletheizung und Wärmepumpe ab 21.07.2026?
Ab dem 21.07.2026 gilt für Pelletheizung und Wärmepumpe im
KfW-Programm 458 weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Die Bonusstruktur verändert sich jedoch: Der Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten entfällt nicht vollständig, sondern bleibt für Wärmepumpen erhalten, die Wasser, Erdwärme, Abwasser oder ein natürliches Kältemittel nutzen. Beim Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen ist nicht abschließend belegt, ob und in welchem Umfang er für Anträge ab diesem Datum entfällt; hier sollte die aktuelle BEG-/KfW-Richtlinie im Einzelfall geprüft werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt gleichzeitig von 20 % auf 16 % und wird ab dem 01.02.2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte abgesenkt.
Der
Einkommensbonus ist nach der Reform in Prozentpunkten der förderfähigen Kosten gestaffelt: 40, 30 oder 10 Prozentpunkte je nach Haushaltsjahreseinkommen – ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Laut KfW-Programmblatt erhalten Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro einen Bonus von 30 Prozentpunkten; die höchste Stufe von 40 Prozentpunkten gilt bis zu dieser Einkommensgrenze von 40.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Manche ältere Darstellungen vereinfachen dies zu festen, voneinander unabhängigen Einkommensgrenzen pro Stufe; maßgeblich für Anträge ab dem 21.07.2026 ist die gestaffelte Prozentpunkt-Regelung mit der Kinderkomponente.
Die Gesamtförderquote bleibt sowohl vor als auch nach dem 21.07.2026 formal auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt – unabhängig davon, wie sich Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus im Einzelfall summieren. In Berichten zur Reform ist zusätzlich von Förderquoten bis zu 80 % die Rede; das betrifft besondere Konstellationen mit stark kombinierten Boni bei sehr niedrigem Einkommen. Die reguläre Deckelung der BEG-Heizungsförderung liegt jedoch weiterhin bei 70 %.
Die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dem 21.07.2026 von bisher 30.000 Euro auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten je 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro pro Einheit. Sowohl Pelletheizungen als auch Wärmepumpen bleiben grundsätzlich förderfähig, sofern sie die technischen Anforderungen der BEG-Richtlinie erfüllen und in den einschlägigen Förderlisten geführt werden. Ein politisch diskutierter Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen ist zum Stand 06.08.2026 nicht in einer verbindlichen Förderrichtlinie festgeschrieben und sollte daher als politische Planung, nicht als gesicherte Förderregel betrachtet werden.
| Förderbaustein | Satz ab 21.07.2026 | Hinweis |
|---|
| Grundförderung | 30 % | unverändert für beide Systeme |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | vorher 20 %; ab 01.02.2027 Absenkung um 4 Prozentpunkte je Halbjahr |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 € Haushaltseinkommen, nur Selbstnutzer |
| Effizienzbonus | entfallen | entfällt ab 21.07.2026; Übergangsfrist für Anträge nach alten Bedingungen endet am 20.07.2026 |
| Emissionsminderungszuschlag | entfallen | entfällt ab 21.07.2026; Übergangsfrist für Anträge nach alten Bedingungen endet am 20.07.2026 |
| Förderobergrenze gesamt | 70 % (Sonderfälle bis 80 %) | formale Grunddeckelung; bei niedrigster Einkommensstufe bzw. Kinderzuschlag bis zu 80 % möglich |
| Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) | 28.000 EUR | vorher 30.000 EUR |
Wie berechnet sich die Gesamtkostenrechnung (TCO) über 20 Jahre?
TCO = Investition × (1 − Förderquote) + (Energiekosten pro Jahr + Wartungskosten pro Jahr) × 20 beschreibt die Gesamtkosten über 20 Jahre. Für die Investition sind die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit eine sinnvolle Rechengrundlage. Bei einer angenommenen Gesamtförderquote von 70 % ergibt sich daraus rechnerisch ein Eigenanteil von 8.400 Euro für die reine Anlageninvestition – unabhängig davon, ob es sich um eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe handelt, solange beide Systeme dieselbe Förderquote erreichen. In Sonderfällen mit einer Förderquote von bis zu 80 % würde sich der Eigenanteil entsprechend auf 5.600 Euro reduzieren.
Zu diesem Eigenanteil addieren sich die kumulierten Energie- und Wartungskosten über 20 Jahre, die je nach System und Gebäude stark variieren. Da Pelletpreise und Strompreise unterschiedlichen Marktmechanismen unterliegen, lohnt sich eine Berechnung mit den tatsächlichen, aktuellen Tarifen des eigenen Haushalts statt mit pauschalen Annahmen. Wichtig für die Einordnung älterer Vergleichsrechnungen: Die formale Förderobergrenze lag vor der Reform bei 70 % der förderfähigen Kosten; seit dem 21.07.2026 kann der Höchstfördersatz in bestimmten Einkommenskonstellationen auf bis zu 80 % steigen. Rechnungen, die diese neue Obergrenze nicht berücksichtigen, unterschätzen die maximal mögliche Förderung in solchen Fällen.
Für welche Gebäude eignet sich die Pelletheizung, für welche die Wärmepumpe?
Die Wahl des passenden Systems richtet sich vor allem nach der benötigten Vorlauftemperatur und dem Sanierungsstand des Gebäudes. Laut Umweltbundesamt gelten Gebäude, deren Heizsystem mit einer Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C auskommt, allgemein als „Niedertemperatur-ready“ und in der Regel gut für den effizienten Einsatz von Wärmepumpen geeignet. Die Pelletheizung ist dagegen bei deutlich höheren, dauerhaft benötigten Vorlauftemperaturen im Vorteil, da der Verbrennungswirkungsgrad unabhängig von der Zieltemperatur konstant bleibt.
Welches Gebäude passt zu welchem System?
- Neubau mit Fußbodenheizung: Vorlauftemperatur meist 30–35 °C, laut Umweltbundesamt besonders günstig für die Wärmepumpe.
- Sanierter Altbau mit Niedertemperatur-Heizkörpern: Vorlauftemperatur rund 45–50 °C, Wärmepumpe meist wirtschaftlich sinnvoll.
- Teilsanierter Bestand: Vorlauftemperatur rund 50–60 °C, Eignung der Wärmepumpe je nach erreichbarer Jahresarbeitszahl im Einzelfall zu prüfen.
- Unsanierter Altbau mit dauerhaft hoher Vorlauftemperatur: Pelletheizung häufig wirtschaftlich überlegen, insbesondere ohne Sanierungsperspektive.
- Denkmalgeschützte Gebäude: Pelletheizung oft die einzige praktikable Option, wenn Dämmmaßnahmen oder Heizkörpertausch nicht möglich sind.
Welche Vorlauftemperatur benötigen Pelletheizung und Wärmepumpe?
Eine Pelletheizung liefert hohe Vorlauftemperaturen ohne Effizienzverlust, da der Verbrennungswirkungsgrad unabhängig von der Zieltemperatur bleibt. Eine
Wärmepumpe erreicht ihre höchste Jahresarbeitszahl laut Umweltbundesamt bei Systemtemperaturen von maximal 55 °C, wie sie Fußbodenheizungen oder Niedertemperatur-Heizkörper liefern – solche Gebäude gelten als „Niedertemperatur-ready“ und lassen sich in der Regel effizient mit einer Wärmepumpe beheizen, während höhere Vorlauftemperaturen die Effizienz spürbar verschlechtern. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln können laut Umweltbundesamt Vorlauftemperaturen von bis zu 75 °C erreichen, allerdings mit deutlich geringerer Effizienz als im Niedertemperaturbetrieb.
Ein
hydraulischer Abgleich senkt die tatsächlich benötigte Vorlauftemperatur eines Bestandsgebäudes häufig deutlich, da viele Heizkörper in Altbauten großzügig dimensioniert sind und ungenutzte Reserven besitzen. Laut einem UBA-Kurzgutachten lassen sich in über 80 % der untersuchten Wohngebäude die Systemtemperaturen so weit absenken, dass eine Wärmepumpe effizient mit maximal 55 °C Vorlauftemperatur betrieben werden kann. Steigt die tatsächlich benötigte Vorlauftemperatur dagegen deutlich über diesen Wert, sinkt die Jahresarbeitszahl entsprechend, und die Betriebskosten der Wärmepumpe nähern sich denen fossiler Systeme oder der Pelletheizung an.
Wie viel Platz benötigt eine Pelletheizung im Vergleich zur Wärmepumpe?
Eine Pelletheizung benötigt insgesamt deutlich mehr Raum als eine Wärmepumpe, weil zusätzlich zum Kessel ein Lagerraum für die Pellets sowie ein Fördersystem eingeplant werden müssen. Der Gesamtplatzbedarf einer Pelletheizung liegt typischerweise bei rund 8 bis 12 Quadratmetern für Kessel, Speicher und Lager, während eine Wärmepumpe innen oft nur wenige Quadratmeter für Inneneinheit und Speicher benötigt, da das Außengerät im Freien steht.
| Bereich | Pelletheizung | Wärmepumpe |
|---|
| Lagerraum/Außengerät | 4–6 m² Kesselraum plus separates Lager | ca. 1 m² für das Außengerät |
| Innenraum gesamt | 10–15 m² | 2–3 m² |
| Zusätzliche Fläche außen | keine | Fundament plus Abstandsflächen |
Der Platzvorteil der Wärmepumpe ist besonders in Reihenhäusern und Stadtwohnungen mit begrenztem Kellerraum entscheidend, da hier oft kein Platz für ein Pelletlager zur Verfügung steht.
Wie unterscheiden sich Pelletheizung und Wärmepumpe ökologisch?
Die Verbrennung von Holzpellets gilt bilanziell als CO₂-neutral, verursacht aber durch Ernte, Transport und Verarbeitung eine Vorkette von CO₂-Emissionen. Die Wärmepumpe erzeugt keine lokalen Emissionen; ihre CO₂-Bilanz hängt vom Strommix ab und verbessert sich mit der fortschreitenden Dekarbonisierung des Stromnetzes kontinuierlich.
Wärmepumpen verursachen am Aufstellort laut Umweltbundesamt keine lokalen Luftschadstoff-Emissionen wie Feinstaub, während Biomasseheizungen ohne wirksame Filtertechnik einen deutlichen Beitrag zur winterlichen Feinstaubbelastung leisten können. In urbanen Ballungsräumen ist die lokale Emissionsfreiheit der Wärmepumpe daher ein direkter Vorteil für die Luftqualität am Wohnort.
Wie hoch sind Wartungskosten und -aufwand bei beiden Systemen?
Die Wärmepumpe verursacht in der Regel geringere jährliche Wartungskosten als die Pelletheizung, da weder Verbrennung noch Schornsteinfeger-Kontrollen oder Ascheentsorgung notwendig sind. Eine Pelletheizung erfordert dagegen regelmäßige Reinigung des Kessels, Schornsteinfeger-Kontrollen und die Entsorgung der Verbrennungsasche.
| Kostenposition | Pelletheizung | Wärmepumpe |
|---|
| Schornsteinfeger | 80–200 EUR | entfällt |
| Fachbetriebswartung/Inspektion | 120–350 EUR | 100–200 EUR |
| Ascheentsorgung | 50–100 EUR | entfällt |
| Sonstige Stromkosten | 80–150 EUR | 50–100 EUR |
Über einen Zeitraum von 20 Jahren summiert sich dieser Wartungskostenvorteil der Wärmepumpe auf einen relevanten Betrag, der in der TCO-Betrachtung zusätzlich zugunsten der Wärmepumpe wirkt.
Welche Lebensdauer haben Pelletheizung und Wärmepumpe?
Nach Einschätzung des Umweltbundesamts gelten konventionelle Heizungen im Allgemeinen nach 15 bis 20 Jahren als technisch veraltet und sollten aus Effizienz- und Klimaschutzgründen ersetzt werden. Das betrifft sowohl Pelletheizungen als auch Wärmepumpen, wobei bei der Wärmepumpe vor allem der Verdichter und bei der Pelletheizung vor allem der Brenner als zentrales Verschleißteil gilt. Beide Systeme benötigen regelmäßige Wartung, um diese Lebensdauer tatsächlich zu erreichen.
Ist eine Pelletheizung nach dem Gebäudeenergiegesetz noch erlaubt?
Eine Pelletheizung ist nach dem
Gebäudeenergiegesetz weiterhin zulässig: Nach § 71 GEG darf eine neu eingebaute Heizungsanlage nur betrieben werden, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt, und Biomasseheizungen wie Pelletkessel gelten unter den technischen Voraussetzungen des § 71g GEG als Erfüllungsoption für diese Vorgabe – sowohl im Neubau als auch im Bestand, jedoch nicht automatisch und ausnahmslos in jedem Einzelfall.
Förderfähige Biomasseheizungen müssen zudem eine Mindestnennwärmeleistung von 5 kW erreichen und die in der BEG-Richtlinie festgelegten Effizienz- und Emissionsanforderungen einhalten. Die vollständige Erfüllung der 65-%-EE-Regel durch Biomasse bedeutet also nicht automatisch, dass keine weiteren technischen Auflagen gelten.
Lohnt sich eine Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe?
Eine Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe kann sich für teilsanierte Gebäude im Übergang lohnen, in denen weder ein System allein optimal wirtschaftlich arbeitet. Bei einer solchen bivalenten Hybridlösung übernimmt die Wärmepumpe die Grundlast an milden Tagen, während die Pelletheizung bei tiefen Außentemperaturen und hohem Wärmebedarf einspringt.
Diese Lösung erhöht die Investitionssumme und die Komplexität der Anlage gegenüber einem einzelnen System, da zwei vollständige Wärmeerzeuger sowie meist ein größerer Pufferspeicher zur Entkopplung beider Systeme installiert werden müssen. Für Neubauten und sanierte Altbauten mit niedriger Vorlauftemperatur ist die Kombination in der Regel nicht wirtschaftlich, da die Wärmepumpe hier bereits allein den gesamten Wärmebedarf effizient decken kann. Für unsanierte Altbauten ohne Sanierungsperspektive kann die Hybridlösung dagegen eine sinnvolle Übergangslösung darstellen.
Häufige Fragen zu Pelletheizung oder Wärmepumpe
Ist eine Pelletheizung 2026 noch förderfähig?
Ja, eine Pelletheizung bleibt auch nach dem 21.07.2026 grundsätzlich förderfähig, sofern sie in den Wärmeerzeugerlisten des BAFA gelistet ist und die technischen BEG-Anforderungen erfüllt. Weil der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für neue Anträge entfallen, sinkt die maximal erreichbare Förderquote gegenüber der alten Regelung, auch wenn die Grundförderung von 30 % erhalten bleibt.
Was passiert mit Förderanträgen, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden?
Für Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Konditionen einschließlich des Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten und des Emissionsminderungszuschlags von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen. Diese Bausteine stehen für Anträge ab dem 21.07.2026 nicht mehr zur Verfügung.
Kann ich eine alte Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen?
Ja, der Austausch einer Ölheizung gegen eine Pelletheizung ist nach dem Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich zulässig, da Biomasseheizungen die gesetzliche Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie unter den festgelegten technischen und nachhaltigkeitsbezogenen Voraussetzungen erfüllen können – jedoch nicht ausnahmslos und unabhängig von Gebäudetyp und Übergangsregelungen. Die Pelletheizung gilt dabei als möglicher Ersatz, muss aber wie jede andere Heizung die allgemeinen technischen Anforderungen des Gesetzes einhalten.
Muss eine Pelletheizung im BAFA-Wärmeerzeugerregister gelistet sein?
Ja, damit eine Pelletheizung die BEG-Förderung erhält, muss sie im BAFA-Wärmeerzeugerregister gelistet sein und die dort festgelegten technischen Anforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine automatische Beschickung, eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung und eine Prüfung nach EN 303-5 durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Institut.
Lohnt sich die Pelletheizung trotz steigender Pelletpreise noch?
Die Pelletheizung bleibt vor allem in Gebäuden mit hoher, dauerhaft benötigter Vorlauftemperatur eine sinnvolle Option, weil sie dort technisch zuverlässig arbeitet, wo eine Wärmepumpe nur eine niedrige Jahresarbeitszahl erreichen würde. Steigende und saisonal schwankende Pelletpreise verringern den Kostenvorteil gegenüber der Wärmepumpe tendenziell, weshalb eine Einzelfallprüfung anhand der tatsächlichen Vorlauftemperatur und Gebäudesituation sinnvoll ist.
Für wen lohnt sich Pelletheizung oder Wärmepumpe?
Die Entscheidung zwischen beiden Systemen hängt in der Praxis vor allem von drei Faktoren ab: der benötigten Vorlauftemperatur, dem verfügbaren Platz und der individuellen Förderquote nach Haushaltseinkommen.
Die Wärmepumpe lohnt sich für ...
- Neubauten und sanierte Altbauten mit Flächenheizung oder Niedertemperatur-Heizkörpern und Vorlauftemperaturen bis 55 °C.
- Gebäude mit ausreichend Platz für Außengerät und Fundament, aber wenig Kellerfläche für ein Pelletlager.
- Haushalte, die von der Förderquote von bis zu 70 % profitieren möchten und langfristig auf einen sich dekarbonisierenden Strommix setzen.
Die Pelletheizung lohnt sich für ...
- Unsanierte Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude mit dauerhaft hoher, nicht absenkbarer Vorlauftemperatur.
- Gebäude mit ausreichend Kellerfläche für Lager, Fördersystem und Pufferspeicher.
- Eigentümer, die auch nach dem Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag noch von der 30 % Grundförderung profitieren möchten.
Die Hybridlösung lohnt sich für ...
Teilsanierte Bestandsgebäude im Übergang, in denen weder ein reines Wärmepumpen- noch ein reines Pelletsystem allein wirtschaftlich optimal arbeitet, profitieren häufig von einer bivalenten Kombination bis zu einer späteren vollständigen Sanierung.