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Wärmepumpenstrom: Preisentwicklung, Tarife und Umlagenbefreiung

13 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Preis 2026: Der günstigste Neukundentarif für Wärmepumpenstrom liegt bei 20,66 ct/kWh statt rund 37,0 ct/kWh bei normalem Haushaltsstrom.
  • Preisentwicklung: Nach dem Energiekrisen-Peak von 44,53 ct/kWh im Jahr 2022 ist der Preis 2024 bis 2026 wieder auf das Vorkrisenniveau von rund 20,5 ct/kWh gefallen.
  • Netzentgelt-Rabatt: Über §14a EnWG reduziert Modul 2 den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % des Originalpreises, sofern ein separater Wärmepumpenzähler vorhanden ist.
  • Umlagenbefreiung 2026: Seit der Streichung des Beihilfevorbehalts zum 23.12.2025 gilt die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG vollständig für 2026, das spart 1,387 ct/kWh (KWKG- und Offshore-Netzumlage zusammen).
  • Marktschwäche: Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW fand bei 25 % der 23 geprüften Anbieter keine Informationen zur aktuellen §14a-Regelung.
  • Zusatzkosten: Ein separater Zähler kostet 10 bis 15 Euro monatlich zusätzlichen Grundpreis plus rund 100 Euro Messstellenentgelt im Jahr.
  • Lohnt sich ab: Ein eigener Wärmepumpentarif mit Modul 2 rechnet sich ab etwa 3.000 kWh Jahresverbrauch, sicher ab 4.500 kWh.

Was ist Wärmepumpenstrom und wie funktioniert die Preisbildung?

Wärmepumpenstrom ist ein spezieller Stromtarif für den Betrieb elektrischer Wärmepumpen, der über einen separaten Zähler abgerechnet wird und günstiger ist als normaler Haushaltsstrom. Der Preisvorteil entsteht aus zwei unabhängigen Quellen: einer reduzierten Netzentgeltkomponente nach §14a EnWG und einer Befreiung von bestimmten Umlagen nach §22 EnFG. Beide Vergünstigungen setzen voraus, dass der Netzbetreiber den Verbrauch der Wärmepumpe getrennt vom übrigen Haushaltsstrom messen kann.
Im Gegensatz zum regulären Haushaltsstrom, der 2026 im Schnitt rund 37,0 ct/kWh kostet, liegt der günstigste Wärmepumpenstromtarif 2026 bei 20,66 ct/kWh. Laut dem Vergleichsportal Finanztip ergibt sich – zusammengesetzt aus Netzentgelt-Rabatt, Konzessionsabgabe und Umlagenbefreiung – ein separat berechneter Vorteil von mindestens 5 bis 10 ct/kWh gegenüber einem vergleichbaren Haushaltsstromtarif. Zu verwechseln ist Wärmepumpenstrom nicht mit einem dynamischen Stromtarif: Während Wärmepumpenstrom ein fester oder variabler Tarif mit gesetzlich geregeltem Rabatt ist, richtet sich der dynamische Tarif nach dem Spotmarktpreis der Strombörse und kann je nach Marktlage stark schwanken, von negativen Werten bis über 30 Cent pro Kilowattstunde.

Wie hoch ist der Wärmepumpenstrompreis 2026?

Der günstigste verfügbare Neukundentarif für Wärmepumpenstrom kostet 2026 20,66 ct/kWh bei einem Referenzverbrauch von 7.500 kWh, wie das Vergleichsportal Verivox in seiner laufenden Preisreihe ermittelt. Dieser Wert bezieht sich auf Tarife mit separatem Zähler und Modul-2-Rabatt nach §14a EnWG.
Parallel dazu zeigt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (Befragung im August 2025, veröffentlicht im März 2026) ein anderes Bild für Bestandskunden ohne aktiven Tarifwechsel: Der Marktdurchschnitt für Modul-2-Tarife liegt bei 24 ct/kWh zuzüglich rund 140 Euro Grundpreis pro Jahr, für Modul-1-Tarife ohne separaten Zähler bei durchschnittlich 31,5 ct/kWh. Die Differenz zwischen dem günstigsten Neukundentarif und dem Marktdurchschnitt zeigt, dass sich ein aktiver Tarifvergleich lohnt. Wer im Marktdurchschnitt ohne separaten Zähler (Modul 1, 31,5 ct/kWh) verbleibt statt zum günstigsten Modul-2-Neukundentarif (20,66 ct/kWh) zu wechseln, zahlt real bis zu 11 ct/kWh mehr.
Vergleich der Wärmepumpenstrompreise 2026 nach Tarifart.

Tarifart

Preis

Quelle

 

Günstigster Neukundentarif (Modul 2)

20,66 ct/kWh

Verivox, 07/2026

Marktdurchschnitt Modul 2 (Bestandskunden)

24 ct/kWh + 140 €/Jahr

Verbraucherzentrale NRW, Befragung 08/2025 (veröff. 03/2026)

Marktdurchschnitt Modul 1 (kein separater Zähler)

31,5 ct/kWh

Verbraucherzentrale NRW, Befragung 08/2025 (veröff. 03/2026)

Regulärer Haushaltsstrom

rund 37,0 ct/kWh

BDEW-Strompreisanalyse, 04/2026

Wie hat sich der Preis für Wärmepumpenstrom seit 2020 entwickelt?

Der Wärmepumpenstrompreis ist von 20,63 ct/kWh im Jahr 2020 über einen Energiekrisen-Peak von 44,53 ct/kWh 2022 auf aktuell 20,66 ct/kWh im Jahr 2026 zurückgefallen. Die Preisentwicklung folgt damit einer klaren U-Kurve. Grundlage ist die Zeitreihe des günstigsten Neukundentarifs von Verivox. Der Bundesnetzagentur-Monitoringbericht 2025 bestätigt für 2024 die gleiche Größenordnung mit rund 20,27 ct/kWh bei abweichendem Referenzverbrauch (5.636 statt 7.500 kWh).
Preisentwicklung von Wärmepumpenstrom 2020 bis 2026 (günstigster Neukundentarif, 7.500 kWh Jahresverbrauch).

Jahr

Preis in ct/kWh

Wesentlicher Treiber

 

2020

20,63

Vorkrisenniveau

2021

22,86

Beginnender Anstieg der Großhandelspreise

2022

44,53

Energiekrise, Gaspreis-Schock

2023

27,51

Strompreisbremse (Deckel 28 ct/kWh), EnBW-Grundversorgung +11,98 ct auf 30,90 ct

2024

20,44

Inkrafttreten §14a-Reform (Modul 1/2), Entspannung Großhandelspreise

2025

20,55

Stabilisierung auf Vorkrisenniveau

2026

20,66

Umlagenbefreiung §22 EnFG, Netzentgeltsenkung durch Bundeszuschuss

Die Tabelle zeigt den günstigsten Neukundentarif, nicht den Marktdurchschnitt aller Bestandsverträge. Wer 2022 oder 2023 einen Vertrag abgeschlossen hat und nicht gewechselt ist, zahlt 2026 häufig noch den höheren Marktdurchschnittspreis von 24 bis 31,5 ct/kWh statt der 20,66 ct/kWh eines aktuellen Neukundentarifs.

Warum war Wärmepumpenstrom 2022/2023 so teuer?

Der Preisanstieg 2022/2023 entstand durch die Energiekrise infolge des russischen Gaslieferstopps, der die Strom-Großhandelspreise auf ein Mehrfaches des Vorkrisenniveaus trieb. Der Energieversorger EnBW erhöhte die Grundversorgung für Wärmestrom zum 1. Januar 2023 um 11,98 ct auf 30,90 ct/kWh brutto, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 9. November 2022 bekanntgab.
Anfang 2023 lagen die Preise für Wärmepumpenstrom laut Verivox kurzzeitig über 50 ct/kWh, bevor die rückwirkend zum Januar 2023 eingeführte Strompreisbremse den Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 28 ct/kWh deckelte. Die Strompreisbremse lief zum 31.12.2023 aus. Der Jahresdurchschnitt 2023 von 27,51 ct/kWh liegt daher zwischen dem ungedeckelten Spitzenwert und dem gedeckelten Preis.

Was regelt §14a EnWG und welche Module gibt es?

§14a EnWG regelt seit dem 1. Januar 2024 die Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen ab einer Anschlussleistung von 4,2 kW und ersetzt die früheren Wärmepumpen-Sondertarife der Netzbetreiber. Grundlage ist der Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023. Betreiber wählen zwischen drei Modulen.

Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung

Modul 1 senkt das Netzentgelt um eine feste Pauschale von 110 bis 190 Euro pro Jahr, ohne dass ein separater Zähler nötig ist. Es eignet sich für Haushalte mit niedrigem Wärmepumpenverbrauch, bei denen sich die Zusatzkosten eines eigenen Zählers nicht rechnen.

Modul 2: Prozentualer Rabatt mit separatem Zähler

Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 % des regulären Preises. Das entspricht einem Rabatt von 60 %. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe, außerdem darf der Netzbetreiber keinen zusätzlichen Netzentgelt-Grundpreis berechnen.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte

Modul 3 ist seit April 2025 verfügbar und kombiniert zeitvariable Netzentgelte mit Modul 1. Eine eigenständige Nutzung ohne Modul 1 ist nicht vorgesehen. Es richtet sich an Haushalte, die ihren Verbrauch gezielt in netzgünstige Zeitfenster verlagern.
Für Bestandsanlagen mit bereits vereinbarter Steuerung gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2028, in der die alte Vereinbarung weiterläuft.

Lohnt sich ein separater Wärmepumpenzähler (Modul 2)?

Ein separater Wärmepumpenzähler für Modul 2 lohnt sich ab einem Jahresverbrauch von etwa 3.000 kWh und rechnet sich sicher ab 4.500 kWh pro Jahr, wie Berechnungen von enter.de und Finanztip übereinstimmend zeigen. Unterhalb dieser Schwelle übersteigen die Zusatzkosten des Zählers die Einsparung gegenüber Modul 1.
Ersparnis Modul 2 = VerbrauchkWh × (ArbeitspreisModul 1 − ArbeitspreisModul 2) − MehrkostenZähler
Wo:
  • VerbrauchkWh: Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe in Kilowattstunden
  • ArbeitspreisModul 1/2: Netzentgelt-Arbeitspreis je Modul in ct/kWh
  • MehrkostenZähler: Zusatzkosten für separaten Zähler (Grundpreis-Differenz zzgl. Messstellenentgelt), 220 bis 280 Euro pro Jahr
Beispiel: Referenz-Haushalt mit 5.000 kWh Wärmepumpenverbrauch
Gegeben: Jahresverbrauch Wärmepumpe 5.000 kWh, Marktdurchschnitt Modul 1 = 31,5 ct/kWh, Marktdurchschnitt Modul 2 = 24 ct/kWh zzgl. 140 €/Jahr Grundpreis, Messstellenentgelt 100 €/Jahr für den zweiten Zähler.
Berechnung: Stromkosten Modul 1 = 5.000 kWh × 0,315 €/kWh = 1.575 €. Stromkosten Modul 2 = 5.000 kWh × 0,24 €/kWh + 140 € + 100 € = 1.200 € + 240 € = 1.440 €.
Ergebnis: Modul 2 spart in diesem Szenario 135 € pro Jahr gegenüber Modul 1. Der Vorteil wächst mit steigendem Verbrauch, da die Zählerkosten fix bleiben.
Zusätzlich zu den Modulkosten fällt für den separaten Zähler ein doppelter Grundpreis von 10 bis 15 Euro pro Monat sowie ein Messstellenentgelt von rund 100 Euro pro Jahr für ein intelligentes Messsystem an, wie Finanztip beziffert.

Wie funktioniert die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG und gilt sie 2026?

Die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG befreit Wärmepumpenstrom mit eigenem Zählpunkt von der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage und gilt seit der Streichung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts zum 23. Dezember 2025 vollständig für das Jahr 2026. Das bestätigt die Bundesnetzagentur in ihrer FAQ zu Umlageprivilegien; Rechtsgrundlage der Streichung ist das im Bundesgesetzblatt BGBl. 2025 I Nr. 347 verkündete Änderungsgesetz.
Umlagen-Ersparnis = JahresverbrauchkWh × (KWKG-Umlage + Offshore-Netzumlage) ÷ 100
Wo:
  • JahresverbrauchkWh: Stromverbrauch der Wärmepumpe in Kilowattstunden
  • KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh im Jahr 2026
  • Offshore-Netzumlage: 0,941 ct/kWh im Jahr 2026
Beispiel: Referenz-Haushalt mit 5.000 kWh Wärmepumpenverbrauch
Gegeben: Jahresverbrauch 5.000 kWh, KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh, Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh, macht zusammen 1,387 ct/kWh.
Berechnung: 5.000 kWh × 1,387 ct/kWh ÷ 100 = 69,35 € Ersparnis pro Jahr.
Ergebnis: Die Umlagenbefreiung spart in diesem Szenario knapp 70 € pro Jahr zusätzlich zum Netzentgeltrabatt aus §14a EnWG.
Eine rückwirkende Anwendung für 2023 und 2024 ist ausgeschlossen, da der Genehmigungsvorbehalt in diesen Jahren aktiv war. Für rückwirkende Ansprüche aus 2025 müssen Stromlieferanten die Meldung bis zum 31.03.2026 einreichen, für die vollständige Erstattung des laufenden Jahres 2026 gilt eine Frist bis zum 28.02.2027.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe drosseln oder abschalten?

Seit dem 1. Januar 2024 darf der Netzbetreiber eine Wärmepumpe nur noch dimmen, nicht mehr vollständig abschalten. Die garantierte Mindestleistung liegt bei 4,2 kW. Diese neue netzorientierte Steuerung nach dem Beschluss BK6-22-300 ersetzt die alte Sperrzeiten-Regelung.
Bis Ende 2023 durften Netzbetreiber Wärmepumpen im Rahmen der alten EVU-Sperre und alter Wärmepumpen-Sondertarife bis zu dreimal täglich für je zwei Stunden komplett abschalten. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf die alte Regelung vor 2024 und darf nicht mit der aktuellen Dimm-Regelung verwechselt werden. Für die neue Regelung nennen mehrere unabhängige Quellen wie der Wärmepumpenhersteller Alpha Innotec eine in der Praxis diskutierte Obergrenze von bis zu zwei Stunden täglich. Netzbetreiber wie Netze BW beschreiben den Eingriff dagegen als reinen Ausnahmefall ohne feste Zeitgrenze, verbunden mit einer Pflicht zum Netzausbau bei häufigen Eingriffen. §19 NAV selbst enthält keine konkrete Stunden- oder Häufigkeitsangabe zu Sperrzeiten.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif für die Wärmepumpe?

Ein dynamischer Stromtarif lohnt sich für Wärmepumpenbesitzer nur mit aktiver Lastverschiebung in günstige Stunden, da der Preis sich stündlich oder viertelstündlich nach dem Spotmarkt richtet und je nach Marktlage stark schwanken kann, von negativen Werten bis über 30 Cent pro Kilowattstunde. Ohne intelligente Steuerung, die den Wärmepumpenbetrieb automatisch in Niedrigpreisphasen verlagert, bringt der dynamische Tarif kaum einen Vorteil gegenüber einem festen Wärmepumpentarif.
Voraussetzung für einen dynamischen Tarif ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das einmalig sowie mit jährlichen Betriebskosten von bis zu 100 Euro zu Buche schlägt. Ein fester Wärmepumpentarif mit Modul 2 bietet dagegen einen planbaren Rabatt ohne das Preisschwankungsrisiko des Spotmarkts.

Wie wechsle ich den Anbieter für Wärmepumpenstrom?

Ein Anbieterwechsel für Wärmepumpenstrom erfordert die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von maximal einem Monat bei einer Höchstvertragslaufzeit von zwei Jahren, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen darlegt.

Schritt 1: Bestehenden Vertrag prüfen

Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im aktuellen Vertrag identifizieren – gesetzlich sind maximal zwei Jahre Laufzeit und ein Monat Kündigungsfrist zulässig.

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Schritt 2: Neuen Tarif vergleichen

Aktuelle Neukundentarife über Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 abgleichen und dabei explizit auf Modul-2-Kompatibilität und separaten Zähler achten.

Schritt 3: Kündigung und Ummeldung

Fristgerecht kündigen; bei einem Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht mit sechswöchiger Frist zum Auszugstermin.

Welche Fehler passieren beim Wärmepumpenstromtarif am häufigsten?

Die drei häufigsten Fehler bei der Wahl eines Wärmepumpenstromtarifs betreffen die Tarifart, die Zählerwirtschaftlichkeit und die Tarifrechner-Transparenz der Anbieter.

Fehler 1: Verwechslung von variablem und echtem dynamischem Tarif

Symptom

Ein als „dynamisch" beworbener Tarif enthält in Wirklichkeit nur einen variablen, vom Anbieter festgelegten Preis ohne direkte Spotmarktkopplung.

Folge

Der Kunde erwartet Spotmarkt-Preisvorteile, zahlt aber einen intransparenten Anbieterpreis ohne die tatsächlichen Einsparchancen eines echten Spotmarkt-Tarifs.

Prävention

Vertragsbedingungen auf explizite Kopplung an die EPEX-Spot-Börse prüfen, nicht nur auf den Begriff „dynamisch" im Tarifnamen vertrauen.

Fehler 2: Fehlende Prüfung der §14a-Wirtschaftlichkeitsschwelle

Symptom

Ein separater Zähler wird trotz Jahresverbrauch unter 3.000 kWh installiert.

Folge

Die Zusatzkosten für Zähler und Messstellenentgelt übersteigen den Netzentgelt-Rabatt aus Modul 2.

Prävention

Vor der Zählerinstallation den eigenen Jahresverbrauch mit der Wirtschaftlichkeitsschwelle von 3.000 kWh abgleichen.

Fehler 3: Ignorieren unklarer Tarifrechner

Symptom

Der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW fand bei 50 % der 23 geprüften Anbieter keinen verbraucherfreundlichen Tarifrechner, bei 25 % fehlten Informationen zur aktuellen §14a-Regelung komplett.

Folge

Verbraucher wählen einen Tarif ohne verlässlichen Vergleich der tatsächlichen Jahreskosten.

Prävention

Immer den vollständigen Jahrespreis inklusive Grundpreis und Zählerkosten vergleichen, nicht nur den beworbenen Arbeitspreis.

Welche Förderung gibt es 2026 zusätzlich zur Wärmepumpe selbst?

Zusätzlich zum vergünstigten Wärmepumpenstrom fördert die staatliche Förderbank KfW über das Programm 458 den Heizungstausch 2026 mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten. Die Fördersätze setzen sich aus Grundförderung, Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen.
Zum 21. Juli 2026 ändert sich die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit der Einführung eines Familienzuschlags. Parallel steigt der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel (BEHG) 2026 auf einen marktbasierten Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, was fossile Heizsysteme relativ zur Wärmepumpe weiter verteuert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine verschärfte Schallanforderung von 10 dB Unterschreitung des Ökodesign-Grenzwerts für Luft-Wasser-Wärmepumpen in der BEG-Förderung.
Kostenaufschlüsselung Wärmepumpenstrom im Referenz-Szenario (5.000 kWh Jahresverbrauch, separater Zähler, Modul 2).

Kostenposten

Betrag pro Jahr

 

Arbeitspreis (5.000 kWh × 24 ct/kWh)

1.200 €

Grundpreis separater Zähler (Marktdurchschnitt VZ NRW)

140 €

Messstellenentgelt intelligentes Messsystem

100 €

Abzüglich Umlagen-Ersparnis §22 EnFG

−69 €

Gesamtkosten pro Jahr

1.371 €

Was sagen unabhängige Marktchecks zu Wärmepumpenstromtarifen?

Der Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (Befragung im August 2025, veröffentlicht im März 2026) prüfte 23 Stromanbieter und fand bei der Hälfte keinen ausreichend verbraucherfreundlichen Tarifrechner sowie bei einem Viertel keine Informationen zur seit 2024 geltenden §14a-Regelung. Das Ergebnis deckt sich mit der Beobachtung von Finanztip, wonach die durchschnittliche Ersparnis eines Wärmepumpentarifs über 15 untersuchte Musterhaushalte bei 83 Euro pro Jahr lag, mit einem Maximalwert von 406 Euro bei besonders hohem Verbrauch.
Die Spannbreite zwischen Durchschnitts- und Maximalersparnis zeigt, dass sich ein Tarifvergleich vor allem bei hohem Wärmepumpenverbrauch lohnt und pauschale Werbeaussagen einzelner Anbieter ohne konkrete Verbrauchsangabe wenig aussagekräftig sind.

Wie wird sich der Wärmepumpenstrompreis 2027 entwickeln?

Der Wärmepumpenstrompreis bleibt 2027 voraussichtlich stabil auf dem Niveau von 2026, gestützt durch die für 2026 bestätigte Umlagenbefreiung nach §22 EnFG und die Netzentgeltsenkung durch den 6,5-Milliarden-Euro-Bundeszuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds. Diese Entlastung senkt die Netzentgelte; zusammen mit dem gleichzeitigen Wegfall der Gasspeicherumlage können Haushalte dadurch laut Bundesregierung (Mitteilung vom 22.12.2025) 2026 im Schnitt bis zu 160 Euro pro Jahr sparen.
Der steigende CO2-Preis im BEHG-Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne wirkt sich preistreibend auf die vorgelagerten Stromerzeugungskosten aus, sofern fossile Kraftwerke weiterhin Teil des Erzeugungsmixes bleiben. Eine belastbare quantitative Prognose für 2027 liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

Häufige Fragen zu Wärmepumpenstrom

Brauche ich zwingend einen separaten Zähler für Wärmepumpenstrom?

Ein separater Zähler ist nur für Modul 2 und die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG notwendig. Ohne Zähler steht ausschließlich die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 zur Verfügung.

Was ist der Unterschied zwischen Modul 1 und Modul 2?

Modul 1 zahlt eine feste Pauschale von 110 bis 190 Euro pro Jahr ohne separaten Zähler, Modul 2 reduziert den Arbeitspreis auf 40 % mit separatem Zähler und lohnt sich ab etwa 3.000 kWh Jahresverbrauch.

Gilt die Umlagenbefreiung für Wärmepumpenstrom auch 2026?

Ja, seit der Streichung des beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalts zum 23.12.2025 gilt die Umlagenbefreiung nach §22 EnFG vollständig für das Jahr 2026.

Darf mein Netzbetreiber die Wärmepumpe komplett abschalten?

Nein, seit 2024 ist nur noch eine Dimmung auf mindestens 4,2 kW zulässig. Die frühere Komplettabschaltung von bis zu dreimal täglich zwei Stunden galt nur bis Ende 2023.

Wie viel spart ein Wärmepumpentarif im Durchschnitt?

Laut Finanztip sparen Haushalte mit einem Wärmepumpentarif im Schnitt 83 Euro pro Jahr, bei hohem Verbrauch bis zu 406 Euro pro Jahr.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif für die Wärmepumpe?

Nur mit aktiver Lastverschiebung in günstige Stunden über eine intelligente Steuerung; ohne diese bringt der schwankende Spotmarktpreis kaum einen Vorteil gegenüber einem festen Wärmepumpentarif.

Was kostet der separate Wärmepumpenzähler zusätzlich?

Zusätzlich fallen 10 bis 15 Euro monatlicher Grundpreis sowie rund 100 Euro Messstellenentgelt pro Jahr für ein intelligentes Messsystem an.

Für wen lohnt sich ein spezieller Wärmepumpenstromtarif?

Ein spezieller Wärmepumpenstromtarif lohnt sich für Haushalte mit einem Wärmepumpenverbrauch ab 3.000 kWh pro Jahr sicher. Für Haushalte darunter ist die pauschale Lösung nach Modul 1 meist wirtschaftlicher.
Entscheidungsmatrix: Welches §14a-Modul passt zu welchem Verbrauchsprofil?

Verbrauchsprofil

Jahresverbrauch Wärmepumpe

Empfehlung

 

Kleines Effizienzhaus, niedriger Wärmebedarf

unter 3.000 kWh

Modul 1 (Pauschale, kein separater Zähler nötig)

Standard-Einfamilienhaus (Referenz-Szenario)

3.000 bis 4.500 kWh

Modul 2 prüfen, Wirtschaftlichkeit im Einzelfall knapp positiv

Größeres Haus oder Altbau mit hohem Wärmebedarf

über 4.500 kWh

Modul 2 mit separatem Zähler, zusätzlich Umlagenbefreiung §22 EnFG nutzen

Haushalt mit Lastverschiebungs-Automatik

beliebig, mit Smart-Home-Steuerung

Modul 3 in Kombination mit Modul 1 prüfen

Wer über eine intelligente Steuerung verfügt, die den Wärmepumpenbetrieb automatisch in günstige Zeitfenster verlagert, kann zusätzlich Modul 3 in Kombination mit Modul 1 nutzen. Für alle anderen bleibt die Kombination aus Modul 2 und der Umlagenbefreiung nach §22 EnFG ab einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh die wirtschaftlichste Lösung.

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REDAKTION

Urik Muller

Senior Texter

Leidenschaftlich für Wärmepumpen